Neues Gesetz gegen Abofallen im Netz

Künftig müssen Preise klar erkennbar sein

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Von Wolfgang Mulke

29. Okt. 2010 –

Die Bundesregierung will Abzockern im Internet per Gesetz das Handwerk legen. Künftig müssen die Anbieter von Diensten wie Tageshoroskopen oder Kochrezepten ebenso wie Versandhändler ihre Preise deutlich kennzeichnen. Verträge werden erst wirksam, wenn der Kunde den Kosten per Mausklick ausdrücklich zustimmt. „Unseriösen Geschäftsmodellen wird der Boden entzogen“, erläuterte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.


Die FDP-Politikerin hat am Freitag ein entsprechende Regelung vorgelegt. Zahlen muss künftig nur, wer die Kostenpflicht kennt. In den letzten Jahren wurden immer mehr Nutzer des Internets über den Tisch gezogen. Der Trick: Mit vorgeblichen Gratisangeboten werden die Verbraucher auf Webseiten gelockt. Das können beispielsweise Computerprogramme, Kochrezepte oder Horoskope sein. Für die eigentliche Leistung verlangen die Firmen hingegen Geld. Nur erkennen dies viele Kunden nicht, weil der Hinweis auf den Preis irgendwo im Kleingedruckten der Internetseite verborgen ist. „Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das böse Erwachen“, stellt die Ministerin fest. Viele Betroffene bezahlen die Rechnung, obwohl sie es auch nach geltendem Recht verweigern könnten, weil Verträge ohne eine Einigung über den Preis nichtig sind. Doch drohende Briefe von Inkasso-Unternehmen oder Anwälten schüchtern die Kunden ein.


Internetunternehmen werden künftig verpflichtet, die Konsumenten mit einem deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren, also auch die Liefer- oder Versandkosten mit anzugeben. Außerdem muss der Ablauf der Bestellung so gestaltet werden, dass der Verbraucher die Order erst abgeben kann, nachdem er die angegebenen Preise bestätigt hat. Verträge werden nur wirksam, wenn eine Firma beide Bedingungen erfüllt. Das Justizministerium erwartet nun, dass gut 190.000 Unternehmen ihren Webauftritt überarbeiten müssen. Laut Gesetzentwurf wird dies mehr als 38 Millionen Euro kosten.


Wann das Gesetz in Kraft treten kann, ist noch offen. Der parlamentarische Prozess beginnt jetzt erst. Auf jeden Fall will die Justizministerin schneller sein als die Europäische Union. In Brüssel liegt der Vorschlag schon länger vor, ohne dass die Kommission etwas tut. Frühestens 2012 rechnet die Regierung mit einer Richtlinie. „Auf eine europäische Lösung können wir nicht warten, weil jeden Tag neue Internetnutzer in die Kostenfalle tappen“, verteidigt die Liberale den nationalen Alleingang.



Kasten Tipps:


Schutz vor Abofallen


Schon heute können Kunden ungerechtfertigte Zahlungsforderungen abwehren. Oft müssen sie nicht zahlen, weil kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Verbirgt sich der Preis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), muss der Anbieter ausdrücklich auf die Bedingungen hinweisen und die AGB auch verständlich formulieren. Ist doch ein rechtlich bindenden Vertrag zustande gekommen, bleibt dem Kunden das Widerrufsrecht. Je nach Art des Vertrags darf der Konsument die Vereinbarung entweder 14 Tage oder einen Monat lang widerrufen. Die Frist beinnt erst, wenn er auf dieses Recht schriftlich oder per Mail hingewiesen wurde. Haben Minderjährige unter sieben Jahren eine Leistung bestellt, ist der Vertrag unwirksam. Bis zur Volljährigkeit müssen die Eltern der Vereinbarung zustimmen, sonst ist auch hier die Vereinbarung wirkungslos. Betroffene können unseriöse Angebote den Verbraucherzentralen oder der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs melden. Die betreffende Firma kann dann zu einem Ordnungsgeld verdonnert werden. Das Justizministerium rät, auf keinen Fall zu zahlen und gleich auf die erste Rechnung zu reagieren, also ihrer Rechtmäßigkeit zu widersprechen.

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