Unfug

Kommentar

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Von Wolfgang Mulke

13. Feb. 2013 –

Sollen Eltern 100 Euro an die Krankenkasse bezahlen, wenn sich ihre Sprösslinge bis zur Besinnungslosigkeit betrinken? Das schlägt der Gesundheitsexperte der Union, Jens Spahn vor. Mit dem Strafgeld will der Politiker die Eltern an ihre Verantwortung für die Kinder erinnern. Die Idee ist weder neu noch durchdacht. Sie ist weltfremd.


Selbstverständlich müssen Mütter und Väter auf das Wohl ihrer Kinder achten. Und Komatrinken gehört sicherlich nicht zu den wünschenswerten Freizeitbeschäftigungen des Nachwuchses. Doch können heranwachsende Jungen und Mädchen schwerlich dauernd kontrolliert oder zuhause eingesperrt werden. Verantwortungsvolle Eltern klären über die Gefahren auf, warnen und strafen notfalls. Verhindern können sie Alkoholexzesse nicht. Insofern hilft auch eine Art Bußgeld nicht gegen das Problem einer wachsenden Zahl von Komasäufern.


Auch läuft Spahns Forderung auf eine risikoabhängige Gesundheitsprämie hinaus, die für Raucher oder Übergewichtige schon mehrfach diskutiert wurde. Der Gedanke wurde nicht umsonst immer wieder verworfen. Am Ende stünde eine vollständige Bewertung des Lebensstils in Form von Kassenbeiträgen. Wer Ski läuft, zahlt eine Prämie, weil die Verletzungsgefahr groß ist, der Bewegungsmuffel, weil das Risiko von Herzkreislauferkrankungen steigt. Dieser Unfug würde in einer grandiosen bürokratischen Wucherung enden.


Schließlich unterschlägt Spahn das Kernproblem des Trinkens. Ein Schluck über den Durst hinaus ist gesellschaftlich weithin akzeptiert. In der Werbung, im Gespräch oder auch im Karneval wird die weinselige Stimmung als fester Bestandteil der deutschen Gemütlichkeit dargestellt. Das prägt die Einstellung der jungen Leute mehr als die im Biounterricht gelehrten Gefahren. Politiker haben sich ja nicht einmal getraut, das Flaschenpfand auf den Wein auszudehnen. Glaubwürdig sind die Klagen über den Genuss prozentreicher Getränke nicht. Alkoholmissbrauch ist kein Phänomen der Jugend. Hier wird nur besonders auffällig über die Stränge geschlagen. Und wenn schon Strafen für dessen Missbrauch, dann bitte auch bei Erwachsenen.

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