Massiver Eingriff in den Kapitalmarkt

Finanzminister Schäuble will das gefährliche Instrument der ungedeckten Leerverkäufe komplett verbieten. Besserer Schutz für Privatanleger

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Von Hannes Koch

03. Mär. 2010 –

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plant einen erheblichen Eingriff in den Kapitalmarkt. So genannte ungedeckte Leerverkäufe will Schäuble für Deutschland komplett verbieten. „Das ist ein Signal an die Märkte“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums am Mittwoch. Schäuble wolle ein Zeichen setzen, dass die Regulierung der Finanzmärkte nicht zum Stillstand gekommen sei.


Bei ungedeckten Leerverkäufen bieten Händler an der Börse Aktien von Unternehmen an, die sie gar nicht besitzen. Sie spekulieren damit auf die fallenden Kurse der Papiere. Mit Einsatz vergleichsweise geringer Summen lässt sich so ein ungeheurer Druck auf Aktiengesellschaften ausüben. Ungedeckte Leerverkäufe können Firmen in die Pleite treiben.


Aus diesem Grund hatte die Bundesregierung die Leerverkäufe nach dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers Ende 2008 teilweise verboten. Mit Bezug auf die Aktien großer, in Deutschland ansässiger Banken durften diese Geschäfte nicht mehr stattfinden. Damit wollte die Regierung verhindern, dass es zu weiteren Zusammenbrüchen von Geldinstituten und teuren Rettungsaktionen durch den Staat kommt. Das vorübergehende Verbot lief vor kurzem aus.


Mit seinem überraschenden Schritt demonstriert Schäuble auch, dass die Regulierung der Finanzmärkte auch auf nationaler Ebene durchaus möglich ist. Die Regierung argumentiert oft, dass Einschränkungen der Marktfreiheit nicht funktionieren könnten, wenn sie nur ein Land praktiziere. Im Falle der Leerverkäufe geht Schäuble offenbar davon aus, dass andere Staaten nachziehen. Der grüne Finanzexperte Gerhard Schick begrüßte den Schritt als „überfällig und richtig“. Der Bundesverbandes Deutscher Banken erklärte zum geplanten Verbot, „das Meldeverfahren und die Anzahl der Titel müssten praktikabel sein“.


Neben den Leerverkäufen enthält Schäubles Gesetzesankündigung Maßnahme zur Regulierung des so genannten grauen Kapitalmarktes. Hier geht es vor allem um den besseren Schutz von Privatanlegern, die beispielsweise Anteile an geschlossenen Fonds erwerben. Die Verkäufer müssen künftig mehr Informationen liefern. Außerdem müssen die Banken ihre Verkaufsberater bei der Bankenaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Bei nachweislich schlechter Beratung soll die BaFin einschreiten dürfen. Schick bemängelt, dass der BaFin allerdings nicht die komplette Zuständigkeit für den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen übertragen werde.

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