Wenn das Terminal zum Wartezimmer wird
Extreme Flugverspätungen rechtfertigen Ausgleichszahlungen/ Billig-Airlines wimmeln Kunden gerne ab
08. Jan. 2010 –
Oft endet der Traum vom entspannten Winterurlaub schon auf dem Flughafen. Abgesetzte oder verspätete Flüge verderben manchem Reisenden die Laune. Zwar haben Fluggäste seit November 2009 mehr Ansprüche bei langen Wartezeiten, doch gerade Billig-Airlines ziehen sich geschickt aus der Affäre.
Wer länger als zwei Stunden auf sein Flugzeug warten muss, hat das Recht auf Verpflegung sowie Getränke und darf kostenlos telefonieren. Wer sich mindestens fünf Stunden die Beine in den Bauch steht, kann den Ticketpreis zurückverlangen. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im vergangenen Herbst bekommen Reisende noch mehr. „Hat ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung, gibt es jetzt auch Ausgleichszahlungen“, erklärt Charlotte Geiger vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Zwischen 250 Euro und 600 Euro können Passagiere von der Fluggesellschaft verlangen, je nachdem welche Entfernung sie zurückgelegt haben.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Wer seine Ansprüche geltend machen will, sollte sich zuerst direkt und schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. Das kann zum Problem werden, wenn diese ihren Sitz im Ausland hat. Wer zum Beispiel Geld von Ryanair zurück möchte, muss einen Brief nach Dublin schreiben – und zwar auf Englisch. Daran dürften viele Reisende mangels ausreichender Sprachkenntnisse scheitern. Selbst wenn das Schriftstück gelingt, garantiert das keinen Erfolg. „Kunden können froh sein, wenn sie überhaupt eine Antwort bekommen“, sagt EVZ-Kollegin Andrea Sack.
Häufig reden sich die Airlines damit heraus, keine Schuld zu haben. Das reicht aber nicht. „Verbraucher haben Anspruch darauf, dass ihnen die Fluggesellschaft detailliert darlegt, warum sie nicht haften muss“, erklärt Sack. Das geschieht in der Regel nicht. Erst wenn es zum Gerichtsverfahren komme, rückten die Unternehmen mit den Details heraus. Das Verhalten hat System. “Die Fluggesellschaften spekulieren darauf, dass Fluggäste wegen kleiner Beträge nicht vor Gericht ziehen“, so die Verbraucherschützerin.
Nur wenn außergewöhnliche Umstände wie extreme Schneestürme, vorliegen, müssen Fluggesellschaften nicht zahlen. Defekte am Flugzeug gehören in der Regel nicht dazu. Bei Ärger mit Fluggesellschaften aus dem europäischen Ausland können sich Reisende an das EVZ wenden (Email: info@ oder Telefon: 07851/ 99148-0). euroinfo-kehl.eu