Stoppschild

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

16. Okt. 2012 –

Freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft haben schon häufig nicht funktioniert. Daher muss der Gesetzgeber Unternehmen ein Stoppschild vor die Nase halten, wenn sie sich partout nicht anständig verhalten wollen. Dazu zählen auch die teilweise unbotmäßig hohen Dispozinsen, die Bankkunden abgeknöpft werden. Auf den Zinsatz gehört ein Deckel, der sich an den Leitzinsen des Marktes orientieren muss. Natürlich dürfen Banken oder Sparkassen am Dispogeschäft etwas verdienen. Aber die Praxis mancher Anbieter läuft auf Wucher hinaus, zumindest in der Empfindung der Verbraucher. Rechtlich ist die Wucherregelung leider zu schwammig formuliert, als dass die Selbstbedienung auf dem Rechtswege gestoppt werden könnte.


Ein Zinsdeckel ist als Ergänzung zu schärferen Transparenzrichtlinien unverzichtbar. Denn die Vergleichbarkeit von Kreditkonditionen hilft allein nicht. Denn viele Kunden sind auf den Dispo angewiesen und können gar nicht ohne weiteres zu einem günstigeren Anbieter wechseln, ohne die Überziehung zunächst auszugleichen. Damit ist der Wettbewerb an dieser Stelle nur eingeschränkt möglich. Mehr Durchblick und Vorschriften zur Veröffentlichung der aktuellen Zinskosten sind ebenso notwendig. Damit wird der Wettbewerb in dem Bereich gestärkt, in dem sich Kunden die Wahl zwischen verschiedenen Instituten leisten können. Die große Spanne bei den Angeboten zeigt, dass die Konkurrenz in diesem Segment noch nicht richtig funktioniert.


Nun ist die Verbraucherministeriun gefragt. Das Argument der Regierung, dass bei einem Zinsdeckel alle Banken den Höchstpreis nehmen würden, ist nicht wirklich nachvollziehbar. Wer sich durch bessere Angebote von der Masse der Konkurrenten abheben will, wird dies auch weiterhin tun. Denn zufriedene Kunden werden es ihm danken.


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