Rauch ohne Feuer

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

24. Mär. 2010 –

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Bindung von Öl- und Gaspreisen führt in die Irre. Es besagt lediglich, dass eine bestimmte Vertragsklausel nicht zulässig ist. Weder wird die auf dem Weltmarkt traditionelle  Koppelung beider Preise aufgehoben, noch können Verbraucher jetzt auch sinkende Preise hoffen. Die vielen Reaktionen auf das Urteil mögen einen anderen Eindruck vermitteln. Tatsächlich steigt hier jede Menge Rauch auf, ohne dass ein Feuer brennt.

 

Gaskunden fühlen sich schon seit Jahren schon verschaukelt. Mit der Begründung steigender Ölpreise haben ihnen die Gasversorger hemmungslos in die Tasche gegriffen. Denn deren Preisgestaltung ist im Grunde nur begrenzt nachvollziehbar. Da sinkende Ölpreise sich bei weitem nicht im gleichen Umfang beim Gaspreis niederschlagen, legt die Vermutung ungerechtfertigter Profite nahe. An alldem wird das Karlsruher Urteil nichts ändern.

 

Über die Koppelung beider Preise entscheidet auch kein deutsches Gericht. Letztlich werden wird darüber auf den Weltmärkten entschieden. Es gibt sogar Anzeichen für ein Ende der Parallelfahrt. Wünschenswert wäre dies allemal, denn mittlerweile entwickelt sich der Ölpreis weniger nach Angebot und Nachfrage als vielmehr aufgrund von Spekulationen oder Kartellabsprachen der Förderländer. Warum Gaskunden darunter leiden sollen, ist nicht einzusehen.

 

Die hohen Preise für Erdgas in Deutschland haben neben den tatsächlich anfallenden Beschaffungskosten vor allem einen Grund. Es gibt noch keinen funktionierenden Wettbewerb beim Gas. So können die Versorger die Bedingungen immer noch weitgehend frei bestimmen und sich an den Verbrauchern schadlos halten. Wer niedrigere Gaspreise will, muss die Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb schaffen. Das ist zwar gerade beim Gas nicht leicht. Doch schien es bisher so, als fehle dazu auch der politische Wille.

 

 

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