Übertriebene Ängste

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

04. Aug. 2009 –

Eine Kuh, die gemolken werden soll, schlachtet der Bauer nicht. Dieses Prinzip beherzigt auch der Fiskus. In der Regel knöpfen die Finanzämter den Bürgern die dem Staat zustehenden Einkünfte zwar rigoros ab. Wenn ein Steuerzahler dadurch aber in die Pleite getrieben wird, sind immer Kompromisse drin, wird gestundet oder die Schuld darf abgestottert werden. Deshalb sind die existenziellen Ängste vieler Rentner vor einer nicht mehr zu bewältigenden Steuernachzahlung übertrieben. Niemand wird in den Abgrund getrieben. Das wäre auch nicht im Interesse des Staates, der von den Alten mit hohem Einkommen noch ein paar Jahre lang Steuern kassieren will.

Sonderregelung für die säumigen Rentner kann es nicht geben. Das würde den Gleichbehandlungsgrundsatz vor dem Fiskus verletzen. Es gibt auch keinen Grund dafür. Seit Jahren gilt die Steuerpflicht für Rentner, die über ein entsprechendes Einkommen verfügen. Mit Unwissenheit kann sich da kaum jemand herausreden. Es war ausreichend viel Zeit für den Besuch beim Steuerberater, für Fragen an Verwandten oder das Lesen eines der vielen Ratgeber dazu. Wer sich darum nicht gekümmert hat und – obwohl steuerpflichtig – keine Erklärung beim Finanzamt angab, hat Steuern hinterzogen und sich damit grundsätzlich strafbar gemacht.

Auch das Argument, bei den Reichen sei viel mehr zu holen, zieht nicht. Da könnte der Staat zwar sicher härter durchgreifen und durch verstärkte Prüfungen zusätzliche Abgaben herein holen. Das ändert aber nichts daran, dass sich alle an die geltenden Gesetze halten müssen. Das Bild vom armen, geschröpften Rentner, das der Sozialverband an die Wand malt, zieht ebenso wenig. Steuerpflichtig sind nur die Senioren mit vergleichsweise hohen Alterseinkünften. Diese Gruppe sollte genauso an der Finanzierung des Gemeinwohls beteiligt werden wie alle anderen Steuerzahler.






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