Jetzt geht’s los

In dieser Woche wird das Klageregister für betrogene VW-Kunden eröffnet. Bis zum Schadenersatz ist es aber noch langer, unsicherer Weg. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Von Wolfgang Mulke

27. Nov. 2018 –

Können sich VW-Kunden jetzt für die Einer-für-alle-Klage registrieren lassen?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat angekündigt, das Klageregister Anfang dieser Woche freizuschalten. Einen genauen Zeitpunkt nannte die Behörde dabei nicht. Betroffene VW-Kunden sollten also gelegentlich auf der Internetseite des Amtes vorbeischauen, unter der Webadresse www.bundesjustizamt.de. Die Voraussetzung für die Öffnung des Registers ist seit dem vergangenen Freitag gegeben. Da hat das zuständige Oberlandesgericht Braunschweig festgestellt, dass die Richtlinien für die so genannte Musterfeststellungsklage vorliegen.

Wie funktioniert der Eintrag ins Klageregister?

Das BfJ stellt ein Anmeldeformular im Internet bereit. Die angehenden Mitkläger können dieses entweder online ausfüllen oder ausdrucken und per Brief an die Behörde schicken. Folgende Angaben sind dafür notwendig: Name und Anschrift, das betreffende Gericht nebst Aktenzeichen des Verfahrens, der Grund und die Höhe des Anspruchs. Ein Rechtsanwalt ist dafür nicht notwendig. Die Anmeldung ist kostenlos.

Worum geht es bei der Klage genau?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der ADAC wollen Schadenersatzansprüche für VW-Kunden erreichen, deren Autos mit einer als illegal eingestuften Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung ausgestattet sind. Das OLG solle klären, ob und in welchem Umfang diese Ansprüche bestehen, erläutert das Braunschweiger Gericht.

Wer kann sich der Klage anschließen?

Laut OLG „geht es um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA 189 und eine von dem Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa als unerlaubt eingestufte Abschalteinrichtung verbaut haben. “Es handelt sich um Fahrzeuge, die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Unsichere Autokäufer können auf einer Internetseite des vzbv prüfen, ob sie zu den betroffenen Kunden gehören. Der Verband will eine entsprechende Suchfunktion unter der Webadresse www.musterfeststellungsklagen.de in dieser Woche freischalten. Der Klage können sich auch Kunden anschließen, die ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft oder eines gebraucht erworben haben.

Bis wann muss die Anmeldung im Klageregister erfolgen?

Es besteht kein Grund zur Eile. Bis zum Tag vor der ersten Verhandlung vor Gericht können sich VW-Kunden noch registrieren lassen. Man kann sich auch bis zum Ablauf des Tages, an dem der erste mündliche Verhandlungstermin stattfindet, wieder abmelden.

Was sollten Kunden tun, die schon von sich aus gegen VW geklagt haben?

Die Anwälte von vzbv und ADAC raten all jenen Kunden, bei denen eine Rechtsschutzversicherung der Verfahrenskosten abdeckt, zu einer individuellen Klage. Wichtigster Vorteil könne dabei eine schnellere Entscheidung über ihren Fall sein. Für Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung ist die Einer-für-alle-Klage der bessere Weg, weil damit kein Kostenrisiko verbunden ist.

Wann ist mit einem ersten Gerichtsurteil zu rechnen?

Das ist völlig offen. Bislang hat das Gericht nicht einmal einen Termin für die erste mündliche Verhandlung festgelegt. Die Klägeranwälte rechnen mit einer Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren beim OLG. Danach könnte die unterlegene Partei noch zum Bundesgerichtshof ziehen, um eine höchstrichterliche Entscheidung zu erzwingen. Dann könnten noch weitere zwei Jahre bis zu einem abschließenden Urteil vergehen. „Das ist eine schwierige Einschätzung, weil es noch keine Erfahrungswerte gibt“, sagen die Anwälte.

Bekommen die Mitkläger bei einem Sieg vor Gericht automatisch Schadenersatz?

Das ist nicht der Fall. Gewinnen die Verbraucherverbände, wird damit nur der grundsätzliche Anspruch auf eine Schadenregulierung festgestellt. Die individuellen Ansprüche muss dann jeder Betroffene im schlimmsten Fall selbst durchsetzen. Wahrscheinlicher ist es allerdings, dass VW bei einem verlorenen Prozess am Ende einen Vergleich anstrebt, weil das Unternehmen jede individuelle Klage nach dem Grundsatzurteil in der Musterfeststellungsklage verlieren würde.

Was passiert, wenn die beiden Verbände sich vor Gericht nicht durchsetzen können?

Dann gilt dieses Urteil für alle Kunden, die sich bei der Klage angemeldet haben. In einem individuellen Verfahren hätten sie damit keine Erfolgsaussichten mehr.

Wie haben Gerichte bisher geurteilt?

Die bisherigen Urteile fielen unterschiedlich aus. Den größten Erfolg feierte ein Kunde in der vergangenen Woche, als ein Gericht die Rückerstattung des kompletten Kaufpreises ohne Abzüge verordnete. Doch VW zieht stets in die nächsthöhere Instanz oder handelt einen Vergleich aus. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es deshalb noch nicht.

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