• Evelyn Keßler ist Pressesprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
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„Nicht nur falsche Zahlen sind ein Problem“

Unter dem Kürzel SEPA werden europaweit einheitliche Überweisungen und Lastschriften eingeführt. Die Abkürzung steht für „Single Euro Payment Area“. Übersetzt heißt das: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Damit soll gewährleistet werden, dass Bankge

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06. Nov. 2009 –

Mandy Kunstmann: SEPA bedeutet, dass Bankkunden statt sechs Wochen jetzt acht Wochen Zeit haben, Lastschriften zurückbuchen zu lassen. Das ist doch ein Vorteil, oder?

 

Evelyn Keßler: Eins vorab: „Alte“, noch bestehende, Lastschriften werden nicht automatisch auf die neuen SEPA-Lastschriften umgestellt. Die Institute entscheiden selbst, wann sie die Umstellung durchführen. Für die „alte“ Lastschrift gilt weiterhin eine Widerspruchsfrist von sechs Wochen ab Rechnungsabschluss, der meist zum Quartalsende erfolgt. Dann werden in der Regel auch die Kontoführungsgebühren abgebucht. Die Frist zum Zurückbuchen der neuen SEPA-Lastschrift beträgt zwar acht Wochen, aber ab Buchungsdatum. Die acht Wochen bedeuten also nur eine Fristverlängerungen für die Lastschriften, die in den letzten beiden Wochen vor Rechnungsabschluss abgebucht worden sind – meist bedeutet das eine  Verkürzung der  Widerspruchsfrist.

 

Kunstmann: Bei Überweisungen stehen Banken jetzt nicht mehr in der Pflicht, die Kontonummer mit dem Namen abzugleichen, sondern nur noch mit der Bankleitzahl. Was macht man, wenn man merkt, dass man sich vertan hat?

 

Keßler: Wenn nicht mehr kontrolliert wird, ob Kontonummer und Name zusammen gehören, landet das Geld auf dem falschen Konto, wenn man sich in der Nummer vertan hat. Man sollte sich sofort an seine Bank wenden und klären, ob es eine Möglichkeit gibt, die Überweisung zu stoppen. Schlimmstenfalls ist das Geld verloren. Achtung: Nicht nur die falschen Zahlen können ein Problem sein, sondern auch undeutlich geschriebene.

 

Kunstmann: Was können Kunden machen, wenn sie merken, dass die Bank das Geld nicht fristgerecht innerhalb von maximal vier Werktagen überweist? Haben sie irgendwelche Ansprüche?

 

Keßler: Wenn eine Bank die Überweisung nicht innerhalb der genannten Fristen durchgeführt hat, haben Kunden Anspruch auf Schadenersatz. Die Schuldnerbank muss den Überweisungsbetrag dann mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz – den legt die Bundesbank fest – verzinsen. Automatisch werden die Institute das aber wohl kaum machen. Bei größeren Beträgen kann das für Verbraucher zum Problem werden. Die Verbraucherzentralen helfen dann weiter.

 

Kunstmann: Wird die EC-Karte gestohlen, müssen Bankkunden ab sofort 150 Euro Selbstbehalt zahlen. Kommen Bankkunden da irgendwie drum herum? Gibt es vielleicht Versicherungen, die einspringen?

 

Keßler: Eine spezielle Versicherung für den gesetzlich ermöglichten – nicht verpflichtenden! – Selbstbehalt bis 150 Euro bei Schäden nach unverschuldetem Missbrauch von Bankkarten ist uns nicht bekannt. Auch inwieweit Hausratsversicherungen für diesen Selbstbehalt aufkommen, wenn die Karte im Rahmen eines Versicherungsfalls gestohlen wurde, ist derzeit nicht abzusehen.

 

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