Jetzt geht’s los!
Zusatzbeiträge für Kassenversicherte
22. Jan. 2010 –
Die ersten großen Krankenkassen kündigen Zusatzbeiträge an. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten für die 70 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Auf welche zusätzlichen Kosten müssen sich die Versicherten einstellen?
Laut Gesetz dürfen die Krankenkassen maximal ein Prozent des Bruttolohnes als Zusatzbetrag erheben. Derzeit liegt das Einkommen für den Höchstbeitrag zur GKV bei 3.750 Euro im Monat. Der Zusatzbeitrag darf also monatlich nicht mehr als 37,50 Euro kosten. Allerdings werden die meisten Krankenkassen wahrscheinlich nur acht Euro oder weniger nehmen. Denn das ist die Grenze, ab der eine individuelle Vermögensprüfung vorgeschrieben ist. Den Aufschlag müssen die Arbeitnehmer alleine bezahlen.
Warum kommen einzelne Kassen mit dem normalen Beitrag nicht aus?
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen für jedes Mitglied einen Einheitsbeitrag. Die Wenn sie mit dem Geld nicht hinkommen, können sie nicht mehr einfach den Gesamtbeitrag erhöhen wie früher, sondern müssen eine gesonderte Abgabe einfordern. In diesem Jahr erwarten die Fachleute ein Milliardenminus im Gesundheitssystem. Das Defizit fällt bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich hoch aus. Deshalb wird auch der Zusatzbeitrag uneinheitlich verschieden hoch sein.
Welche Krankenkassen wollen den Extrabeitrag einfordern?
Das ist noch nicht klar, heißt es im Bundesgesundheitsministerium. Denn die Krankenkassen haben noch bis zum 28. Januar Zeit für die Vorlage ihrer Haushaltspläne. Beim Bundesversicherungsamt haben bisher vier Krankenkassen Anträge auf Zusatzbeiträge gestellt. Darunter ist mit der DAK, die 4,6 Millionen Mitglieder zählt, erstmals auch ein großes Haus. Experten schätzen, dass bald bis zu 30 Kassen die Prämie einführen. DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz glaubt an eine Welle von Aufschlägen. „Alle Kassen haben konkrete Pläne“, sagt der Sprecher.
Müssen Hartz-IV-Empfänger den Zusatzbeitrag bezahlen?
Auch Langzeitarbeitslose sind zur Zahlung verpflichtet. Grundsätzlich müssen sie in diesem Fall zu einer Kasse wechseln, die keine Zusatzbeiträge erhebt, weil sie alles zur Minderung ihrer Hilfebedürftigkeit tun müssen. Nur wenn der Wechsel eine unzumutbare Härte darstellt, kann die Arbeitsagentur den Zusatzbeitrag übernehmen. Im schlimmsten Fall müssen die Betroffenen also mehrfach die Kasse wechseln. Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass es noch länger Versicherungen ohne Extraprämie geben wird.
Wird der Zusatzbeitrag direkt vom Lohn abgezogen?
Nein, die Krankenkassen müssen jedem Versicherten eine Rechnung stellen und für jeden einzelnen ein individuelles Beitragskonto einrichten. Die Verbraucherzentralen schätzen, dass allein der Verwaltungsaufwand bis zu einer Milliarde Euro betragen kann. Sie fordern daher von der Bundesregierung mehr Kostendämpfung statt höherer Beiträge.
Lohnt sich ein Wechsel?
„Das sollte jeder für sich prüfen“, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Denn die einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich bei den Leistungen und im Service. Ein Single legt vielleicht Wert auf die Kostenübernahme bei Reiseimpfungen, eine Mutter auf die Bezahlung einer Haushaltshilfe im Notfall. Der Vergleich ist jedoch nicht leicht, weil viele Informationen über die Angebote schwer erhältlich sind. Die Stiftung Warentest hat für die Verbraucher aber einen Überblick zusammengestellt. Das Bundesgesundheitsministerium bietet einen Ratgeber zum Service der Krankenkassen, der von der Internetseite des Ministeriums herunter geladen werden kann. Wenn es nur um die Beitragshöhe geht, kommt ein Wechsel in Frage.
Wie funktioniert ein Wechsel?
Bei jeder Beitragserhöhung haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Anders sieht der Fall bei Versicherten mit Wahltarife aus. Viele dieser Optionen sehen eine Mindestdauer von drei Jahren vor. Innerhalb von zwei Wochen bestätigt die Krankenkasse das Ende der Mitgliedschaft. Mit diesem Formular kann der Versicherte sich eine neue Krankenkasse suchen. Die Kassen sind verpflichtet, jeden unabhängig von seinem Gesundheitszustand aufzunehmen.