Kitaplätze bleiben Großbaustelle

Kommunen kommen mit der Schaffung von Betreuungsangeboten für Kleinkinder nicht schnell genug voran/ Aktionsplan der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen

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30. Mai. 2012 –

Die Bundesregierung hinkt hinter ihren Plänen für den Ausbau von Kitaplätzen für unter Dreijährige hinterher. „Es bedarf noch große Anstrengungen, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen“, räumte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) am Mittwoch in Berlin ein. An dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz werde jedoch nicht gerüttelt. Nun soll ein Zehn-Punkte-Programm für ein schnelleres Tempo beim Krippenplatzausbau sorgen.

 

780.000 Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren muss es bis Mitte nächsten Jahres geben, damit alle Eltern, die ihren Sprössling in eine staatliche Kita oder zu einer Tagesmutter schicken wollen, dies auch tun können. Noch fehlen 160.000 Plätze. Ursprünglich rechnete die Bundesregierung mit einem geringeren Bedarf von 750.000 Krippenplätzen.

 

Insbesondere die finanzielle Situation vieler Kommunen und der gesteigerte Bedarf an Fachkräften sind laut Schröder die größten Hindernisse beim flächendeckenden Ausbau mit Kitaplätzen.

 

Konkret sieht der Aktionsplan der Ministerin unter anderem zehn Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Bundesmitteln für Lohnkostenzuschüsse vor. Mit den Geldern sollen in einem ersten Schritt mehr Vollzeitstellen und damit ein größeres Betreuungsangebot geschaffen werden. Den Kommunen und Trägern will Schröder mit zinsgünstigen KfW-Krediten im Umfang von 350 Millionen Euro unter die Arme greifen. Die Zinsvergünstigungen kosten den Bund rund 35 Millionen Euro.

 

Dem Fachkräftemangel will Schröder „kreativer“ begegnen. Neue Ausbildungswege schweben der Ministerin vor. Quereinsteiger mit pädagogischer Vorbildung sollen künftig beispielsweise leichter Erzieher werden können. Ungelernte Kräfte werden trotzdem nicht als Pädagogen zum Einsatz kommen. Bis zum Jahr 2020 sollen laut Aktionsplan „wissenschaftlich fundierte qualitative Mindeststandards bundesweit erreicht sein“. Damit wird eine einheitliche Güte der Betreuung angestrebt.

 

Die Kommunen zeigen sich skeptisch, ob sich der Rechtsanspruch auf die Betreuung der Kleinkinder bis Mitte nächsten Jahres flächendeckend realisieren lässt. Trotz unterschiedlicher Ausgangslage in den Ländern habe man zwar sehr viel erreicht, sagte der Chef des Deutschen Städtetages, Stephan Articus. Beim Kitaausbau werden die Länder allerdings an ihre Grenzen der Länderhaushalte stoßen. Noch immer fehlten erhebliche finanzielle Mittel. Und der Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, dämpft schon mal die Hoffnung: „Die Vorstellung, dass alle Eltern einen Platz finden wird sich nicht erfüllen.“

 

Die SPD fordert von der Bundesregierung einen nationalen Krippengipfel. SPD-Chef Gabriel monierte das auch in der schwarz-gelben Koalition umstrittene Betreuungsgeld. Hier würden „zwei Milliarden Euro verpulvert, mit denen man 200.000 zusätzliche Plätze schaffen könnte“.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Bundesregierung erneut auf, auf die Einführung eines Betreuungsgeldes zu verzichten. Die Milliarden, die ein Betreuungsgeld verschlingen würde, sollten dem Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur zugute kommen, sagte DGB-Vizevorsitzende Ingrid Sehrbrock.

 

 

Kitaplatz: Eltern können klagen

 

Ab dem 1. August 2013 haben Mütter und Väter einen „individuellen Rechtsanspruch“ auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Konkret heißt das: Kann eine Stadt oder eine Gemeinde den Eltern ab diesem Zeitpunkt keinen Krippenplatz für ihr Kleinkind bieten, können diese Schadensersatz geltend machen. Ist die Familie gezwungen, auf eine teure Privat-Kita auszuweichen, muss die Kommune eine Entschädigung zahlen. 

 

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