Online-Einkauf mit Hindernissen

Die Hürden beim Internetshopping bauen sich nur langsam ab/ Einkauf außerhalb der EU bleibt schwierig

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14. Jun. 2012 –

Wenn deutsche Internetnutzer im Ausland ein Schnäppchen erhaschen, stammt die begehrte Ware meist aus Großbritannien oder den USA. Hohe Versandkosten oder rechtliche Unklarheiten lassen manch Online-Geschäft jedoch gar nicht erst zustande kommen.

 

60 Prozent der deutschen User haben schon einmal online etwas im Ausland erstanden. Mehr als ein Drittel hat dabei in den vergangenen zwölf Monaten Produkte bei einem britischen Anbieter bestellt. Ebenso viele kauften virtuell bei einem amerikanischen Unternehmen ein. Das hat eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts INNOFACT im Auftrag von Ebay ergeben. China, Österreich und die Niederlande seien weitere beliebte Internetmarktplätze. „Verbraucher nutzen die Möglichkeiten aktiv, die der Online-Handel in Bezug auf Produktauswahl und Preis bietet“, kommentierte Georg Abel, Chef der Verbraucher Initiative, die Ergebnisse.

 

Wer sich bisher noch nicht auf virtuelle Shoppingtour im Ausland begeben hat, gab Unsicherheiten über die Rechtslage, mangelndes Vertrauen in die Sache oder hohe Versandkosten als Hürden an. Häufig nannten die repräsentativ befragten Erwachsenen auch Schwierigkeiten beim Bezahlen.   

 

Zumindest bei Internetkäufen innerhalb der EU können Verbraucher auf einen gewissen Mindestschutz vertrauen – jedenfalls was Geschäfte mit gewerblichen Händlern angeht. „Mindestens sieben Werktage beträgt das Widerrufsrecht“, sagt André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl. Manche Länder räumen längere Fristen ein. In der Tschechischen Republik können Kunden beispielsweise innerhalb von 14 Tagen ihre Bestellungen widerrufen. In Polen sind es zehn Tage. Mindestens zwei Jahre Gewährleistung müssen europäische Händler außerdem auf ihre Produkte geben.

 

Wie so oft gibt es Ausnahmen. Von der Buchung einer Pauschalreise zum Beispiel können Kunden zwar zurücktreten, müssen aber gegebenenfalls hohe Stornogebühren entrichten.

 

Für Online-Geschäfte mit Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der EU haben, gelten ganz unterschiedliche Regelungen. Hier sollten Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau studieren und besser vom Kauf absehen, wenn ihnen etwas komisch erscheint oder sie den Vertrag nicht verstehen. Zudem schlägt auch der Zoll ab einem Warenwert von mehr als 22 Euro häufig zu. „Wer beispielsweise eine Handtasche aus den USA bestellt, muss dafür Einfuhrumsatzsteuer entrichten“, erläutert Schulze-Wethmar.

 

Im Übrigen haben sich die Chancen, dass bestellte Digicams, Notebooks oder Vitaminpillen überhaupt beim Käufer eintreffen, in den vergangenen Jahren um einiges erhöht: Heute bekommen Käufer ihre Ware in 94 Prozent der Fälle. 2003 waren es noch 66 Prozent. Das hat eine Studie des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren aus dem Jahr 2011 ans Licht gebracht.

 

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