Mutlos
Kommentar
26. Mär. 2009 –
Verbraucher werden sich wohl weiter über unerwünschte Werbeanrufe ärgern müssen. Die von Justizministerin Brigitte Zypries gefeierten Schutzgesetze taugen nicht zu einer wirksamen Bekämpfung zweifelhafter Geschäftspraktiken.
Das Problem ließe sich dabei ganz einfach lösen, in dem telefonisch abgeschlossene Verträge noch einmal schriftlich bestätigt werden sollten. Damit ließe sich der Sumpf der halblegalen oder verbotenen Vertraganbahnung ganz schnell trocken legen. Eine Initiative des Bundesrats sieht dies auch vor. Nur wollte die SPD dem gesunden Menschenverstand nicht folgen. Zypries verteidigt die laxen Regelungen gern mit dem Hinweis auf die Bestellung beim Pizzaservice, der dann nicht mehr möglich wäre. Diese Fälle ließen sich aber leicht regeln, zum Beispiel wenn eine schriftliche Zustimmung nur dann erforderlich ist, wenn man angerufen wird, nicht wenn man selbst anruft und etwas bestellt.
Auch die höheren Bußgelder sind nicht gerade abschreckend. Die möglichen Gewinne sind so hoch, dass sich Verstöße immer noch lohnen. Zwar dürfen die illegal erzielten Gewinne vom Staat abgeschöpft werden. Doch das ist Theorie. In der Praxis ist die dafür notwendige Beweisführung schwierig. Von einem guten Tag für die Verbraucher kann also nicht die Rede sein.
Es bleibt die Frage, warum die sonst so taffe Ministerin hier so halbherzig vorgeht? Die Antwort ist einfach. Mittlerweile arbeiten in den Call Centern Hunderttausende Menschen, deren Job bei einer konsequenten Bekämpfung verbotener Werbeanrufe gefährdet ist. Dies haben deren Vertreter und die lokalen Politiker in Berlin aus ihrer Sicht erfolgreich deutlich gemacht. Die Branche darf daher tatsächlich von einem guten Tag sprechen.