Mit Mikrochip zum Mediziner

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16. Feb. 2012 –

Die gesetzlichen Krankenkassen statten derzeit ihre Mitglieder mit elektronischen Gesundheitskarten aus. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur neuen Plastikkarte:

 

Können gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte ablehnen?

 

Nein, das ist nicht möglich. Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten mit elektronischen  Gesundheitskarten (eGK) auszustatten. Die bisherige Krankenversicherungskarte ist ein Auslaufmodell. Wann genau die alten Kärtchen ihre Gültigkeit verlieren, steht derzeit jedoch noch nicht fest.

 

Wann bekomme ich die eGK?

 

Seit Oktober 2011 schicken die Krankenkassen ihren Mitgliedern Anträge für die elektronische Gesundheitskarte zu. Die Barmer GEK hat beispielsweise seither rund die Hälfte ihrer 8,6 Millionen Versicherten angeschrieben. „Täglich gehen neue Anträge raus“, sagt Unternehmenssprecher Thorsten Jakob. Knapp eine Millionen neue Karten habe man schon ausgestellt. Bis zum Jahresende sollen 70 Prozent der rund 52 Millionen gesetzlich Versicherten eine eGK erhalten.

 

Wie bekomme ich die neue Karte?

 

Versicherte können den Antrag ausfüllen, mit einem Foto versehen und per Post an die Kasse zurückschicken. Sie können aber auch ein digitales Bild im Internet hochladen. An manche Kasse kann man das Foto auch per Handy und Multimedia Messaging Service (MMS) senden. Die Ausgabe der Karten handhaben die Kassen unterschiedlich.

 

Was geschieht mit Versicherten, die keine eGK beantragen?

 

Wer auf das erste Schreiben der Kasse nicht reagiert, wird weiterhin angeschrieben. Spätestens wenn die alte Versicherungskarte ihre Gültigkeit verliert, müssen Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte beantragen, die ab dann als Versicherungsnachweis dient. Zurzeit akzeptieren die Ärzte sowohl alte als auch neue Karten.

 

Was ist an der elektronischen Gesundheitskarte neu?

 

Neu auf der Karte ist ein Foto des Versicherten, das den Kartenmissbrauch eindämmen soll. Im Vergleich zur bisherigen Versichertenkarte besitzt die eGK anstelle eines Speicherchips einen Mikroprozessor-Chip. Auf ihm lassen sich künftig medizinische Daten speichern. Mithilfe der Karte können in Zukunft auch online Daten zentral abgelegt werden – wie etwa elektronische Patientenakten oder Arztbriefe.

 

Muss ich alle Anwendungen nutzen?

 

Bislang wird die eGK nur offline genutzt. Sie trägt die Stammdaten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum oder Geschlecht. Alle darüber hinausgehenden Informationen werden künftig nur auf Wunsch des Versicherten gespeichert.

 

Sind die Daten auf der Karte sicher?

 

Der Mikroprozessor der Karte ermöglicht es, medizinische Informationen zu verschlüsseln und damit für Dritte unlesbar zu machen. Nur, wenn der Arzt seinen so genannten Heilberufsausweis und der Patient seine elektronische Gesundheitskarte in ein Kartenterminal einschieben, können die Daten gelesen werden. Zusätzlich muss der Patient eine PIN eingeben. Sowohl der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als auch die Bundesärztekammer halten die eGK für sicher.

 

Kostet die Karte etwas?

 

Versicherte erhalten die eGK kostenlos. Allerdings können für das Lichtbild Kosten entstehen. Biometrisch muss das Foto im Übrigen nicht sein. Es sollte den Karteninhaber aber zweifelsfrei erkennen lassen. Lächeln ist also erlaubt.

 

 


Keine Karte für Privatpatienten

 

Zwar haben sich die privaten Krankenversicherer von Anfang an für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) stark gemacht. Derzeit beteiligen sie sich jedoch nicht an deren Einführung. Der Grund dafür: Im Gegensatz zu Kassenpatienten sind Ärzte bei Privatpatienten nicht verpflichtet, die eGK zu akzeptieren. Auch ist nicht festgeschrieben, dass privat Versicherte die neuen Karten benutzen müssen. „Erst wenn sich an dieser Regelung etwas ändert“, so Stephan Caspary vom Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), „werden wir uns wieder stärker engagieren.“

 

Privatpatienten müssen aber nicht darum bangen, vom Arzt abgewiesen zu werden. Auch ohne eGK werden sie behandelt.

 

 

 

 

 

 

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