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  • 500.000.000.000 Euro Hilfspaket

    Keine Boni, keine Dividenden, geringere Managergehälter / Bundesregierung verknüpft Hilfsaktion mit Auflagen an Banken

    Mit Zuckerbrot und Peitsche will Finanzminister Peer Steinbrück den Banken helfen. Mit Bürgschaften und Eigenkapitalhilfen soll das brach liegende Finanzgeschäft wieder in Gang gebracht werden. Im Gegenzug müssen Institute, die Unterstützung beantragen, Auflagen erfüllen und Gebühren zahlen. Angeschlagene Unternehmen dürfen keine Dividenden an die Aktionäre und keinen Bonus an Manager zahlen. Außerdem will Steinbrück Gehaltsobergrenzen für Vorstände durchsetzen. „Die Manager sollten pro Jahr nicht mehr als 500.000 Euro bekommen“, sagte der Finanzminister am Montag in Berlin.

    Folgt man der Bundesregierung, würde der Finanzmarkt ohne staatliche Eingriffe bald zusammenbrechen, weil die Zahlungsströme verebbt sich und die Banken liquide Mittel für sich behalten. Ein gewaltiges, insgesamt bis zu 500 Milliarden Euro schweres Hilfspaket soll den Kollaps nun verhindern. Die Kreditinstitute erhalten Bürgschaften für Geschäfte untereinander. Die Garantien können bis zu 400 Milliarden Euro betragen. Hintergrund ist der immer größere finanzielle Engpass einiger Banken. Normalerweise leihen sich die Banken untereinander etwas, so dass der Geldfluss insgesamt nicht versiegt. Doch momentan trauen sich die Geldhäuser gegenseitig nicht über den Weg und geben sich keine Kredite mehr. Deshalb will der Staat für die Interbankengeschäfte bürgen. So soll das Vertrauen der Kreditinstitute untereinander wieder hergestellt werden.

    Der riesige Bürgschaftsbetrag bedeutet nicht, dass der Steuerzahler so viel aufbringen muss. Denn die so abgesicherten Geschäfte werden in der Regel ordentlich abgewickelt, so dass die Bürgschaft nicht fällig wird. Aber Ausfälle von rund 20 Milliarden Euro hält Steinbrück durchaus für realistisch. Diese Summe wird als Vorsorge schon einmal bereit gestellt. Umsonst sind die Bürgschaften für die Geldinstitute auch nicht. Zwei Prozent der abgesicherten Summe werden als Gebühr durchschnittlich fällig.

    Ein weiteres gravierendes Problem der Banken ist ihre durch die Finanzkrise oft dünne Eigenkapitaldecke. 70 Milliarden Euro wollen Bund und Länder als Eigenkapitalhilfen bereit stellen. 65 Prozent zahlt der Bund, 35 Prozent sollen die noch unwilligen Länder beitragen. Auch diese Hilfe lässt sich der Staat vergüten. Wer Eigenkapital aufstocken will, muss als Gegenleistung Aktien oder Unternehmensanteile an den Bund übertragen. Wenn die Krise einmal vorbei ist, sollen die Beteiligungen wieder verkauft werden. Weitere zehn Milliarden Euro stehen als Reserve bereit, falls die Eigenkapitalhilfen nicht ausreichen. Notfalls will der Bund den Banken auch momentan wertlose Anleihen abkaufen. Das haben die Amerikaner in großem Stile vorgemacht, damit die Bilanzen der Banken wieder ins Lot kommen. Auch die Anleihen sollen später versilbert werden, wenn es wieder einen Markt dafür gibt.

    Momentan fehlt die Nachfrage nach vermeintlich riskanten Papieren, deren tatsächlichen Wert niemand kennt. Das hat gravierende Folgen für die Finanzinstitute. Denn sie müssen diese Werte in ihren Bilanzen abschreiben und das stürzt sie tief in die roten Zahlen. Deshalb will die Bundesregierung auch die Bilanzierungsregeln verändern und den Banken damit etwas mehr Luft verschaffen.

    Damit das Gesetz auch praktisch umgesetzt werden kann, gründet der Bund einen Finanzmarktstabilisierungsfonds, der von der Bundesbank verwaltet wird. Die Hilfen sind bis Ende nächsten Jahres beschränkt. Danach soll der Fonds allmählich wieder aufgelöst werden. Das Beispiel Schweden zeigt, dass der Steuerzahler nicht zwangsläufig zur Kasse gebeten wird. Die Skandinavier kamen bei einer ähnlichen Stützungsaktion nach einigen Jahren mit einer schwarzen Null unter der Bilanz davon.

  • Regierung testet ihre Bonität

    Kommentar zur Finanzkrise von Hannes Koch

    Die Bundesregierung stellt die Vertrauensfrage. Sie ist nicht im herkömmlichen Sinne gerichtet an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sondern an alle Bundesbürger, die chinesische Regierung, der reichen Scheichs im Mittleren Osten, die Arabischen Emirate, kurz: an alle wohlhabenden und vermögenden Menschen und Institutionen weltweit. Die Frage lautet schlicht: Haltet Ihr uns für so vertrauenswürdig, dass Ihr uns im Notfall 400, 500 oder auch 600 Milliarden Euro leiht?

    Um die Garantie aller Spareinlagen in Deutschland und das neue Rettungspaket zur Stabilisierung des Bankensektors zu finanzieren, müsste der Staat große Summe mittels Anleihen finanzieren. Denn aus dem 288 Milliarden Euro umfassenden Bundeshaushalt können die fraglichen Beträge auf keinen Fall beschafft werden.

    Einerseits an ihren Versprechen, andererseits an den in Rede stehenden Summen, ist zu sehen, dass die Bundesregierung zwei Lehren aus den vergangenen Wochen gezogen hat. Erstens haben Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück nun eingestanden, dass die ganz große Finanzkrise auch Deutschland in vollem Umfang betrifft. Zweitens haben sie eingesehen, dass Signale fällig sind, die keinen Interpretationsspielraum mehr lassen. Daher rührt ihre plötzliche Bereitschaft, die Garantien mit einem Gesetz zu untermauern.

    Aber kann die große Rettung überhaupt klappen, sollte sie notwendig werden? Könnte die Bundesregierung genug Geld auftreiben, um ihre Garantien wirksam werden zu lassen? Deutschland ist ein solider Schuldner. Die drittstärkste Wirtschaftsnation der Erde verfügt über eine sagenhaft leistungsfähige Exportökonomie. Dieses Potenzial kann auch die Finanzkrise nicht zerstören. Deshalb sieht es gut aus, dass die internationalen Investoren die deutsche Vertrauensfrage mit „Ja“ beantworten würden. Für manche andere Staaten dürfte die Antwort dagegen „Nein“ lauten. Denn soviel ist klar: Für alle krisengeschüttelten Länder reicht das auf dem Globus vorhandene Geld nicht.

  • Banken retten und regulieren

    Mit dem gigantischen Notpaket zur Stabilisierung des Bankensektors gibt die Bundesregierung ihre Zurückhaltung angesichts der Finanzkrise auf

    In den zurückliegenden Wochen seit Ausbruch der Finanzkrise wollte die Bundesregierung von gemeinsamem Handeln mit anderen Staaten nichts hören. In Berlin herrschte die Ansicht vor, Deutschland sei von den Turbulenzen an den Finanzmärkte eher am Rande betroffen, und eine nationale Antwort reiche aus.

    Mit dem atemberaubenden Kurssturz auch an der Deutschen Börse in der vergangenen Woche hat sich diese Einstellung geändert: Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück befürchten nun, dass auch die deutsche Ökonomie mit ganzer Gewalt in den Strudel hineingerissen werden könnte. Beim Gipfel der größten Wirtschaftsnationen (G7) am Freitag in Washington und beim europäischen Gipfel in Paris am Sonntag Abend einigte man sich deshalb auf koordinierte Maßnahmen.

    Die Bundesregierung will nun auch einige Schritte gehen, die beispielsweise die britische Regierung schon unternommen hat. In Berliner Regierungskreisen hieß es am Sonntag, der Bund werde Banken Eigenkapital zur Verfügung stellen, falls sie dieses benötigen. Es ist von „zweistelligen Milliardenbeträgen“ die Rede, wobei diese, wenn sie einer Anzahl von Instituten zu gute kämen, wohl eher zwischen 50 und 100 Milliarden Euro liegen würden.

    Eigenkapital ist für Banken und andere Unternehmen aus zwei Gründen wichtig. Erstens schafft es bei Kunden und Gläubigern Vertrauen, zweitens kann man darauf zurückgreifen, um kurzfristige Finanzierungsschwierigkeiten zu überbrücken. Unter anderem durch den Aktiencrash der vergangenen Woche ist die Eigenkapitalbasis der deutschen Banken empfindlich in Mitleidenschaft gezogen worden.

    Als Gegenleistung für die Finanzspritze müssten die Banken dem Bund eine Beteiligung einräumen, hieß es in Regierungskreisen. Das könne auch bedeuten, dass der Staat Aktienanteile der Institute übernehme. Gegen den Begriff „Verstaatlichung“ setzt sich die Regierung allerdings zur Wehr. Davon könne man nicht reden, weil der Anteil des Staates mit wahrscheinlich wenigen Prozent Beteiligung viel zu gering sei, um in den Aufsichtsräten der Institute Einfluss auszuüben. Deshalb, so heißt es, werde der Bund auch nur „stimmrechtslose“ Aktien erwerben.

    Trotzdem müssen sich die Manager darauf einstellen, dass sie künftig nicht mehr so frei schalten und walten können wie bisher. Die Kapitalhilfe des Staates werde, so ist zu hören, an Bedingungen geknüpft. Die Managergehälter sollten stärker reglementiert und beispielsweise millionenschwere Aktienoptionspakete und Abfindungen eingeschränkt werden.

    Über die Unterstützung mit Eigenkapital hinaus will die Bundesregierung Bürgschaften „im dreistelligen Milliardenbereich“ übernehmen, ist in Kabinettskreisen zu hören. Die Garantien, die der Staat gewährleistet, sollen Kredite absichern, die die Banken sich untereinander geben. Der Markt für so genannte Interbankenkredite ist nahezu zusammengebrochen, weil die Institute einander nicht mehr trauen. Jede befürchtet, in den Bilanzen der Geschäftspartner könnten milliardenteure Risiken schlummern, die die Rückzahlung eines Kredites gefährden. Die Bürgschaften der Bundesregierung sollen die Refinanzierung der Banken wieder in Schwung bringen.

    Die Summe des deutschen Rettungspaketes – eventuell 300 bis 400 Milliarden Euro – wäre damit vergleichsweise größer als die des entsprechenden US-Plans. Die Regierung Bush hatte unlängst 700 Milliarden Dollar zur Verfügung gestellt, etwa fünf Prozent der US-Wirtschaftsleistung. 300 Milliarden Euro entsprechen dagegen etwa 13 Prozent des deutschen Bruttoinlandprodukt. Der Unterschied besteht freilich darin, dass die US-Regierung die Not-Milliarden direkt an die Banken auszahlen will, während die deutsche Bürgschaft nur im Extremfall fällig würde.

    Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, sowie die Volks- und Raiffeisenbanken warnten die Bundesregierung davor, die unterschiedlichen Sicherungssysteme, die die Einlagen der Sparer schützen, zusammenzulegen. Wenn etwa die Einlagensicherung der Sparkassen gleichzeitig für die Risiken der Deutschen Bank aufkommen müssten, bedeutete dies eine Verschlechterung für die Kunden der Sparkassen.

    Schon heute soll das Kabinett das Rettungspaket beschließen. Die Bundesregierung strebt außerdem an, noch in dieser Woche ein Gesetz durch den Bundestag zu bringen, dass den Maßnahmen eine Rechtsgrundlage verschafft. Um das zu ermöglichen, müsste der Bundestag die Verkürzung der Beratungsfristen beschließen. Die Verabschiedung im Parlament soll ein Signal an die Bundesbürger und die Finanzmärkte senden: „Wir meinen es ernst“.

  • Yes, she can

    Merkels Versprechen der Staatsgarantie aller Spareinlagen gilt

    Im Versuch, Vertrauen zu verbreiten, hat Bundeskanzlerin Angela Merkel Misstrauen gesäht. So lautet der Vorwurf gegen die staatliche Garantie aller Spareinlagen in Deutschland, die sie gemeinsam mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück am vergangenen Sonntag ausgesprochen hat.

    Wie kann die Bundesregierung im Notfall das nötige Geld beschaffen? Diese Frage wird nun allerorten diskutiert. Die schnelle Antwort: Alles nur Bluff, die Summe sei viel zu groß, der Staatsbankrott deshalb nicht auszuschließen. Merkel sei konkrete Vorschläge schuldig geblieben. Die Kanzlerin habe ihr Versprechen nur deshalb gegeben, um es nicht einlösen zu müssen.

    Das stimmt nicht. In den USA, wo die Finanzkrise begann, würde man in diesen Wochen sagen: „Yes, she can“. Denn Deutschland ist nicht Island. Der Mini-Staat im Nordmeer mit seinen 300.000 Einwohnern und einer Wirtschaftsleistung von rund zehn Milliarden Euro steht kurz vor dem Staatsbankrott. Die dortige Krise ist freilich mit unserer Situation in der drittgrößten Nationalökonomie der Erde kaum zu vergleichen. Deutschland erwirtschaftet jährlich Güter und Dienstleistungen im Wert von rund 2,3 Billionen Euro – also 2.300 Milliarden. Der Regierung dieses Landes stehen deshalb ungleich mehr Mittel zur Verfügung, um eine Krise abzuwenden, als der isländischen.

    Die Merkel-Steinbrück-Garantie für alle Spar- und Sichteinlagen müsste im Ernstfall etwa eine Billion Euro (1.000 Milliarden) abdecken. Niemand kennt die Summe genau – in dieser Größenordnung allerdings bewegen sich die Ersparnisse der Bundesbürger. Das entspricht ungefähr der Summe, die der Bund seit den 1970er Jahren als Schulden angehäuft hat. Trotz dieser Belastung ist die Bundesregierung heute alles andere als bankrott. Bundesfinanzminister Steinbrück kann ohne Probleme einen Bundeshaushalt für 2009 aufstellen, der 288 Milliarden Euro umfasst. 42 Milliarden Euro davon muss er für Schuldzinsen und Tilgung ausgeben. Das ist schmerzlich, man mag es für falsch halten, aber die Handlungsfähigkeit der Regierung schränkt dieser Schuldendienst kaum ein.

    Sollte also tatsächlich ein großer Teil der Ersparnisse der Bundesbürger in Gefahr geraten und die Bundesregierung sie ersetzen müssen, wäre das theoretisch möglich. Der Bund könnte die neue Schuldenlast schultern und müsste dafür einige Dutzend Milliarden Euro zusätzlicher Zinsen zahlen.

    Woher aber soll der Bund kurzfristig 1.000 Milliarden Euro nehmen? Wer gäbe dem Staat einen so hohen Kredit? Antwort: Die neue Verschuldung würde nicht sofort in voller Höhe wirksam, sondern über Jahre gestreckt. Die Bundesregierung würde weltweit Staatsanleihen verkaufen, die Steuern massiv erhöhen und die chinesische Regierung bitten, einen Teil ihrer milliardenschweren Devisenreserven zur Verfügung zu stellen. Das alles wäre nicht schön. Denkbar erscheint allerdings, dass es funktioniert. Praktisch hat man es bisher nicht ausprobiert und wird es hoffentlich auch nicht ausprobieren müssen.

    Und natürlich geht es nur um Theorie. Denn was ist Vertrauen? Der feste Glaube daran, dass eine Erwartung eintritt, eine Hoffnung sich erfüllt. Ob es wirklich dazu kommt, weiß man nicht.

    Um die beruhigende Wirkung ihrer vertrauensbildenden Maßnahme nicht zu gefährden, sollte die Bundesregierung allerdings ein Spareinlagen-Sicherungsgesetz in den Bundestag einbringen. Einerseits würde sie damit die Parlamentarier in einer schwierigen Situation angemessen beteiligen, andererseits sähen die Bürger, dass das Versprechen der Kanzlerin ernst gemeint ist. Denn trotz der staatlichen Garantie nimmt die Verunsicherung mit jedem Tag zu. Gilt das Versprechen der Kanzlerin auch für uns?, fragen sich etwa die deutschen Kunden der isländischen Kaupting-Bank, die nicht mehr an ihre Online-Konten herankommen.

    Grundsätzlich aber gilt: Das Versprechen der Bundesregierung ist belastbar. Man kann sich darauf verlassen. Jedenfalls ziemlich lange. Was danach geschehen könnte, beschreibt am besten der Satz: Wenn der Himmel einstürzt, sind alle Vögel tot.

  • Verkehrsregeln auf den Highways des Finanzkapitals

    G-7-Staaten diskutieren über bessere Regeln für den Finanzmarkt. Deutschland legt Vorschläge vor

    In Berlin wird dieser Tage gern erzählt, wie die Bundesregierung früher belächelt worden sei. Noch beim G-8-Gipfel in Heiligendamm 2007 waren die wirtschaftsliberalen Regierungen der USA und Großbritanniens sehr zurückhaltend, als es um eine bessere Regulierung der Hedgefonds ging. Ein Jahr und einen Finanzcrash später hat sich die Lage geändert.

    Nun ist Bundesfinanzminister Peer Steinbrück mit seinem Konzept „Acht Verkehrsregeln für die Finanzmärkte“ zur G-7-Tagung nach Washington gereist. Das hätte er nicht getan, wenn seine Vorschläge zur Kontrolle des Finanzmarktes nicht zumindest auf Interesse der anderen Regierungen stoßen würden.

    Steinbrück habe nur das zusammengefasst, aufgepeppt und veröffentlicht, heißt es bei der Bundesbank in Frankfurt, was auf internationaler Ebene ohnehin diskutiert werde. Das Financial Stability Forum (FSF), das in Basel sitzt, arbeitet seit geraumer Zeit an Vorschlägen. Im FSF sind unter anderem die Finanzministerien der USA, Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands, sowie die Zentralbanken dieser Staaten vertreten.

    So etwas wie die acht Verkehrsregeln waren auf den Highways des Finanzkapitals bisher nicht vorstellbar. Wer raste, dicht auffuhr und den Vordermann auf die Gegenfahrbahn drängelte, wurde mit Renditen belohnt.

    Jetzt will Steinbrück den Verkehr verlangsamen. Seine schlichteste, aber eingängigste Forderung lautet: „Verbot schädlicher Leerverkäufe“. Bei den sogenannten Leerverkäufen leihen sich Investoren Wertpapiere, verkaufen sie teuer, hoffen auf fallende Kurse, erwerben die Anteile billig zurück und händigen sie dem Eigentümer wieder aus. Diese Geschäfte führen oft dazu, dass Aktien, Unternehmen und Banken massiv an Wert verlieren. Die US-Regierung und die Bundesregierung haben bestimmte Leerverkäufe unlängst verboten, um die Krise einzudämmen. Dieses vorübergehende Verbot will Steinbrück nun ausdehnen und verstetigen.

    Man darf gespannt sein, ob er damit in Washington durchkommt. Auf dem Papier klingt der Plan gut. Wenn die Regierungen der USA, Großbritanniens und anderer Staaten zustimmten und das Verbot sich in der Abschlusserklärung des Gipfels finden würde, wäre ein erster großer Schritt getan. Was künftig dann allerdings umgesetzt wird, steht auf einem anderen Blatt. Wenn es ihrer Finanzbranche erst einmal wieder besser geht, legen die USA und Großbritannien auf ein Tempolimit möglicherweise keinen großen Wert mehr.

    In Anlehnung an die Vorschläge des FSF plädiert Steinbrück außerdem dafür, dass Banken alle Geschäfte und Wertpapierbestände in ihren Bilanzen ausweisen müssen. Es wäre nicht mehr möglich, wie bisher risikoreiche Positionen bei ausländischen Tochterunternehmen zu verstecken. Diese Praxis der gezielten Irreführung der Bankenaufsicht hat zur Finanzkrise erheblich beigetragen. Außerdem, sagt der deutsche Finanzminister, sollen Banken ihre Geschäfte mit mehr Eigenkapital unterlegen. Auch will er ihnen verbieten, ihre verbrieften Kredite komplett weiterzuverkaufen. Wenn sie immer einen Teil der risikanten Papiere im eigenen Haus halten müssten, würden sie vorsichtiger damit umgehen, meint Steinbrück.

    Angesichts des andauernden Kurssturzes an den Weltbörsen sprach Großbritanniens Premierminister Gordon Brown von einem „globalen Problem“, das eine „globale Lösung“ erfordere. Er machte sich stark für eine internationale Bankenaufsicht. Auch dieser Punkt findet sich in Steinbrücks Katalog.

  • Streitobjekt Erbschaftssteuer

    Union und SPD uneins. Erben privater Immobilien profitieren in jedem Fall.

    Um die Neuregelung der Erbschaftssteuer ging es gestern nur vordergründig, als sich die Spitzen der großen Koalition zusammensetzen. Die Reform der Steuer nutzen die Parteien vielmehr als eine willkommene Gelegenheit, ihre Position in den Augen der Öffentlichkeit zu verbessern. Obwohl das Bundeskabinett seit Januar einig ist, legt die CSU Wert darauf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zugunsten der Erben abzumildern.

    Einfamilienhäuser:
    Die Union möchte die Freibeträge stärker erhöhen, als der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorsieht. Dieser enthält die folgende Regelung: Vererbt der Mann seiner Ehefrau ein Einfamilienhaus im Verkehrswert von 600.000 Euro, betrachtet das Finanzamt etwa 90 Prozent davon als Bemessungsgrundlage. Von den 540.000 Euro wird der Freibetrag der Ehefrau von 500.000 Euro (heute: 307.000 Euro) abgezogen. Es bleiben 40.000 Euro als zu versteuernde Summe. Bei sieben Prozent Steuersatz beträgt die Erbschaftssteuer 2.800 Euro – angesichts eines Ausgangswertes von 600.000 Euro eine tragbare Größenordnung. „Normale, selbst genutzte Immobilien sind geschützt“ schlussfolgert Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Der Union reicht das nicht, sie will höhere Werte steuerfrei stellen.

    Einnahmen:
    Die Spitzen von Union und SPD haben sich vor Monaten darauf verständigt, dass die heutigen Einnahmen der Erbschaftssteuer durch die Neuregelung nicht sinken sollen. An diesen Kompromiss fühlt sich die CSU nicht mehr gebunden. Noch-Parteichef Erwin Huber würde sich mit geringen Einnahmen zufriedengeben, obwohl das Geld nicht dem Bund, sondern den Bundesländern zugute kommt. Von der SPD ist zu hören, dass man die vereinbarte Summe von vier Milliarden Euro unbedingt einhalten will.

    Firmen:
    Erben eines Unternehmens sollen höchstens 15 Prozent des Firmenwertes versteuern, heißt es im Entwurf des Kabinetts. Auch diese 15 Prozent können aber wegfallen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Nach Willen der SPD müssen die Erben die Firma zehn Jahre halten, ohne sie zu verkaufen. Die CSU möchte hier eine deutlich kürzere Frist einführen – die SPD hält einen Kompromiss für möglich. Zweitens: Außerdem sollen die Erben für einige Jahre eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen garantieren. Gemessen wird dies an der Lohnsumme. Bei der SPD heißt es, über zehn Jahre müssten 70 oder 80 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme erhalten bleiben. Die Union will durchsetzen, dass sieben Jahre lang durchschnittlich 75 Prozent erreicht werden. Einigen können sich die Kontrahenten wohl darauf, dass diese Kriterien nicht angewendet werden, wenn Betriebe durch wirtschaftliche Krisen gezwungen sind, Stellen zu streichen. Dann müssen Erben keine Steuer zahlen, auch wenn sie die Haltefrist und Lohnsumme unterschreiten. Können die Erben die Haltefrist aus anderen Gründen nicht einhalten, müssen sie nicht die komplette Steuer nachzahlen, sondern nur einen anteiligen Betrag.

    Regionalisierung:
    Der künftige CSU-Chef Seehofer macht sich dafür stark, dass die Bundesländer selbstständig über Fristen und Steuersätze entscheiden dürfen. Notfalls will er das Gesetz an diesem Punkt scheitern lassen. Die SPD lehnt die Regionalisierung ab und plädiert für eine bundeseinheitliche Regelung.

  • Ende einer Dienstfahrt

    Kommentar

    Jahrelang kämpfte Hartmut Mehdorn alle Widerstände gegen eine Teilprivatisierung der Bahn nieder. Nun steht er einem übermächtigen Gegner gegenüber. Der Zusammenbruch der Börsen hat die Verkaufspläne gestoppt. Die Entscheidung ist richtig. Schuldzuweisungen sind überflüssig, egal, wie man zu den Plänen steht. Gegen diese Art der höheren Gewalt ist kein Kraut gewachsen.

    Offiziell wird zwar nur von einer Verzögerung gesprochen. Doch faktisch sind die Chancen auf einen Börsengang der Bahn auf ein Minimum geschrumpft. Es müsste schon ein Wunder geschehen, damit sich die Finanzmärkte in kurzer Zeit wieder aufrappeln und das erwünschte Marktumfeld erwächst. Wahrscheinlich dauert es Monate, bis die Investoren wieder etwas freigiebiger werden. Doch zwischenzeitlich wird allen Prognosen zufolge die Konjunktur erheblich abflauen. Davon ist auch die Bahn betroffen, weil weniger Güter transportiert werden und weniger Geschäftsreisende unterwegs sind. Das drückt die Gewinne und damit auch den möglichen Börsenwert. Für einen geringen Milliardenertrag wird aber kein verantwortlicher Politiker den Börsengang erlauben.

    Erst einmal im nächsten Frühjahr angelangt, drohen weitere Hürden. Denn ab einem gewissen Zeitpunkt des Bundestagswahlkampfs wird kaum mehr eine Entscheidung über einen zweiten Anlauf auf das Börsenparkett gestartet. Bis sich schließlich eine neue Regierung formiert hat, ist das Jahr 2009 beendet. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Finanzmarktkrise und das Fehlverhalten der Banken Privatisierungen in der öffentlichen Meinung ohnehin nicht gut gelitten sind und die Diskussion um die Zukunft der Bahn wohl neu entbrennen wird. Wenn der nächste realistische Zeitpunkt erst um Jahr 2010 liegt, muss das ganze Prozedere von vorne beginnen. Einer ist dann gewiss nicht mehr im Boot. Mehdorn wäre dann zu alt, um potenziellen Investoren langfristige Ideen zu verkaufen. Das Abblasen des Börsengangs kommt somit dem Ende einer Dienstfahrt des Bahnchefs gleich.

    Vielleicht sollte die neue Lage zu neuen Diskussionen genutzt werden. Die Bahn ist ertragreich. Warum sollten nicht ausnahmsweise einmal die Spielregeln umgedreht und Gewinne sozialisiert werden? Auf lange Sicht kommen dann auch die erhofften Erlöse zusammen. Die Bahn braucht das frische Kapital nicht zwingend. Das war eine der Unwahrheiten, mit denen die Börsenpläne gerechtfertigt wurden. Deshalb gibt es gar keinen Zeitdruck. Vielmehr sollten die Börsenpläne neu diskutiert werden. Denn dass die Formel Privat=Besser nicht aufgeht, haben die letzten Wochen leider allzu deutlich gezeigt.

  • Finanzmarktkrise bremst die Bahn aus

    Hintergrund

    Der 27. Oktober wäre für Bahnchef Hartmut Mehdorn ein Höhepunkt der Karriere werden. Mit dem Läuten der Glocke sollte auf dem Kurszettel der Frankfurter Börse erstmals die DB Mobility Logistics (DB ML) aufgeführt werden. Mit dem Börsengang wäre die 1994 eingeläutete Bahnreform worden. Die Staatskasse hätte Milliarden eingenommen. Doch es bleibt beim hätte, sollte, wäre. Bundesregierung und Bahn haben die Pläne am Donnerstag vorerst auf Eis gelegt. Der Kurssturz an den Weltbörsen in dieser Woche hat zur Notbremsung geführt. Wie der neue Fahrplan an die Börse aussieht, ist derzeit noch völlig offen.

    Der politische Druck wurde in den letzten Tagen wohl zu groß. Die Verkehrsminister der Länder forderten eine Verschiebung, weil sie zu geringe Erlöse befürchteten. Auch Finanzminister Peer Steinbrück beschlichen mehr und mehr Zweifel. Denn momentan werden auch gute Unternehmen an den Aktienmärkten gering geschätzt. Finanzstarke Investoren halten sich zurück. „Die lecken sich die Wunden“, heißt es in Bahnkreisen. Nur Schnäppchenjäger steigen ein. Als Sonderangebot will sich die Bahn aber nicht verscherbeln lassen. Auch der Bund denkt nicht an einen Notverkauf des Tafelsilbers. „Wir haben nichts zu verschenken“, stellten damit befasste Abgeordnete fest. Auch Mehdorn hatte einen Teilverkauf unter Wert ausgeschlossen.

    Der Börsengang ist offiziell nicht abgeblasen, sondern nur verschoben worden. Theoretisch könnte die Bahn nur wenige Wochen später als geplant einen zweiten Anlauf nehmen. Doch dafür müsste endlich Stabilität in die Finanzmärkte zurückkehren. Auf eine schnelle und dauerhafte Erholung deutet wenig hin. Die Reisepläne des Vorstands für die kommenden Wochen bleiben aber bestehen. Rund um den Erdball suchen die Manager das Gespräch mit Pensionsfonds und staatlichen Geldverwaltern. Dabei soll die Bereitschaft ausgelotet werden, einen anständigen Preis für die Bahnaktie zu bezahlen. Erst wenn das Interesse groß genug ist, wird ein zweiter Versuch angestrebt.

    Wenigstens 4,5 Milliarden Euro sollen 24,9 Prozent der Anteile an der DB ML einbringen. Diese Untergrenze ist schon weit von jenen acht Milliarden Euro entfernt, die Verkehrsminister Tiefensee einst versprach. Die Mehrheit der Aktien will der Bund behalten. Die Einnahmen sollten gedrittelt werden. Ein Teil war für die Bahn vorgesehen, damit sie weiter expandieren kann. Einen Teil beansprucht der Finanzminister für sich. Mit dem Rest sollen Bahnhöfe modernisiert und der Lärmschutz an den Bahngleisen verbessert werden.

    Ohne den jüngsten Crash wäre das Vorhaben wohl reibungslos über die Bühne gegangen. „Wir haben eine positive Resonanz der Investoren erhalten“, sagte Mehdorn. Die Bahn ist eine vergleichsweise sichere Geldanlage für professionelle Investoren. Die Nahverkehrsumsätze sind vertraglich für viele Jahre abgesichert, im Fernverkehr winken langfristig Zuwächse, weil das Autofahren immer teurer wird. Auch der Güterverkehr und die Logistik werden von konjunkturellen Dellen abgesehen immer stärker nachgefragt. Nur im Moment will halt niemand das Papier zum geforderten Preis. Das müssen die beteiligten Investmentbanken Anfang dieser Woche festgestellt haben. Die Absage war danach nur noch Formsache.

    Vorstand und Finanzminister glauben zumindest nach außen hin weiter an den Börsengang. Tatsächlich ist jedoch das gesamte Projekt bedroht, wenn sich die Lage nur langsam entspannt. Irgendwann im nächsten Frühjahr startet der Wahlkampf. In den Monaten vor der Bundestagswahl ist der Sprung auf das Parkett unwahrscheinlich. Schon fordern die Gegner der Privatisierung, die Pläne ganz aufzugeben. Die Zeit läuft für sie.

    Die Bahn wird ihr normales Geschäft auch ohne die Milliarden aus dem Börsengang wie gewohnt betreiben. Das Kapital werde mittelfristig benötigt, heißt es in der Zentrale. Allerdings könnten die bereits ausgearbeiteten Investitionspläne für Gleisanlagen und Bahnhöfe unter der neuen Lage leiden. Denn für die Infrastruktur fehlt nun das Geld.

  • Börsengang der Bahn verschoben

    Finanzmarktkrise stoppt Pläne für Teilprivatisierung / Neuer Zeitpunkt offen

    Die Bahn fährt vorerst nicht an die Börse. Das beschlossen Bundesregierung und Bahn am Donnerstag. Eigentlich sollte auf der Sitzung des so genannten Steuerungsausschusses der Preis für die Bahnaktien festgesetzt werden. In der kommenden Woche sollte der Verkauf der Anteile beginnen. Doch die Finanzmarktkrise und der darauf folgende Kurssturz an den Börsen haben die Pläne vorerst zunichte gemacht. „Wir werden das Vermögen des Bundes nicht zur Unzeit an den Kapitalmarkt bringen“, sagte Finanzminister Peer Steinbrück. Aufgeschoben sei aber nicht aufgehoben. Sobald das Marktumfeld es zulasse, „sind wir startklar“, betonte der Minister.

    Der erhoffte Milliardenerlös lässt sich an der Börse derzeit nicht erzielen. Deshalb zog die Bundesregierung nun die Notbremse und legte das Vorhaben auf Eis. Wann der Börsengang über die Bühne gehen kann, ist noch offen. Sollten sich die Märkte schnell erholen und Investoren wieder Geld anlegen wollen, könnte in den nächsten Wochen ein neuerlicher Versuch gestartet werden. Ansonsten wird es wohl vor dem kommenden Frühjahr nichts mit der Erstnotiz auf dem Kurszettel.

    Opposition, Aktionärsschützer und Gegner des Börsengangs begrüßten die Entscheidung. „Die Gefahr, dass die Aktie durch die allgemeine Verunsicherung mit in die Tiefe gerissen wird, ist einfach zu groß“, sagte Ulrich Hocker, Chef der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Das Bündnis Bahn für Alle forderte eine endgültige Absage des Vorhabens. Die Grünen verlangen nun einen Neuanfang in der Bahnpolitik, „mit frischen Ideen und frischen Leuten“.

  • Streitobjekt Erbschaftssteuer

    Union und SPD uneins. Erben privater Immobilien profitieren in jedem Fall.

    Um die Neuregelung der Erbschaftssteuer ging es gestern nur vordergründig, als sich die Spitzen der großen Koalition zusammensetzen. Die Reform der Steuer nutzen die Parteien vielmehr als eine willkommene Gelegenheit, ihre Position in den Augen der Öffentlichkeit zu verbessern. Obwohl das Bundeskabinett seit Januar einig ist, legt die CSU Wert darauf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zugunsten der Erben abzumildern.

    Einfamilienhäuser:
    Die Union möchte die Freibeträge stärker erhöhen, als der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorsieht. Dieser enthält die folgende Regelung: Vererbt der Mann seiner Ehefrau ein Einfamilienhaus im Verkehrswert von 600.000 Euro, betrachtet das Finanzamt etwa 90 Prozent davon als Bemessungsgrundlage. Von den 540.000 Euro wird der Freibetrag der Ehefrau von 500.000 Euro (heute: 307.000 Euro) abgezogen. Es bleiben 40.000 Euro als zu versteuernde Summe. Bei sieben Prozent Steuersatz beträgt die Erbschaftssteuer 2.800 Euro – angesichts eines Ausgangswertes von 600.000 Euro eine tragbare Größenordnung. „Normale, selbst genutzte Immobilien sind geschützt“ schlussfolgert Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Der Union reicht das nicht, sie will höhere Werte steuerfrei stellen.

    Einnahmen:
    Die Spitzen von Union und SPD haben sich vor Monaten darauf verständigt, dass die heutigen Einnahmen der Erbschaftssteuer durch die Neuregelung nicht sinken sollen. An diesen Kompromiss fühlt sich die CSU nicht mehr gebunden. Noch-Parteichef Erwin Huber würde sich mit geringen Einnahmen zufriedengeben, obwohl das Geld nicht dem Bund, sondern den Bundesländern zugute kommt. Von der SPD ist zu hören, dass man die vereinbarte Summe von vier Milliarden Euro unbedingt einhalten will.

    Firmen:
    Erben eines Unternehmens sollen höchstens 15 Prozent des Firmenwertes versteuern, heißt es im Entwurf des Kabinetts. Auch diese 15 Prozent können aber wegfallen, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens: Nach Willen der SPD müssen die Erben die Firma zehn Jahre halten, ohne sie zu verkaufen. Die CSU möchte hier eine deutlich kürzere Frist einführen – die SPD hält einen Kompromiss für möglich. Zweitens: Außerdem sollen die Erben für einige Jahre eine bestimmte Zahl von Arbeitsplätzen garantieren. Gemessen wird dies an der Lohnsumme. Bei der SPD heißt es, über zehn Jahre müssten 70 oder 80 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme erhalten bleiben. Die Union will durchsetzen, dass sieben Jahre lang durchschnittlich 75 Prozent erreicht werden. Einigen können sich die Kontrahenten wohl darauf, dass diese Kriterien nicht angewendet werden, wenn Betriebe durch wirtschaftliche Krisen gezwungen sind, Stellen zu streichen. Dann müssen Erben keine Steuer zahlen, auch wenn sie die Haltefrist und Lohnsumme unterschreiten. Können die Erben die Haltefrist aus anderen Gründen nicht einhalten, müssen sie nicht die komplette Steuer nachzahlen, sondern nur einen anteiligen Betrag.

    Regionalisierung:
    Der künftige CSU-Chef Seehofer macht sich dafür stark, dass die Bundesländer selbstständig über Fristen und Steuersätze entscheiden dürfen. Notfalls will er das Gesetz an diesem Punkt scheitern lassen. Die SPD lehnt die Regionalisierung ab und plädiert für eine bundeseinheitliche Regelung.

  • Die Bundesregierung glaubt noch an den Markt

    USA, Island und Großbritannien verstaatlichen Banken, Deutschland nicht. Traut sich die Bundesregierung nicht?

    Das schlimme Werkzeug aus der Folterkammer des Kommunismus erfreut sich neuerdings großer Beliebtheit. Viele Politiker, denen man es nie zugetraut hätte, können mittlerweile der Verstaatlichung von Banken etwas abgewinnen. Selbst EU-Kommissar Günter Verheugen, der einst der liberalen FDP angehörte, schließt diese Möglichkeit nicht mehr aus. In den USA, Island und Großbritannien haben die Regierungen bereits mehrere Banken sozialisiert.

    Auch Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn fordert die „intelligente Verstaatlichung“. Seine Überlegung: Wenn der Staat etwas zugunsten der Privatwirtschaft leiste, also eine Bank rette, müsse er auch eine Gegenleistung einfordern. Dabei gehe es um Gerechtigkeit. Wenn der Staat heute die Kohlen aus dem Feuer hole, sagt auch der grüne Finanzpolitiker Alexander Bonde, müsse er sich künftig an den eventuellen Gewinnen einer geretteten Bank beteiligen.

    Die Bundesregierung verfolgt bislang einen anderen Weg. Sie nimmt die notleidenden Institute nicht in eigene Obhut und beschränkt sich bei der Unterstützung auf Darlehen und Bürgschaften. Das bedeutet aber nicht, dass die Manager und Aktionäre der strauchelnden Institute ungeschoren davonkämen. Die Bundesregierung übt ihren politischen Einfluss aus – auf indirektere Art als mit einer Verstaatlichung.

    Ein Beispiel ist die Münchener Bank Hypo Real Estate (HRE). Zwar wird über die Einzelheiten noch verhandelt, grundsätzlich sieht der Rettungsplan aber so aus: Die Privatinstitute wie etwa die Deutsche Bank gründen eine sogenannte Zweckgesellschaft, eine Art Hypo-Not-Bank. Aus privaten und Bundesbank-Mitteln gibt diese Zweckgesellschaft der HRE einen Kredit von maximal 50 Milliarden Euro. Zur Sicherheit verpfändet die HRE ihr Vermögen an die Zweckgesellschaft. Der Bund bürgt für die Kredite.

    Überlebt die angeschlagene Bank, zahlt sie die Kredite irgendwann zurück, und alles ist gut. Überlebt sie nicht, verkaufen die Gläubiger, darunter die Bundesbank, das HRE-Vermögen und refinanzieren ihren Kredit auf diese Weise. Das heißt aber auch: Die heutigen Anteilseigner der Hypo Real Estate, darunter der US-Fonds Flowers, wären quasi enteignet. Sie stehen mit ihrem gesamten HRE-Anteil im Risiko und verlieren im Extremfall ihren kompletten Aktienwert. Die Privaten zahlen also massiv – nicht nur der Staat.

    Außerdem übt die Bundesregierung, obwohl sie die HRE nicht verstaatlicht, schon jetzt entscheidenden Einfluss aus. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte unlängst öffentlich, dass er mit Bank-Chef Georg Funke nicht mehr zusammenarbeiten wolle. Wenige Tage später trat Funke zurück. Dass die Politik so deutlich über die Besetzung eines privaten Bankvorstandes befindet, kommt selten vor.

    Zutreffend bleibt trotzdem: Die Politik führt die gefallene Bank am langen Zügel. Das hat Vor- und Nachteile. Der Vorteil: Wer nicht direkt beteiligt ist, muss kein Bargeld auf den Tisch legen, sondern kann sich auf eine Bürgschaft beschränken. Der Nachteil: Wer keine Anteile besitzt, bekommt später keine Gewinnbeteiligung – wenn es denn einen Gewinn geben sollte.

    Die Grundsatzentscheidung aber liegt tiefer. „Der Liberalismus ist in Deutschland noch nicht so erschüttert wie in Großbritannien oder den USA“, heißt es in Frankfurter Bankenkreisen. Man wolle zunächst einmal sehen, ob der private Sektor selbst in der Lage sei, eine Bank zu retten.

  • Die gute alte Lebensversicherung

    Die private Altersvorsorge ist in Deutschland relativ sicher

    Meine Kapitallebensversicherung wird bald ausbezahlt. Muss ich mit Einbußen durch die Finanzkrise rechnen?

    Nach Ansicht der Experten wird es bei den bald fälligen Auszahlungen keine oder nur geringe Abstriche geben. Denn die Prämien wurden über einen langen Zeitraum angespart und anschließend von der Versicherung angelegt. Die Überschussbeteiligung ist also schon weitgehend erwirtschaftet. Für das Jahr 2008 könnte diese Beteiligung als Folge der Krise geringer ausfallen. Doch die Einbußen sind im Vergleich zum Gesamtbetrag wohl gering.

    Ist meine Kapitallebensversicherung sicher?

    Kapitallebensversicherungen sind grundsätzlich recht sichere Anlagen. Sollte tatsächlich eine Gesellschaft zahlungsunfähig werden, übernimmt die Auffanggesellschaft „Protector“ den Vertrag. Alle eingezahlten Beiträge sowie die bereits erwirtschafteten Überschüsse bleiben erhalten. Protector speist sich aus Beiträgen der Versicherungsunternehmen. Sollten, was nicht erwartet wird, mehrere Gesellschaften in Schwierigkeiten geraten, müssten die anderen zunächst höhere Sicherungsbeiträge leisten. Reicht aus das nicht aus, ist der Staat an der Reihe.

    Sinkt meine Überschussbeteiligung?

    In welchem Umfang dies geschieht, hängt von der jeweiligen Anlagepolitik der Unternehmen ab. Es ist nicht einmal gesagt, dass die Überschussbeteiligungen überhaupt auf breiter Front zurückgehen. Denn grundsätzlich legen Versicherungen das Vermögen konservativ an. Höchsten 30 Prozent der Prämien dürfen in Aktien angelegt werden. Derzeit haben die Versicherungen durchschnittlich nur acht Prozent an den Börsen untergebracht. Daher schlägt der Kurssturz nicht voll auf die Überschüsse durch. Gefahr droht eventuell durch Anlagen in Anleihen anderer Unternehmen, vor allem bei Banken. Geht ein Kreditinstitut Pleite, werden dessen Anleihen nur begrenzt bedient und die Versicherung verdient weniger Geld. Andererseits profitieren die Versicherungen vom steigenden Zinsniveau. Der Garantiezins von derzeit 2,25 Prozent im Jahr wird den Versicherten aber auf jeden Fall gutgeschrieben. Bei älteren Verträgen beträgt die garantierte Verzinsung sogar bis zu vier Prozent.

    Wie steht es um die private Rentenversicherung?

    Private Rentenversicherungen funktionieren wie Kapitallebensversicherungen. Die Garantierente und die bereits erwirtschafteten Überschüsse sind sicher. Die Höhe der künftigen Zahlung hängt darüber hinaus von der Marktentwicklung über viele Jahre ab.

    Sind Riester-Rentenverträge eine gute Altersvorsorge?
    Die staatlich zertifizierten Riester-Renten haben ein starkes Schutzschild. Die garantierte Verzinsung ist auf jeden Fall sicher. Die Anbieter investieren in entsprechend sichere Anlagen. Sollte eine Versicherung taumeln, greift auch hier die Schutzgesellschaft Protector ein.

    Gilt dies auch für Riester-Fondssparpläne?

    Auch hier sind die eingezahlten Beiträge und die Garantieverzinsung sicher. Geht eine Investmentgesellschaft Pleite, springt die Sicherungseinrichtung der Branche ein. Allerdings gibt es hier eine Obergrenze von 20.000 Euro.

    Kann ich mich auf die betriebliche Altersvorsorge verlassen?

    Das hängt von der Form der betrieblichen Altersvorsorge ab. Die reine Betriebsrente ist sicher. Im Ernstfall haftet der Arbeitgeber oder der Pensions-Sicherungs-Verein. Bei Direktversicherungen oder Pensionskassen kommt die Sicherungseinrichtung der Versicherungen, Protector, ins Spiel.

  • Wieder am Abgrund

    Dramatische Entwicklung der Finanzkrise: Hypo Real Estate braucht mehr als 35 Milliarden Euro. Mehr Geld vom Bund, Verstaatlichung oder Pleite?

    „Wir haben alle in einen Abgrund geblickt“, sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Sein Sprecher Torsten Albig ergänzte: „Ja, wir sind in einer Krise“. Diese Sätze, vor ein paar Tagen gesprochen, haben am Wochenende eine neue, dramatische Aktualität erhalten.

    Am Samstag Abend gab die Bank Hypo Real Estate (München) bekannt: Das 35 Milliarden Euro teure Rettungspaket, das private Banken und der Bund in der vergangenen Woche verabredet hatten, stehe nicht mehr bereit. Damit war das durch die internationale Finanzkrise strauchelnde Institut zum zweiten Mal akut von der Zahlungsunfähigkeit bedroht. Für den Fall, dass diese eintrete, hatte Steinbrück eine „Erschütterungsdynamik“ unangeahnten Ausmaßes vorausgesagt. Der Konkurs des Institutes könnte weitere deutsche Banken in die Pleite treiben – die Finanzkrise der USA würde mit voller Wucht auch in Deutschland zuschlagen.

    Als wie schwerwiegend die Bundesregierung die neue Lage einschätzte, demonstrierte der Schritt, den Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Steinbrück am späten Sonntag Nachmittag taten. Erstmals erklärten sie, der Staat übernehme die vollständige Garantie aller Spareinlagen der Bürger bei einheimischen Banken. Damit sind die Guthaben der deutschen Bevölkerung über die bisher existierender Einlagensicherung hinaus geschützt. Für Aktiendepots und Fonds gilt diese Zusage allerdings nicht. Die Botschaft von Merkel und Steinbrück ist diese: Leute, habt Vertrauen, wir werden den ganz großen Crash verhindern.

    Über die Bank HRE, die dies notwendig machte, berieten die Experten des Bundesfinanzministeriums seit Sonntag Vormittag. Am Nachmittag kamen die Vertreter der privaten Banken dazu. „Wir müssen sehen, wie wir die Scherben, die die uns vor die Tür gekippt haben, wieder zusammenkehren“, sagte Steinbrücks Sprecher Albig.

    Bereits am Samstag Nachmittag war zum Bundesfinanzministerium durchgedrungen, dass die im Bundesverband Deutscher Banken zusammengeschlossenen Privatinstitute nicht mehr zu ihrer Zusage aus der vergangenen Woche standen. Als Grund wurde genannt: Die Experten der Deutschen Bank haben bei der Durchsicht der Bücher wohl entdeckt, dass die zugesagten Rettungskredite von 35 Milliarden Euro – 15 Milliarden der Privatbanken, 20 Milliarden der Bundesbank – nicht ausreichen könnten. Die Hypo Real Estate (HRE) und ihre in Dublin ansässige Tochter Depfa brauchten mehr Geld, bis zu 50 Milliarden Euro in diesem Jahr und möglicherweise weitere 50 Milliarden in 2009. Der Grund: Die Depfa hat Kredite mit langer Laufzeit ausgegeben und zur eigenen Finanzierung kurzfristige Kredite aufgenommen. Wegen des Vertrauensverlustes unter den Banken im Zuge der Finanzkrise, sind diese kurzfristigen Kredite nun viel teurer geworden, oder die Depfa bekommt überhaupt keine mehr.

    Nun gibt es drei Varianten sowohl für die Zukunft der Hypo Real Estate, als auch für den Fortgang der Finanzkrise in Deutschland:

    Variante 1: Mehr Geld
    Die privaten Bank verpflichten sich, mehr Geld in die Rettung der HRE zu investieren. Nicht nur ihre direkte Finanzspritze müsste steigen, sondern auch ihre Bürgschaft für den Fall, dass der spätere Verkauf der sanierten HRE nicht ausreicht, um die Rettungskredite zu tilgen. Aber auch der Bund müsste seine Bürgschaft erhöhen. Bis jetzt sichert Steinbrück maximal 26,5 Milliarden Euro ab. Eigentlich will er nicht mehr zusagen. „Es ist schon schwer verkraftbar, dass die deutschen Steuerzahler nun für Kapriolen von Banken in Dublin Docks einstehen sollen, die sich dort vor der deutschen Steuer gedrückt haben“, sagte der Finanzminister mit Blick auf die in Dublin ansässige HRE-Tochter Depfa. Andererseits weiß Steinbrück: Wenn die HRE und Depfa zusammenbrechen, gerät auch eines der letzten einigermaßen sicheren Finanzierungsinstrumente, mit dem sich Banken gegenseitig Geld leihen, in Verruf – der Pfandbrief. Pfandbriefe sind Anleihen, mit denen Banken Kredite von anderen Instituten oder auch Privatanlegern aufnehmen und diese mit besonderen Sicherheiten wie Grundstücken unterlegen. Die HRE und ihre Ableger sind in diesem Pfandbriefgeschäft stark engagiert.

    Variante 2: Die Verstaatlichung
    Fritz Kuhn, Fraktionschef der Grünen, hat am Sonntag gefordert, die HRE auf „intelligente Weise zu verstaatlichen“. Eben das hat Steinbrück in der vergangenen Woche allerdings grundsätzlich abgelehnt. Die Privatbanken hätten ihn dazu drängen wollen, sagte der Finanzminister. Sein Argument: Übernehme der Bund die HRE, stehe die öffentliche Hand für das komplette Risiko ein. Aus einer Bürgschaft über 26,5 Milliarden Euro könnte dann schnell eine reale Zahlung dieses Betrages aus dem Bundeshaushalt werden. „Warum sollten wir das tun?“, fragt Steinbrück. Die HRE sei eine private Bank, und deshalb solle zunächst der Privatsektor in die Bresche springen.

    Variante 3: Die Pleite
    Wie ein Bankrott in der gegenwärtigen Finanzkrise letztlich wirkt, weiß niemand. Klar aber ist: Der Exitus der Bank Lehman Brothers in New York, den die US-Regierung hat geschehen lassen, brachte die Abwärtsspirale zusätzlich in Schwung. Sollten durch die Zahlungsunfähigkeit der HRE mehrere deutsche Banken in den Abgrund gerissen werden, könnten die Schäden schnell schwer handhabbare Summen erreichen. Denn irgendwann greift eine Finanzkrise auf die reale Wirtschaft über: Wenn Unternehmen keine Kredite mehr erhalten, streichen sie Arbeitsplätze und zahlen weniger Steuern. Unter dem Strich geht es um die Stabilität des deutschen und europäischen Finanzsystems an sich. Die Rettungsaktion für Hypo Real Estate entwickelt sich immer mehr zu einem Test dafür, welche Summen die privaten Banken, die staatlichen Notenbanken und die Regierungen gemeinsam bereitstellen können, um den ganz großen Crash zu verhindern.

  • Schlechte Arbeit in Handy-Fabriken

    Bis zu 180 Überstunden pro Monat müssen junge Arbeiterinnen in den Fabriken von Nokia, Motorola und anderen Elektronik-Konzernen leisten

    Die schlechten Arbeitsbedingungen bei großen Handy-Konzernen kritisieren jetzt Menschenrechtsorganisationen aus ganz Europa. Als Hauptproblem nennt die neue Studie die viel zu langen Arbeitszeiten in den asiatischen Zulieferfirmen, die Nokia, Motorola und anderen Handy-Unternehmen beliefern. Herausgegeben haben den Report unter anderem Germanwatch und die Verbraucherinitiative aus Deutschland, die niederländische Organisation Somo, sowie die Schwedische Kirche.

    Mit finanzieller Förderung der Europäischen Union besuchten die Rechercheure im Herbst 2007 sechs Handy-Fabriken in China und auf den Philippinen, die für Nokia, Motorola, Samsung, Sony Ericsson und LG arbeiten. In einer Fabrik im südchinesischen Shenzhen berichteten die Arbeiterinnen, dass sie in Schichten von elf bis 13 Stunden arbeiten – sechs Tage pro Woche. In Spitzenzeiten leisteten sie demnach bis zu 180 Überstunden pro Monat. Das widerspricht dem chinesischen Gesetz, das höchstens 36 Überstunden pro Monat erlaubt. Die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die weltweit anerkanntes Wirtschafts- und Sozialrecht beschreiben, legen eine ähnliche Grenze fest.

    Für die extrem langen Arbeitszeiten erhalten die meist zwischen 16 und 30 Jahre alten Arbeiterinnen in Shenzhen maximal 169 Euro pro Monat, haben die Menschenrechtler festgestellt. Diese Bezahlung liege zwar deutlich über dem staatlich festgesetzten Mindestlohn, der in Shenzhen 79 Euro pro Monat betrug. Meist reiche die Entlohnung aber kaum, um Lebensmittel, eine eigene Unterkunft und die Überweisungen an die Familie auf dem Lande zu bezahlen.

    Die Arbeiterinnen seien deshalb gezwungen, in den Unterkünften der Fabriken zu schlafen – mit bis zu 20 Personen pro Zimmer. Eine Familie zu gründen, ist angesichts der schlechten Bezahlung illusorisch. Auch dies widerspricht internationalem Recht. „Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert“, heißt es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.

    Das Gebot des Gesundheitsschutzes werde ebenso missachtet, so die Studie. Die Rechercheure dokumentieren, wie die Beschäftigten mit Farben, Lacken und auch Säuren hantieren, ohne dass sie widerstandsfähige Handschuhe und wirksamen Atemschutz tragen. „Die Arbeiterinnen zahlen einen hohen Preis dafür, dass wir Handys billig kaufen können“, sagt Cornelia Heydenreich von Germanwatch, „den Frauen in den asiatischen Fabriken werden ihre Grundrechte vorenthalten.“

    Einige der kritisierten Konzerne räumen Probleme bei den Arbeitsbedingungen ein. „Es gibt immer Raum, um die sozialen und ökologischen Bedingungen zu verbessern“, schrieb Pekka Isosomppi, Nokia-Manager für Unternehmensverantwortung, an die Menschenrechtler. Das Unternehmen versuche, Einfluss auf die Zulieferbetriebe in China auszuüben und die Arbeitsbedingungen permanent zu verbessern. Dazu gehöre auch, die Überstunden zu verringern, so Isosomppi.

    Verbände aus ganz Europa, darunter Somo aus den Niederlanden und Germanwatch aus Deutschland, haben sich in der Kampagne „make IT fair“ zusammengeschlossen. Sie wollen bessere Arbeitsbedingungen in der globalen Elektronikindustrie durchsetzen.

  • Sicher bis unsicher

    Worauf Geldanleger achten sollten:

    Wie sicher sind Bankanlagen?

    Das hängt von der Art des Sparens ab. Für so genannte Sichteinlagen, also Guthaben auf dem Girokonto, Termin- oder Tagesgeldanlagen und das gute alte Sparbuch gibt es ein doppeltes Sicherungsnetz. Im Falle einer Pleite erhalten die Kunden auf jeden Fall 90 Prozent aller Einlagen bis zu einem Wert von 20.000 Euro zurück. Dies wird durch gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsfonds der Banken garantiert. Jeder Privatbanken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken haben jeweils eine eigene Sicherungseinrichtung aufgebaut. Darüber hinaus gehende Beträge sind im Ernstfall auch nicht zwangsläufig verloren. Ein zweiter Fonds der Geschäftsbanken soll hier für Sicherheit der Anleger sorgen. Das klappt aber nach Einschätzung der Experten nur, so lange keine großen Banken zusammenbrechen. Danach sieht es zum Glück zurzeit auch nicht aus.

    Komme ich bei einer Pleite noch an mein Geld heran?

    Das kann schwierig werden. Am Geldautomaten gibt es nichts mehr, wenn die Hausbank nicht mehr zahlungsfähig ist. Das Institut wird von den Aufsichtsbehörden sozusagen dicht gemacht. Es gibt also keinen Zugriff auf das eigene Konto. Bis die Entschädigung für die Einlagen ausgezahlt wird, könnten einige Wochen vergehen.

    Gibt es noch ganz sichere Geldanlagen?

    Hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgendwo. Am sichersten sind derzeit Anlagen in Bundespapiere, also Schatzbriefe oder Tagesanleihen. Denn dahinter steht Deutschland als Schuldner. Es müsste schon viel passieren, dass der Staat Pleite geht und seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Die Wertpapiere werden in einem Depot der Bundesschuldenverwaltung kostenlos aufbewahrt. In den letzten Tagen verzeichnet die Behörde einen enormen Zulauf von Anlegern.

    Können Aktien oder Fondsanlagen beim Zusammenbruch meiner Bank verloren gehen?

    Aktien im Depot oder Fondsanteile werden unabhängig von der kontoführenden Bank geführt. Fonds gehen als Sondervermögen im Ernstfall nicht in die Konkursmasse ein, sondern bleiben im Besitz der Anteilszeichner. Auch Aktien bleiben im Eigentum der Anleger. Bei beiden Geldanlagen besteht allerdings ein Kursrisiko. Laufen die Börsen schlecht, sinkt in der Regel auch der Depotwert.

    Warum sind Zertifikate risikoreich?

    Zertifikate sind Schuldverschreibungen derer, die sie ausgeben. Es ist egal ob ein Zertifikat sich am Kurs großer Unternehmen, am Goldpreis oder an Aktienindizes orientiert. Entscheidend ist am Ende die Zahlungsfähigkeit des Herausgebers. Bei den Zertifikaten der Lehman Brothers ist für die Anleger wohl nicht mehr viel zu holen. Wer Zertifikate kaufen will, sollte die Bonität des Verkäufers im Auge behalten.

    Stehe ich mit einem Geldmarktfonds auf der richtigen Seite?

    Es gibt verschiedene Geldmarktfonds mit unterschiedlich hohen Risiken. Als ziemlich sicher gelten in Euro notierte Fonds, die in Euroland in Termingelder oder Staatspapiere investieren. Es gibt aber auch eher spekulative Geldmarktfonds, die sich auf hoch verzinste Papiere konzentrieren. Das birgt die Gefahr, dass diese Fonds auch Werte abschreiben müssen und der Kurs sinkt. Der Bankberater kann über die Risiken Auskunft erteilen.

    Ist Gold ein sicherer Hafen für mein Geld?

    Die Edelmetalle gelten als eine Art Fluchtwährung bei Krisen. Doch der Kurs unterliegt starken Schwankungen und hängt auch von der Entwicklung der Währungskurse ab. Das macht eine Anlage für Privatleute schwer berechenbar. Außerdem wirft Gold keine Zinsen ab. Andererseits lässt sich Gold aufgrund der geringen Vorkommen nicht beliebig vermehren. Es ist also vor Inflation geschützt.

    Was passiert mit meinen Hauskredit?

    Solange die Raten pünktlich bezahlt werden, hat der Häuslebauer nichts zu befürchten. Es kann aber sein, dass die Bank den Kredit weiterverkauft. Dann muss der Kunde informiert werden. Am Vertrag ändert dies aber nichts. Auch der Zinssatz bleibt je nach Regelung, wie es im Vertrag ausgehandelt worden ist.

    Kann man Bankberatern noch trauen?

    Die meisten Bankberater wollen ihre Kunden seriös beraten. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt sich zum Beratungsgespräch einen Zeugen mit oder lässt sich den Anlagetipp schriftlich geben. Wenn sich die Empfehlung als grob fahrlässiger Fehler herausstellt, kann der Kunde auf Schadenersatz hoffen.

    Ist die private Altersvorsorge durch die Finanzkrise in Gefahr?

    Derzeit arbeiten die Lebensversicherungen wie gewohnt. Eine Pleite ist nicht absehbar. Für diesen Fall gibt es auch einen Sicherungsfonds. Das Geld ist also recht sicher angelegt. Allerdings hängen die Erträge von Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen auch vom Erfolg des Unternehmens ab. Da die Versicherungen in diesem Jahr wahrscheinlich weniger verdienen, wird wohl auch die Beteiligung der Kunden an den Überschüssen sinken.

  • Stumpfes Schwert?

    Kommentar

    Der Kunde ist oft ein König ohne Reich, sprich ohne Rechte. Fahrgäste der Bahn können ein trauriges Lied davon singen. Zwar rückt die Deutsche Bahn bei langen Verspätungen einen Gutschein als Entschädigung heraus. Doch der Ärger lässt sich so nicht beseitigen. Da müssen schon ein Rechtsanspruch her und eine Barvergütung. Beides will die Bundesregierung nun gesetzlich festschreiben. Das ist eine erhebliche Verbesserung für die Kunden.

    Doch die Neuregelung reicht nicht weit genug. Erst ab einer Verspätung von einer Stunde wird eine Entschädigung fällig. 30 Minuten wären angemessen. Die Bahnen sollen sich schließlich alle Mühe geben, damit es erst gar nicht zu langen Verspätungen kommt. Dazu fehlt der Anreiz. Wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, also beispielsweise ein Unfall die Züge lahm legt, müssen die Unternehmen ohnehin nicht zahlen. Auch dieser Punkt wirft Zweifel auf. Wie lässt sich die Schuld an einer Verspätung nachweisen? An diesem Punkt könnte sich das vermeintliche Schwert des Verbrauchers als fürchterlich stumpf erweisen.

    Generell sind die Änderungen aber begrüßenswert. Endlich erhalten die Bahnkunden wenigstens eine Art Grundrecht auf pünktliche Verbindungen. Ob die Sanktionen wirken, lässt sich spätestens an der ersten Pünktlichkeitsstatistik ablesen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht wird.

  • Künftig Barentschädigung bei Zugverspätung

    Kabinett beschließt erweiterte Fahrgastrechte für Bahnkunden

    Die Bundesregierung will die Rechte der Bahnkunden stärken. Künftig müssen Bahnunternehmen Fahrgäste bei Verspätungen entschädigen. Läuft ein Zug mehr als eine Stunde nach der planmäßigen Ankunftszeit im Bahnhof ein, werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Trifft die Bahn mehr als zwei Stunden verspätet ein, wird die Hälfte der Ticketkosten zurückgezahlt. „Der Betrag muss dem Fahrgast auf Wunsch bar ausgezahlt werden“, teilte das Justizministerium am Mittwoch in Berlin mit. Alle Ersatzleistungen müssen jedoch nur erbracht werden, wenn das Bahnunternehmen die Schuld an der Unpünktlichkeit trägt. Unfälle auf den Gleisen oder andere unbeeinflussbare Ereignisse befreien die Bahnen von der Schadenersatzpflicht.

    Bislang entschädigt die Deutsche Bahn ihre Kunden auf freiwilliger Basis. Es gibt im Ernstfall aber nur Gutscheine, die beim Kauf des nächsten Tickets angerechnet werden. Mit der Neuregelung nimmt die Bundesregierung eine EU-Regelung vorweg. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Die Entschädigungsregelung soll noch vor der Hauptreisezeit des kommenden Jahres in Kraft treten. „Die Bahnfahrer sollen so schnell wie möglich verbesserte Rechte erhalten“, begründete Justizministerin Brigitte Zypries die Eile.

    Eine ganze Reihe ergänzender Regelungen stärken zudem die Rechte der Verbraucher. So müssen Bahnunternehmen den Kunden eine kostenlose Hotelunterkunft anbieten, wenn aufgrund einer Verspätung eine Übernachtung nötig wird. Auch im Nahverkehr werden die Passagiere besser gestellt. Darunter fallen Fahrten von weniger als einer Stunde oder eine Distanz von weniger als 50 Kilometern. Bei den Barentschädigungen werden Nahverkehrskunden aufgrund der geringen Transportgebühr meist leer ausgehen. Denn es wird eine Bagatellgrenze von vier Euro eingeführt. Erst ab diesem Betrag muss eine Erstattung ausgezahlt werden. Ist im Nahverkehr eine Verspätung von mehr als 20 Minuten absehbar, darf der Fahrgast auf einen anderen Zug umsteigen, der dieselbe Strecke bedient, statt mit der Regionalbahn also beispielsweise mit dem ICE fahren. Das gilt allerdings nur für Züge, bei denen keine umfassende Reservierungspflicht besteht wie es etwa bei den Nachtzügen der Fall ist. In der Zeit zwischen 23.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens dürfen Fahrgäste auf ein Taxi umsteigen, wenn sie wegen einer Verspätung nicht rechtzeitig am Ziel sind. Zypries sieht hier aber eine Begrenzung der Kosten auf 50 Euro pro Fahrt vor. Fällt der letzte nach 20.00 Uhr verkehrende Nahverkehrszug aus, darf der Kunde sich ebenfalls ein Taxi rufen.

    Darüber hinaus sieht das Gesetz eine bessere Entschädigungsregelung bei Unfällen und erleichterte Zugänge zu den Stationen für Behinderte vor. Auch die Schlichtungsstelle Mobilität, an die sich Bahnkunden bei Beschwerden wenden können. wird von Zypries gestärkt.

    Die Union und Verkehrsverbände begrüßen die neuen Fahrgastrechte, fordern jedoch Nachbesserungen. Der Verkehrsclub Deutschland fordert Entschädigungen bereits ab einer Verspätungszeit von 30 Minuten. Die Union will die Obergrenze für Taxikosten auf 100 Euro verdoppeln, weil die Kunden aus dem ländlichen Raum sonst draufzahlen müssten.

  • Vertrauen bilden

    Kommentar zur Finanzkrise

    Vertrauen ist die Basis des Wirtschaftslebens. Kredite werden nur gegeben, Produkte nur gekauft und Verträge nur unterschrieben, wenn beide Seiten an das Geschäft und die Integrität des Geschäftspartners glauben. Die schlimmste Nachricht im Zuge der Finanzkrise ist deshalb, dass die Ressource Vertrauen schwindet. Deshalb vor allem steht offenbar nun die irische Tochter der Münchener Hypo Real Estate vor der Pleite. Obwohl eigentlich gesund, bekommt sie von anderen Banken kaum noch Kredite.

    Mit ihren milliardenteuren Fehlspekulationen haben viele Banken das Vertrauen aufs Spiel gesetzt – nicht nur das anderer Finanzinstitute, sondern auch der privaten Kunden. Dieser Prozess der Erosion ist schon so weit fortgeschritten, dass in den USA, Großbritannien, Belgien und auch Deutschland die Regierungen eingreifen müssen, um die ganz große Krise zu verhindern.

    Aber auch die Regierungen müssen bedenken, dass sie von der Ressource Vertrauen leben. Ist es wirklich sinnvoll, unsere Steuern dafür einzusetzen, einem gestrandeten Bankhaus im Notfall 35 Milliarden Euro öffentlichen Geldes zur Verfügung zu stellen? Diese Frage wird man niemals zurfriedenstellend beantworten können, weil die Rettungsaktion die Probe aufs Exempel verhindert. Klar ist aber dies: Um das Vertrauen der Bürger zu bewahren, muss die Politik alles Notwendige tun, um mit Gesetzen und Regulierung die Wiederholung einer derartigen Krise zu verhindern.