Winterreifen werden Pflicht

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Von Wolfgang Mulke

06. Okt. 2010 –

Kommt die Winterreifenpflicht sicher?

 

 

 

Das hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) so angekündigt. Es wird sich allerdings noch Monate hinziehen, bis es so weit ist. Das liegt einerseits am parlamentarischen Verfahren, mit dem die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert wird. Andererseits sind noch viele Details ungeklärt. So muss das Ministerium beispielsweise festlegen, ob die Pflicht an die Wintermonate oder an die Witterungsbedingungen gekoppelt wird. „Wir werden rasch handeln“, versichert ein Sprecher des Ministeriums. Auf einen genauen Zeitpunkt will sich die Regierung aber nicht festlegen.

 

Müssen Autofahrer nicht schon heute angemessene Reifen für jedes Wetter aufziehen?

 

 

Die seit 2006 geltende bisherige Regelung ist schwammig. „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“, heißt es in der StVO. In diesem Zusammenhang werden die Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage hervorgehoben. Von einer Winterreifenpflicht ist dagegen nicht die Rede.

 

Warum soll die Verordnung verschärft werden?

 

 

Nach Einschätzung des Ministeriums ist die geltende Vorschrift verfassungswidrig, weil sie keine genauen Anhaltspunkte dafür liefert, welche Bereifung wann geeignet ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Sommer deshalb die unklare Bestimmung kritisiert und damit die Eile im Hause Ramsauer ausgelöst. Auch auf europäischer Ebene soll es in absehbarer Zeit eine Regelung für Winterreifen geben. Bis diese in Kraft tritt, will Ramsauer national vorpreschen.

 

Was ist ein Winterreifen?

 

Das ist eine der heiklen Fragen, mit der sich die Experten herumschlagen. Bisher gibt es keine eindeutige Definition, die sich beispielsweise am Profil der Reifen orientiert. Nun muss eine Klarstellung erfolgen, damit die Autofahrer wissen, woran sie sind.

 

Gibt es ein Bußgeld, wenn man ohne passende Reifen erwischt wird?

 

 

Wenn Autofahrer ohne passende Bereifung unterwegs sind, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. 20 Euro kostet es, wenn sie bei Schnee oder Eisglätte ohne Winterreifen fahren, 40 Euro, wenn sie dabei noch andere behindern. Die Drohung mit einem Bußgeld gilt weiter, auch wenn einzelne Gerichte die Strafe kassieren. Im Zweifel müsste jeder einzelne Autofahrer, der erwischt wird, gegen die verhängte Buße klagen.

 

Müssen Autofahrer ohne Reifen für die kalte Jahreszeit auch um den Versicherungsschutz bangen?

 

 

Es kann passieren, dass die Versicherung Kaskokunden bei einem von ihnen verursachten Unfall den bei ihm selbst entstandenen Schaden nicht vollständig ersetzen, wenn die Reifen bei der Kollision nicht witterungsgerecht waren. Das bestätigt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV). Für die Opfer ändert sich nichts. Sie erhalten ihren Schaden grundsätzlich erstattet.

 

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