Künftig auch Kontrollen am Grauen Kapitalmarkt
Bundeskabinett beschließt Aufsicht der Finanzvermittler / Künftig auch bei freien Beratern Beipackzettel für Finanzprodukte
06. Apr. 2011 –
Die Bundesregierung verschärft die Aufsicht über Finanzvermittler außerhalb von Banken und Sparkassen. Die rund 80.000 freien Anlageberater werden von den regionalen Gewerbeämtern kontrolliert. Zudem müssen sich die Verkäufer von Fonds oder Beteiligungen öffentlich registrieren lassen. Zudem wird eine Sachkundeprüfung der Vermittler und ihrer Angestellten eingeführt und eine Berufshaftpflichtversicherung zur Pflicht. Letzteres soll sicher stellen, dass etwaige Schadenersatzansprüche von Kunden auch erfüllt werden können.
„In Zukunft müsse alle ihre Kunden insbesondere über anfallende Provisionen informieren, die Beratung an den persönlichen Bedürfnissen orientieren und den Kunden ein Beratungsprotokoll aushändigen“, hebt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hervor. Im Segment des so genannten Grauen Kapitalmarkts haben sich in der Vergangenheit immer wieder dubiose Anbieter getummelt und gutgläubiger Sparern mit zweifelhaften Offerten das Geld aus der Tasche gezogen. Zu den bisher unregulierten Produkten zählen zum Beispiel geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen an Windparks, Steuersparmodelle oder Schuldverschreibungen von Unternehmen.
Das Gesetz stopft auch eine gravierende Lücke im Recht. Künftig müssen die Vermittler Informations- und Dokumentationspflichten einhalten. Die Kunden erhalten zu den Produkten eine Art Beipackzettel, aus dem die wichtigsten Eigenheiten des Angebots hervorgehen, also zum Beispiel die damit verbundenen Chancen, Risiken und Kosten. „Die Haftung für fehlerhafte oder fehlende Prospekte verschärfen wir“, erläutert Aigner. Zudem werden die Verjährungsfristen für Ansprüche aus der Prospekthaftung verlängert. Zusätzliche Haftungsansprüche für fehlende oder fehlerhafte Prospekte können erstmals auch bei fahrlässigem Handeln entstehen.
Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gehen die Regelungen nicht weit genug. „Gute Ansätze des Entwurfs bleiben Stückwerk“, kritisiert Verbandschef Gerd Billen. Denn die Regierung versäume die Einführung einer schlagkräftigen Aufsicht. Der vzbv hat sich stets für eine Kontrolle durch die Spezialisten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausgesprochen, die auch den Banken und Sparkassen beim Vertrieb von Wertpapieren auf die Finger schaut. „Den Gewerbeämtern fehlt dagegen die Erfahrung für solche Prüfungen“, befürchtet Billen.
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen wird mit dem Gesetz auch ein unnötiger bürokratischer Aufwand verursacht. Denn die Gewerbeämter müssen die Unterlagen zu einzelnen Produkten jeweils gesondert anfordern. Läge die Federführung bei der Bundesaufsicht, könnte dieser Dienstweg eingespart werden. Bei der BaFin liegen die Informationen ohnehin vor. Ein weitere Kritikpunkt für den Verband besteht in dem Fähigkeitsnachweis, den die freien Vermittler künftig erbringen müssen. „Der Gesetzgeber muss klarstellen, dass Kenntnisse in verbrauchergerechter Beratung Bestandteil der Qualifikation sind“, fordert Billen. Die generelle Richtung des Gesetzes bewertet der vzbv allerdings positiv.
Ganz außen vor bleibt die BaFin künftig nicht. Deren Experten prüfen Die Prospekte der Anbieter bald auch inhaltlich, ob sie frei von Widersprüchen und verständlich sind.