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  • Angriff auf Fernverkehrsmonopol

    Auf der Strecke von Hamburg nach Köln bekommt die Deutsche Bahn Konkurrenz / HKX will mit dem Konzern mit Billigpreisen Kunden abjagen

    Mit Kampfpreisen will das neue Eisenbahnunternehmen Hamburg-Köln-Express (HKX) der Deutschen Bahn Kunden abjagen. Auf der lukrativen Strecke will die Privatbahn zwischen 20 und 60 Euro für die einfache Fahrt verlangen. Bei der Bahn kostet eine Reise über die gesamte Distanz wenigstens den Sparpreis von 29 Euro. Am 23. Juli will HKX den ersten Zug vom Rhein an die Alster schicken. Drei Zugpaare verkehren dann zwischen beiden Großstädten. Noch sind keine Tickets dafür erhältlich. Erst am 4. Juli startet der Vorverkauf im Internet und über eine Telefonhotline. Auch der Fahrplan wird erst am kommenden Mittwoch freigeschaltet. Dann lassen sich die Züge des Neulings auch im Fahrplan der Deutsche Bahn finden.

    HKX greift die Deutsche Bahn auf einer Paradestrecke an. Die Tour führt durch das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen mit Haltestellen in Osnabrück, Münster, Duisburg, Gelsenkirchen, Essen und Düsseldorf. „Über weitere Strecken denken wir zu einem späteren Zeitpunkt nach“, erläutert Firmensprecherin Renate Bader. Auf die Konkurrenz regiert die Bahn gelassen. „Wir werden unser Angebot wie bisher weiterführen“, kündigt ein Sprecher an. Auf einen Preiskampf will sich der Konzern zunächst also nicht einlassen.

    Bislang hat die Deutsche Bahn auf Fernstrecken ihr Monopol weitgehend erhalten können. Lediglich zwischen Rostock und Leipzig verkehrt ein Fernzug des Unternehmens Interconnex, das ebenfalls mit günstigen Tickets um Kunden wirbt. Ansonsten herrscht der bundeseigene Konzern das Fernverkehrsnetz. Nur im Nahverkehr und beim Gütertransport ist der Wettbewerb bisher in Gang gekommen.

    Die fehlende Konkurrenz hat gute Gründe. Für Neueinsteiger ist der Einstieg in das Geschäft mit Fernreisen teuer und riskant. Denn anders als im Nahverkehr sind die Erlöse daraus nicht garantiert. S- und Regionalbahnen werden von den Ländern oder den Kommunen bestellt und bezahlt. Im Fernverkehr arbeiten die Unternehmen komplett auf eigene Rechnung. Auch die Triebwagen und Waggons müssen erst einmal finanziert werden. HKX hat zum Beispiel bisher 16 Millionen Euro investiert, um sich auf einer gewöhnlich gut ausgelasteten Strecke mit der Bahn zu messen.

    Die Ausgaben halten sich noch in Grenzen. Neue Züge sind um ein vielfaches teurer. HKX kooperiert daher mit dem Eisenbahnunternehmen Veolia, das die Technik für die Verkehrsverbindung stellen wird, inklusive der Lokführer und den Instandshaltungswerken. Gefahren wird vergleichsweise alten Zügen aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Ausstattung entspricht der der damaligen 1. Klasse. Ein Zug fährt mit jeweils sechs Waggons. Fünf davon sind der preisgünstigen Basisklasse zugeordnet, im sechsten ein Komfortbereich angeboten, in dem unter anderem eine Mahlzeit an den Platz geliefert wird. Im gesamten Zug sollen Tische mit Steckdosen und Internetverbindung verfügbar sein.

    Andere Konkurrenten der Bahn auf langen Strecken müssen noch auf den Startschuss für den Wettbewerb warten. Denn noch ist der Omnibusverkehr als weitere Konkurrenz zur Bahn nicht freigegeben. Bund und Länder verhandeln noch über Details der Regelung, die den Bussen den Weg frei machen wird. „Wir rechnen fest damit, dass es noch in diesem Jahr passieren kann“, heißt es beim Verband der Omnibusunternehmen. Anfang nächsten Jahres könnte dann auch auf der Strasse eine Billigkonkurrenz zum Schienenverkehr zum Angriff blasen.

  • „Wir wollen ein besseres Europa“

    Eine Volksabstimmung über Fiskalpakt und ESM will Herta Däubler-Gmelin durchsetzen. Klage vor dem BVG

    Hannes Koch: Sie bereiten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den europäischen Fiskalpakt und den permanenten Rettungsschirm vor. Mit diesen Verträgen verabreden die Euro-Staaten, ihre Staatshaushalte zu sanieren und einen Notgroschen zurückzulegen. Was ist daran falsch?

    Herta Däubler-Gmelin: Wenn es nur so harmlos wäre, wie Sie es beschreiben! In Wirklichkeit geschieht etwas ganz anderes. Der Fiskalpakt und der neue Rettungsschirm ESM werden in  völkerrechtliche Verträge gegossen, die nicht kündbar sind. Beide Verträge verändern die Haushaltsbefugnisse des Deutschen Bundestages gravierend. Die Bürgerinnen und Bürger, deren Verfassungsbeschwerde Professor Degenhart und ich vertreten, argumentieren deshalb: Unser Recht, einen Bundestag zu wählen, der auch etwas zu sagen hat, wird massiv beeinträchtigt.  

    Koch: Geht es Ihnen um die Zustimmung der Bürger oder finden Sie, dass Europa zu stark wird?

    Däubler-Gmelin: Wir sind sehr für Europa. Allerdings für eines, das rechtsstaatlich und demokratisch ist. Wir wollen ein besseres Europa. Wir sind nicht für ein Europa, in dem lediglich Regierungen, Eurokraten und Banken bestimmen. Deswegen sagen wir mit dem Bundesverfassungsgericht, dass jeder Hoheitstransfer in den ganz kritischen Kernbereichen unseres Gemeinwesens der Zustimmung der Bürger bedarf. Außerdem sollte man die Kompetenzen, die den nationalen Parlamenten entzogen werden, beim europäischen Parlament ansiedeln.  

    Koch: Sie sagen, der Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt seien nicht mehr kündbar. Wenn aber der Bundestag einen solchen Vertrag ändern wollte, könnte er es. Sind seine Rechte damit nicht gewahrt?

    Däubler-Gmelin: Nein, einseitig kann der Bundestag das nicht. Unsere Verfassung setzt jedoch voraus, dass der Bundestag selbstständig handeln kann, ohne von der Zustimmung anderer Regierungen abhängig zu sein. Ein Beispiel: Bundestag und Bundesrat haben gemeinsam mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben. Sollte der Fiskalpakt nun völkerrechtlich verbindlich werden, kann der deutsche Gesetzgeber die deutsche Schuldenbremse nicht mehr ändern. Er muss stattdessen übernehmen, was im Fiskalvertrag steht. Und genau das beeinträchtigt die Rechte des Bundestages.

    Koch: Wenn der Bundestag die Schuldenbremse nach Ende der Krise lockern wollte, würde er damit die Bundesregierung beauftragen. Diese trüge das Anliegen dem Europäischen Rat vor. Und gemeinsam könnten die Euro-Staaten den Fiskalpakt doch modifizieren?

    Däubler-Gmelin: Ja, das wäre gemeinsam durch einen Vertrag möglich, beseitigt aber nicht das Problem. Der Bundestag hätte in einem Zentralbereich keine eigene Entscheidungsbefugnis mehr. Er könnte nur noch als Bittsteller gegenüber anderen Regierungen auftreten. Die Bundesregierung kann ebenfalls nur einen Vorschlag auf europäischer Ebene machen. Ihr sind die Hände gebunden, wenn die anderen Staaten nicht mitziehen. Laut Demokratiegebot muss der Bundestag aber selbst das Budgetrecht ausüben und festlegen können, was mit den Steuergeldern der Bürger passiert. Die Betonung liegt auf „selbst“. Wenn man solche Hoheitsbefugnisse übertragen will, muss man den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts folgen und die Bürger um ihre Zustimmung bitten.

    Koch: Was meinen Sie – würden die Bundesbürger tatsächlich zustimmen?

    Däubler-Gmelin: Darüber kann ich nur spekulieren. Ich glaube aber, dass die Bürger ein besseres, ein demokratischeres Europa wollen. Deshalb besteht die Aussicht, dass sie dieses akzeptieren, weil sie davon profitieren.

    Koch: Was müsste die Bundesregierung tun, um die Zustimmung zu erhalten?

    Däubler-Gmelin: Zunächst einmal sollte sie anerkennen, dass eine Volksabstimmung nötig ist. Auf diesem Weg ist die Kanzlerin noch nicht. Sollte sie ihn einschlagen, müssten sie und alle Parteien für ein bürgerfreundliches Europa werben.

    Koch: Setzen Sie mit Ihrer Klage nicht Europa und seine gemeinsame Währung auf´s Spiel?

    Däubler-Gmelin: Das ist ein beliebtes Totschlagargument. Der vorläufige Rettungsschirm reicht noch bis weit ins Jahr 2013. Der ESM ist vorläufig also nicht nötig. Und die Regeln des Fiskalpaktes sind zum großen Teil bereits im sogenannten Sixpack vorhanden. Wir brauchen die Übertragung des nationalen Budgetsrechts auf Europa nicht, um den Euro zu retten.

    Bio-Kasten
    Herta Däubler-Gmelin (68) war von 1998 bis 2002 Justizministerin der Bundesregierung aus SPD und Grünen. Heute arbeitet sie unter anderem als Anwältin und Rechtsprofessorin der Freien Universität Berlin. Zusammen mit „Mehr Demokratie e.V.“ will sie Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt einlegen. Mehr als 15.000 Bürger haben sich bereits angeschlossen.

  • Geld waschen am Daddelautomaten

    Sicherheitslücken bei Geldspielgeräten lassen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu / Grüne fordern bessere Kontrolle

    Daddelautomaten sind offenkundig ins Visier von Kriminellen geraten. Denn die Geldspielautomaten können so manipuliert werden, dass sie als Tatwerkzeug bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung eingesetzt werden können. „Was gemacht werden kann, wird auch gemacht“, befürchtet der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick. Auf Druck der Grünen im Finanzausschuss des Bundestags wurde nun eine Arbeitsgruppe der obersten Finanzbehörden eingesetzt, die Vorschläge gegen den Missbrauch der Spielhallen entwickeln soll.

    Ein Fall aus Essen zeigt die Dimensionen, um die es dabei geht. 2010 nahm die Polizei eine Großfamilie fest, die Spielhallen betrieb und die Geräte so manipulierte, dass der zu versteuernde Gewinn mäßig blieb. Darüber hinaus vermittelten die Täter nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes illegal Sportwetten und boten ebenfalls verbotene Glücksspiele im Internet an. Die Ermittler konnten allein in diesem Falle illegale Umsätze von 120 Millionen Euro nachweisen.

    Im Prinzip bieten sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten an, den Staat zu hintergehen. Ein Betreiber von Automaten könnte dafür sorgen, dass die Geräte weniger Gewinn ausweisen als sie tatsächlich eingespielt haben. Dann spart er Steuern. Oder es werden umgekehrt Umsätze und Gewinne künstlich erzeugt und vom System des Geldspielers angezeigt. Dann zahlt der Betreiber dafür zwar Steuern, hat aber im Gegenzug womöglich Schwarzgeld in saubere Scheine umgewandelt.

    Wie stark die organisierte Banden die Geldspielautomaten manipulieren oder für Geldwäsche zweckentfremden, ist nicht bekannt. Doch nach Einschätzung von Experten sind die staatlichen Kontrollen der Daddelkisten und der mit ihnen gemachten Gewinne nachlässig. Die Düsseldorfer Kripo warf der für der zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in einer Bundestagsbefragung vor, dass keines der vom Amt zugelassenen Glücksspielautomaten den Anforderungen der Steuergesetze entspreche. „Dadurch wird unkontrollierbar Steuerverkürzung und Geldwäsche möglich“, teilte die Polizei den Abgeordneten mit.

    Die PTB wiegelt ab und bestreitet den Vorwurf mangelnder Kontrollen. „Wir kennen keinen einzigen Fall von Geldwäsche“, sagt der zuständige Fachmann Dieter Richter. Steuerverkürzung gebe es in Einzelfällen, in denen die Daten außerhalb des Spielautomaten manipuliert werden. Glücksspielexpertin Meike Lukat von der Düsseldorfer Kripo sieht das anders. Die Prüfung einzelner Spielvorgänge, und damit die erzielten Umsätze und Gewinne, ist danach bei den von der PTB zugelassenen Geräten nicht möglich. Schick fordert eine Änderung der Spielverordnung, die das Aufstellen der Automaten regelt. Manipulationsanfällige Technik dürfe nicht mehr zugelassen werden.

    Über das Risiko ist sich die Bundesregierung im Klaren. Diese Delikte zu verhindern, sei auch für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) ein wichtiges Anliegen, teilt eine Sprecherin mit. Deshalb beteilige sich die Behörde an der neu eingerichteten Arbeitsgruppe. Doch gerade im BMWI sitzen starke Befürworter der Glücksspielautomatenbranche. Eine Novelle der Spielverordnung hat in den letzten Jahren sogar für eine deutliche Ausweitung des Glücksspielgeschäfts privater Betreiber ermöglicht. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Spielsucht sind derzeit bundesweit mehr als 150.000 Automaten in gut 9.300 Spielhallen aufgestellt. Allein in den beiden letzten Jahren stieg die Zahl der Daddelkisten um gut 20 Prozent. Suchtexperten bescheinigen dem Automatenspiel ein hohes Suchtpotenzial.

  • Zwiespältige Signale

    Kommentar zum Bundeshaushalt 2013 von Hannes Koch

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble macht es sich einfach. Mit dem Rückenwind der guten Konjunktur will er die Schuldenbremse einhalten – ohne zusätzlich zu sparen. Das könnte funktionieren, denn die Wirtschaft wächst. Da kann der Finanzminister für den Haushaltsentwurf 2013, den das Kabinett am Mittwoch beschloss, sogar noch 19 Milliarden Euro zusätzliche Kredite einplanen, ohne die Defizitgrenze zu verletzen. Eine merkwürdige Botschaft: Mitten in der europäischen Schuldenkrise steigt die deutsche  Staatsverschuldung weiter. Eine ernst zu nehmende Sparpolitik, die die Staatsverschuldung reduzieren will, müsste anders aussehen.

    Mit dieser Kritik haben SPD und Grüne im Bundestag durchaus Recht. Was aber wäre die Alternative? Wenn Schäuble das Defizit im Bundeshaushalt noch schneller drücken wollte, müsste er kürzen. Irgendwer müsste auf Leistungen verzichten – die Länder, die Kommunen, Empfänger von Sozialleistungen, Universitäten oder Unternehmen, die Aufträge erhalten. Zwei Folgen würden eintreten: Einerseits wird die Wirtschaftsentwicklung im Inland gebremst, manche Menschen und Firmen verdienen weniger Geld. Zweitens importiert Deutschland weniger Waren aus dem Ausland und versagt damit einen Teil der Hilfe, die Spanien, Italien und Griechenland dringend brauchen, um dem Teufelskreis aus Wirtschaftskrise und steigenden Schulden zu entkommen. Deshalb hat eine rigide Sparpolitik hierzulande jetzt keinen Sinn – obwohl das Schuldenproblem damit weiter wächst. Diese Botschaft ist zwiespältig, aber kaum zu vermeiden: ein klassischer Zielkonflikt.

  • Gewerkschaft kämpft gegen Arbeitsstress

    IG Metall will Schutz vor Stress im Job gesetzlich verankern/ Arbeitsministerium prüft Handlungsbedarf

    Die IG Metall macht Druck gegen Hektik am Arbeitsplatz. Mit einer „Anti-Stress-Verordnung“ wollen die Gewerkschafter dafür sorgen, dass psychischen Belastungen im Job Einhalt geboten wird. „Gute Arbeit braucht klare Regeln“, sagte der Vorstand der Gewerkschaft Hans-Jürgen Urban, bei der Vorstellung des Regelkatalogs am Mittwoch in Berlin. Das Recht müsse an die neuen Probleme und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden.

    Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in den vergangenen Jahren immer mehr zum Problem geworden. Laut Krankenstand-Statistik des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen verursachen seelische Leiden mittlerweile jeden achten Krankheitstag. Im Jahr 2010 verursachten sie 12 Prozent aller Fehltage. Allein in den ersten drei Quartalen 2011 stiegen die Krankheitstage wegen psychischer Erkrankungen um 13,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.

    Die Rechtsvorschriften, die Arbeitnehmer vor Hektik im Job oder Burnout zu schützen, gehen den Metallern nicht weit genug. „Anders als in Gefährdungsbereichen wie bei Gefahrstoffen, Lärm oder mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet im Gefährdungsbereich der psychischen Belastungen klare und konkrete Regeln“, so Urban. Eine „Anti-Stress-Verordnung“ würde dies ändern.

    Unternehmen müssten zum Beispiel dafür sorgen, dass das Schichtsystem „der  Gesundheit zuträglich“ ist. Sie müssten vermeiden, dass Arbeitnehmer durch Smartphones oder Laptops dauerhaft erreichbar sind. Ebenso bekämen Mitarbeiter, die an Projekten arbeiten, besseren Schutz. Verantwortliche prüfen dann, ob ein Projekt „ohne gesundheitliche Beeinträchtigung“ realisierbar ist.  

    Ohne das Zutun der Regierung wird sich am Arbeitsschutz jedoch so schnell nichts ändern. „Das Bundesarbeitsministerium muss eine entsprechende Verordnung erlassen“, erläutert Urban. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat den Vorschlag der Gewerkschafter bereits auf dem Tisch. 

    Mit Gewerkschaften, der Wissenschaft und anderen Teilnehmern sei man im Gespräch, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Man prüfe, ob eine neue Verordnung das Problem beheben könne, oder ob bestehende Gesetze nicht ausreichten. Tatsächlich gebe es „Erkenntnislücken“ was den psychischen Arbeitsschutz betreffe.

    Arbeitgeber halten eine „Anti-Stress-Verordnung“ für überflüssig. „Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz reichen vollkommen aus“, sagt ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zudem spiele betriebliches Gesundheitsmanagement für die deutschen Unternehmen bereits eine große Rolle.

     

    Arbeitsschutz: Mangelnde Kontrolle

    Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Belegschaften Sorge zu tragen. Das Arbeitszeitgesetz legt zudem Höchstgrenzen für die werktägliche Arbeitszeit fest, regelt Ruhepausen zur Unterbrechung der Arbeitszeit, bestimmt tägliche Mindestruhezeiten und verbietet grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit.

    Ob die Unternehmen sich an diese Spielregeln halten, müssen allerdings die Gewerbeaufsichtsämter der Länder sicherstellen. Angesichts des Personalabbaus gibt es nach Ansicht von Gewerkschaftern allerdings nur selten Kontrollen. Die Überprüfung der psychischen Belastung fände kaum statt.

  • Droge auf Rezept

    Studie: Ärzte verschreiben Frauen zu viele Psychopharmaka – mit gravierenden Folgen

    Frauen bekommen vom Arzt im Vergleich zu Männern zwei- bis dreimal mehr Psychopharmaka und Schlafmittel verordnet. Das geht aus dem Arzneimittelreport 2012 hervor, den die Barmer GEK am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Als „problematisch“ stuft Studienautor Gerd Glaeske vom Zentrum für  Sozialpolitik der Universität Bremen das Ergebnis ein. Abhängigkeit, Unkonzentriertheit und Stürze: All dies seien Folgen der Mittel.

    Warum gerade das weibliche Geschlecht deutlich häufiger zu Psychopharmaka greift, darauf haben die Wissenschaftler eine Antwort: Frauen sind wahrscheinlich sehr viel häufiger bereit, über ihre Gefühle und Nöte zu sprechen. Die Antwort vom Arzt gibt es dann oftmals in Form eines Rezepts. „Bei Frauen wirken die Mittel stärker und nachhaltiger“, zeigt sich Glaeske beunruhigt. „Wir brauchen eine Negativliste, welche Ärzte verlässlich über Wirkstoffe informiert, die bei Frauen gefährliche Effekte auslösen können.“

    Der Report basiert auf den Daten der rund 9,1 Millionen Menschen, die 2011 bei der Barmer GEK versichert waren. Frauen bekommen demnach eher Mittel, die auf die Psyche wirken. Männern erhalten eher solche mit Wirkung auf körperliche Störungen, vor allem des Herz-Kreislauf-Systems. Von rund 1,2 Millionen Beruhigungs- und Schlafmittenabhängigen gehen die Studienmacher aus – zwei Drittel davon Frauen im höheren Lebensalter.

    Kritisch sehen die Wissenschaftler auch die Vergabe von Antibiotika beim Zahnarzt. Laut Untersuchung gibt es in den Praxen vorzugsweise ein Rezept für das Antibiotikum Clindamycin – obwohl Amoxillin die erste Wahl wäre und ersteres Mittel mehr als doppelt so teuer ist. Mehr als die Hälfte aller Antibiotikaverordnungen geht auf  Clindamycin zurück. Ebenso monieren die Wissenschaftler teure Scheininnovationen, die im Gegensatz zu bisherigen Medikamenten keinen Zusatznutzen aufweisen.

    Frauen bekommen zwar insgesamt mehr Arzneimittel verordnet. Auf 100 Frauen entfallen laut Studie durchschnittlich 937 Verordnungen im Jahr – 22,3 Prozent mehr als bei den Männern. Sie kommen je 100 auf 763 Verordnungen. Doch bei den Arzneimittelkosten liegen die Geschlechter nicht weit auseinander. 45.000 Euro entfallen auf 100 Frauen, 41.000 Euro auf 100 Männer.

    Insgesamt hatte die Barmer GEK, Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse, im vergangenen Jahr Arzneimittelausgaben von rund 3,9 Milliarden Euro. Kassen-Vizechef Rolf Ulrich zeigt sich darüber erfreut: „Die Ausgaben sind nur marginal gestiegen.“ Dazu beigetragen habe das AMNOG – das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Am 1. Januar 2011 trat die Bestimmung in Kraft, mit dem Ziel, die rasant steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen. Seither dürfen Pharmaunternehmen ihre Preise für Arzneimittel nicht mehr nach eigenem Ermessen festlegen.

  • Mehr Geld für Solaranlagen auf Dächern

    Bund und Länder einigen sich über die Kürzung der Solarförderung. Gleichzeitig definieren sie das künftige Ende der Einspeisevergütung

    Bei der Kürzung der Solarförderung könnten Eigenheimbesitzer und Kommunen mit einem blauen Auge davon kommen. Die Einschnitte in die Vergütung für Sonnenstrom fallen für bestimmte Anlagen geringer aus, als ursprünglich geplant. Darauf haben sich Bund und Länder offenbar geeinigt. Am Mittwoch soll der Kompromiss im Vermittlungsausschuss besiegelt werden.

    Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, die Vergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen um bis zu 32 Prozent zu kürzen. SPD- und CDU-regierte Bundesländer versuchen seitdem, die Einschnitte abzumildern. Sie machen sich unter anderem Sorgen um die notleidenden Firmen, die Solaranlagen produzieren, und um die Handwerker, die sie installieren. 

    Der Kompromiss besteht darin, die Kürzung für mittlere Dachanlagen abzumildern. Das betrifft die Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, sowie Kommunen, die beispielsweise die Dächer von Kindertagesstätten oder Feuerwachen mit Solarzellen ausrüsten.

    Nach der bisherigen Regelung werden diese Dachanlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung mit 23,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert. Die Bundesregierung wollte diesen Betrag um zunächst rund sieben Cent senken. Einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, setzten sich aber dafür ein, wenigstens die Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt Leistung mit einem höheren Satz zu fördern. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Solarkraftwerke dieser Größenordnung künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

    Aus der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt beim Bund ist zu hören, dass man „auf einem guten Weg“ sei und eine „Einigungschance“ bestünde. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung legt großen Wert auf die 40-Kilowatt-Regelung. Das örtliche Handwerk erziele mittlerweile einen „erheblichen Teil seiner Wertschöpfung“ mit der Errichtung von Solaranlagen auf Hausdächern. Diesen Wirtschaftszweig wolle man nicht im Regen stehen lassen.

    Für kleine Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung gibt es künftig 19,50 Cent pro Kilowattstunde Einspeisung. Bisher waren es 24,4 Cent. Die Förderung sinkt in den kommenden Jahren regelmäßig weiter.

    Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. April 2012. Wenn der Netzanschluss für die Dachanlage bis zum 24. Februar beantragt war, darf sie zu den alten Konditionen noch bis Ende Juni in Betrieb gehen. Für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt erhalten die Investoren entgegen den ursprünglichen Planungen der Regierung weiterhin die komplette Förderung. Darüber gibt es zusätzliche Abzüge, was den Selbstverbrauch fördern soll.

    Bund und Länder außerdem geeinigt, die Förderung für Solaranlagen komplett einzustellen, wenn 52 Gigawatt Leistung am Netz sind. Heute können Solarkraftwerke bereits maximal 28 Gigawatt bereitstellen. Der Vorrang für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz – eine Bevorzugung gegenüber Atom-, Kohle- und Gasstrom – soll allerdings auch später erhalten bleiben.

  • "Die Bürger werden veräppelt"

    Im Interview: Gerhard Schick

    Trotz der Einigung über den Fiskalpakt sind sich Regierung und Opposition in der Frage nach der richtigen Strategie im Kampf gegen die Krise uneins. Nach Ansicht des finanzpolitischen Sprechers der Grünen, Gerhard Schick, kommt Deutschland um eine gemeinschaftliche Schuldenhaftung für andere Länder nicht herum. Der 40-jährige Baden-Württemberger gehört dem Bundestag seit 2005 an.

    Der finanzpolitische Sprecher der Grünen

    Frage: Die Grünen fordern die Gemeinschaftshaftung durch Euro-Anleihen, die so genannten Euro-Bonds. Haftet Deutschland nicht längst schon für die anderen Euro-Länder mit?

    Gerhard Schick: Da werden die Bürger tatsächlich von der Bundesregierung veräppelt. Natürlich gibt es längst eine gemeinsame Haftung, vor allem über die Europäischen Zentralbank (EZB), hinter der auch der deutsche Steuerzahler steht. Dort werden eine Billion Euro an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt. Und die Risiken bei der EZB wachsen, weil die Sicherheiten, die sie akzeptiert, immer schlechter werden.

    Frage: Verstehen Sie den Ärger der Bürger, denen immer gesagt wird, keine Gemeinschaftshaftung, keine Leistung ohne Gegenleistung und die dann feststellen müssen, das sie doch mit ins Risiko genommen werden oder Leistungen doch ohne Gegenleistung gewährt werden?

    Schick: Dafür habe ich großes Verständnis, denn uns Abgeordneten geht es nicht anders. Die Bundesregierung verschweigt die wahren Risiken, so lange es nur geht. Deshalb brauchen wir einen Kurswechsel. Es muss auch endlich die soziale Bilanz der Spardiktate angesprochen werden. Die Bundesregierung muss endlich sagen, wer die Kosten für die Finanzkrise tragen soll. Denn Kosten wird es zweifelsohne geben.

    Frage: Sie werden am nächsten Freitag dem Rettungsschirm ESM im Bundestag mit beschließen. Wie hoch ist das daraus resultierende finanzielle Risiko für die deutschen Steuerzahler?

    Schick: Das Risiko speist sich aus verschiedenen Quellen, nicht nur aus dem ESM, für den Deutschland mit maximal 190 Milliarden Euro haftet. Wir sollten aber nicht nur die vordergründigen finanziellen Risiken sehen. Es gibt andere, die schwerer wiegen. Deutschlands Wohlstand hängt davon ab, dass die Produkte hiesiger Unternehmen anderswo im Euroraum gekauft werden. Außerdem haben Deutsche etwa über ihre Lebensversicherungen in den letzten Jahrzehnten sehr viel Geld in anderen Euro-Ländern investiert. Diese Grundlagen unseres Wohlstands sind in Gefahr, wenn die Wirtschaftskrise sich in Europa weiter unkontrolliert ausbreitet.

    Frage: Deshalb wollen die Grünen einen Schuldentilgungspakt, bei dem Deutschland für Italiens oder Spaniens Staatsanleihen mithaftet?

    Schick: Der Schuldentilgungspakt wäre wie eine Versicherung der Staaten gegen den Druck der Finanzmärkte. Wenn Sie sich privat versichern, bezahlen Sie mit ihrer Prämie ja auch die Absicherung anderer Versicherter mit. Das ist nicht dasselbe, wie die Schulden anderer Staaten zu übernehmen.

    Frage: Was soll der Pakt bewirken?

    Schick: Italien und Spanien sind in einem Teufelskreis gelandet. Sie müssen für ihre Staatsanleihen immer höhere Zinsen bezahlen. Dadurch steigt ihre Verschuldung weiter an. Ein Schuldentilgungsfonds soll vor diesem Druck der Finanzmärkte schützen, damit beide Länder ihre Schulden selbst bezahlen können. Sonst droht uns, sie retten zu müssen. Deshalb ist die Blockade der Bundesregierung an dieser Stelle so gefährlich für Deutschland.

    Frage: Sind ESM oder ein Schuldentilgungsfonds mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn damit anderswo über die Verwendung deutscher Steuergelder entschieden wird, ohne dass der Bundestag mitreden darf?

    Schick: Der Tilgungsfonds wäre europarechtskonform. Das hat unsere Fraktion juristisch prüfen lassen. Und auch beim ESM und anderen Instrumenten haben wir von Anfang an darauf gedrängt, dass kein demokratiefreier Raum entsteht. Deswegen setzen wir uns bei den jetzigen Verhandlungen für eine stärkere parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament und den Bundestag ein.

    Frage: Reichen die Vereinbarungen zwischen Regierung und Opposition zum Fiskalpakt aus, nun zusätzlich zu Sparprogrammen ein Wachstumsprogramm zu starten?

    Schick: Grundsätzlich sind Schuldenbremsen eine gute Sache. Aber wenn die Wirtschaft einbricht, bewirken solche Regeln das Gegenteil: die Schulden steigen. Und wenn die Staaten zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung strukturell ein Einnahmeproblem haben, dann kann der Fiskalpakt dazu führen, dass die Leistungsfähigkeit eines Landes geschwächt wird, weil nicht mehr in Bildung investiert wird oder die Infrastruktur verkommt. So geschwächt, kann ein Land die Schulden nie zurückzahlen. Ein wirklicher Schuldenabbau gelingt deshalb nur dann, wenn der Fiskalpakt verbunden ist mit Investitionen zur Stabilisierung der Wirtschaft und mit einer Stärkung der Einnahmen. Mit der Transaktionssteuer für Börsengeschäfte etwa können Investitionen finanziert werden.

  • Schreib mal einen Brief

    Kommentar zur Bürgerbeteiligung von Hannes Koch

    Ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung für die neuen Stromleitungen steht heute schon fest. Viele Leute werden sich nächstes Jahr darüber beschweren, dass der Staat und die Unternehmen sie nicht ausreichend informiert hätten. Mit gewisser Berechtigung wird die Bundesregierung dann antworten: Ihr hattet die Gelegenheit, ließt sich aber verstreichen.

    Chancen und Grenzen politischer Partizipation lassen sich selten so gut beobachten wie beim aktuellen Planungsverfahren für die neuen Hochspannungsleitungen. Jetzt wird die rechtliche Grundlage für das Netz der Energiewende geschaffen. Alle Bürger können sich einklinken – fast niemand tut es. Warum? Zum Teil liegt es sicher daran, dass Dinge erst dann wichtig werden, wenn sie vor der Türe stehen. Was in zwei Jahren passiert, ist noch so weit weg. Alltäglicher Attentismus und politische Unreife sind zwei Seiten derselben Medaille.

    Aber auch die Politik trägt Mitverantwortung. Wenn man, wie die Bundesregierung, mehr Beteiligung organisiert, muss man die Bürger ernst nehmen. Daran hapert es jedoch. Beispielsweise sind die Fristen im Verfahren viel zu kurz. Sechs Wochen Zeit von Ende Mai bis Mitte Juli reicht selbst für Super-Spezialisten der Energiepolitik kaum aus, um die Netzplanung der Unternehmen zu durchleuchten. Wie sollen dann die Bürger tragkräftige Gegenargumente entwickeln? Wenn es nicht zu einem ähnlichen Schlamassel wie beim Bau des Stuttgarter Bahnhofs kommen soll, muss die Regierung das Planungsverfahren zeitlich verlängern.

  • Trassen-Verfahren ohne Öffentlichkeit

    Halbzeit bei der Beteiligung der Bürger für die neuen Stromleitungen – bisher nur 150 Stellungnahmen

    Rund 150 Stellungnahmen von Bürgern und Initiativen haben die Unternehmen bislang erhalten, die die neuen Höchstspannungsleitungen planen. Das ist wenig im Vergleich zur Zahl derjenigen, die sich beteiligen könnten: Grundsätzlich darf jeder Bundesbürger mit Kritik und Ratschlägen am Verfahren teilnehmen.  

    „Wir würden uns freuen, wenn so viele Stellungnahmen wie möglich kommen“, sagt Ulrike Hörchens, die Sprecherin des Unternehmens Tennet. Diese Firma und die weiteren drei Betreiber des überregionalen Stromnetzes planen für die kommenden Wochen mehrere öffentliche Informationsveranstaltungen, zu denen unter anderem die Bürger und Kommunen eingeladen sind.     

    Gegenwärtig läuft der zweite Schritt für die Trassenplanung der Energiewende. Ende Mai schlugen die Netzfirmen unter anderem vor, vier neue Höchstspannungsleitungen von Norden nach Süden durch Deutschland zu bauen. Diese sollen vor allem den Strom der künftigen Windparks auf Nord- und Ostsee nach Bayern und Baden-Württemberg leiten.

    Bis zum 10. Juli können die Bürger Stellungnahmen per Internet oder Brief einreichen. Über Ausbauplan und Stellungnahmen entscheidet dann im Herbst die Bundesnetzagentur. Bis Ende des Jahres soll ein Gesetz vorliegen. Darauf aufbauend kommt 2013 die Planung konkreter Trassen. „Die Wichtigkeit der gegenwärtigen Konsultation ist noch nicht allgemein bekannt“, so Gerd Rosenkranz von der Deutschen Umwelthilfe.

    Warum sich kaum jemand beteiligt, erklärt Wolfgang Schulze von der Initiative „Bürger pro Erdkabel Harzvorland“ so: „Die bisherige Planung ist viel zu unkonkret.“ Schulze, der in der Nähe einer der neuen Nord-Süd-Leitungen wohnt, weist daraufhin, dass die Unternehmen „80 Kilometer breite, schnurgerade Korridore“ auf der Landkarte einzeichneten. Die potenziell betroffenen Bürger würden die Relevanz für ihr Wohnumfeld noch nicht erkennen.

    Umwelthilfe-Mitarbeiter Rosenkranz meint zudem, nur Spezialisten würden die Daten, auf denen die Trassenplanung beruht, durchschauen. Er regt an, dass beispielsweise Fachleute der Bundesnetzagentur den Bürgern und Intiativen dabei helfen könnten, Stellungnahmen zu erarbeiten.

    Die Erdkabel-Initiative vom Harzrand wird ihren kritischen Kommentar demnächst abschicken. Einerseits will sie erreichen, dass die neuen Trassen auf möglichst langen Strecken unter die Erde verlegt werden. Außerdem sagt Schulze: „Die gegenwärtige Planung verfestigt die alten Strukturen der großen Kraftwerke.“ Vier neue Höchstspannungsleitungen durch Deutschland seien mehr, als tatsächlich gebraucht würden. Wenn mehr Energie dezentral hergestellt werde, könne man auf einige der Neubauten verzichten.

    In dieselbe Richtung geht die Kritik des Bundes für Umwelt und Naturschutz. Energieexperte Thorben Becker beklagt die „beinharte Nord-Süd-Ausrichtung“. Die Empfehlung des Umweltverbandes könnte darauf hinauslaufen, auf eine oder zwei Nord-Süd-Trassen zu verzichten. Zweitens kritisiert Becker, dass besonders in Ostdeutschland zu viele Braunkohle-Kraftwerke einberechnet seien. Auch dies könne zu einem geringeren Bedarf an neuen Höchstspannungsleitungen führen.

    Der Bedarf an neuen Leitungen scheint auch einer der hauptsächlichen Kritikpunkte zu sein, der in den wenigen bisher eingegangenen Stellungnahmen zum Ausdruck kommt. Außerdem würden einige Einwender bezweifeln, dass die Netzfirmen die Kritikpunkte überhaupt berücksichtigen würden, sagt Tennet-Sprecherin Hörchens. Sie versucht die Bürger zu beruhigen: „Jede Stellungnahme wird ausgewertet und der Plan danach überarbeitet.“

    Kasten
    Info-Veranstaltungen
    Informationen zum Netzentwicklungsplan, zur Bürgerbeteiligung und zu den Terminen der öffentlichen Veranstaltungen stehen auf der Seite www.netzentwicklungsplan.de. Am 18.6. findet beispielsweise eine ganztägige Information und Diskussion der Netzfirma Transnet im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt.

  • Die Vision lebt weiter

    Kommentar zur Elektromobilität

    Die Hoffnung auf einen Ersatz der Benzinmotoren durch saubere Elektroantriebe ist längst einer nüchternen Betrachtung gewichen. Das Elektroauto wird noch viele Jahre brauchen, bis es sich einen Massenmarkt erschließt. Und als Retter der Umwelt kommt es ohnehin nur in Frage, wenn der Strom für den Betrieb aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Sowohl technisch als auch hinsichtlich des Klimaschutzes müssen Bundesregierung wie Industrie bei ihren Prognosen künftig kleinere Brötchen backen.

    Es ist nicht allein eine Frage des Geldes. Sicher könnten Kaufprämien das Interesse der potenziellen Kundschaft vergrößern. Doch an den massiven Schwächen des bisherigen Entwicklungsstandes ändern auch Subventionen nichts. Die Batterietechnik ist auf absehbare Zeit nicht praxistauglich oder zu teuer. Die Reichweiten langen nicht und die Versorgung mit Elektrizität ist nur an wenigen Stellen möglich. Das alles sind Probleme, deren Lösung nicht in kurzer Zeit gelingt. Deshalb werden Ende des Jahrzehnts eher ein paar Zehntausend E-Mobile auf den Straßen unterwegs sein als die ursprünglich anvisierte Million. Mit der Hoffnung auf einen Leitmarkt Deutschland für die dahinter stehenden Technologien sieht es nicht besser aus.

    Tot ist die Vision von der sauberen Mobilität deshalb noch lange nicht. Es wird nur länger dauern, bis das E-Mobil massentauglich ist. Womöglich werden sich bis dahin ganz andere Entwicklungen ergeben, die den Individualverkehr verträglicher werden lassen. Elektrisch unterstützte Fahrräder erobern sich zum Beispiel jetzt schon den privaten Markt. Zumindest in den Ballungsgebieten ist das leichte Radeln eine echte Alternative zum Auto. Mit einer entsprechenden Verkehrspolitik kann der Umstieg darauf auch kostengünstig befördert werden. Denn ist eine umweltverträgliche und kostengünstige Gestaltung des Individualverkehrs das herausragende Ziel. Wie es erreicht wird, ist zweitrangig, solange der Verkehr für jeden bezahlbar bleibt.

  • Elektro-Räder überholen die E-Autos

    Boom bei Elektrofahrrädern. Fortschritt bei Elektroautos dagegen langsamer als erhofft

    Was ist das denn? Mit lockerem Tritt und überlegenem Lächeln zieht der radfahrende Senior bergauf am schwitzenden Mountainbiker vorbei. Doping für Freizeit-Pedalisten jenseits der 60? Nein, der Fahrradfreund im fortgeschrittenen Alter fährt ein Rad mit Elektromotor. Diese Zweiräder mit Strom-Unterstützung erfreuen sich großer Beliebtheit.

    Über 300.000 wurden im vergangenen Jahr verkauft – rund acht Prozent der insgesamt vier Millionen Räder, die in Deutschland neu auf die Straßen kamen. Von einem solchen Boom können die Autokonzerne nur träumen. Elektroautos haben noch viele Probleme, nur wenige teure Modelle werden angeboten, kaum jemand erwirbt sie. Deshalb muss nun auch die Bundesregierung einsehen, dass ihr Ziel kaum erreichbar ist, bis 2020 eine Million Elektroautos in den Alltagsverkehr rollen zu lassen.

    Die Hersteller von Elektrorädern haben mittlerweile beträchtliche Marktanteile unter anderem deshalb erreicht, weil ihre Preise vergleichsweise konkurrenzfähig sind. Vernünftige E-Bikes gibt es ab ungefähr 1.500 Euro. So viel Geld gibt mancher Rad-Fan auch für sein Zweit-Mountainbike oder das schicke Rennrad aus, mit dem er sich einmal monatlich die Mittelgebirgsgipfel hinaufquält, um die Speckrollen abzuschmelzen.

    „Der Preisunterschied im Vergleich zum normalen Fahrrad fällt nicht so sehr ins Gewicht“, sagt Stephan Schreyer vom Zweirad-Industrieverband. Bei Elektroautos ist das anders. Sie stehen im Ruf, deutlich teuerer zu sein als vergleichbare Benzin-Fahrzeuge. Außerdem sind beim Auto gleich viel größere Summen im Spiel. Wer ein E-Auto erwerben will, zahlt nicht selten 10.000 Euro mehr als für einen konventionellen Wagen.

    Hinzu kommt die Praxistauglichkeit der E-Bikes. Die Reichweite des Akkus beträgt bei normaler Fahrweise und Belastung etwa bei 30 bis 60 Kilometer. Die wenigsten Radfahrer wollen weitere Strecken zurücklegen. Anders beim Auto: Dort hat man den Anspruch, mit einer Tankfüllung 600 Kilometer zu überwinden. Die Elektroakkus reichen aber nur für Strecken von beispielsweise 150 Kilometern. Danach muss man sie stundenlang aufladen.

    Diese Gesichtspunkte mögen eine Rolle dafür spielen, warum bis heute nur wenige tausend vollelektrische Autos auf deutschen Straßen unterwegs sind. Und der Fortschritt geht wahrscheinlich auch nicht so schnell, wie es die Bundesregierung gerne hätte. Als die „Nationale Plattform Elektromobilität“ am Mittwoch ihren dritten Bericht vorlegte, war der frühere Optimismus teilweise verflogen. Bis 2020 rechnet man nun nicht mehr mit einer Million E-Wagen, sondern gut der Hälfte.

    Die Automobilhersteller kämpfen unter anderem mit den Schwierigkeiten der Batterietechnik. Die Kraftpakete, die man heute in Pkw installieren kann, sind teuer und noch nicht leistungsstark genug. Fachleute rechnen mit dem entscheidenden technischen Sprung erst in etwa zehn Jahren.

    Die Frage ist nun, ob staatliche Subventionen den Prozess beschleunigen können. Darüber gibt es unter den Plattform-Experten unterschiedliche Ansichten. Industrievertreter weisen daraufhin, dass E-Auto-Käufer in den USA und Japan bis zu 9.500 Euro als Zuschuss erhalten. Die am Gremium beteiligten Umweltverbände sprechen sich gegen Subventionen aus und plädieren für schärfere Abgasgrenzwerte, um den Anteil von sauberen Strom-Wagen zu erhöhen.

    Einstweilen werden wohl erst einmal so genannte Hybrid-Fahrzeuge gewisse Marktanteile gewinnen, die Benzin- und Elektroantrieb kombinieren. Abzuwarten bleibt auch die nächste Innovation im Zweirad-Segment. Elektromotorräder gibt es bislang kaum. Demnächst allerdings sollen die ersten E-Roller auf den Markt kommen.

    Info-Kasten
    E-Bikes
    Bei den sogenannten Pedelecs liefert der kleine Elektromotor Unterstützung, wenn das Rad gleichzeitig per Pedal vorwärts bewegt wird. Die elektrisch angetriebene Geschwindigkeit ist auf 25 Stundenkilometer begrenzt. Angeboten werden allerdings auch Modelle, die bis zu 45 Kilometer schnell sind. Für diese braucht man ein Versicherungsnummernschild. Selbst die langsame Variante wirft jedoch schon gewisse Sicherheitsprobleme auf. Ungeübte Radfahrer sind mit Elektroantrieb mitunter schneller, als ihr Fahrvermögen erlaubt. Die Stiftung Warentest hat außerdem mehrere E-Bike-Modelle gefunden, die zu schwache Rahmen und Bremsen hatten.

  • Aigner bleibt bei Gentechnik hart

    Deutschland will EU-Vorstoß zu Gentechnik in Lebensmitteln stoppen / Ministerin will mehr Rechte für die Länder bei Anpflanzungen gegen FDP durchsetzen

    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) lehnt eine Aufweichung der Regeln für gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. Entsprechende Pläne der EU-Kommission will die Ministerin zu Fall bringen, noch bevor sie in den entscheidenden Brüsseler Gremien behandelt werden. „Die Sensibilität der Verbraucher bei Lebensmitteln ist sehr hoch“, begründet Aigner ihre ablehnende Haltung. Außerdem gehe die Transparenz für die Kunden im Supermarkt verloren, wenn nicht klar sei, was im Produkt enthalten ist. Dagegen will die Kommission eine Verordnung auf den Weg bringen, nach der Nahrungsmittel geringe Spuren nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten dürfen. Momentan ist dies verboten.

    Die Ministerin ist zuversichtlich, dass sie die Kommission von ihren Plänen abbringen kann. Denn auch andere Länder wollen keine Verunreinigungen durch Genpflanzen wie Mais oder Soja zulassen. Ungarn und Österreich stehen wohl an der Seite Deutschlands, wenn es zu einer Abstimmung darüber kommen sollte. Doch das ist keineswegs gewiss. Üblicherweise lässt die EU-Regierung Pläne frühzeitig fallen, wenn keine Mehrheit dafür erkennbar ist. Da Deutschland in der EU aufgrund seiner Größe viele Stimmen einbringen kann, kommt gegen seinen Widerstand nur schwer eine ausreichende Stimmenanzahl von Befürwortern zusammen.

    Die Politikerin steht der grünen Gentechnik zunehmend kritisch gegenüber. Vor allem Produkte, die in den Handel kommen, sollen Null Gentechnik enthalten. Beim Tierfutter hat die EU die Regel bereits gelockert. Hier dürfen, weil in der landwirtschaftlichen Praxis unvermeidbar, geringe Verunreinigungen vorkommen. Das passiert zum Beispiel leicht, wenn in einer Mühle zunächst genmanipulierte Körner und danach gentechnikfreie gemahlen werden. Rückdeckung sieht die Ministerin auch durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegeben. Die Juristen gaben einem Imker recht. Seither muss Honig, der zufällig minimale Pollenreste von nicht zugelassenen Genpflanzen enthält, vor dem Verkauf geprüft und zugelassen werden.

    „Das System hat sich bewährt“, verteidigt Aigner die Nulltoleranz-Lösung. Unnachgiebig ist sie auch dem Koalitionspartner FDP gegenüber. Die Liberalen wollen die Regeln für die grüne Gentechnik deutlich lockern. Das gilt auch für eine zweite Baustelle bei der Gentechnik. Im Koalitionsvertrag vereinbarten FDP und Union, das Bundesländer künftig eigenständig die sogenannte Abstandsregelung verfassen dürfen. Dann könnte Bayern zum Beispiel andere Vorschriften zum Abstand zwischen Feldern mit Genpflanzen und Felder mit herkömmlichen Saaten erlassen als Niedersachsen oder Brandenburg. In der Praxis könnte der Anbau verhindert werden, wenn die vorgeschriebene Distanz zum Nachbaracker zu groß ist.

    Darauf pocht Aigner nun. „Ich bin vertragstreu“, sagt sie und will den Streit notfalls von den Parteispitzen im Koalitionsausschuss klären lassen. Ob und wann ein Gesetz kommt, dass den Länder mehr Rechte einräumt, ist aufgrund des Streites noch offen.

  • Zauberformel für die Zukunft

    Rio+20: Gibt es bald verbindliche Öko-Ziele?

    Wenn die Menschheit so weitermacht wie bisher, wird die Welt für viele Erdenbürger auch künftig ein trister, dreckiger, armseliger Ort sein. Diese Erkenntnis lässt tausende Politiker, Bürgerinitiativen und Firmenlobbyisten ab Mittwoch in der brasilianischen Metropole Rio de Janeiro zusammenkommen. Sie wollen versuchen, die 193 Staaten der Vereinten Nationen endlich nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch auf den Weg einer „nachhaltigen Entwicklung“ zu bringen.  

    Das wäre durchaus ratsam – genau 20 Jahre nach dem Erdgipfel von Rio 1992. Damals formte sich zum ersten Mal eine Art Weltgemeinschaft zur Rettung des Planeten. Der Umweltschutz-Gedanke wurde offiziell zum Primat der internationalen Politik. Als Ergebnis von Rio 1992 beschlossen die Regierungen das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz und die Konvention zum Artenschutz für Pflanzen und Tiere.  

    Das waren gute Ansätze, die sich bis heute jedoch nicht als durchschlagend erwiesen haben. Denn trotz aller Versprechungen und Bemühungen nimmt beispielsweise der weltweite Ausstoß klimaschädlichen Kohlendioxids zu. Mit erschreckender Regelmäßigkeit berichten Wissenschaftler, dass Tier- und Pflanzenarten aussterben. Und die mit Wäldern bedeckte Fläche geht weiter zurück. Die Quintessenz lautet: Die Menschen überfordern die Natur immer noch – was auch kein Wunder ist, denn die Zahl der Erdenbürger steigt jedes Jahrzehnt um rund eine Milliarde.

    Was also tun? Bundesumweltminister Peter Altmaier ist schon nach Rio geflogen, um sich dort unter anderem für verbindliche Umweltvereinbarungen einzusetzen. Diese global gültigen Nachhaltigkeitsziele (SDGs – sustainable development goals) könnten so ähnlich funktionieren, wie die Millenniumziele der Vereinten Nationen, die beispielsweise die Halbierung der schärfsten  weltweiten Armut bis 2015 vorsehen.

    Weil dieser Prozess erfolgreich zu sein scheint, peilen Altmaier und seine Mitarbeiter vergleichbare Zielmarken für den Umweltbereich an – etwa einen Anteil der modernen erneuerbaren Energien von 30 Prozent an der Weltenergieversorgung bis 2030. Heute tragen so genannte regenerative Energien erst 15 Prozent bei, worunter allerdings oft das altertümliche und umweltschädliche Roden und Verbrennen von Holz zu verstehen ist.

    Ob die Rio+20-Konferenz einen Katalog verbindlicher Umweltziele auf den Weg bringen kann, steht in den Sternen. Die blockierten Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Begrenzung des CO2-Ausstoßes lassen eher wenig Hoffnung aufkeimen.

    Zudem wird die Konferenz darüber debattieren, ob und wie man das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) stärken kann, das der deutsche Politiker Achim Steiner am Sitz in Nairobi/Kenya als Nachfolger von Klaus Töpfer leitet. Umweltminister Altmaier möchte, dass sich das UNEP in Richtung einer eigenständigen UN-Organisation entwickelt und damit auch finanziell durchsetzungsfähiger wird.

    Von solchen messbaren Fortschritten abgesehen, wird es an der Copacabana auf keinen Fall an Appellen mangeln. Das wichtigste Stichwort lautet „grüne Wirtschaft“. In diesem Begriff kommen unterschiedlichste Konzepte zu einem scheinbar harmonischen Ganzen zusammen. Viele Regierungen und große Unternehmen wollen, dass die Weltwirtschaft weiter wächst – auch um mehr Wohlstand für die zunehmende Bevölkerung zu produzieren. Gleichzeitig aber sollen die Umweltauswirkungen abnehmen. „Entkopplung“ heißt die Zauberformel. Ob das jemals funktioniert? Man weiß es nicht.  

    So hat Umweltminister Altmaier vor seinem Abflug auch „Erwartungsmanagement“ betrieben. „Meine Erwartungen sind geerdet“, sagte er, die „Verhandlungen verlaufen zäh.“ So äußern sich Politiker, wenn sie befürchten, dass am Ende nicht viel herauskommt.

  • Ein Wort für alle Fälle

    Rio+20: Alles muss heute „nachhaltig“ sein – vor allem die Weltwirtschaft

    Wenn der Energiekonzern E.ON über seine Geschäfte berichtet, betont die Kommunikationsabteilung besonders, dass man „nachhaltig“ arbeite. Das klingt gut – irgendwie nach verantwortlichem Verhalten und Umweltschutz. Was aber verbirgt sich hinter diesem Statement genau?

    Einerseits gibt sich E.ON tatsächlich Mühe, neue Wege zu beschreiten. So investiert das Unternehmen viel Geld in Wind- und Solarenergie. Hauptsächlich allerdings wirtschaftet die Firma auf traditionelle Art, unter anderem betreibt sie Kraftwerke, die aus Kohle Strom erzeugen, tausende Tonnen Kohlendioxid ausspeien und damit den weltweiten Klimawandel anheizen. Das ist auf den ersten Blick das Gegenteil von Nachhaltigkeit.   

    Der schillernde Begriff, ohne den heute kaum ein Konzern auskommt, wird die zentrale Botschaft der Konferenz der Vereinten Nationen über „Nachhaltige Entwicklung“ bilden. Ab Mittwoch (20.6.) unterhalten sich in Rio de Janeiro tausende Politiker, Wissenschaftler und Aktivisten von Bürgerinitiativen darüber, wie die Weltwirtschaft in den Dienst zweier Ziele gestellt werden kann: Umweltschutz und soziale Stabilität.

    Was aber bedeutet das Wort „Nachhaltigkeit“ wirklich? Im 18. Jahrhundert postulierte der deutsche Berghauptmann Hans Carl von Carlowitz, dass forstwirtschaftlich genutzte Wälder intakt bleiben, wenn nur soviel abgeholzt werde, wie nachwachse. Seit den 1970er Jahren spielt dieses Konzept eine Rolle in der internationalen Politik. Im Bericht der Weltkomission für Umwelt und Entwicklung, die die norwegische Politikerin Gro Harlem Brundtland leitete, gewann es 1987 seine  heute noch gültige Gestalt. Demnach sollen die Menschen ihre Bedürfnisse so befriedigen, dass sie Möglichkeiten anderer Bürger, dasselbe zu tun, in Gegenwart und Zukunft nicht einschränken.  

    Wer den Begriff „Nachhaltigkeit“ in dieser Weise ernst nimmt, muss feststellen, dass beispielsweise E.ON ihm zuwiderhandelt. CO2 aus den Kohlekraftwerken des Konzerns trägt zum Anstieg der Meeresspiegel bei und könnte dazu führen, dass künftig Millionen Küstenbewohner ihre Heimat verlieren. Deren Möglichkeiten zur Bedürfnisbefriedigung werden also deutlich eingeschränkt.

    Aber nicht nur Unternehmen, sondern auch die normalen Bürger und viele Regierungen verstoßen systematisch gegen das Gebot der Nachhaltigkeit. So beziehen die meisten Privathaushalte in Deutschland Atom- und Kohlestrom, obwohl es andere Möglichkeiten gibt. Und die Politik ermöglicht durch zu lasche Gesetze, dass beispielsweise die Weltmeere leergefischt werden – auf Kosten der künftigen Generationen, die vielleicht keine Fische mehr fangen können, weil es kaum noch welche gibt.

    Wobei in ökologischer Hinsicht wenigstens relativ klar ist, was „Nachhaltigkeit“ bedeutet. Nicht so hinsichtlich der sozialen Dimension: „Diese ist am schwächsten entwickelt“, sagt Professor Harald Heinrichs, der an der Universität Lüneburg über „Politik und Nachhaltigkeit“ lehrt und forscht. „Das Ergebnis sozialer Nachhaltigkeit müsste eine soziale Stabilität sein, die nicht erzwungen wird,“ fügt der Wissenschaftler hinzu.

    Mit anderen Worten: Die Welt sollte einen Zustand sozialer Gerechtigkeit erreichen, den die Mehrheit der Weltbürger akzeptiert. Das würde bedeuten: Abschaffung der Armut weltweit, Chancengleichheit für alle sieben Milliarden Menschen und ihre Nachkommen. Weil das zwar wünschenswert, aber unrealistisch ist, streiten Regierungen und Experten über das zulässige Maß sozialer Ungerechtigkeit. Wie hoch müssen die Mindestlöhne sein, die Unternehmen wie Puma, Apple oder Lidl den Arbeitern in ihren globalen Zulieferfabriken zahlen? Reichen knapp 700 Euro als Existenzminimum für eine Person in Deutschland? Soziale Nachhaltigkeit ist immer auch ein schwieriger Begriff, weil unterschiedliche Wertentscheidungen in ihn einfließen.

  • „Unternehmen können nicht dauerhaft wachsen“

    Rio+20: Ökonom André Reichel plädiert für Geschäftsmodelle, die ohne Expansion auskommen

    Hannes Koch: Eine „nachhaltige Entwicklung“ propagiert der UN-Gipfel in Rio. Muss die Wirtschaft auf Wachstum verzichten, damit Ökologie keine Worthülse bleibt?

    André Reichel: Ja, einiges spricht dafür, dass ein Wirtschaftswachstum wie in den vergangenen 60 Jahren und der eigentlich notwendige sorgsamere Umgang mit der Natur nicht zusammenpassen.

    Koch: Ohne Wachstum geht es nicht, sagen aber Unternehmer und Manager. Daimler oder Aldi – können solche Firmen überleben und Arbeitsplätze anbieten, ohne permanent größer zu werden?

    Reichel: Dauerhaftes Wachstum ist kaum möglich. Das durchschnittliche Unternehmen lebt 40 Jahre, dann stirbt es. Auch ein Konzern wie Daimler, der seit fast 100 Jahren am Markt ist, kann nicht ständig steigende Mengen an Fahrzeugen produzieren. Dem steht beispielsweise entgegen, dass der Treibstoff Erdöl immer teurer wird. Deshalb ist die Nachfrage nach Autos begrenzt.

    Koch: Dann könnte Daimler doch weiter wachsen, indem man Elektroautos herstellt.

    Reichel: Auch die Batterien brauchen knappe Rohstoffe, deren Preise steigen. Und wo sollen die gigantischen Mengen des benötigten Stroms herkommen? Die Ausgangsmaterialien für Wind- und Solarkraftwerke werden ebenfalls teurer. Die bisherigen Geschäftsmodelle, die auf günstigen Ressourcen basieren, werden bald nicht mehr möglich sein.

    Koch: Würde es helfen, wenn der Autoproduzent allmählich umstiege auf Dienstleistungen wie Carsharing?

    Reichel: Ein gemeinsam genutztes Fahrzeug verdrängt sechs bis acht Privatautos. Wenn dieses Modell um sich greift, verkaufen die Automobilhersteller weniger als heute. Viele Fabriken wären überflüssig und es würden Arbeitsplätze im Servicesektor entstehen, Daimler würde materiell schrumpfen. Hinzu kommen weitere volkswirtschaftliche Grenzen: Denken Sie an die hohe Verschuldung von Unternehmen, Privatleuten und Regierungen in den westlichen Industrieländern. Einen guten Teil der zukünftigen Gewinne haben wir schon konsumiert. Der Trend zum Mehr geht nicht ewig so weiter.

    Koch: Das mag für Europa oder Nordamerika gelten. In Asien, Afrika und Südamerika aber wollen hunderte Millionen Menschen zusätzliche Autos kaufen.

    Reichel: Auch dort wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Der Preisanstieg bei Metallen und anderen Rohstoffen macht sich auf der ganzen Welt bemerkbar.

    Koch: Die wenigsten Unternehmen scheinen sich heute mit diesen Herausforderungen zu beschäftigen. Sie machen weiter wie bisher.

    Reichel: Das ist ein Fehler. Sie sollten sich auf einen Zustand mit geringen Zuwachsraten einstellen. Nur die Firmen werden überleben, die neue Geschäftsmodelle wenigstens schon einmal ausprobiert haben.

    Koch: Größere Produktion, mehr Umsatz, mehr Gewinn – weil ihre Konkurrenten wachsen, müssten sie es auch selbst tun, sagen die Manager. Stimmt dieses Argument?

    Reichel: Solche Thesen sind oft unschlüssig. Der Gewinn ist ja die Differenz aus Umsatz und Kosten. Wenn diese beiden Größen konstant bleiben, kann eine Firma Profit erzielen, ohne zu wachsen. Damit hat sie grundsätzlich auch Mittel zur Verfügung, um zu investieren und ihre Produkte weiterzuentwickeln.

    Koch: Kennen Sie Beispiele für Unternehmen, die quantitativ stagnieren, denen es aber trotzdem gut geht?

    Reichel: Sehr viele Handwerksbetriebe machen das so. Sie können von ihrem lokalen Markt leben, ohne zu expandieren. Aber auch größere Unternehmen finden Wege jenseits der alten Wachstumsideologie. So produziert Henkel im schwäbischen Forchtenberg langlebige, hochwertige Stahlrohrmöbel. Wegen der guten Qualität kann die Firma auch deshalb ausreichende Mittel erwirtschaften, indem sie mitunter den Mehrwert für den Kunden in höheren Preisen bezahlt bekommt.

    Koch: Ist die Ideologie des Wachstums vor allem eine Strategie der transnationalen Aktiengesellschaften, die ihren Aktionären hohe Dividenden zahlen wollen?

    Reichel: Da ist was Wahres dran. Aber die These von der Notwendigkeit der Expansion hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zum Allgemeingut entwickelt. Sie ist zwar in der Ausnahmesituation der Zeit nach dem 2. Weltkrieg entstanden, hat jedoch die Kraft einer kulturellen Prägung gewonnen, von der sich Unternehmer und Manager allmählich befreien sollten.

    Bio-Kasten
    Dr. André Reichel (Jahrgang 1974) lehrt und forscht über Postwachstumsökonomie und nachhaltige Unternehmensmodelle an der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen am Bodensee. Früher hat er bei Professor Erich Zahn an der Uni Stuttgart gearbeitet, der den Club-of-Rome-Bericht von 1972 über die „Grenzen des Wachstums“ mitverfasste. Reichel ist zudem politisch bei den Grünen aktiv.

  • Autofahrer meiden Biosprit

    Auch mehr als ein Jahr nach der Einführung von E10 werden technische Problem mit dem Motor befürchtet / Verband fordert mehr Aufklärung

    Auch 13 Monate nach der Einführung des E10-Benzins machen Autofahrer darum lieber einen großen Bogen. Der Marktanteil des Superkraftstoffs mit einer zehnprozentigen Beimischung von Bioethanol liegt derzeit nur bei 13 Prozent. „Es herrschen ganz überwiegend Zweifel an der Tauglichkeit“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDB), Dietrich Klein.

    Eine Studie im Auftrag des Verbands brachte den bescheidenen Erfolg des anfangs von vielen Autofahrern regelrecht boykottierten Gemischs. Zwar ist der Anteil der Befragten, die schon einmal E10 in den Tank gelassen haben, mittlerweile auf ein Drittel angestiegen. Doch zwei Drittel der Autofahrer zweifeln immer noch daran, dass ihr Fahrzeugmotor mit dem Biospritanteil zurecht kommt. Der BDB sieht noch gravierende Kenntnisdefizite bei den Haltern. „Notwendig ist, dass die Autofahrer an den Tankstellen und in den Werkstätten informiert werden“, fordert Klein. Tatsächlich vertragen nur wenige Modelle die Beimischung des Ethanols nicht. Etwa zehn Prozent der mit Benzin betriebenen Motoren kommen mit E10 nicht klar.

    Autofahrer, die an der Zapfsäule zum Gemisch greifen, tun die weniger aus Überzeugung, denn aus finanziellen Gründen. Acht von zehn Befragte nannten den günstigeren Preis als ausschlaggebendes Motiv. Immer jeder achte dachte dabei auch an die Umwelt. Denn mit der Spritmischung kann der Ausstoß des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 verringert werden. Laut BDB wurden 2011 die Abgase von rund einer Million Pkw eingespart.

    Lange werden sich auch die Kritiker kaum mehr gegen Bioethanol in ihrem Tank wehren können. 2015 läuft zwar die Pflicht zur Beimischung aus. Doch dafür werden die Treibstoffhersteller zu einer verstärkten Senkung der CO2-Emissionen verdonnert. Ende des Jahrzehnts müssen sie sechs Mal so viel Klimagas einsparen wie im vergangenen Jahr. Das wird nur durch eine verstärkte Verwendung von Biosprit gehen. „Die Automobilindustrie spricht mit uns bereits über E20 und E25“, berichtet Klein. Die Zahl steht jeweils für die dem herkömmlichen Benzin beigemischte Menge Ökokraftstoff.

    Doch erst einmal muss sich E10 am Markt durchsetzen. Trotz der geringen Akzeptanz ist der BDB mit der Entwicklung zufrieden. Im Vergleich zur Einführung des bleifreien Benzins 1986 setzt sich der Biosprit geradezu schnell durch. Bleifreier Kraftstoff kam damals zwei Jahre nach dem Start nur auf zehn Prozent Marktanteil und hat sich erst nach zehn Jahren als Standardkraftstoff etabliert..