Verlust begrenzt

Bundesfinanzministerium limitiert Abschlag bei Auszahlung von Lebensversicherungen

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Von Hannes Koch

11. Dez. 2012 –

Die möglichen Einbußen bei der Auszahlung von Lebensversicherungen sollen geringer ausfallen als befürchtet. Das Bundesfinanzministerium will den Verlust der Versicherten auf maximal fünf Prozent der Ablaufleistung ihrer Lebensversicherung begrenzen. Dies legt eine Ministerverordnung fest, die wie die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes am 21. Dezember in Kraft treten soll.


In den vergangenen zwei Wochen hatte es Aufregung um die sogenannten Bewertungsreserven von Lebensversicherungen gegeben, die die Unternehmen zum Ende der Vertragslaufzeit an ihre Kunden ausschütten müssen. Während die Firmen bislang 50 Prozent dieser stillen Reserven an ihre Kunden auszahlen, soll dieser Anteil ab 21. Dezember per Gesetz reduziert werden. Dadurch hätten manche Versicherten einen Verlust von bis zu zehn Prozent der Auszahlungssumme erlitten. Jetzt will die Regierung den Abschlag auf maximal fünf Prozent begrenzen.


Bewertungsreserven bei Lebensversicherungen entstehen dadurch, dass die Unternehmen alte, festverzinsliche Wertpapiere mit hohen Zinssätzen in ihren Büchern haben, deren Kurse angesichts der augenblicklich niedrigen Zinsen weit über dem Nominalwert liegen. Dieser Kursgewinn müsste eigentlich zur Hälfte an Versicherte ausgeschüttet werden, deren Verträge in den kommenden Monaten zur Auszahlung kommen. Dies könnte den ohnehin geschwächten Lebensversicherungen allerdings Probleme bereiten. Die Regierung will das Gesetz deshalb ändern.


Die Bewertungsreserven machen nach Darstellung des Finanzministeriums nur ungefähr fünf Prozent des Auszahlungsbetrages von Lebensversicherungen aus. Die hautpsächlichen Bestandteile – die Garantieleistung und die Überschussbeteiligung – sind von der Änderung nicht betroffen und fließen ungeschmälert.


Verbraucherschützer warnen Versicherungskunden davor, ihre Verträge vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung am 21. Dezember einfach zu kündigen. Wer versuchen wolle, sich auf diesem Weg die 50-Prozent-Beteiligung an den stillen Reserven zu sichern, solle die Details seines Vertrages genau prüfen. Die Auszahlungssumme, mithin auch die Folge der Gesetzesänderung, hänge von des Ausgestaltung des jeweiligen Vertrages ab. Durch irreführende Schreiben hatten einige Versicherungsunternehmen Kunden zur Kündigung veranlasst. Die Finanzaufsicht BaFin will nun prüfen, ob dadurch einer größeren Anzahl von Versicherten Schäden entstanden sind.

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