Kassen wollen Zahnärzten auf die Finger schauen

Krankenkassen verlangen bessere Kontrolle der Rechnungen für Zusatzleistungen / Versicherte könnten so viel Geld sparen

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Von Wolfgang Mulke

10. Apr. 2012 –

Die Krankenkassen wollen die Gebühren der Zahnärzte künftig kontrollieren. „Die Versicherten werden mit der Überprüfung der Rechnung ihres Zahnarztes allein gelassen“, kritisiert der GKV-Spitzenverband der Kassen. Immer wieder gibt es bei den Patienten Ärger über die Höhe der geforderten Vergütung für die rund 54.000 Zahnärzte. Fast ein Drittel der Beschwerden, die bei der Unabhängigen Patientenberatung eingereicht werden, richtet sich gegen Dentisten.


Seit einigen Jahren steigt der Anteil der privat zu übernehmenden Kosten stark an. Das liegt am geltenden Festzuschussystem. Die Krankenkasse übernimmt dabei die Kosten einer Grundversorgung, zum Beispiel einer einfachen Krone oder Füllung. Will der Patient eine darüber hinausgehende Versorgung, zum Beispiel unauffälligere Kronen, muss das aus eigener Tasche bezahlt werden. Das kann schnell teuer werden, weil die Praxen mittlerweile statt des Vergütungssystems für gesetzlich Versicherte die für Privatpatienten geltende Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) anwenden. Drei von vier Behandlungen zum Zahnersatz werden mittlerweile nach der GOZ abgerechnet. „ Durch diese Verlagerung haben sich die Eigenanteile der Versicherten erhöht“, stellen die Kassen fest. Zwischen 2005 und 2009 sei die Mehrbelastung für Leistungen außerhalb der Regelversorgung um 14,2 Prozent gestiegen.


Der GKV sieht hierin eine sozial unausgewogene Mehrbelastung der gesetzlich Versicherten, ohne dass sie dagegen von ihrer Kasse geschützt werden können. Denn die Rechnung für Zusatzleistungen geht direkt an den Patienten, auch wenn die Krankenkasse einen festen Teil der Behandlungskosten übernimmt. Bei der Abrechnung der Versicherungsleistung erfährt die Kasse weder den Namen des Arztes noch Informationen über eventuelle weitere Kosten für das Mitglied. „Das macht es den Kassen unmöglich, die Leistungen auf ihre Qualität hin zu prüfen und deren Abrechnung nachzuvollziehen“, beklagt der Verband. Deshalb fordern die Kassen nun mehr Transparenz ein. Bei allen Behandlungen sollen die Ärzte Kopien von den Privatrechnungen vorlegen.


Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist die Kritik an fehlender Transparenz zurück. „Die Vorwürfe sind aus der Luft geholt“, sagt Vize-Präsident Dietmar Oesterreich. Die Gebühren würden wie vorgeschrieben nach der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand der Behandlung abgerechnet. Außerdem berufen sich die Ärzte auf die Kostenvoranschläge, die jeder Patient zuvor erhält und die einen Preisvergleich zwischen verschiedenen Ärzten ermöglichen. "Der Patient entscheidet, ob ihm die Regelversorgung reicht oder er zusätzlichen Leistungen erhalten will,“ verteidigt Oesterreich die gängige Praxis.


Dagegen rechnen die Kassen damit, dass der Eigenanteil billiger wird, wenn sie die Abrechnungspraxis überprüfen können. In einem Positionspapier verlangt der GKV darüber hinaus, dass die Kassen direkt Höchstbeträge für zahnärztliche Leistungen aushandeln dürfen. Entsprechende Regelungen fehlen noch.



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