Solar-Genossenschaften nehmen die Hürde

Fünf Bürgerfirmen erhalten den Zuschlag, um große Solaranlagen zu bauen. Das Bündnis Bürgerenergie hält seine Kritik am neuen Ausschreibungsverfahren aber aufrecht.

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Von Hannes Koch

07. Jan. 2016 –

Erstmals haben jetzt Genossenschaften und Privatleute bei einer Ausschreibung für Solarparks in Deutschland den Zuschlag erhalten. Mit dem neuen Verfahren will die Bundesregierung den Zubau von Photovoltaikanlagen kanalisieren, damit die Energiewende nicht zu teuer wird. Kritiker hatten Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgeworfen, kleine Projekte wie beispielsweise Genossenschaften in Bürgerhand zu benachteiligen.

 

Wie sich jetzt zeigt, sind die Verfahrenshürden auch für solche Firmen nicht zu hoch. Nach Informationen der Bundesnetzagentur in Bonn, die die Ausschreibungen durchführt, haben zwei Genossenschaften den Zuschlag für den Bau von großen Solaranlagen erhalten. Außerdem kamen in drei Fällen Einzelpersonen zum Zug. Die übrigen 35 erfolgreichen Bieter sind unter anderem Investmentfonds oder Ableger von Unternehmen wie beispielsweise EnBW. Den Zuschlag erhielten Solarparks in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen und weiteren Regionen.

 

„Wir wollten unbedingt dabei sein“, sagt Jochen Scherrer von der Genossenschaft Bürger Energie Region Regensburg. 240 Bürger haben sich dort zusammengetan, um gemeinsam Strom zu produzieren und in der Region zu verkaufen. Die geplante Anlage soll eine Größe von maximal 988 Kilowatt/peak haben, der Bau schon in diesem Frühjahr beginnen. Mit der Hilfe des Deutschen Genossenschaftsverbandes hat Scherrer die Unterlagen für das Gebot zusammengestellt. Die Teilnahme bedeutete erheblichen Aufwand, zu kompliziert fand der Genossenschaftsvorstand das Verfahren aber nicht.

 

Kritiker Rene Mono vom Bündnis Bürgerenergie betrachtet das Ergebnis der Ausschreibung nun mit Interesse. Ein positives Urteil will er aber vorläufig nicht abgeben. Für ihn steht die Sorge im Vordergrund, dass das Ausschreibungsverfahren eine „zusätzliche Hürde“ für Bürgerprojekte darstelle. Diese müssten damit rechnen, Entwicklungskosten für ihren jeweiligen Solarpark vorzufinanzieren, ihn aber dann nicht errichten zu können, weil sie in der Ausschreibung durchfallen. Im früheren Verfahren mit gesetzlich festgelegter Förderung habe dieses Risiko nicht bestanden, so Mono. Die Wahrscheinlichkeit tatsächlich bauen zu können war größer. Dem Bündnis Bürgerenergie liegt daran, dass nicht nur Kapitalinvestoren und große Unternehmen Öko-Kraftwerke errichten, sondern auch Bürger, die ihre Gemeinde oder Region autonom mit Strom versorgen wollen.

 

In den ersten beiden Ausschreibungsrunden ab April 2015 hatten sich ebenfalls Privatleute und Genossenschaften mit Geboten beteiligt, waren aber nicht zum Zug gekommen. Die Bundesnetzagentur schreibt jeweils eine zu fördernde Leistung von Solaranlagen aus. In der gerade beendeten dritten Runde waren es 200 Megawatt. Zum Vergleich: Große Kohle- oder Atomkraftwerke haben die drei- bis vierfache Leistung.

 

Die Firmen bieten dann eine bestimmte Anlagengröße zu einem bestimmten Preis. Die billigsten Angebote erhalten den Zuschlag, bis die ausgeschriebene Leistung erreicht ist. Der höchste gebotene Preis, der noch den Zuschlag erhält gilt auch für die übrigen erfolgreichen Bieter. Im vorliegenden Fall erhalten alle Firmen künftig acht Cent pro Kilowattstunde Strom, die sie ins Netz einspeisen. Die Förderung wird 20 Jahre lang gezahlt und dient dazu, Ökoproduzenten zu unterstützten, die den Strom bislang noch teurer herstellen als konventionelle Unternehmen. Finanziert wird die Vergütung durch eine Umlage auf die Stromrechnungen von Bürger und Wirtschaft.

 

Früher erhielten grundsätzlich alle geplanten Wind- und Solarkraftwerke eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung. Wegen dieses Anreizes wurden teilweise viel mehr Anlagen gebaut, als die Bundesregierung angenommen hatte. Wirtschafts- und Verbraucherverbände kritisierten die schnell steigenden Kosten. Darauf reagierte die große Koalition aus Union und SPD, in dem sie unter anderem das Ausschreibungsverfahren einführte, um den Zubau zu begrenzen.

 

Info-Kasten

Solar-Förderung

Damit kein landwirtschaftlicher Boden verloren geht, dürfen geförderte Solaranlagen einstweilen nur auf versiegelten Flächen, ehemaligen Militärgeländen, sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienentrassen entstehen. Insgesamt will die Bundesregierung 2016 Solaranlagen mit einer Leistung von etwa 400 MW fördern. Die nächste Ausschreibungsrunde läuft bis zum 1. April diesen Jahres. Versteigert werden 125 Megawatt.

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