Viele Änderungen im neuen Jahr
2009 kommen auf die Deutschen viele Neuregelungen zu/ Einige davon entlasten, andere belasten die privaten Haushaltskassen
27. Dez. 2008 –
Abgeltungsteuer:
Ab 1. Januar 2009 werden Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne einheitlich mit einer Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer. Kursgewinne bleiben künftig nur noch bei Aktien und Investmentfonds steuerfrei, die bis 31. Dezember 2008 erworben wurden und mindestens ein Jahr gehalten werden. Wer nur ein geringes Einkommen hat und gar keine Steuern bezahlt, kann sich von der Abgabe befreien lassen.
Erbschaftsteuer:
Selbst genutztes Wohneigentum kann künftig steuerfrei an Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder vererbt werden, vorausgesetzt, sie bleiben zehn Jahre darin wohnen. Für Kinder gilt bei der Steuerbefreiung zusätzlich eine Höchstgrenze der Immobiliengröße von 200 Quadratmetern. Zudem werden die Freibeträge für Vermögen für nahe Angehörige angehoben: Für Ehegatten von bisher 307.000 Euro auf 500.000 Euro, für Kinder von 205.000 Euro auf 400.000 Euro und für Enkelkinder von 51.200 Euro auf 200.000 Euro. Geschwister, Nichten und Neffen zahlen künftig mehr. Ihr Steuerfreibetrag liegt bei 20.000 Euro.
Gesundheitsfonds:
Im kommenden Jahr gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 Prozent für die gesetzliche Krankenversicherung - einschließlich des Sonderbeitrags von 0,9 Prozent für Arbeitnehmer. Der Beitragssatz wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt. Im Gegenzug wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent sinken. Mitte 2010 soll er wieder steigen – auf drei Prozent.
Krankengeld:
Selbständige in einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen ab Januar den ermäßigten Beitrag von 14,9 Prozent. Gegen Arbeitsunfähigkeit müssen sie sich extra absichern. Das kann über einen speziellen Wahltarif geschehen, den alle gesetzlichen Kassen anbieten.
Private Krankenversicherung:
Im neuen Jahr müssen die privaten Krankenkassen einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Versicherungen entspricht. Er darf nicht teuerer sein, als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen.
Beitragsbemessungsgrenzen für Pflichtversicherungen:
Ab Januar 2009 gelten in der gesetzlichen Pflege-, Kranken- sowie Arbeitslosen- und Rentenversicherung neue Grenzen für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung. Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Grenze, die angibt, bis zu welcher Einkommenshöhe Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigt von 3.600 Euro auf 3.675 Euro im Monat. Alles was darüber hinausgeht, wird nicht mehr zusätzlich mit Pflege- und Krankenversicherungsbeiträgen belastet. In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung auf 5.400 Euro im Monat. In den neuen Bundesländern erhöht sich der Satz um 50 Euro auf 4.550 Euro monatlich.
Bausparvertrag:
Wer im neuen Jahr einen Bausparvertrag abschließt, muss diesen fortan wörtlich nehmen. Denn Bausparer, die ab 2009 einen Vertrag abschließen, erhalten die Wohnungsbauprämie nur noch dann, wenn sie das Angesparte für den Bau oder die Renovierung, oder den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung verwenden. Eine Ausnahme gilt für Sparer, die unter 25 Jahre alt sind. Sie trifft diese Regelung nicht.
Pendlerpauschale:
Fast alle Berufstätigen, die einen längeren Weg zur Arbeit haben, können sich Anfang 2009 auf Steuerrückzahlungen vom Finanzamt freuen. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts ist die alte Regelung zur Pendlerpauschale wieder in Kraft. Wer in der Steuererklärung eine Angabe über die Entfernung zum Arbeitsplatz gemacht hat, bekommt die Rückerstattung automatisch. Wer nichts angegeben hat, sollte dem Finanzamt nachträglich die Zahl der Arbeitstage und die Entfernung zum Job mitteilen.
Wohngeld:
Das Wohngeld erhöht sich ab Januar von momentan durchschnittlich 90 Euro auf 140 Euro. In Zukunft werden bei der Berechnung des Wohngeldes auch die Heizkosten mit einbezogen. Außerdem werden die Miethöchstbeträge angehoben.