Schufa wird zum Datendetektiv

Auskunftei will Verbraucher gegen Gebühr vor dem Identitätsklau schützen

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Von Wolfgang Mulke

16. Feb. 2012 –

Die Schufa hilft Verbrauchern beim Kampf gegen den Identitätsklau. Für eine Jahresgebühr von knapp 40 Euro durchstöbert das Unternehmen rund um die Uhr und um den Erdball Internetseiten auf der Suche nach sensiblen Informationen. Findet das Prüfprogramm auf einem Portal beispielsweise die Kontonummer mit Namen und Adresse oder die Kreditkartennummer, wird der Verbraucher sofort darüber informiert.


„Der Schaden durch Missbrauch von Daten im Internet ist sehr groß“, sagt Schufa-Chef Michael Freytag. Laut Bundeskriminalamt sei die Zahl der registrierte n Fälle von Internetkriminalität 2011 um fast 20 Prozent gestiegen. Einer Umfrage des Unternehmens zufolge gehen 70 Prozent der Verbraucher von einem schwache Datenschutz im Internet aus. Vier von fünf Befragte wünschen sich mehr Unterstützung beim Schutz vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Informationen. Deshalb hofft die Schufa hier auf ein neues Geschäftsfeld.


Das System übermittelt den Verbrauchern vierteljährlich einen Bericht, aus dem hervorgeht, wo identitätsrelevante Daten von ihnen öffentlich bereitgestellt werden. Dazu zählen neben den Bankinformationen beispielsweise auch Ausweis- und Führerscheinnummern sowie Mailadressen. Wenn die Kombination der Informationen bedenklich erscheint, wird der Kunde sofort informiert und kann entscheiden, ob die Veröffentlichung in Ordnung ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Schufa sich im Auftrag des Kunden um die Löschung der Daten bemühen. Auch Verweise in Suchmaschinen sollen verschwinden. „Die meisten Service-Provider und Suchmaschinen sind Kooperativ“, erläutert der Schufa-Produktentwickler Tilo Walter. Stellt sich ein Anbieter dennoch quer, muss sich der Kunde selbst auf den Rechtsweg begeben.


Das Angebot dient laut Schufa vor allem der Prävention. So kann Schaden durch den Missbrauch persönlicher Daten in bestimmten Fällen verhindert werden. Bestellt jemand auf fremden Namen etwa Waren im Versandhandel, ist damit in der Regel eine Schufaanfrage des Händlers verbunden. Darüber wird wiederum der betreffende Verbraucher online informiert. Hat er gar nichts bestellt, kann die Auslieferung der Produkte und damit der Ärger oder Schaden noch rechtzeitig unterbunden werden.





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