Managerflucht wird komplizierter
Schweizer „Abzocker“-Initiative: Weil viele Staaten ähnliche Regeln einführen, können sich die Vorstände und Aufsichtsräte diesen nur schwer entziehen
04. Mär. 2013 –
Mit ihren schärferen Regeln für die Managerbezahlung ist die Schweiz keine Ausnahme. Andere Staaten – beispielsweise die USA, Großbritannien und Deutschland – haben in den vergangenen Jahren bereits Grenzen für die Gehälter von Führungskräften gesetzt. Das schränkt die Möglichkeiten der Unternehmen und Manager ein, den schärferen Regeln durch Verlagerung ihrer Aktivitäten ins Ausland zu entgehen.
Am Wochenende haben die Schweizer mit Zwei-Drittel-Mehrheit in einer Volksabstimmung beschlossen, dass die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften künftig über die Millionen-Gehälter der Vorstände und Aufsichtsräte abstimmen müssen. Außerdem werden bestimmte Prämien und Abfindungen verboten.
Ein Beispiel für solche Auszahlungen aus jüngster Zeit war die geplante Abfindung für Novartis-Chef Daniel Vasella in Höhe von 58,5 Millionen Euro. Nach einem Sturm der Entrüstung verzichtete er. Die Bezüge von Vorständen und Aufsichtsräten in der reichen Schweiz gehören zu den höchsten weltweit. In der Spitzengruppe liegen ebenso die USA, im Bankensektor auch Großbritannien. Konzerne, die in Dubai, Hongkong oder Shanghai sitzen, zahlen oft aber ähnlich viel.
Spätestens seit dem Beginn der Finanzkrise 2007 sind generöse Vorstandsgehälter in die Kritik geraten. Zahlen des Wirtschaftsmagazins Economist zufolge erhielten die Chefs der 350 größten US-Aktiengesellschaft 2011 beispielsweise gut 200 mal so viel Geld wie durchschnittliche Angestellte der Privatwirtschaft. 1990 hatten sie nur das 53-Fache bekommen.
Wegen des öffentlichen Unmuts haben einige Staaten schon neue Regeln beschlossen. „In den USA und Großbritannien ist verbindlich, dass die Hauptversammlungen über die Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge befinden“, sagt William Eggers von der Unternehmensberatung Haygroup. Auch der Deutsche Bundestag hat 2009 Änderung des Aktiengesetzes beschlossen: Diese sollen „angemessen“ sein und sich an einer „nachhaltigen Unternehmensentwicklung“ orientieren.
Hinzu kommen aktuelle Pläne der Europäischen Union, erfolgsabhängige Bonuszahlungen an Bankmanager in der Regel auf die Höhe der Grundgehälter zu beschränken. Dies betrifft alle Banken, auch die deutschen Sparkassen und Volksbanken. Ansonsten geht es bei den Neuregelungen meist um Aktiengesellschaften, nicht um GmbHs, Kommanditgesellschaften oder andere Rechtsformen.
Weil die neuen Regeln relativ parallel in mehreren wichtigen Staaten eingeführt werden, können die Vorstände von Aktiengesellschaften sich ihnen nicht so einfach entziehen. Hinzu kommt eine Beobachtung, die die Unternehmensberatung Haygroup macht. „Unter Führungskräften ist die Diversifizierung auch hinsichtlich der Nationalität relativ gering. Die wenigsten gehen ins Ausland“, sagt Eggers. Dafür gibt es viele Gründe – persönliche Bindungen, Familie, aber auch die jeweilige Branche. Wer Führungskraft in einem globalen Pharmakonzern sein will, hat beispielsweise gute Gründe, in der Schweiz, Großbritannien oder den USA zu arbeiten – und nicht in Hongkong, wo vielleicht laxere Regeln gelten.
Daran ändert auch die Eidgenössische Volksinitiative nichts. Sie ist Ausdruck eines Wertewandels. Die Manager in den reichen Industriestaaten müssen sich fragen, welche Gehälter angemessen sind und von der Öffentlichkeit akzeptiert werden. Wohlgemerkt schreiben die neuen Gesetze dabei bisher keine absoluten Obergrenzen vor. Jahresverdienste in der Höhe von zweistelligen Eurosummen sind nach wie vor möglich. Allerdings steigt der Druck zur Mäßigung.