• Den Ratgeber "Ihr Recht auf Reisen" gibt es bei den Verbraucherzentralen.

Ratgeber für das Handgepäck

Literaturtipp

Teilen!

08. Jan. 2010 –

Baustellenlärm statt Grillenzirpen, Müllblick statt Meerblick oder Gammel- anstelle Gourmet-Menü: Immer wieder erleben Touristen die „tollsten“ Überraschungen am Urlaubsort.  Reisende, die wissen, wie sie  Missstände reklamieren und Geld zurück fordern können, sind klar im Vorteil. Doch wer kennt schon sämtliche Regelungen auswendig? Gut, dass es das Wissen auch zum Mitnehmen gibt.

 

Der Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ hält Tipps für typische Situationen, in die Pauschaltouristen kommen können, parat. Die handliche Broschüre der Verbraucherzentralen, erklärt auf 88 Seiten juristischen Fachbegriffe und nennt Fristen, die bei Reklamationen beachtet werden müssen. Sie kostet 4,90 Euro (zzgl. 2 Euro Versandkosten) und kann per Post beim Versandservice der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Heinrich-Sommer-Straße 13, 59939 Olsberg, im Internet auf www.vz-bawue.de/ratgeber oder per Telefon unter 01805-505999 bestellt werden.

 

Auch auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums (www.eu-verbraucher.de) finden Reisende nützliche Tipps. Zum kostenlosen Download stehen dort zum Beispiel die Info-Hefte „Fahrgastrechte: Clever Reisen!“ und „Fluggastrechte – Clever Reisen!“ bereit. Achtung: Letztere Broschüre beachtet noch nicht die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Passagieren ab drei Stunden Verspätung am Zielort Ausgleichszahlungen zustehen. 

« Zurück | Nachrichten »