Kommt frech weiter?

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

16. Mär. 2009 –

Ein Lieferwagen durchbricht den Gartenzaun eines fremden Eigenheims und bleibt kaputt im Garten stecken. Der Besitzer des Fahrzeugs hat kein Geld mehr für den Abschleppdienst, geschweige denn für die Regulierung des entstandenen Schadens. So etwa liegt der Fall bei der angeschlagenen Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) mit ihren finanziell überforderten Altaktionären, vor allem dem Großanleger Christopher Flowers.

Der Hausbesitzer kommt also zähneknirschend für den neuen Zaun und frische Rasenstücke auf. Sogar die Reparatur bezahlt er, weil ohne den einzigen Transporter am Ort kein Brot, Fleisch oder Gemüse mehr an die lokalen Geschäfte geliefert werden kann. Ähnlich verläuft die Krise der HRE. Weil bei einem Bankrott wohl die gesamte Finanzwelt und später auch der Rest der Wirtschaft in Gefahr geraten würden, springt die öffentliche Hand als Helfer ein, obwohl sie mit dem Desaster der Bank eigentlich nichts zu tun hat.

Im Gegenzug will der Häuslebauer das Eigentum am Wagen erwerben und dem Altbesitzer den Restwert bezahlen. Doch jener will nicht mitspielen, wettert gegen die vermeintliche Enteignung und fordert eine hohe Abfindung vom Opfer seines Fahrfehlers. Diese Frechheit ließe sich wohl niemand bieten. Im „wirklichen Leben“ könnte es anders aussehen. Der Bund will die Bank notfalls zwangsweise übernehmen. Großaktionär Flowers wehrt sich gegen Enteignungspläne und will noch möglichst viel für sich herausschlagen.

Flowers sollte froh sein, wenn er überhaupt noch etwas heraus bekommt. Nur die FDP weiß der US-Aktionär an seiner Seite. Die Liberalen wittern in der angepeilten Enteignung schon den Versuch einer sozialistischen Revolution. Dabei sieht das Grundgesetz diesen Eingriff sehr bewusst vor, um Schaden von der Allgemeinheit abzuwenden. Die Frechheit der Altaktionäre darf nicht siegen. Wenn der Steuerzahler schon Milliarden für das Krisenhaus ausgibt, kann er sich getrost das Recht auf das Sagen heraus nehmen. Alles andere ist den Bürgern, die letztlich auf dem Schaden sitzen bleiben, nicht zuzumuten.

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