Selbstverständlichkeit

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

11. Dez. 2008 –

Drogenhandel und Morde sind verboten. Trotzdem wird getötet und gedealt. Diebstahl gehört sich ebenfalls nicht, geklaut wird trotzdem. Die Wirkung von Gesetzen ist folglich beschränkt. Das gilt auch für den mittlerweile verbreiteten illegalen Datenhandel. Mit verschärften Regeln und höheren Strafen lassen sich nicht alle Täter abschrecken, die Taten aber wohl erschweren. Insofern wird auch ein verbesserter Datenschutz, wie ihn die Bundesregierung jetzt plant, nicht alle Auswüchse beseitigen.

 

Dennoch zielen die Vorschläge in die richtige Richtung. Es gilt, zwei Interessen gegeneinander abzuwägen. Die Wirtschaft will für ihre Produkte oder Dienstleistungen werben. Die Kunden wollen einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren persönlichen Daten. Die bisherige Praxis räumte den Unternehmen faktisch mehr Recht ein als den Konsumenten, weil sie dessen Steckbrief ohne besondere Absichtserklärung nutzen konnten. Künftig ist es umgekehrt. Der ausdrückliche Wille des Kunden ist Voraussetzung für die Weitergabe. Das ist fair, weil beide Seiten nun auf Augenhöhe sind. Anders gesagt: Persönliche Daten gehören erst einmal dem dazugehörigen Verbraucher. Wenn Kunden andere damit freiwillig hantieren lassen, ist das in Ordnung, sonst nicht. Diese Verteilung der Rechte ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

 

 

 

 

 

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