Pflegemindestlohn droht Verschiebung

FDP-Wirtschaftsminister Brüderle fordert Entscheidung des Kabinetts. Kanzleramtsminister Pofalla hält das für überflüssig. Mögliches Resultat: Die Lohnuntergrenze könnte nicht zum 1. August in Kraft treten

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Von Hannes Koch

05. Jul. 2010 –

Eigentlich ist alles klar: Für rund 750.000 Altenpflegerinnen und Pfleger soll bald ein neuer Mindestlohn von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro im Westen gelten. Darauf einigten sich die Gewerkschaft Ver.di und die Arbeitgeberverbände bereits im März diesen Jahres. Doch nun hakt es in der Bundesregierung.


Nach geltender Rechtslage könnte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) den Pflegemindestlohn per Verordnung zum 1. August in Kraft setzen. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) dagegen will zuvor noch einmal das Bundeskabinett mit der Sache befassen. Bei einem Treffen in den kommenden Tagen, bei dem es auch um den Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche geht, werden von der Leyen und Brüderle versuchen, die Sache zu klären.


Kanzleramtschef Ronald Pofalla (CDU) unterstützt von der Leyen und hält einen Beschluss im Kabinett nicht für erforderlich. FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb beruft sich dagegen auf den Koalitionsvertrag. Dort ist festgelegt, dass die Koalition „einvernehmlich“ über die Einführung von Mindestlöhnen beschließt. Kolb, wie auch Regierungssprecher Ulrich Wilhelm, betont, dass es „in der Sache“ keine Differenzen gebe. Es gehe nur um das formale Verfahren.


Dieses kann trotzdem Auswirkungen haben. Einigen sich die Koalitionspartner nicht schnell, kann von der Leyen den Mindestlohn nicht mehr zum 1. August 2010 in Kraft setzen. Bereits einmal war das Datum verschoben worden. Eigentlich sollte die Lohnuntergrenze zum 1. Juli wirksam werden.

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