Mehr Geld für Solaranlagen auf Dächern

Bund und Länder einigen sich über die Kürzung der Solarförderung. Gleichzeitig definieren sie das künftige Ende der Einspeisevergütung

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Von Hannes Koch

26. Jun. 2012 –

Bei der Kürzung der Solarförderung könnten Eigenheimbesitzer und Kommunen mit einem blauen Auge davon kommen. Die Einschnitte in die Vergütung für Sonnenstrom fallen für bestimmte Anlagen geringer aus, als ursprünglich geplant. Darauf haben sich Bund und Länder offenbar geeinigt. Am Mittwoch soll der Kompromiss im Vermittlungsausschuss besiegelt werden.

Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, die Vergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen um bis zu 32 Prozent zu kürzen. SPD- und CDU-regierte Bundesländer versuchen seitdem, die Einschnitte abzumildern. Sie machen sich unter anderem Sorgen um die notleidenden Firmen, die Solaranlagen produzieren, und um die Handwerker, die sie installieren. 

Der Kompromiss besteht darin, die Kürzung für mittlere Dachanlagen abzumildern. Das betrifft die Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, sowie Kommunen, die beispielsweise die Dächer von Kindertagesstätten oder Feuerwachen mit Solarzellen ausrüsten.

Nach der bisherigen Regelung werden diese Dachanlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung mit 23,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert. Die Bundesregierung wollte diesen Betrag um zunächst rund sieben Cent senken. Einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, setzten sich aber dafür ein, wenigstens die Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt Leistung mit einem höheren Satz zu fördern. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Solarkraftwerke dieser Größenordnung künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Aus der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt beim Bund ist zu hören, dass man „auf einem guten Weg“ sei und eine „Einigungschance“ bestünde. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung legt großen Wert auf die 40-Kilowatt-Regelung. Das örtliche Handwerk erziele mittlerweile einen „erheblichen Teil seiner Wertschöpfung“ mit der Errichtung von Solaranlagen auf Hausdächern. Diesen Wirtschaftszweig wolle man nicht im Regen stehen lassen.

Für kleine Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung gibt es künftig 19,50 Cent pro Kilowattstunde Einspeisung. Bisher waren es 24,4 Cent. Die Förderung sinkt in den kommenden Jahren regelmäßig weiter.

Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. April 2012. Wenn der Netzanschluss für die Dachanlage bis zum 24. Februar beantragt war, darf sie zu den alten Konditionen noch bis Ende Juni in Betrieb gehen. Für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt erhalten die Investoren entgegen den ursprünglichen Planungen der Regierung weiterhin die komplette Förderung. Darüber gibt es zusätzliche Abzüge, was den Selbstverbrauch fördern soll.

Bund und Länder außerdem geeinigt, die Förderung für Solaranlagen komplett einzustellen, wenn 52 Gigawatt Leistung am Netz sind. Heute können Solarkraftwerke bereits maximal 28 Gigawatt bereitstellen. Der Vorrang für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz – eine Bevorzugung gegenüber Atom-, Kohle- und Gasstrom - soll allerdings auch später erhalten bleiben.

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