Kein Informantenschutz beim Gammelfleisch

Neues Gesetz zwingt Händler zur Meldung von angebotener Ekelware / Höhere Bußgelder beschlossen

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Von Wolfgang Mulke

22. Mär. 2009 –

Mit schärferen Gesetzen erschwert der Bundestag kriminellen Fleischhändlern weiter das Leben. Künftig müssen Restaurantbesitzer, die Betreiber von Imbissbuden oder verarbeitende Betriebe melden, wenn ihnen verdorbene Ware angeboten wird. Schweigen ist in diesen Fällen dann strafbar. Auch die Bußgelder für Unternehmer, die nicht mehr zum Verzehr geeignetes Fleisch als Lebensmittel verkaufen, wurden kräftig erhöht. Künftig müssen die Betriebe selbst bei einem nur fahrlässigen Umgang mit verdorbenen Hühnerkeulen oder Schlachtresten mit bis zu 50.000 Euro Strafe rechnen. Bislang sah der Sanktionskatalog höchstens 20.000 Euro dafür vor.

Mit dem am Freitag vom Parlament verabschiedeten Futtermittelgesetz wird der so genannte 10-Punkte-Plan im Kampf gegen Gammelfleischskandale vervollständigt. 2007 reagierte der damalige Verbraucherminister Horst Seehofer damit auf mehrere Funde Ekel erregender Fleischpartien, mit denen ein schwunghafter Handel betrieben wurde.

Verstärkte Kontrollen und schärfere Gesetze zeigen Wirkung. Neue Fälle werden kaum noch bekannt, die alten allmählich von den Gerichten abgearbeitet. So verdonnerte ein Berliner Gericht im vergangenen Sommer den „Döner-Paten“ der Hauptstadt zu 40.000 Euro Geldstrafe, weil er nicht mehr geeignetes Fleisch für die Spießbraten verarbeitet hat. Und in Mannheim begann an diesem Freitag der Prozess gegen einen Unternehmen, der über elf Tonnen verdorbenes Geflügel und Lammfleisch lagerte, das zum Teil bereits angetaut war. Dem 51-jährigen Angeklagten droht eine empfindliche Strafe.

Mit den schärferen Bestimmungen bei der Lebensmittelverarbeitung zeigt sich der Unionsabgeordnete Peter Bleser zufrieden. „Das reicht aus“, schätzt der Politiker, der sich vor allem von der neuen Meldepflicht eine abschreckende Wirkung verspricht. „Wir haben mehr Sicherheit“, glaubt auch die SPD-Abgeordnete Marlies Vollmer.

Zufrieden ist die Verbraucherpolitikerin allerdings noch nicht. Denn einige wesentliche Verbesserungen sind im zweijährigen Gesetzgebungsverfahren auf Druck der Union unter den Tisch gefallen. So sollte ursprünglich ein Informantenschutz eingeführt werden, um kriminellen Fleischhändlern besser auf die Schliche zu kommen. Beschäftigte sollten Missstände in ihrer Firma folgenlos ohne die Furcht vor Kündigung oder Repressalien der Kollegen melden können. Dies wäre nur ein „Denunziantenschutz“, verteidigt Bleser die Ablehnung der Union. Im Extremfall könnten sich von Kündigung bedrohte Mitarbeiten durch falsche Anschuldigungen gegen ihren Chef in einen Kündigungsschutz retten. Der Punkt war in der großen Koalition lange umstritten. Zähneknirschend beugte sich die SPD am Ende. Nach der Wahl will Vollmer das Vorhaben aber wieder weiter verfolgen. Die SPD will in allen Branchen einen Informantenschutz einführen.

Die fehlende Anonymität für Tippgeber aus den Betrieben kritisiert auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). „Das ist wichtig“, sagt die Lebensmittelexpertin des Verbands, Jutta Jakschke. Die Informanten müssten in ihrem Ort schließlich noch weiter leben. Insgesamt hält aber auch der vzbv den jetzt bestehenden Gesetzesrahmen für den Kampf gegen Gammelfleischhändler für ausreichend.


 

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