Vom Bankkonto in den Klingelbeutel

Ab 2015 ziehen Finanzinstitute die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt ein

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Von Wolfgang Mulke

04. Jun. 2014 –

 

Ab dem kommenden Jahr ziehen auch Banken oder Versicherungen die Kirchensteuer ein. Millionen Kunden erhalten derzeit erklärende, aber nicht leicht verständliche Briefe von den Instituten. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.

 

Weshalb ziehen Finanzinstitute von Sparern oder Anlegern bald Kirchensteuer ein?

 

Die Neuerung hängt mit der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer zusammen. Auf Kapitalerträge, also zum Beispiel Zinsen oder Dividenden, erhebt der Staat eine pauschale Steuer von 25 Prozent. Diese Abgabe wird bereits jetzt von den Instituten direkt an das Finanzamt überwiesen. Wie bei der Lohnsteuer beanspruchen die Kirchen auch bei dieser Steuer auf Kapitalerträge einen Anteil. Bisher holen die Anleger dies nach, in dem sie die Zinserträge in der Steuererklärung angeben und die Kirchensteuer nachentrichten. Künftig erledigen das Banken, Sparkassen oder Versicherungen für die Kunden.

 

Muss ich meiner Bank jetzt mitteilen, in welcher Kirche ich Mitglied bin?

 

Nein, ein Glaubensbekenntnis in der Filiale an der Ecke ist nicht nötig. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verfügt über alle notwendigen Informationen. Die Behörde übermittelt den Stellen, die Kapitalerträge auszahlen, zu jedem Empfänger einen Hinweis, ob der Steuerzahler oder die Steuerzahlerin kirchensteuerpflichtig ist oder nicht. Die Institute erfahren aber nicht, wer sich katholischen, evangelischen, atheistischen oder islamischen Überzeugungen orientiert.

 

Müssen Sparer mit Freistellungsauftrag die Kirchensteuer auf Kapitalerträge bezahlen?

 

Das ist nicht der Fall. Im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages von 801 Euro bei Alleinstehenden und 1.602 Euro bei Ehepaaren fällt weder die Abgeltungsteuer noch die Kirchensteuer an. Erst wenn die Kapitaleinkünfte diese Beträge übersteigen, halten auch die Kirchen ihre Hand auf.

 

Können sich Verbraucher gegen die Übermittlung der Daten an ihre Bank wehren?

 

Bis zum 30. Juni können Bankkunden bei der BZSt einen Sperrvermerk einlegen. Dann übermittelt die Behörde lediglich einen neutralen Datensatz an das Finanzinstitut. Im Internet hält das Amt einen Vordruck dafür unter der Webadresse www.bzst.de zum Herunterladen bereit. Das Formular muss dann zuhause ausgefüllt und per Brief an das BZSt geschickt werden. Die Adresse des Amtes lautet: Bundeszentralamt für Steuern, Arbeitsbereich Kirchensteuerabzug, 11055 Berlin. Der Sperrvermerk gilt dann so lange, bis er widerrufen wird.

 

Können Steuerpflichtige die Kirchensteuer durch einen Sperrvermerk umgehen?

 

Die Kirchensteuer wird trotzdem fällig. Das BZSt erfährt von den Banken, ob bei einem Kunden zu versteuernde Kapitaleinkünfte angefallen sind. Dieses Wissen teilt sie dem örtlichen Finanzamt mit, das die Abgabe dann eintreibt.

 

 

 

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