Zusatzbeiträge auch für Arbeitslose

Müssen Hartz-IV-Empfäger die Krankenkasse wechseln?

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Von Wolfgang Mulke

25. Jan. 2010 –

Langzeitarbeitslose gehören zu den Verlierern des Gesundheitsfonds. Denn sie müssen die nun möglichen Zusatzbeiträge entweder vom ohnehin kargen Regelsatz von 359 Euro abzwacken oder sich eine Krankenkasse suchen, die noch keinen Zusatzbeitrag erhebt.

 

„Ein Wechsel in eine andere Kasse muss dann nicht erfolgen, wenn es "triftige Gründe" gibt oder eine "besondere Härte" darstellt“, erläutert der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Christian Westhoff die Ausnahmen von der Regel. Das Jobcenter übernimmt nur in diesen Fällen den Zusatzbeitrag, der bei vielen Kassen vermutlich acht Euro betragen wird. Ein triftiger Grund könnte zum Beispiel der drohende Abbruch einer Behandlung angesehen werden, weil die neue Kasse deren Kosten nicht übernehmen würde. Bei den besonderen Härten bleibt die Bundesregierung seltsam nebulös. So könnten auch mehrere Kassenwechsel in kurzer Zeit als unzumutbar betrachtet werden. Wie sich die Jobcenter konkret verhalten werden, weiß allerdings auch das zuständige Ministerium derzeit noch nicht. Auf jeden Fall wird nach heutigem Stand keine einheitliche Lösung für alle Hartz-IV-Empfänger geben. Allen Ausnahmen geht eine Einzelfallprüfung voraus.

 

Dabei ist die Rechtslage grundsätzlich klar. Auch Arbeitslose müssen mögliche Zusatzbeiträge aus eigener Tasche bezahlen. Dazu sind sie verpflichtet, ihre der Allgemeinheit anfallenden Unterhaltskosten möglichst gering zu halten. Daraus ergibt sich faktisch der Zwang zum Wechsel zu einer Kasse, die ohne Zusatzbeitrag auskommt. Problematisch wird es spätestens, wenn kurz darauf auch die neue Krankenkasse einen Beitragsaufschlag einführt. Dann wäre ein erneuter Wechsel fällig und es könnte schlimmstenfalls eine dauerhafte Wanderbewegung zur jeweils billigsten Kasse entstehen. Diese Entwicklung kann sich die Bundesregierung aber nicht vorstellen, weil es ihrer Ansicht nach immer genügend viele Kassen ohne Zusatzbeiträge geben wird.

 

Nun müssen die Betroffenen erst einmal abwarten, bis ihnen eine Rechnung der Krankenkasse ins Haus flattert. Damit geht es zum Jobcenter, dass dann entscheiden muss, ob es die Kosten übernimmt oder einen Kassenwechsel verlangt.

 

 

 

 

 

 

 

 

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