Von Rassen und Sorten

Kompliziertes Patentrecht

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Von Wolfgang Mulke

27. Jun. 2010 –

Es gibt verschiedene Instanzen und unterschiedliche Regeln für den Schutz des geistigen Eigentums bei Nutztieren und Nutzpflanzen. Die einfachste Regel ist der deutsche Sortenschutz für herkömmliche Züchtungen. Dabei werden zum Beispiel einem Rosenzüchter die Rechte an einer von ihm biologisch erzeugten Blume geschützt. Jedermann darf allerdings die Rose zu einer weiteren Züchtung nutzen, ohne dafür etwas zu bezahlen.

 

Bei Patenten ist die Regelung schärfer. Es gibt zwar ein deutsches Patentamt. Die wichtigsten Entscheidungen fällt jedoch das Europäische Patentamt (EPA) in München, bei dem die umstrittenen Biopatente angemeldet werden. Schutzwürdig sind nach einem internationalen Übereinkommen biologisches Material wie Gensequenzen, die durch technische Verfahren gewonnen werden. Pflanzen oder Tiere können patentiert werden, wenn das für sie entwickelte technische Verfahren nicht auf eine Rasse oder Sorte beschränkt ist. Herkömmliche Züchtungen sind nicht patentfähig.

 

Das EPA selbst spielt die Bedeutung der Biopatente herunter. „Die Zahlen haben sich rückläufig entwickelt“, sagt ein Sprecher der Behörde. Wurden Ende der 90er Jahre noch 1000 Patentanmeldungen für Pflanzen jährlich gezählt, liegt die Zahl heute bei etwa 600. Dazu kommen weniger als 100 Anmeldungen für Tiere. Gut 40 Prozent der Anträge werden derzeit positiv beschieden. Das Amt beklagt eine „Skandalisierung des Themas Biopatente.“ Die Diskussion werde emotional negativ besetzt und verfälscht.

 

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