Zweifel
Kommentar
02. Feb. 2009 –
Die Beschäftigten der Bahn müssen sich ziemlich bloßgestellt vorkommen. Scheibchenweise rückt der Konzern mit dem Ausmaß seiner Mitarbeiterkontrollen heraus. Zigtausende Adressen von Arbeitnehmern und Lieferanten wurden abgeglichen, ohne konkreten Verdacht, gerade so ins Blaue hinein. Selbst die Ehepartner von Führungskräften gerieten ins Visier der Detektive. Tatsächlich blieben bei der Rasterfahndung auch Mitarbeiter im Netz hängen, die ihren Arbeitgeber hintergangen und womöglich geschädigt haben. Aber rechtfertigt dieser Erfolg den Aufwand?
Die Bahn hat hier eindeutig über die Stränge geschlagen. Juristisch mag dabei noch alles gesetzlich gedeckt sein, auch wenn es hieran Zweifel gibt. Grundsätzlich erst einmal zum großen Rundumschlag auszuholen und alle Beschäftigten unter Generalverdacht zu stellen, ist aber ein äußerst schlechter Stil und den ehrlichen Arbeitnehmern gegenüber völlig unangemessen. Wenigstens im Nachhinein hätte der Konzern die Betroffenen informieren müssen. Der legitime Kampf gegen Korruption rechtfertigt keine pauschalen Ermittlungen.
Mit den Spitzelaffären bei der Telekom oder bei Lidl ist der Fall Bahn aber nicht vergleichbar. Das Ziel ist hier nachvollziehbar, nur der Weg ist zweifelhaft. Diese Bewertung gilt freilich nur nach dem jetzigen Erkenntnisstand. Denn statt von vorneherein alle Tatsachen offen zu legen, kommt die Wahrheit wieder einmal nur in kleinen Portionen auf den Tisch. Das nährt Zweifel, ob am Ende nicht doch noch andere fragwürdige Spitzelmethoden angewendet wurden.