Lohnsteuerfreibeträge müssen neu eingetragen werden

Die wichtigten Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

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Von Wolfgang Mulke

17. Okt. 2012 –

Warum sollten Arbeitnehmer jetzt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte beantragen?


Schon seit 2010 gibt es die Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr jedes Jahr neu. Jetzt hat sie endgültig ausgedient. Ab 2013 werden Arbeitgeber nur noch elektronische Meldungen der Arbeitgeber an das Finanzamt senden. Dann wird das Verfahren „Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM)“ zur Regel. Weil sich die Einführung des neuen Systems verzögerte, galten bis jetzt die alten Freibeträge auf der Karte weiter. Die Übergangsregelung endet am 31. Dezember. Die Arbeitnehmer in Deutschland müssen Freibeträge nun für das Jahr 2013 neu beantragen. Sonst bezahlen sie womöglich mehr Steuern im Voraus als nötig.


Welchen Vorteil haben Lohnsteuerzahler davon?


Der Antrag auf Freibeträge lohnt sich für alle, die zum Beispiel als Pendler unterwegs sind und sich die Steuervorteile aus der Kilometerpauschale schon beim Abzug der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber sichern wollen. Auch Kinderfreibeträge müssen eventuell beantragt werden. Doch aufgepasst: Wer sich Freibeträge eintragen lässt, muss später immer auch eine Steuererklärung für das betreffende Jahr abgeben. Eingetragen werden kann auch das häusliche Arbeitszimmer, wenn in der Firma oder der Schule kein anderer Arbeitsplatz bereitgestellt wird. Ein Freibetrag ist auch drin, wenn im kommenden Jahr ein beruflich bedingter Umzug ansteht. Da die Kosten dafür vorab nicht genau berechnet werden können, gibt es Pauschalen. Auch Arbeitsgeräte wie eine Computerausrüstung können bedingt durch einen Freibetrag vorab von einer Steuerbelastung geschützt werden. Es gibt aber noch weitere Fälle, in denen eine steuerlich wichtige Entlastung erwartet wird und die deshalb schon vorab geltend gemacht werden kann.


Wie lassen sich die Freibeträge eintragen?


„Anträge zur Berücksichtigung eines Freibetrags müssen ab Oktober 2012 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden“, erläutert der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Ausgenommen sind behinderte Menschen und Hinterbliebene, deren über das Jahr 2012 hinaus gewährte Pauschbeträge erhalten bleiben. Wer den Antrag noch in diesem Jahr stellt, kann ab Januar mit der Entlastung rechnen. Die Formulare dazu gibt es bei den Ämtern oder im Internet unter der Adresse www.formulare-bfinv.de . Die Anträge sollten dann schriftlich und unterschrieben an das Finanzamt geschickt werden.


Werden Freibeträge auch nach dem Jahreswechsel 2012/2013 noch berücksichtigt?


Auch wenn ein Steuerzahler nicht mehr rechtzeitig vor dem Jahreswechsel seinen Antrag gestellt hat, geht ihm kein Geld verloren. „Er kann dies im Laufe des Jahres 2013 für die verbleibenden Monate nachholen oder er macht die Aufwendungen erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2013 im Nachhinein geltend“, beruhigt BDL-Geschäftsführer Erich Nöll. Dann gibt es statt einer laufenden Verringerung der Abzüge eine Rückzahlung vom Finanzamt.




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