Mehr Durchblick beim Benzipreis

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Meldepflicht für Tankstellen

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Von Wolfgang Mulke

09. Nov. 2012 –

Wann werden Autofahrer den Spritpreis flächendeckend und aktuell erfahren?


Am 1. Januar tritt das Gesetz in Kraft, dass alle gut 14.000 Tankstellen zur Meldung ihrer Spritpreise verpflichtet. Preisänderungen müssen umgehend der so genannten Markttransparenzstelle gemeldet werden. Diese Einrichtung ist bei den Wettbewerbshütern im Bundeskartellamt angesiedelt. Bis die Daten für jeden Autofahrer öffentlich zugänglich sind, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. „Das kann mehrere Monate dauern“, sagt Behördensprecher Kai Weidner.


Wie werden die Preise veröffentlicht?


„Das Ziel ist, die Informationen so einfach wie möglich zur Verfügung zu stellen“, erläutert Weidner. Die Kosten für Diesel und Benzin werden zunächst beim Kartellamt erfasst von von dort an Dienstleister weiter gegeben. „Wenn die Benzinpreise zeitnah und zuverlässig im Internet oder via Smartphone veröffentlicht würden, könnten die Autofahrer zum Beispiel über die Einbindung in ein Navigationsgerät die günstigste Tankstelle ohne Umwege ansteuern“, sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Auch mit einer App auf dem Handy kann der Kunde schnell den billigste Weg zum vollen Tank suchen.


Ist der Service für die Verbraucher kostenlos?


Das Bundeskartellamt strebt an, dass Autofahrer kostenlos an die Infos kommen. Die Details stehen aber noch nicht fest. Offen ist noch, wer die Daten vom Amt an die Kunden übermitteln wird. Denkbar ist, dass der Staat selbst ein Internetportal dafür einrichtet. Wahrscheinlicher ist derzeit, dass Verbraucherportale mit dem Preisangaben beliefert werden und diese dann unterschiedlich aufbereiten. In diesem Fall könnte es durchaus sein, dass es mehrere kostenpflichtige und Gratis-Angebote nebeneinander gibt.


Dürfen die Spritpreise weiterhin laufend verändert werden?


In diesem Punkt hat sich die Lobby der Mineralölkonzerne durchgesetzt. „Es wird weiterhin keinerlei Vorgaben geben“, sagt deren Verbandssprecher Alexander von Gersdorff. Die Konzerne sehen mit der Veröffentlichung „gute Chancen, durch ein marktwirtschaftliches Instrument eine Glättung der Tankstellenpreise zu erreichen.“ Das Kartellamt ist sich da nicht so sicher. Es könne auch zu einem noch häufigeren Dreh an der Preisschraube kommen. In diesem Fall müsste der Gesetzgeber noch einmal nachbessern.


Wo liegen Schwachpunkte der neuen Regelung?


Autofahrer werden künftig zwar de aktuellen Tankstellenpreise in ihrer Umgebung erfahren. Doch eine Garantie, dass dieser Spritpreis während der Fahrt dorthin nicht verändert wird, gibt es nicht. Dazu müsste den Tankstellen wie in Österreich vorgeschrieben werden, wie oft der Preis wechseln darf. Nach Angaben des Mineralölwirtschaftsverbands (MWV) hat dies im Nachbarland zu einem höheren Preisniveau geführt. Dort dürfen die Pächter nur einmal am Tag die Spritkosten erhöhen.


Was erhofft sich die Bundesregierung von mehr Transparenz?


Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der Wettbewerb an den Zapfsäulen zunimmt und der Preis die Kunden zu bestimmten Tankstellen lockt. Auf das Versprechen sinkenden Treibstoffpreise will sich aber niemand festlegen lassen.


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