Pleite gehen, um gerettet zu werden

Das deutsche Insolvenzrecht ist auf Sanierung ausgerichtet / Herstellergarantien für Opel-Kunden wären bei einer Pleite gefährdet

Teilen!

Von Wolfgang Mulke

06. Mär. 2009 –

Ohne staatliche Hilfe könnte es für Opel bald ganz eng werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble brachte daher schon ein Insolvenzverfahren für den Autobauer ins Spiel. Dies würde erhebliche Einschnitte für alle Beteiligten bedeuten, nicht aber das endgültige Aus für die Traditionsmarke aus Rüsselsheim. Denn das deutsche Insolvenzrecht hat vor allem den Erhalt der gesunden Unternehmensteile und der Arbeitsplätze zum Ziel.

Sollte Opel das Geld ausgehen, muss das Management beim zuständigen Gericht Insolvenz beantragen. Verzichtet die Geschäftsführung trotz Zahlungsunfähigkeit darauf, macht sie sich strafbar. Da die Adam Opel GmbH ihren Sitz in Deutschland hat, wäre das hiesige Recht maßgeblich für den weiteren Verlauf. Der Richter eröffnet ein vorläufiges Verfahren und setzt einen Insolvenzverwalter ein.

Im Normalfall beginnt nun eine dreimonatige Phase, in der der Insolvenzverwalter das Vermögen des betroffenen Unternehmens sichert. Die Gläubiger, das wären im Falle eines Autokonzerns zum Beispiel Zulieferer oder auch Händler, bekämen in dieser Zeit nichts. Unterdessen sucht der Insolvenzverwalter nach Sanierungsmöglichkeiten und nach potenziellen Käufern für die erhaltenswerten Betriebsteile. Die Löhne und Gehälter übernimmt so lange die Arbeitsagentur.

Danach wird das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet. Wir weiter gearbeitet, muss das Unternehmen nun alle Kosten, also auch die für die Löhne, selbst tragen. Die Pleitefirma wird nun verwertet, in dem beispielsweise Anlagen und Grundstücke veräußert werden. Die Erlöse werden anschließend an die Gläubiger ausgezahlt. Das kann Jahre dauern.

„Die Chance ist, dass ich Zeit gewinne und ein Konzept entwickeln kann“, sagt der Sanierungsberater Stefan Weniger. Über den Erfolg werde aber der Markt entscheiden. Im Falle Opel bedeutet dies: Wenn die Kunden ausbleiben, nützt auch die beste Sanierungsidee nichts. Trotz Abwrackprämie könnten sich die Autokäufer für eine andere Marke entscheiden, weil die Anschaffung eines neuen Opels riskant wird. „Die Herstellergarantie ist futsch“, sagt Weniger für den Fall, dass die Rüsselsheimer tatsächlich Insolvenz anmelden müssen. Der Idealfall sieht anders aus. Da würde ein Investor die Marke weiterführen. Weniger hält es für die Suche nach neuen Eigentümern allerdings für unabdingbar, dass die Patente und Markenrechte bei Opel liegen.

Das deutsche Insolvenzrecht lehnt sich an das amerikanische an. In den USA gibt es zwei Wege in die Pleite. Das so genannte „Chapter seven“ sieht die komplette Abwicklung der Unternehmensreste vor. Oft berufen sich Pleitekandidaten aber auf das „Chapter eleven“. „Da wird erst einmal die große Käseglocke über das Unternehmen gestülpt“, erläutert der Insolvenzverwalter Frank Kebekus. Die Gläubiger gehen zunächst leer aus, damit die überlebensfähigen Teile der Firma gerettet werden können. Das wäre wohl auch für die Opel-Mutter General Motors (GM) die Option im Pleitefall.

« Zurück | Nachrichten »