Mieter und Vermieter schlagen gemeinsam Alarm
Investitionen in die Energieeinsparung ziehen deutliche Mieterhöhungen nach sich. Verbände verlangen staatliche Förderung der Sanierung.
05. Feb. 2014 –
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Hausbesitzerverband Haus & Grund ziehen erstmals an einem Strang. „Wir fordern gemeinsam eine sozial verträgliche Energiewende“, erklärten beide Verbände. Sie sehen hohe Kosten auf Vermieter und Mieter zukommen, wenn die energetische Sanierung der Gebäude unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen weitergeführt werden sollte.
Nach Berechnungen des Mieterbundes erhöht sich die Miete einer durchschnittlichen Wohnung mit 70 Quadratmetern um 130 Euro, wenn Heizung und Dämmung im Haus auf einen modernen Stand gebracht werden. Zwar sparen die Bewohner anschließend Heizkosten ein. Doch diese Entlastung beträgt maximal 60 Euro. Unter dem Strich bleibt der Durchschnittsmieter somit auf Mehrkosten von 70 Euro sitzen. „Hier sehen wir Handlungsbedarf“, warnt DMB-Chef Franz-Georg Rips.
Die Belastung entsteht, weil die Vermieter elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter umlegen können. Zwar will die große Koalition die Umlage auf zehn Prozent absenken. Doch das wird nur wenig Entlastung bewirken. Also Folge rechnet Rips mit einem verstärkten Verdrängungswettbewerb unter den Mietern vor allem in den Innenstädten. Haushalte mit geringen Einkommen müssten verstärkt an den Stadtrand ziehen, weil sie sich die Miete im Zentrum nicht mehr leisten könnten.
Auch die Hausbesitzer leiden unter der momentanen Regelung der Energiewende. „Nicht immer lassen sich die Kosten kompensieren“, stellt der Vorsitzende den Vermieterverbands, Rolf Kornemann, fest. Je weniger begehrt eine Wohnlage ist, desto schwerer wird es für die Hausbesitzer, die Kosten für die Energiewende auf die Mieten draufzulegen. Außerdem lehre die Erfahrung mit energetischen Modernisierungen, dass es häufig zum Streit zwischen beiden Seiten komme, auch weil der rechtliche Rahmen so kompliziert ist. „Dieses System ist für beide Seiten unbefriedigend“, sagt Kornemann. Ein Beispiel dafür ist die Förderung von Darlehen für die Modernisierung durch die bundeseigene Bank KfW. Gelingt es, den Verbrauch von 200 Kilowattstunden (Kwh) auf 140 zu senken, gibt es keine Vorteil. Bei einer Senkung von 120 auf 114 wird die Maßnahme aber gefördert, weil der Grenzwert von 115 Kwh unterschritten wird.
Beide Verbände verlangen die Bildung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit dem Bund und anderen Beteiligten, in denen die geltenden Regeln auf den Prüfstand gestellt und zu einem einheitlichen Werk geformt werden sollen. Umweltministerin Barbara Hendricks habe diesen Vorschlag positiv aufgenommen, sagt Rips. Der Mieterbund will erreichen, dass der Steuerzahler ein Drittel der Investitionskosten übernimmt, damit die Mieter nicht überfordert werden.