Wartungspflicht für Öltanks kommt

2013 müssen Heizölkunden ihre Ölbehälter regelmäßig prüfen lassen/ Die Kosten dafür tragen sie selbst

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19. Dez. 2012 –

Marode Heizöltanks stellen ein extremes Risiko für die Umwelt dar. Deshalb arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer deutschlandweiten Verordnung, die eine Prüfpflicht für Heizölanlagen vorsieht. Bis zu 4,5 Millionen Anlagen werden von der Regelung betroffen sein, schätzt der Bundesverband der mittelständischen Mineralölunternehmen UNITI. Im Juni 2013, noch vor der Sommerpause, soll sie in Kraft treten. 

 

Ungefähr sechs Millionen Ölheizungsanlagen gibt es laut UNITI deutschlandweit. Schon heute gilt für einen Teil der Anlagen eine Prüfpflicht – etwa, weil der Tank ein recht großes Fassungsvolumen von über 10.000 Liter besitzt oder weil der Behälter in einem Naturschutzgebiet aufgestellt ist. Mit der Einführung der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ – kurz AwSV – geraten 2013 auch Besitzer kleinerer Heizölanlagen mit einer Füllmenge zwischen 1.000 und 10.000 Liter ins Visier der Prüfer.

 

Die neue Verordnung löst die bisher in den Bundesländern geltenden Vorschriften ab. „Vor allem für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern hat die Regelung Konsequenzen“, erläutert Heiko Drews, Fachgebietsleiter für Tankanlagen beim TÜV Rheinland. Sie müssten dann zum ersten Mal einen autorisierten Sachverständigen beauftragen. Auf den Kosten für die Kontrolle, die zwischen 100 Euro oder 140 Euro – je nach Größe der Anlage liegen – bleiben die Betreiber höchstwahrscheinlich sitzen. „Auch heute bezahlen die Eigentümer die Überprüfung ihrer Heizöltanks selbst“, erläutert Drews.

 

Stellt der Sachverständige bei seiner Untersuchung Mängel fest, muss der Eigentümer diese innerhalb einer angemessenen Frist durch einen Fachbetrieb beseitigen lassen. Je nach Umfang der festgestellten Mängel, kann dann auch eine sachkundige Nachprüfung erforderlich werden.

 

In welchen Abständen Eigentümer die Überprüfung vornehmen lassen müssen, hängt von der Art des Tanks ab. Für oberirdische Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen zwischen 1.000 und 10.000 Liter ist eine Frist von 15 Jahren vorgesehen. Das zumindest ist aus Verhandlungskreisen zu hören. Im Verordnungsentwurf war noch von zehn Jahren die Rede. Für unterirdische Tanks mit gleicher Größe wird wohl eine kürzere Frist von fünf Jahren gelten.

 

„Die Ausweitung der Prüfpflicht auf kleine Anlagen geschieht nicht ohne Grund“, meint TÜV-Fachgebietsleiter Drews. Vor einigen Jahren habe man in Hessen festgestellt, dass vor allem kleine Anlagen sehr mangelbehaftet seien, weil die Eigentümer in der Regel nicht das notwendige Know-How für die sachgemäße Instandhaltung mitbrächten. Das Bundesland habe daraufhin seine landeseigene Prüfpflicht erweitert. „Allein mit einem Liter Öl kann bis zu einer Millionen Liter Grundwasser verseuchen“, gibt der TÜV-Experte zu Bedenken.

 

 

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