Unvermeidbare Ungerechtigkeit

Kommentar zum Kinderbett von Hannes Koch

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Von Hannes Koch

23. Mai. 2013 –

An harten Entscheidungen kommen Politiker, die den Sozialstaat gestalten wollen, meist nicht vorbei. Was gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum, was ist schon bescheidener Wohlstand – eine Harke, um Gartengemüse zu ziehen, die Reinigung des Wintermantels, ein Laib guten Brotes? Für solche Dinge erhalten Hartz-IV-Empfänger heute kein Geld. Sie müssen mit sehr wenig auskommen. Die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundestages halten die Armen knapp – das hat die Entscheidung des Bundessozialgerichtes über das Kinderbett wieder einmal verdeutlicht. Deshalb würde etwas mehr Großzügigkeit im Gesetz und in den Entscheidungen der Ämter nicht schaden. Diese kann sich unsere Gesellschaft auch wieder leisten.


Selbst dann aber wären harte Entscheidungen notwendig. Denn in jedem Fall muss die Grenze definiert werden, wieviel Geld der Allgemeinheit die Unterstützung arbeitsloser oder benachteiligter Bürger wert ist. Ungerechtigkeiten sind dabei niemals auszuschließen. Oder würden diese umgangen, wenn man ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ einführte, wie es die aktuelle Volksinitiative in der Schweiz vorschlägt? Beispielsweise 1.000 Euro monatlich für jeden, ohne dass man arbeiten und mit dem Jobcenter über das Kinderbett streiten muss? Das Niveau der sozialen Sicherung läge dann möglicherweise höher, das System wäre liberaler. Aber Grenzen, über die gestritten würde, blieben. So oder so – mit Ungerechtigkeiten und der Debatte darüber müssen wir leben.

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