Gutscheine sind bequem und praktisch, Sie vermeiden, dass die Beschenkte enttäuscht ist, wenn sie ein Buch auspacken, dass ihr nicht gefällt oder das sie schon hat. Wäre mit einem Buchgutschein nicht passiert. Und einfach nur Bargeld zu verschenken, ist für viele auch nicht richtig. So ein Gutschein ist da schon ideal. Nur: Wie lange lässt er sich einlösen? Und lässt er sich in bar auszahlen? Die wichtigsten Antworten rund um eines der beliebtesten Geschenke der Deutschen.
Was ist ein Gutschein?
Geburtstage, Ostern, Weihnachten oder einfach zwischendurch, die Deutschen verschenken gerne Gutscheine. Was genau darunter zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Aber gemeinhin hat, wer einen Gutschein von Geschäft A bekommt, das Recht, sich eine Ware oder Dienstleistung bei A auszusuchen, die dem Wert auf dem Gutschein entspricht.
Was sind Geschenkgutscheine, was Umtauschgutscheine?
Der Geschenkgutschein ist der Klassiker. Die Oma kauft zum Beispiel beim Buchhändler einen Gutschein über 30 Euro, den die Enkelin zum Geburtstag bekommt. Etwas anderes ist ein Umtauschgutschein. Ein Händler ist nicht verpflichtet, Ware ohne Mängel zurückzunehmen. Wenn dem Kunden aber dennoch Zweifel kommen oder ihm die Ware nicht gefällt, sind viele Händler kulant. Vielfach zahlen sie aber nicht den Kaufbetrag zurück, sondern geben dem Kunden einen Gutschein im Wert des Kaufbetrags, mit dem sich dann anderes kaufen lässt.
Wie lange gilt ein Gutschein?
Meist ist auf einem Gutschein eine Frist notiert: „Einzulösen bis…“ zum Beispiel oder „Zwei Jahre ab Kaufdatum gültig.“ Ist nichts anderes vermerkt, verjährt ein Gutschein in Deutschland nach drei Jahren. Diese Frist beginne immer erst am Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben worden sei, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Hat jemand zum Beispiel einen unbefristeten Büchergutschein am 21. April 2026 gekauft und drei Tage später verschenkt, lässt er sich bis 31. Dezember 2029 einlösen. Danach ist der Händler weder verpflichtet, den Gutschein anzunehmen, noch muss er den Wert des Gutscheins in Geld auszahlen. Sonderregeln gelten zum Beispiel für Theater. Wer einen Gutschein für eine bestimmte Aufführung hat, kann ihn nur solange einlösen, wie das Stück gespielt wird.
Mir sagt nicht zu, was ich für den Gutschein bekommen kann und hätte lieber das Geld. Kann ich ihn mir auszahlen lassen?
Nicht jedem schmeckt indisches Essen, nicht jede freut sich über Bücher – wer entsprechende Gutscheine bekommt, ist vielleicht mehr am Geldwert interessiert. Doch ein Händler oder Gastronom ist nicht verpflichtet, ihn bar auszuzahlen. Oft ist das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch genau geregelt, steht vielleicht sogar kleingedruckt auf dem Gutschein. Dennoch kann es nicht schaden, beim Restaurant oder dem Buchhändler nachzufragen. Viele Betriebe gehen kulant mit den Kunden um.
Der Gutschein ist für ein bestimmtes Produkt ausgestellt, dass der entsprechende Händler nicht mehr verkauft. Und jetzt?
Hat ein Elektronikmarkt zum Beispiel einen Gutschein für einen Markenartikel, zum Beispiel Smartphone-Kopfhörer mit Rauschunterdrückung, verkauft, und das Produkt jetzt nicht mehr im Programm, kann die Kundin den Gegenwert des Gutscheins in bar verlangen.
Wie wichtig ist der Name, der auf dem Gutschein steht?
Natürlich sieht es viel schöner und persönlicher aus, wenn der Geschenkgutschein den Namen der oder des Beschenkten trägt. Für das Einlösen ist es aber egal. In der Regel sei ein Gutschein übertragbar, so dass er auch von einer anderen Person eingelöst werden könne, erklären die Verbraucherzentralen. Denn dem Geschäft sei gleichgültig, welche Person den Gutschein einlöst. Das heißt: Der Gutschein kann weiterverschenkt werden, zum Beispiel auch, wenn einem nicht gefällt, was der Gutschein verspricht. Nicht übertragbar ist der Gutschein, wenn die Leistung genau auf die Person zugeschnitten ist, für die der Gutschein gekauft wurde. Oder wenn bestimmte Voraussetzungen nötig sind, die nicht jeder erfüllt, genug Fitness für eine Ballonfahrt oder eine Bergwanderung zum Beispiel.
Ich wollte einen Gutschein einlösen, der Händler verlangte mit Verweis auf gestiegene Kosten eine Zuzahlung. Darf er das?
Hier ist entscheidend, was auf dem Gutschein steht. Ist eine bestimmte Leistung erwähnt, zum Beispiel „Herrenhaarschnitt“, ist es unerheblich, ob die Preise seit Ausstellen des Gutscheins gestiegen sind. Vereinbart ist eine Leistung, kein Wert. Anders sieht es aus, wenn der Gutschein des Friseurs über 30 Euro ausgestellt ist, der Kunde jetzt einen Herrenschnitt damit bezahlen möchte und dieser inzwischen 40 Euro kostet. Dann muss der Kunde zehn Euro dazulegen. Ähnlich sieht es aus, wenn auf dem Gutschein „Herrenhaarschnitt für 30 Euro“ notiert ist. Auch hier muss zugezahlt werden.
Das Geschäft, das den Gutschein ausgestellt hat, ist insolvent. Was geschieht jetzt?
Ist ein Händler insolvent, lässt sich der Gutschein nicht mehr einlösen. „Wer einen solchen Gutschein besitzt, hat eine Forderung gegen den Anbieter, der nun pleite ist“, heißt es bei den Verbraucherzentralen. Diese könne man beim Insolvenzverwalter anmelden, der sie sammelt. Er verwertet das Unternehmen. Aus dem eingenommenen Geld werden die Forderungen bedient – allerdings in der Regel nur zu einem Bruchteil des ursprünglichen Wertes – meistens unter fünf Prozent.
Ich habe einen Gutschein aus Frankreich. Gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland?
Gutscheine sind nicht einheitlich in der EU geregelt. Jedes Land hat eigene Vorgaben. So legen Anbieter in Belgien, Frankreich, Luxemburg, Polen und Tschechien eigene Fristen fest. In Österreich können Gutscheine bis zu 30 Jahre gültig sein, wie die Europäische Verbraucherzentrum Deutschland berichtet. Kürzere Fristen lassen sich aber vereinbaren. In den Niederlanden kann ein Gutschein demnach ohne Ausstellungs- und Ablaufdatum sogar unbegrenzt eingelöst werden. Geschenkkarten mit Ausstellungsdatum sind maximal fünf Jahre gültig. In Dänemark gilt wie in Deutschland eine dreijährige Frist, falls kein früheres Datum für den Verfall eines Gutscheins klar und deutlich angegeben wird.
Ich möchte einen Gutschein verschenken. Worauf sollte ich achten?
Wer sichergehen möchte, dass der Gutschein vor allem Freude bereitet und nicht Frust, sollte beim Kauf schon auf die Einlösefrist achten und sie konkret vermerken lassen. Die Verbraucherzentralen empfehlen zudem nachzufragen, ob der Gutschein auch in Teilen eingelöst werden kann. Nicht jeder möchte gleich Bücher im Wert von 50 Euro mitnehmen, sondern zum Beispiel erst ein Buch aussuchen und später ein weiteres. Wem die rechtlichen Fragen zu spitzfindig und die Kulanz der Händler und Gastronomen zu unsicher ist, kann das alles umgehen. Die Verbraucherzentralen empfehlen: Verschenken Sie einfach einen selbst gemachten Gutschein.