Versicherte sind nicht wehrlos

Der Kassenwechsel ist leicht

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Von Wolfgang Mulke

03. Dez. 2009 –

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich gegen Zusatzbeiträge wehren, in dem sie die Kasse wechseln. Das ist grundsätzlich problemlos möglich, wenn der Versicherte bereits 18 Monate Mitglied der Kasse war. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, entfällt diese Frist und es gibt ein Sonderkündigungsrecht. In beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Eine Einschränkung kann bestehen. Viele Wahltarife der Krankenkasse sehen eine dreijährige Bindung vor, die auch bei plötzlich berechneten Zusatzbeiträgen bestehen bleibt.

 

Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Der Versicherte schickt eine formlose, aber stets schriftliche Kündigung an seine Krankenkasse. Innerhalb von zwei Wochen wird das Ende der Mitgliedschaft bestätigt. Danach kann die Mitgliedschaft in einer anderen Krankenkasse beantragt werden. Die gesetzlichen Kassen dürfen niemanden ablehnen, zum Beispiel wegen schwerer Erkrankungen. Allerdings muss die gewünschte Kasse auch in der jeweiligen Region laut Satzung aktiv sein. Schließlich muss auch der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden, damit er die Zahlungen der Beiträge auch an die richtige Stelle leiten kann.

 

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