Schlichter im Luftverkehr sollen unabhängig sein

Airlines müssen bisher kaum Bußgelder für Fehlverhalten bezahlen

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Von Wolfgang Mulke

04. Mai. 2012 –

In der von der Bundesregierung geplanten Ombudsstelle für Beschwerden von Fluggästen sollen auch Verbraucherschützer mit entscheiden. Im Gesetzentwurf war davon noch nicht die Rede. „In einer Rechtsverordnung wird die Unabhängigkeit gesichert“, stellt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums auf Anfrage klar. Derzeit feilen die Beamten noch an den letzten Formulierungen des Entwurfs, der noch vor der Sommerpause von der Bundesregierung verabschiedet werden soll. Wann die Passagiere erstmals Streitigkeiten mit den Airlines schlichten lassen können, ist noch offen. In dieser Sommersaison jedoch sicher noch nicht.


Bislang sitzen die Luftfahrtunternehmen bei Beschwerden durch die Kunden meist am längeren Hebel. Wie aus einer Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, leitete das dafür zuständige Luftfahrt-Bundesamt seit die Verordnung zu den Fluggastrechten 2005 in Kraft trat weit über 5.000 Bußgeldverfahren ein. Die Airlines kamen in der Regel ungeschoren davon. Nicht einmal 300 Strafzahlungen setzte die Behörde fest. In den beiden vergangenen Jahren stieg die Zahl der Verfahren stark an. In nicht einmal jedem zehnten Fall wurden die Airlines auch zur Kasse gebeten. Selbst wenn das Amt die Ordnungswidrigkeit bestraft, muss der Kunde seine Ansprüche vor Gericht eintreiben. Die Ombudsstelle soll diese Fälle bald außergerichtlich klären.


Der tourismuspolitische Sprecher der Grünen, Markus Tressel, übt heftige Kritik an den Plänen von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für die Schlichtungsstelle. „Die Schlichtung wird die meisten Fluggäste ausschießen“, sagt Tressel. Denn weder Geschäftleute noch Pauschalurlauber werden mit ihren Anliegen dort berücksichtigt. Den Grund sieht der Politiker im bisherigen Verfahren der Ministerin. Der Entwurf wurde zusammen mit den Fluggesellschaften ausgeheckt. Verbraucherverbände kamen erst zu Wort, als der Gesetzestext bereits vorlag.


Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßt die Schiedsstelle zwar grundsätzlich, hält das Gesetz jedoch für verbesserungswürdig. Die vorgesehene Begrenzung des Streitwertes auf 5.000 Euro und die Zuständigkeit der Stelle für nur wenige konkrete Fälle wie beschädigtes Gepäck, aufgefallene oder verspätete Flüge, seien für die Verbraucher ungünstige Punkte, sagt der Verkehrsexperte des Verbands, Ottmar Lell.


Die Fluggesellschaften hatten sich lange gegen eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gesperrt. Nur die Drohung mit einem Gesetz hat einen Teil der Unternehmen klein bei geben lassen. Dazu zählen die Lufthansa und Air Berlin. Die Billigflieger Ryanair und Easyjet wollen sich daran bislang nicht beteiligen.


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