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Lachspatent auf Eis

Protest gegen Biopatent zeigt Wirkung

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Von Wolfgang Mulke

02. Sep. 2016 –

Lachs ist für viele Verbraucher eine Delikatesse. Die Fische eines Produzenten könnten künftig noch gesünder sein, weil sie einen höheren Anteil an wertvollen Omega-3-Fettsäuren enthalten. Das soll über eine spezielle Futtermischung bewirken, für die sich eine australische Firma beim Europäischen Patentamt (EPA) schützen lassen will. „Der Patentantrag beansprucht als „Erfindungen“ bestimmte Pflanzen, die als Fischfutter dienen, das Haltungsverfahren der Lachse sowie die Lachse selbst und das von ihnen stammende Fischöl“, erläutert der Deutsche Bauernverband (DBV), der gegen das Vorhaben Sturm läuft.

 

„Solche Patente begünstigen die Bildung monopolartiger Strukturen und würden zusätzliche Kosten für die Landwirte als Anwender, aber auch für die Verbraucher mit sich bringen“, warnt DBV-Präsident Joachim Rukwied. Die Bauern bestehen auf einem offenen System bei der Pflanzen- und Tierzucht. In diesem Fall stehen Verbände wie Greenpeace oder das katholische Hilfswerk Misereor an der Seite des DBV, die erfolgreich zu Einsprüchen gegen die Erteilung von Schutzrechten aufriefen. „Es gab Proteste über die Eingabe Dritter“, sagt der Sprecher des EPA, Rainer Osterwalder. Nun werde die Vergabe erneut geprüft.

 

Patente auf „Tierrassen oder Pflanzensorten“ sind eigentlich verboten. Auch „im Wesentlichen biologische Verfahren“ zur Züchtung können nicht patentiert werden. Doch so steht es bisher nur auf dem Papier. Denn die Auslegung dieser europäischen Richtlinie ist je nach Interessenlage unterschiedlich. „Das Verbot wird umgangen“, beobachtet Christoph Then von der Initiative „Kein Patent auf Leben“. Die Verfahren selbst würden zwar nicht patentiert, wohl aber die daraus erzeugten Tiere oder Pflanzen. Das hat die Beschwerdekammer des Patentamtes im Falle eines speziellen Brokkoli sowie einer Tomatenpflanze entschieden.

 

„Im Moment müssen wir Patente erteilen, wenn nichts dagegen spricht“, sagt der Behördensprecher. Die EU-Kommission hat angekündigt, die Regelungen zu präzisieren. Doch das ist bisher noch nicht geschehen. „In die EU-Biopatentrichtlinie muss ein klares Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen aufgenommen werden“, fordert Rudwiek. Darin seien sich die Landwirte in der gesamten EU einig.

 

Die Abgrenzung einer normalen Züchtung von einer biotechnischen Erfindung erscheint schwierig. Derzeit stellen die Schutzrechte auf Tiere und Pflanzen nur einen geringen Anteil an den Biotechnologischen Erfindungen. Von 5.500 Patenten in dieser Sparte beziehen sich 82 darauf. 320 Anträge sind noch anhängig. „Wir haben noch nie ein Patent auf ein Tier erteilt“, versichert Osterwalder. Ein Drittel der Anträge wird in der Regel zurückgenommen, wenn das EPA signalisiert, dass es zu einer Anlehnung kommt.

 

Formal mag dies stimmen, doch die Protestinitiative verweist anhand eines Beispiels auf eine anders aussehende Praxis. Danach wird ein Apfel mit einem erhöhten Vitamingehalt nicht patentiert, wohl aber gibt es Schutzrechte für Pflanzen allgemein mit erhöhtem Vitamingehalt. Als Folge unterliegt damit auch die eigentlich gemeinte Apfelsorte dem Patentschutz, der sich auf alle Ebenen der Verwertung, vom Saatgut bis zum Verkauf der Ernte erstrecken kann. Mit einer so erweiterten Betrachtung gebe es Tausende Patente auf Pflanzen und Tiere, stellen die Kritiker fest. Austern, Schweine und Milchkühe seien bereits patentiert worden.

 

Das klappt zum Beispiel mit einem anderen trickreichen Vorgehen, wie die Initiative berichtet. So sei 2005 ein Patent auf Spermazellen für die Rinder- und Schweinezucht erteilt. Als Erfindung reklamierten die Antragsteller, dass diese nach Geschlecht sortiert werden. Man melde einfach Patente auf das benötigte Zuchtmaterial an. Dieses Patent wurde nach Protesten widerrufen. Andere gelten weiter. Die Folgen für die Landwirte können bitter sein. Bei Rindern dürften sie beispielsweise die Milch und das Fleisch verkaufen, aber keine Nachkommen züchten.

 

 

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