Warteschleifen kosten bald nichts mehr

Koalition einig über besseren Verbraucherschutz

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Von Wolfgang Mulke

21. Sep. 2010 –

Wer beim Telefonieren in die Warteschleife geschickt wird, muss dafür bald nichts mehr bezahlen. Die Bundesregierung will die für viele Verbraucher ärgerliche Praxis mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beenden. „Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt“, bestätigt auch der verbraucherpolitische Sprecher der FDP, Erik Schweikert. Dabei ist es egal, ob der Anruf aus dem Festnetz oder vom Handy erfolgt. Derzeit bereitet das Wirtschaftsministerium einen Gesetzentwurf für das TKG vor, der nach Angaben einer Sprecherin bald vorgestellt wird.

 

Insbesondere Billigfluggesellschaften wird vorgeworfen, dass sie anrufende Kunden systematisch warten lassen und so bewusst zusätzliche Einnahmen erzielen wollen. Aber auch in anderen Branchen werden Gebühren erhoben, bevor das gewünschte Gespräch zustande kommt. Nach Angaben Schweikerts wehrt sich die Wirtschaft gegen die Regierungspläne mit dem Argument, es sei nicht machbar. „Es gibt technische Möglichkeiten zur Schaltung von kostenlosen Warteschleifen“, kontert der Politiker.

 

Die zuständigen Ministerien haben sich nach Angaben aus Regierungskreisen auch auf weitere Verbesserungen im Verbraucherschutz geeinigt. So soll der Wechsel der Telefongesellschaft erleichtert werden. Künftig müssen die gewohnten Rufnummern innerhalb eines Tages vom alten auf den neuen Anbieter übertragen werden. Außerdem kann die Nummer auch dann gleich mitgenommen werden, wenn es zwischen Kunden und Unternehmen Streit über die Berechtigung der Kündigung gibt. Vorgesehen ist zudem ein Sonderkündigungsrecht für Festnetz- oder DSL-Verträge, wenn der Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann.

 

Mit dem TKG werden auch EU-Vorgaben umgesetzt. Diese beinhalten zum Beispiel, dass die Regulierungsbehörde den Telekommunikationsfirmen Informationspflichten über Preise- und Zugangsbedingungen auferlegen kann und die Mindestlaufzeit von Telefonverträgen auf zwei Jahre begrenzt wird. Folgeverträge dürfen nur zwölf Monate laufen.

 

Einig sind sich die beteiligten Ministerien offenkundig auch über die Pflicht, die Preise bei Call-by-Call-Verbindungen künftig vorher anzusagen. Bei einigen Vorwahlen wie der 0900 gibt es diese Praxis bereits. Die Durchsetzung wäre dann Sache der Bundesnetzagentur, ebenso wie bei der geplanten Angabe einer Mindestgeschwindigkeit bei DSL-Verträgen.

 

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