Wahlgeschenke für die Bundesbürger

Fragen und Antworten zu den Koalitionsbeschlüssen

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Von Wolfgang Mulke

05. Nov. 2012 –

Der Koalitionsausschuss aus Union und FDP hat sich über eine Reihe von Erleichterungen für die Bürger verständigt. Davon profitieren Familien, künftige Rentner und Patienten:


Ist der Arztbesuch künftig wieder kostenlos?


Ab dem 1. Januar 2013 müssen Patienten die bisherigen zehn Euro Praxisgebühr im Quartal nicht mehr bezahlen. Damit will die Koalition auch die Bürger an der guten Finanzlage der Krankenkassen teilhaben lassen. Insgesamt sparen die Versicherten im nächsten Jahr dadurch fast zwei Milliarden Euro.


Dürfen Versicherte auch ohne extra Überweisung vom Hausarzt einen Facharzt aufsuchen?


Eine gesonderte Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt wird auch nicht mehr verlangt. „Die Versicherten können zu dem Arzt gehen, zu dem sie wollen“, verspricht der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Christian Albrecht.


Verteuert sich die Gesundheitsversorgung dafür anderswo?


Im kommenden Jahr werden die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen nur entlastet. Auch neuerliche Zusatzbeiträge bei finanzschwachen Kassen werden Albrecht zufolge 2013 nicht erhoben. Wie es danach weitergeht, hängt von der weiteren Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen ab. Sollte sich die Lage wieder verschlechtern, könnten ab 2014 die Beiträge steigen oder Zusatzbeiträge erhoben werden.


Wann wird das versprochene Betreuungsgeld eingeführt?


Eltern, die ihre Kinder zuhause betreuen und nicht in die Kita bringen, haben ab dem 1. August 2013 einen Anspruch auf den Betreuungsgeld. Für den Rest des Jahres zahlt der Staat dann für Kinder im zweiten Lebensjahr 100 Euro im Monat. 2014 wird der Anspruch auf Kinder im dritten Lebensjahr erweitert und die Förderung auf 150 Euro erhöht. Die FDP hat dazu noch eine Alternative durchgesetzt. Familien können auf die Barzahlung verzichten und das Geld für spätere Bildungsausgaben wie Studienaufenthalte im Ausland ansparen. Dafür soll es einen Zusatzbonus von 15 Euro im Monat geben.


Ist die Einführung des Betreuungsgeldes nun sicher?


In dieser Woche wird der Bundestag das Gesetz in dritter Lesung verabschieden. Es kann dann in Kraft treten. Aber es gibt weiterhin großen Widerstand gegen diese Art der Familienförderung. Die SPD erwägt eine Klage dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Kritiker halten das Betreuungsgeld für einen Rückfall in längst vergangene Zeiten, weil es die Erziehung im Elternhaus fördert. Dahinter steht die Befürchtung, dass gerade bildungsferne Eltern mit schlechtem Einkommen die Zahlung kassieren und die Kinder zuhause lassen, statt ihnen in der Krippe frühkindliche Bildungschancen aufzutun.


Erhalten Rentner mit geringen Ansprüchen einen Zuschuss zu Rente?


Geringverdiener mit einer später nur kleinen Rente erhalten einen kleinen Bonus obendrauf, wenn sie 40 Jahre lang Beiträge gezahlt und wenigstens kurze Zeit zusätzlich privat vorgesorgt haben. Die Details der Regelung müssen noch ausgearbeitet werden, zum Beispiel wie lange die Privatvorsorge betrieben werden muss. Auf jeden Fall gibt es einen kleinen Betrag, damit die langjährig Versicherten mehr bekommen als die Grundsicherung. Wie viel das sein wird, hängt auch von den kommunalen Gegebenheiten ab. In Wiesbaden beträgt die Grundsicherung derzeit 829 Euro. In diesem Beispiel peilt die Arbeitsministerin einen Aufschlag auf 850 Euro bei Alleinstehenden oder 1700 Euro bei Paaren an. Im Durchschnitt dürfte der Aufschlag weniger als 20 Euro betragen. Die Die Summen stehen noch nicht fest.



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