Keine Nebenwirkung auf dem Beipackzettel

Verbraucherschützer warnen vor Vermögensanlagen / Anbieter verschweigen wichtige Informationen

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Von Wolfgang Mulke

21. Mai. 2013 –

Rund 3,8 Milliarden Euro stecken die Bundesbürger Schätzungen zufolge alljährlich in eher ungewöhnliche Vermögensanlagen. Mal beteiligen sie sich am Kauf eines Airbus A380, mal an einem Hotel. Dabei handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Der Erfolg der Geldanlagen war nach Einschätzung der Stiftung Warentest und der Verbraucherzentralen in den vergangenen Jahren eher mäßig. Etwa die Hälfte der Fonds sammelte echte Verluste an. Neun von zehn Investments hielten ihr Renditeversprechen nicht ein. Dass die Initiatoren dieser Geschäfte trotzdem immer wieder Anleger finden, liegt nach Meinung der Verbraucherschützer auch an den mangelhaften Informationen über diese Unternehmensbeteiligungen.


In einer Studie haben sie nun alle 67 Vermögensanlagen unter die Lupe genommen, die im März in Deutschland verkauft wurden. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB). Keine einzige Offerte erfüllte alle Anforderungen an das Datenblatt. „Wenn bereits die Kurzinformation mangelhaft ist“, ahnt die Finanzexpertin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Dorothea Mohn, „wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen.“


Das VIB soll über die Chancen, Risiken und Kosten der Anlage aufklären. Nur ein Info-Blatt beschrieb das Produkt ausreichend detailliert. Konkrete Aussagen waren ansonsten Mangelware. Die Angaben finden sich zwar in den Verkaufsprospekten wieder. Doch diese umfassen mitunter mehrere Hundert Seiten. „Wer da einige Fonds vergleichen möchte, hat viel zu tun, kritisiert Stephan Kühnlenz von der Stiftung Warentest. Oft fehlen wichtige Fakten. Beim VIB für ein Seehotel vermisste Kühnlenz zum Beispiel Angaben zum Standort, zur Zimmerzahl, zu den Mieteinnahmen oder dem Betreiber. Bei der Beteiligung an einem Solarpark fehlten wiederum Hinweise auf die Produktionsmenge und den Standort der Solarzellen. Ähnlich trist sieht es bei den Kosten und Risiken aus. Nebenkosten wie Notargebühren oder Maklerprovisionen werden meist verschwiegen, Szenarien für einen ungünstigen Geschäftsverlauf finden sich kaum einmal.


Am liebsten wäre Mohn ein weitgehendes Verbot dieser Anlagen für Privatkunden. Nur für ein Prozent der Bürger kämen sie überhaupt in Betracht, sagt die Expertin. Da dies politisch nicht gewollt ist, fordert der vzbv schärfere Kontrollen der Vermögensberater und der Produkte selbst. Die Berater werden bisher nur durch die Gewerbeämter oder örtlichen Kammern beaufsichtigt. Über Banken werden diese Produkte in der Regel nicht vertrieben. Deshalb schaut die Bundesfinanzaufsicht der Verkäufern von Vermögensanlagen auch nicht auf die Finger.


Laut Mohn müssten die Datenblätter zu den Beteiligungen wenigstens mit einem Warnaufdruck versehen werden. In großen Lettern sollen die Anbieter dort auf das Risiko eines Totalverlustes des Geldes der Anleger hinweisen. Schließlich wollen die Verbraucherschützer eine Regelung, die den Anlagebetrag auf fünf Prozent des Vermögens begrenzt. Denn immer wieder wurden Fälle bekannt, in denen Sparer ihre gesamte Altersvorsorge in zweifelhaften Beteiligungen unterbrachten und verloren.


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