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  • „Inflation ist nicht wie Schweinegrippe“

    Wirtschaftsweiser Peter Bofinger sieht keine Gefahr der Geldentwertung und rät zu höheren Löhnen

    Hannes Koch: Die Europäische Zentralbank will Staatsanleihen verschuldeter Staaten kaufen, das  Bundesverfassungsgericht hat dem Rettungsfonds ESM zugestimmt. Geht die Euro-Krise nun dem Ende entgegen?

    Peter Bofinger: Wir haben Zeit gewonnen. Aber zurücklehnen sollten wir uns nicht. Die Krise ist noch nicht vorbei. Die Entscheidung der EZB ist sicherlich wichtig, aber sie darf nur eine Übergangsmaßnahme bleiben. Wenn die Notenbank langfristig die öffentlichen Haushalte finanzieren muss, ist das gefährlich. Das läuft auf eine unbegrenzte Gemeinschaftshaftung ohne ausreichende Absicherungsmechanismen hinaus. Schließlich hat die EZB wenig Möglichkeiten, auf die Einhaltung der Sparprogramme bei den Staaten zu drängen, die sie unterstützt.

    Koch: Der Rettungsfonds ESM kann verschuldeten Staaten Notkredite gewähren. Und die EZB hält die Zinsen für Staatsanleihen niedrig. Beides nimmt Spekulanten die Möglichkeit, Staaten in die Zahlungsunfähigkeit zu treiben. Was kann jetzt noch passieren?

    Bofinger: Eine ganze Menge. Eigentlich haben wir es mit drei Krisen zu tun. Erstens der Staatsschuldenkrise, die sich jetzt hoffentlich etwas beruhigt. Aber gelöst ist sie noch lange nicht. Das hängt eng mit der zweiten Krise, der makroökonomischen Krise zusammen. Hier verfolgt die Troika eine falsche Therapie. Sie fordert von Ländern wie Griechenland, Italien  und Spanien, die in der Rezession stecken, immer neue Sparmaßnahmen. Das verschärft die Lage, anstatt sie zu lindern. Das wirkt sich wiederum nachteilig auf den dritten Krisenherd aus, die Bankenkrise.

    Koch: In Griechenland sind die Arbeitskosten jetzt angeblich auf ein so niedriges Niveau gesunken, dass die Exporte wieder zunehmen. Ist die Talsohle nicht erreicht, so dass es aufwärts gehen kann?

    Bofinger: Ich bezweifele das. Die Troika aus EZB, Eurozone und Internationalem Währungsfonds verlangt, dass Griechenland nochmals fast 14 Milliarden Euro aus dem öffentlichen Budget herauskürzt. Eigentlich wäre jedoch eine expansive Politik notwendig, damit die Menschen Hoffnung schöpfen, die Unternehmen investieren und die Konsumenten wieder einkaufen.

    Koch: Was schlagen Sie vor?

    Bofinger: Solange sich die Wirtschaft eines Mitgliedslands in der Rezession befindet,  sollte man dem Land keine weiteren Sparmaßnahmen aufzwingen.

    Koch: Weil die Europäische Zentralbank verschuldeten Staaten helfen will, machen sich viele Deutsche große Sorgen. Sie fürchten die Inflation. Eine berechtigte Angst?

    Bofinger: Nein. Inflation ist nicht wie Schweinegrippe. Sie fällt nicht plötzlich über uns her. Wenn sich Inflation aufbaut, kann man das rechtzeitig ganz gut erkennen. Denn sie basiert auf realen wirtschaftlichen Ursachen. Die aber sind gegenwärtig nicht vorhanden.

    Koch: Die Staatsanleihen, die die Zentralbank kaufen will, die Billionen Euro, die die EZB an die Banken ausschüttet – ruiniert die EZB mit dieser Geldschwemme nicht den Wert der Währung?

    Bofinger: Die großen Summen billiger Kredite an die Banken sind befristet. In weniger als drei Jahren kann die Europäische Zentralbank sie wieder einziehen. Mit Inflation verhält es sich grundsätzlich so: Sie ist nur dann zu befürchten, wenn in der Wirtschaft ein Überdruck herrscht. Doch in Europa beobachten wir gegenwärtigen einen massiven Unterdruck. Die Banken vergeben kaum Kredite, seit dem Lehman-Crash steigt die Geldmenge nur wenig, es wird wenig investiert. In der Eurozone liegt die Arbeitslosigkeit bei über elf Prozent. Das heißt: Außer in Deutschland können die Gewerkschaften keine allzu großen Lohnerhöhungen durchsetzen. Flächendeckende Preiserhöhungen sind also einstweilen nicht zu erwarten.

    Koch: Vielleicht schlägt die Inflation aber in einigen Jahren zu?

    Bofinger: Das Beispiel Japans zeigt, dass der Unterdruck sehr lange anhalten kann. Und wenn die Banken in Europa irgendwann wieder mehr Kredite vergeben, kann die EZB jederzeit gegenzusteuern.

    Koch: In Ihrem neuen Buch „Zurück zur D-Mark? Deutschland braucht den Euro“ machen Sie als Ursache der Euro-Krise vor allem Marktversagen aus. Haben nicht die Regierungen versagt, indem sie zu viele Schulden aufhäuften?

    Bofinger: Natürlich hat die Politik vor allem in Griechenland schwere Fehler gemacht. Aber es wäre falsch, ihr die Hauptverantwortung anzulasten. Ich sehe vielmehr ein mehrfaches Marktversagen. Investoren, Fonds und Banken haben viel zu den Problemen beigetragen. Sie haben beispielsweise dem griechischen Staat völlig unkritisch Geld gegeben, obwohl die unsolide Fiskalpolitik der Athener Regierung schon in den Jahren 2005 bis 2007 klar erkennbar war. Und natürlich haben sie riesige Fehlinvestitionen in Spanien und Irland finanziert.

    Koch: Lag das nicht mehr an einer Fehlkonstruktion des Euro, als an der Blindheit der Investoren?

    Bofinger: Keineswegs. So hat auch beispielsweise Island, das dem Euroraum nicht angehört, hat eine massive Spekulationsblase erlebt. Die Probleme lagen nicht in erster Linie beim Euro, sondern bei der Deregulierung der Finanzmärkte in den vergangenen 20 Jahren, der Gier und Blindheit der Banker und beim Überangebot an Kapital. Um diese Gefahren künftig zu reduzieren, brauchen wir eine stärkere Finanzaufsicht. Wahrscheinlich wäre es gut, der Europäischen Zentralbank ein zusätzliches Mandat für die Stabilität der Finanzmärkte zu geben.

    Koch: Sie sagen, dass unter anderem in Deutschland die Löhne stärker steigen müssten, damit es künftig nicht wieder zu Finanzkrisen- und Staatsschuldenkrisen kommt. Wie hängt das Eine mit dem Anderen zusammen?

    Bofinger: Seit dem Jahr 2000 ist die Lohnquote in Deutschland stark gesunken. Die Beschäftigten haben Wohlstand eingebüßt. Deshalb fehlte Nachfrage, und das Wachstum fiel bescheiden aus. Von den sinkenden Löhnen profitierten umgekehrt die Unternehmen und Kapitalbesitzer. Sie schöpften mehr Gewinn ab und konnten mehr Geld sparen. Wegen der einheimischen Wachstumsschwäche flossen die zusätzlichen Milliarden auf die internationalen Finanzmärkte und speisten die Immobilienblasen in den USA, Spanien und Irland.   

    Koch: In ihrem neuen Armuts- und Reichtumsbericht analysiert die Bundesregierung, dass hierzulande die Armen ärmer und die Reichen reicher werden. Kann man sagen: Je größer die soziale Spaltung, desto bedrohlicher die Anfälligkeit für Finanzkrisen?

    Bofinger: Im globalen Maßstab gibt es da einen Zusammenhang. Die ausgeprägte Umverteilung zugunsten der Kapitalbesitzer hätte für sich  genommen die Weltwirtschaft schon vor Jahren ausgebremst. Das es nicht dazu gekommen ist, liegt daran, dass gleichzeitig durch die Deregulierung der Finanzmärkte immer mehr Wachstum auf Pump finanziert werden konnte. Das Geld kam dabei von Investoren, die durch die Umverteilung immer reicher geworden sind.  

    Koch: Was sollte die Regierung tun, um so etwas unwahrscheinlicher zu machen?

    Bofinger: Neben einer strengen Regulierung der Finanzmärkte kommt es vor allem darauf an, die Arbeitnehmer wieder angemessen am Produktivitätszuwachs der Wirtschaft zu beteiligen. Dazu wäre es ratsam, einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen und die schlecht bezahlte, geringfügige Beschäftigung zurückzudrängen, beispielsweise die Mini-Jobs. Immerhin steigt die Lohnquote seit 2007 wieder, auch wegen der höheren Tarifabschlüsse. Es geht also in die richtige Richtung.

    Koch: Höhere Löhne – würden die nicht dazu führen, dass die Inflation doch befördert wird?

    Bofinger: In Anbetracht der sich deutlich abschwächenden konjunkturellen Situation werden die Löhne selbst in Deutschland nicht in den Himmel wachsen.  

    Peter Bofinger (58) ist Professor für Ökonomie an der Uni Würzburg und Mitglied im Sachverständigenrat für Wirtschaft, der die Regierung berät. Gestern präsentierte er sein neues Buch „Zurück zur D-Mark? Deutschland braucht den Euro“

  • Zwei kleine statt einer großen Bank

    Ex-SPD-Finanzminister Steinbrück schlägt vor, Finanzinstitute aufzuspalten

    Regierungen und Steuerzahler sind Geiseln der Banken – diesen Eindruck werden viele Bürger seit Beginn der Finanzkrise 2007 nicht mehr los. Nicht nur sie: SPD-Kanzlerkandidat in spe Peer Steinbrück macht das Unwohlsein nun zum Wahlkampfthema für 2013. Am Dienstag stellt er der SPD-Fraktion ein Papier vor, in dem er die Aufspaltung der Großbanken vorschlägt.

    Heute betreiben die meisten international tätigen Institute zwei Arten von Geschäften. Einerseits leisten sie ihren Beitrag zur Versorgung der Gesellschaft mit Geld. Sie verwalten die Konten von Privathaushalten und Unternehmen. Außerdem geben die Institute den Bürgern und Firmen Kredite.

    Zweitens investieren die großen Geldhäuser auf den internationalen Finanzmärkten. Dort verhelfen sie beispielsweise Facebook zum Börsengang, handeln mit Aktien, Staatsanleihen und verschiedenen Arten von Wertpapieren, die von realen Werten abgeleitet sind. Diese Finanzgeschäfte haben dazu beigetragen, dass die Institute gigantische Summen bewegen. So umfasste die Jahresbilanz der Deutschen Bank 2011 rund 2,2 Billionen Euro. Das entspricht etwa 90 Prozent der Wirtschaftsleistung ganz Deutschlands.

    Das Investmentbanking lockt mit hohen Gewinnen, aber auch die Gefahr von Verlusten ist groß. In einer dem Lehman-Crash von 2008 vergleichbaren Bankpleite können die Vermögen von Millionen Bürgern verrauchen, die mit dem Investmentbanking gar nichts zu tun haben. Deswegen hat in der Finanzkrise die Bundesregierung mehrere Banken mit Milliarden Euro Steuergeld „gerettet“.

    Steinbrück schlägt nun vor, Institute wie die Deutsche Bank, die Commerzbank oder die HypoVereinsbank in jeweils zwei Säulen unter einer gemeinsamen Holding aufzuspalten – einerseits das Einlagen- und Kreditgeschäft, andererseits das Investmentbanking. Ähnliche Vorhaben gibt es auf europäischer Ebene, in Großbritannien und den USA. Für die Risiken der Investmentbank sollen laut Steinbrück ausschließlich die Aktionäre und Geldgeber haften, die sich explizit im Investmentgeschäft engagiert haben. Sie müssten selbst einen Sicherheitsfonds finanzieren, der für Deutschland mindestens 150 Milliarden Euro beinhaltet. Öffentlich abgesichert wäre dagegen nur das Einlagengeschäft.

    „Wenn eine Trennung vorgenommen wird, dann sollte man sie konsequent umsetzen“, sagt Dorothea Schäfer von Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Von der Holding-Lösung hält sie nichts. Großbanken müssten in zwei völlig voneinander getrennte Institute zerlegt werden. Nur „dann ließe sich die Investmentbank im Notfall leichter restrukturieren, verkleinern oder abwickeln.“ Die Gefahr wäre geringer, dass doch wieder Einlagen von Privathaushalten und Unternehmen in den Strudel gerieten.

    Die Bremer Ökonomie-Professorin Mechthild Schrooten warnt davor, ein Trennbanken-System zu etablieren. „Das lenkt vom eigentlichen Problem ab.“ Dieses bestehe in einem Überschuss „vagabundierenden Kapitals“ auf den Finanzmärkten. Um trotz des Überangebotes Rendite zu erwirtschaften, würden Banken und Investoren dazu tendieren, zunehmend risikoreiche Geschäfte betreiben, so Schrooten. Dieser Mechanismus lasse sich nur durchbrechen, indem die Regierungen die Institute verpflichten, ihre Geschäfte mit einem höheren Anteil an Eigenkapital zu unterlegen als heute. „Das verringert das Risiko und verkleinert die Bilanzen“, so Schrooten.

  • Verliert das Geldvermögen bald seinen Wert?

    Die Meinungen über die Gefahr einer Inflation gehen weit auseinander

    Für den Chef der Deutschen Bank steht der Preis der Eurorettung bereits fest. Die Deutschen müssten sich auf Inflation einstellen, glaubt Anshu Jain, der das größte Geldhaus des Landes seit dem Abgang von Josef Ackermann führt. Andere Experten mahnen zur Vorsicht. Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger sieht zum Beispiel mittelfristig keine ausufernde Teuerung am Horizont. So weit wie diese beiden ausgewiesenen Kenner der Finanzwirtschaft und der Ökonomie liegen auch viele andere Wissenschaftler und Praktiker in ihrer Einschätzung der künftigen Inflationsentwicklung auseinander. Eine verlässliche Prognose gibt es derzeit nicht.

    Inflation entsteht nach der bislang gängigen Sichtweise, wenn zu viel Geld im Umlauf ist. Dann steigt die Nachfrage nach Rohstoffen, Gütern und Dienstleistungen an. Das führt zu Preiserhöhungen auf breiter Front. Denn die Produktion verteuert sich, die Arbeitnehmer fordern höhere Löhne und die gute Geschäftslage ermöglicht den Unternehmen einen Aufschlag auf den Preis. Daraus kann im ungünstigsten Fall eine Spirale nach oben entstehen – einen starke Inflation.

    Auf den ersten Blick sind die Voraussetzungen dafür gerade gegeben. Die Europäische Zentralbank (EZB) pumpt frisches Geld in den Wirtschaftskreislauf, in dem sie es für einen Minizins an die Banken verleiht und bald auch wieder Staatsanleihen der Krisenländer aufkauft. Damit wirft die Notenbank praktisch die Druckerpresse an und erzeugt neues Geld. Da derzeit alle wichtigen Zentralbanken demselben Motto folgen, entsteht weltweit ein riesiger Überschuss an verfügbaren Mitteln, so genannter Liquidität. Die Skeptiker sehen darin den Auftakt einer inflationären Entwicklung, weil mit diesem Geld bald Aktien, Immobilien, Rohstoffe oder Firmen gekauft werden könnten.

    Doch die Teuerungsrate in Deutschland und der Eurozone steigt nur mäßig an. Wie passt das zusammen? Es gibt auch gegenläufige Trends. Das Kapital, dass die Banken von der EZB bekommen, landet nicht oder nur zu einem geringen Teil im Wirtschaftskreislauf. Vielmehr achten die Institute darauf, dass sie flüssig bleiben. Damit sinkt die Inflationsgefahr schon einmal erheblich. Dazu kommt die wirtschaftliche Flaute in vielen Ländern. Die Nachfrage der Industrie nach Ausrüstungsanlagen hält sich in Grenzen und den Verbrauchern in Ländern mit einer schwierigen konjunkturellen Lage fehlt das Geld zum Konsum. Beides mindert den Preisdruck.

    So rechnen kurzfristig nur wenige Experten mit einer stark anziehenden Teuerungsrate. Auf lange Sicht räumen allerdings auch die Optimisten gewisse Gefahren ein. Eine galloppierende Inflation, die in Deutschland 1923 in kurzer Zeit das Vermögen der Mittelschicht auffraß, sagt allerdings niemand voraus. Denn die Notenbanken verfügen auch über technische Möglichkeiten, die Geldmenge wieder in den Griff zu bekommen. Und sie kann die Zinsen wieder erhöhen, wenn sich eine Überhitzung der Wirtschaft andeutet.

    Dennoch suchen viele Anleger sichere Häfen für ihr Vermögen. Das macht sich am Goldpreis bemerkbar. Momentan kostet die Unze Feingold, 33 Gramm, fast 1.800 US-Dollar. Damit ist der Preis für das Edelmetall nicht mehr weit von seinen historischen Höchstständen entfernt. Gold gilt als inflationssicher, weil es sich nicht beliebig vermehren lässt. Für Kleinanleger ist der Kauf von Barren oder Münzen jedoch weniger geeignet, weil der Preis großen Schwankungen unterliegt. Anlageexperten raten, nur einen Teil des Vermögens in Edelmetalle zu investieren.

    Auch Immobilien erleben, zumindest in deutschen Ballungsgebieten, einen Boom. Das Eigenheim ist ebenfalls vor einer Geldentwertung geschützt. Dazu sorgen die niedrigen Bauzinsen für eine steigende Nachfrage. Die Preise sind in einigen Regionen kräftig angestiegen. Das könnte ein Vorbote einer inflationären Entwicklung sein.

    Sollten die Preise mittelfristig tatsächlich stärker ansteigen als bislang gewohnt, sind vor allem die Sparer mit einem vergleichsweise geringem Geldvermögen die Verlierer. Generell leiden auch Arbeitnehmer darunter, weil die Löhne in der Regel nicht so schnell steigen wie die Verbraucherpreise. Aber auch ohne eine anziehende Inflationsrate droht den Deutschen eine Entwertung ihrer Ersparnisse auf breiter Front. Denn die Zinsen werden nach Ansicht der meisten Ökonomen noch jahrelang auf einem niedrigen Niveau bleiben. Wenn die Teuerungsrate höher ist als die Zinsen für das Tagesgeld, verringert sich die Kaufkraft des Vermögens. Das Geld vermehrt sich zwar, aber man erhält weniger dafür.

  • Nur wenige gute Riester-Versicherungen

    Nachgefragt

    Die Stiftung Warentest hat 29 Riester-Versicherungen getestet. Nur fünf Angebote schnitten gut ab. Trotzdem lohnt sich der Abschluss nach Ansicht des Finanztest-Experten Theo Pischke.

    Frage: Die Bundesregierung will mehr Durchblick bei den Riesterverträgen durchsetzen. Sollten Verbraucher auf das Gesetz warten, bevor sie eine Police abschließen?

    Theo Pischke: Gute Verträge gibt es schon, wie unser Test gezeigt hat. Daran können sich Interessenten orientieren. Wer für das Alter zusätzlich vorsorgen will, sollte deshalb damit nicht mehr warten. Unabhängige Tests, wie der von Finanztest, sind eine wichtige Hilfe. Denn die Anleger stehen oft allein auf weiter Flur. Banken und Versicherungen empfehlen häufig nur Produkte, mit denen sie am meisten verdienen.

    Frage: Die Verzinsung der Riester-Rente sinkt und sinkt. Lohnt sich der Abschluss überhaupt noch?

    Pischke: Es stimmt, dass die heutigen Garantierenten im Vergleich zu einem 2002 abgeschlossenen Vertrag etwa um die Hälfte gesunken sind. Das haben die Absenkung des Garantiezinses auf jetzt 1,75 Prozent, die neuen Sterbetafeln, mit denen die Versicherer kalkulieren, und die Einführung des Unisex-Tarifes bewirkt. Doch diese Einschnitte betreffen auch die üblichen privaten Rentenversicherungen. Im Vergleich dazu lohnt sich Riestern immer noch – vorausgesetzt der Kunde wählt ein gutes Angebot.

    Frage: Warum verweigern viele Versicherungen, auch öffentliche Unternehmen, eine Beteiligung an Ihren Untersuchungen?

    Pischke: Die öffentlichen Unternehmen argumentieren mit der Beratungsleistung der Sparkassen, die zu Lasten der Rendite geht, und wollten deshalb unsere Tests nicht mitmachen. Das Argument zieht aber nicht. Auch durch verdeckte Tests lässt sich die Leistung der öffentlichen Versicherungen leider kaum überprüfen. Eine staatlich geförderte Vorsorge muss jedoch überprüfbar sein. Denn es fließen Milliarden Steuergelder in die Förderung.

  • Mehr Klarheit und Wahrheit beim Riestern

    Bundesregierung will Fakten sehen

    Die Bundesregierung will die Anbieter von Riester-Renten zur mehr Offenheit beim Umgang mit Kosten und Risiken der Geldanlagen zwingen.

    Was verbessert sich für angehende Riester-Sparer?

    Die Bundesregierung will standardisierte Produktbeschreibungen für die geförderte Altersvorsorge gesetzlich vorschreiben. Der Beipackzettel soll leicht verständlich alle wesentlichen Vertragskennziffern darstellen. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe der garantierten Rente, die Kosten des Produkts und die vorhandenen Risiken. Anhand der Produktinformationsblätter können Kunden unterschiedliche Angebote besser vergleichen. Die Fakten auf den Info-Blättern werden von einer unabhängigen Stelle überprüft. Falsche Angaben werden mit einem Bußgeld und einem Rücktrittsrecht für den betreffenden Kunden bestraft.

    Haben auch Kunden etwas von den Änderungen, die bereits einen Vertrag besitzen?

    Auch Bestandskunden werden vermutlich besser gestellt. Das will zumindest Sozialministerin Ursula von der Leyen. Alle Riester-Kunden sollen besser an den so genannten Risikoüberschüssen der Versicherungen beteiligt werden. Diese Überschüsse sollen künftig zu 90 Prozent statt wie bisher zu 75 Prozent ausgeschüttet werden. Wie viel das für den Kunden ausmacht, hängt vom Einzelfall ab.

    Warum ist das Gesetz nötig?

    Verbraucherschützer beklagen schon lange, dass viele Riester-Produkte von den Kunden nicht angemessen beurteilt werden können, weil wichtige Informationen nicht klar dargestellt werden. Mitunter finden sich wesentliche Fakten versteckt in Fußnoten der langen Vertragstexte. Bei den Kosten, die sich auf die spätere Rente auswirken, gibt es zum Beispiel riesige Unterschiede. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Stiftung Warentest. Danach verlangt die Barmenia-Versicherung satte 16,5 Prozent von den Beiträgen der Sparer und dazu noch 7,5 Prozent der Förderzulage. Das war im Test der teuerste Tarif. Ein Vergleich der Policen fällt vielen Anlegern schwer. Das standardisierte Infoblatt soll dies ändern.

    Welche Anbieter schneiden derzeit am besten ab?

    Die besten Tarife im Test schnitten die Huk24 mit dem Tarif RZU24, die Alte Leipziger mit der Rente RV50, die Debeka-Police F1 (01/12), die Hannoversche mit dem Angebot KAV1 sowie der Tarif RA 2012 der Hanse Merkur. Diese fünf Policen erhielten die Note „gut“. Bei gleichen Konditionen des Modellkunden differiert die zugesagte Rentenzahlung erheblich. Beim Testsieger Huk24 kann der Sparer auf 161 Euro im Monat hoffen, beim Schlusslicht Barmenia nur auf 138 Euro. Es haben längst nicht alle Versicherungen am Test teilgenommen. Mit Ausnahme der öffentlichen Versicherung Braunschweig haben sich alle öffentlichen Anbieter verweigert. Auch einige private Unternehmen wollten sich der Überprüfung ihrer Leistungen nicht stellen.

  • Chat mit Risiken

    Bei WhatsApp lesen Hacker mit/ Nutzer können auf alternative Nachrichtendienste umsteigen

    Schlechte Nachrichten für WhatsApp-Benutzer: Der Messenger ist leicht zu kapern. Hacker können sich mit einfachen Mitteln Zugang zu den Konten der Nutzer verschaffen und unter deren Namen Nachrichten senden und empfangen. Schon in der Vergangenheit hat es Sicherheitsprobleme gegeben.

    Beliebt wurde die mobile Anwendung, die ähnlich wie SMS funktioniert, weil sie den bestehenden Datentarif des Mobiltelefons zum Senden und Empfangen von Nachrichten verwendet. Beim Verschicken von Texten, Bildern, Audiodateien oder auch Videos fallen also keine zusätzlichen Kosten an. Der günstige Nachrichtendienst ist allerdings alles andere als sicher.

    Recherchen der Experten von heise Security haben ergeben, dass sich Fremde mit frei verfügbaren Anwendungen Zugriff auf die Zugänge fremder Nutzer verschaffen können. Wer WhatsApp in einem öffentlichen WLAN nutzt, riskiert demnach, dass Datenschnüffler, die im gleichen Netzt eingeloggt sind, das Nutzerkonto zum Senden und Empfangen von Nachrichten missbrauchen.

    „Die Authentifizierung bei WhatsApp ist nicht sehr sicher“, urteilen die Internetspezialisten. Konkret bedeutet das: Bei der Anmeldung von WhatsApp beim Server gibt es Sicherheitslücken. Besonders leichtes Spiel haben Hacker beim Apple-Betriebssystem iOS. WhatsApp-Nutzer sollten derzeit also besser nicht über offene Netzwerke kommunizieren. Haben sich Fremde einmal Zugriff auf einen Account verschafft, ist der Besitzer ausgeliefert – denn aussperren lassen sich Datenschnüffler derzeit nicht.

    Schon in der Vergangenheit hatten Sicherheitsexperten vor WhatsApp gewarnt, weil die Software die Kurznachrichten unverschlüsselt zwischen den Nutzern hin und her verschickt hatte. Wer seine Nachrichten nicht direkt über das Mobilfunknetz, sondern von einem öffentlichen WLAN-Hotspot aus versendete, gab anderen Nutzern im selben Netz die Möglichkeit, die Texte mitzulesen. Eine App namens WhatsApp Sniffer machte das möglich.

    Inzwischen hat der Dienst damit begonnen, die Texte zu verschlüsseln. Allerdings ist man dabei scheinbar recht lax vorgegangen. Heise Security zufolge gebe es Hinweise darauf, dass sich der Schlüssel für die Verschlüsselung der Nachrichten leicht ermitteln lasse – zumindest bei der iOS-Version.

    WhatsApp ist unbestritten die beliebteste Anwendung zum kostenlosen Versenden von Nachrichten. Doch es gibt Alternativen, die in punkto Sicherheit besser abschneiden – zum Beispiel MySMS. Die Note „Sehr gut“ geben die Autoren der Zeitschrift Computer Bild der Anwendung in der Rubrik „Sicherheit, Recht und Datenschutz“. Der Nachrichtendienst Yuilop bekommt ein „Gut“, das auch der SMS-Ersatz ChatOn von Samsung erreicht.

    Für WhatsApp haben die Computer Bild-Autoren nur ein „Mangelhaft“ übrig. Es bleibt zu hoffen, dass das Unternehmen die Sicherheitslücken mit dem nächsten Update schließt.

  • Gut gerüstet für den Ernstfall

    Eine Notfallakte verhindert, dass Unternehmen im Chaos versinken, wenn der Geschäftsführer ausfällt/ Vielen Unternehmen fehlt das Dossier

    Krankheit, Unfall oder Tod: Wenn es den Geschäftsführer ganz plötzlich aus dem Unternehmen reißt, stehen die Beteiligten vor einer großen Herausforderung. In etwa jedem zehnten Fall sehen sich kleine und mittelständische Firmen in Deutschland ganz unvorhergesehen mit der Frage der Nachfolge konfrontiert, schätzt das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM). Gut ist es da, wenn der Chef für den Ernstfall Vorsorge getroffen hat.

    „Familienunternehmen sind üblicherweise sehr gut vorbereitet“, beobachtet Wolf Kempert, Gründungs- und Nachfolgeexperte beim Bund der Unternehmensberater (BdU). Meist führten sie das Unternehmen in zweiter oder dritter Generation und haben den Prozess der Nachfolgeregelung schon einmal durchlaufen. Andere Unternehmen wie Start-Ups seien in der Regel nicht ausreichend für den Fall der Fälle gewappnet.

    In seine Beratung kommen Firmenchefs meist erst, wenn sie über 60 Jahre alt sind, erzählt Kempert. Dabei, sagt er, sollte jedes Unternehmen, das sich im Ernstfall Gedanken um einen Nachfolger machen muss, eine Notfallakte besitzen. Sämtliche Dokumente für den Fall der Fälle gehören da hinein – beispielsweise Versicherungen, Vertretungs- oder Notfallpläne. Eben alle Informationen, die ein Außenstehender braucht, um sich einen Einblick zu verschaffen.

    Eine Liste der Kredite, die es zu bedienen gilt, und Verträge, die abgeschlossen wurden, gehören ebenso zur Notfallplanung. Aus der Akte sollte hervorgehen, wie es um die finanzielle Situation der Firma steht und welche Passwörter Zugang zu welchen Daten verhelfen. Solch sensible Informationen – das versteht sich von selbst – gehören in den Tresor oder nach Hause und nicht in die Büroschublade.

    Auch Vollmachten etwa für privates Vermögen oder Handlungsvollmachten und Geschäftsunterlagen wie Grundbuchauszüge dürfen im Dossier nicht fehlen, ebenso wie die Adressen von Familienangehörigen, von Beratern oder
    Kooperationspartnern.

    Eine entscheidende Rolle spielt das Testament. „Rund ein Drittel der Menschen im Alter von 50 Jahren haben noch keine Regelung ihres Nachlasses getroffen“, sagt Kempert. Das sei schon bedenklich. Der letzte Wille gebe doch dem Unternehmer die Möglichkeit festzulegen, wer die Firma später einmal erben oder Geschäftsanteile bekommen soll. Alternativ könne das auch ein Erbvertrag regeln.

    Für Verheiratete kann ein Ehevertrag wichtig sein. Mit dem Papier sichern sich Unternehmer vor ungewollten Folgen einer Scheidung ab. Ohne Vereinbarung steht die Firma im schlimmsten Fall vor dem finanziellen Ruin, weil die hinterbliebene Gattin oder die Tochter vielleicht darauf pocht, ihren Anteil am Unternehmen ausgezahlt zu bekommen. 

    Gewiss, es gibt schönere Dinge, als sich mit dem Ernstfall auseinanderzusetzen. Und am besten ist es freilich, wenn die Notfallakte in der Praxis nicht zum Einsatz kommen muss. Vergebens ist es meist dennoch nicht, die Unterlagen einmal
    zusammengestellt zu haben. Denn spätestens wenn der Chef in Rente geht und einen Nachfolger sucht, kann er das Dokument wieder aus dem Regal holen.

  • Ein deutsches Armutszeugnis

    Kommentar zum Armuts- und Reichtumsbericht von Hannes Koch

    Arbeitsministerin Ursula von der Leyen gibt sich große Mühe, der sozialen Entwicklung in Deutschland etwas Positives abzugewinnen. Im neuen Bericht über Armut und Reichtum schildern ihre Mitarbeiter, dass mehr Menschen arbeiten und die Zahl der Hartz-IV-Empfänger sinkt. Ja, es gibt Fortschritt. Und nicht jede Hiobsbotschaft, die die Auflösung der Mittelschicht verkündet, trifft zu. Trotzdem ist der offizielle Befund über die soziale Lage in Deutschland erschreckend.

    Die Hälfte der Bevölkerung hat kaum noch Anteil am Vermögen diesen Landes. Zudem sinkt ihr Einkommen. Wohlhabende und Reiche profitieren dagegen überproportional. Sie bestimmen über den großen Teil der sagenhaften zehntausend Milliarden Euro, die Privatleute in Deutschland mittlerweile angehäuft haben.

    Deutschland steht zwar noch nicht auf einer Ebene mit Nicaragua oder Mexiko. Im Vergleich zu den meisten anderen Länder dieser Erde herrscht bei uns eine halbwegs ausgewogene Verteilung von Einkommen und Vermögen. Doch steht zunehmend ein großes Versprechen der sozialen Marktwirtschaft in Frage. Es lautet: Wer arbeitet, kann aufsteigen und teilhaben.

    Stattdessen machen viele Menschen heute die ernüchternde Erfahrung, dass ihre Anstrengungen nichts nützen. Egal, wie sie sich abstrampeln: Ihre Löhne stagnieren oder sinken. Dies aber ist kein individuelles Problem. Die Ursache liegt in fragwürdigen ökonomischen Entscheidungen der Bundesregierungen. Seit dem Jahr 2000 sinkt die Lohnquote, der Anteil der Beschäftigtem am Volkseinkommen. Bundesregierungen und Wirtschaftselite waren sich einig, dass Arbeit in Deutschland zu teuer ist, um auf dem Weltmarkt bestehen zu können.

    So richtig dieser Befund damals teilweise gewesen sein mag, so sehr wurde die daraus entwickelte Politik überzogen. Minijobs, Leiharbeit, Niedriglohn und Reallohneinbußen auf breiter Front gefährden nicht nur den sozialen Frieden, sondern befeuern mittelbar auch die globalen Finanzkrisen. Woher stammen die Kapitalgewinne, die in Spekulationsgeschäfte fließen? Auch aus Geld, das nicht als Lohn ausgezahlt wurde. Diese Entwicklung muss rückgängig gemacht werden, die Löhne sollten wieder stärker steigen.

  • Die soziale Kluft wächst

    Die Hälfte der Bevölkerung verliert Anteile am Wohlstand, die zehn Prozent Reichsten gewinnen stark

    Die Mitarbeiter von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) machen sich Sorgen. „Die Bundesregierung prüft, ob und wie privater Reichtum für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden kann“, heißt es im Entwurf für den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht. Diese Empfehlung beruht auf einem ernsten Befund: Sowohl die Einkommen, als auch die Vermögen der Deutschen entwickeln sich weiter auseinander.

    Die schlichte Botschaft des Berichts für die Jahre 2007 bis 2011 lautet: Die Armen werden ärmer, die Reichen reicher. SPD, Grüne und Linke fordern als Gegenmaßnahmen deshalb höhere Steuern besonders für die Eigentümer großer Vermögen. Ob die Arbeitsministerin diese Diskussion in die Koalition tragen, mochte ihr Ministerium am Dienstag nicht kommentieren. Mit solchen Ideen auseinandersetzen muss sich die Regierurng dennoch bis zur Kabinettssitzung Mitte November, bei der sie den überarbeiteten Entwurf des Berichts beschließen will.

    Alle vier Jahre veröffentlicht die Regierung eine solche Studie. Ein zentraler Befund der Untersuchung, die dieser Zeitung vorliegt: Für die ärmsten 40 Prozent der Vollzeitbeschäftigten lagen die Einkommen 2010 bis zu neun Prozent niedriger als im Jahr 2000. Weitere 20 Prozent konnten ihre Einkommen halten oder leicht verbessern. Deutliche Steigerungen verbuchten dagegen die wohlhabensten 40 Prozent der Erwerbstätigen. Sie erwirtschafteten Einkommenszuwächse von teilweise über fünf Prozent.     

    Als eine Ursache dieser Entwicklung benennt das Arbeitsministerium die Ausdehnung der „atypischen Beschäftigung“ im vergangenen Jahrzehnt. Mittlerweile über ein Viertel der Beschäftigten arbeiten auf Stellen, die befristet sind, eine geringe Stundenzahl beinhalten oder nur einen Niedriglohn bescheren.

    Hier machen sich die Sozialreformen, die Hartz-Gesetze und die verstärkte Leiharbeit bemerkbar. Selbst angesichts der augenblicklich vergleichsweise guten Entwicklung am Arbeitsmarkt würde etwa die Hälfte der Beschäftigten nicht von Lohnsteigerungen profitieren, sagt Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Der seit etwa zehn Jahren anhaltende Druck auf die Erwerbseinkommen trage dazu bei, dass sich Arm und Reich auseinanderentwickelten, so Grabka.

    Als Gegenmaßnahmen propagiert von der Leyen einen „allgemeinen, verbindlichen und angemessenen“ Mindestlohn und die Zuschussrente, die niedrige Alterseinkommen aufbessern soll. Außerdem setzt sich die Ministerin dafür ein, „atypische Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen“. Was das konkret heißt, lässt der Bericht allerdings offen.

    Ingesamt befürwortet von der Leyen Maßnahmen, um die soziale Mobilität durch Bildung zu erhöhen. Arme Leute sollen besser aufsteigen können. Dem dient beispielsweise eine höhere Zahl von Kitaplätze für Kleinkinder und Grundschulen mit Ganztagsbetreuung.

    Ähnlich wie bei den Einkommen ist die zunehmende soziale Polarisierung auch bei den Vermögen zu beobachten. Während die ärmere Hälfte der deutschen Bevölkerung 1998 noch vier Prozent aller Vermögen diesen Landes besaß, war es 2008 nur noch ein Prozent. Der Anteil der Mittelschicht ist von 52 auf 46 Prozent zurückgegangen. In umgekehrter Richtung vollzog sich die Entwicklung bei großen Vermögen. Die reichsten zehn Prozent der Bevölkerung konnten ihren Anteil von 45 auf 53 Prozent steigern.

    Angesichts solcher Zahlen waren die Kritiker schnell zur Stelle. Im Vorgriff auf den Wahlkampf des kommenden Jahres warf SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles der Koalition vor, nicht genug gegen die „zunehmende Spaltung unserer Gesellschaft“ zu unternehmen. Das Bündnis „Umfairteilen“, dem unter anderem Gewerkschaften und der Paritätische Wohlfahrtsverband angehören, forderte Umverteilung von Reich zu Arm mittels der Steuerpolitik.

  • Teurer Helfer in der Not

    Unseriöse Schlüsseldienste verlangen Mondpreise/ Überteuerte Rechnungen müssen Kunden nicht hinnehmen

    Rumms! Ein unachtsamer Moment, und die Tür ist zu. Wohl dem Ausgesperrten, der einen Zweitschlüssel beim Nachbarn weiß oder die Eingangstür mit einer Plastikkarte selbst wieder aufbekommt. Pechvögeln bleibt nur der Schlüsseldienst – und der kann teuer werden.

    Die schwarzen Schafe unter den Anbietern lassen sich so einiges einfallen, um abzukassieren. Eine Masche lautet: Viel kaputt machen, um so viele überteuerte Ersatzteile wie möglich auf die Rechnung zu setzen. Dabei sollte bei einer qualifizierten Türöffnung maximal der Schließzylinder in die Brüche gehen, gibt Karsten Zimmer vom Bundesverband Metall (BVM) zu bedenken. „Der Einsatz von roher Gewalt ist ganz und gar nicht fachgerecht“, so der Sicherheitsexperte. „Den vermeintlichen Dienstleister sollte man zurückschicken.“

    Ein weiterer Trick unseriöser Unternehmen sind Rufumleitungen. In dem Fall suggeriert die Telefonnummer der Firma, dass diese vor Ort sitzt. Doch das ist nicht der Fall. Der Anrufer wird weitergeleitet und eine hohe Anfahrtspauschale wird fällig.

    Es ist nirgends geregelt, wie viel ein Schlüsseldienst für das Öffnen einer Tür verlangen darf. „Maßgeblich sind in erster Linie die konkreten Umstände des Einzelfalls“, erläutert Carolin Semmler, Rechtsanwältin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Als Faustregel gilt: Kostet der Schlüsseldienst mehr als das Doppelte des Normalpreises – spricht des Preises, den andere Anbieter der Region im Schnitt verlangen – ist es Wucher. Hinzukommen muss, dass der Unternehmer eine Schwächesituation des Kunden ausnutzt.

    134 Euro: Diesen Stundenlohn  zahlen Kunden in Baden-Württemberg im Schnitt, wenn sie nach 22 Uhr den Schlüsseldienst rufen. Das hat eine Studie des Online-Portals Geld.de ergeben. Rund 130 Euro verlangen Anbieter im Saarland, in Berlin und in Hessen. Um die 120 Euro kostet es in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Am günstigsten sind Unternehmen in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt – mit um die 90 Euro. Von Stadt zu Stadt gibt es in den Bundesländern allerdings teils erhebliche Unterschiede.

    Manch Schlüsseldienstmitarbeiter möchte zudem gleich an Ort und Stelle Bargeld sehen. Darauf sollten sich Kunden nicht einlassen. „Niemand ist verpflichtet, bar zu bezahlen“, erläutert Rechtsanwältin Semmler. „Nur, wenn beide Parteien ausdrücklich eine Barzahlung vereinbart haben, ist dies bindend“, so die Juristin. Eine EC-Kartenzahlung müssten Verbraucher ebenso nicht in Kauf nehmen.

    Wem die Rechnung zu hoch oder ein Posten komisch vorkommt, der sollte zuerst das Unternehmen darauf ansprechen. Vielleicht lässt sich die Sache so schon klären. Wenn nicht, sollte unter Vorbehalt nur ein Teil der Rechnung beglichen werden. „Ist das Geld erst einmal weg, ist es meist schwer wieder zu bekommen“, erläutert Rechtsanwältin Semmler.

    Am besten ist es freilich, wenn die missliche Situation, vor verschlossener Tür zu stehen, gar nicht erst eintritt. Wer einen Haustürschlüssel beim Nachbarn oder bei einer Vertrauensperson in der Nähe hinterlegt, hat gute Karten. Auch ist es ratsam, sich die Nummer eines preiswerten Schlüsseldienstes zu notieren. „Es ist ganz legitim ein paar Firmen anzurufen und sich nach dem Preis zu erkundigen“, so Semmler. „Wichtig ist es, sich den Endpreis inklusive Fahrtkosten nennen zu lassen.“

    Getrost aussparen bei der Preisrecherche kann man Unternehmen, die viele A’s vor ihrem Namen haben, um in den gelben Seiten an erster Stelle zu stehen. „Die Mitarbeiter warten nur darauf, dass jemand in die Falle tappt und sie abkassieren können“, meint BVM-Sicherheitsexperte Zimmer.

    Falls der Notfall dann doch einmal eintritt, heißt es erst einmal: Ruhe bewahren und mit dem Schlüsseldienst telefonisch einen Festpreis vereinbaren. Lässt sich der Betrieb darauf nicht ein oder erscheint der Preis zu hoch, kann man immer noch einen anderen Anbieter anrufen. Es gibt durchaus seriöse Unternehmen, zum Beispiel Metallbauer, die Fenster, Türen oder Fassaden herstellen und einbauen, und im Notfall eben auch öffnen können.

    Gibt es Ärger mit dem Schlüsseldienst, helfen die Verbraucherzentralen weiter. Vieles können die Berater auch ohne den Gang vors Gericht klären.

    So viel darf der Schlüsseldienst kosten:

    84 Euro hält der Bundesverband Metall (BVM) für eine Türnotöffnung zwischen 8 und 18 Uhr in einem  Ballungsgebiet wie Berlin oder München für angemessen – wohlgemerkt an einem Werktag. Hinzu darf eine Fahrtkostenpauschale von 36 Euro kommen. Dauert das Öffnen der Tür länger als 15 Minuten, können für jede weitere Viertelstunde 21 Euro anfallen. Nach 22 Uhr dürfen Türöffnung und Stundenlohn laut BVM das Doppelte kosten. Eine Liste der Preisempfehlungen findet sich im Internet unter www.der-schlossprofi.de.  

  • Ein überfälliger Schritt

    Kommentar zu Antibiotika-Fleisch von Hannes Koch

    Die meisten Landwirte werden sich nicht freuen. Die Gesetzesänderung, die Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) angestoßen hat, macht ihnen wieder einmal mehr Arbeit. Künftig müssen sie haufenweise Daten per Computer in eine neue Datenbank eingeben – immer dann, wenn sie ihre Masthühner, Schweine oder Kälber mit Antibiotika gegen Krankheiten behandeln lassen. Diese Arbeit kostet Geld, das die Bauern vermutlich nur schwer über Preissteigerungen wieder hereinholen können.

    Trotzdem ist Aigners Initiative ein notwendiger Schritt, der eher zu spät als zu früh kommt. Denn die industrielle Landwirtschaft ist dabei, 80 Jahre medizinischen Fortschritt zu gefährden. Indem sie flächendeckend Mastvieh nicht nur gegen Krankheiten, sondern auch des schnelleren Wachstums halber mit Antibiotika behandelt, nimmt die Zahl von Resistenzen beim Menschen zu. Die mitunter lebensrettenden Medikamente wirken dann nicht mehr.

    Ob wir ganz ohne Antibiotika in der Landwirtschaft auskommen, ist fraglich. Eine industrielle Lebensmittelproduktion, die große Mengen preisgünstiger Nahrungsmittel herstellen soll, ist ohne chemische, biologische und ökologische Belastungen vermutlich nicht zu betreiben. Es muss aber darum gehen, ihre schädlichen Auswirkungen zu verringern.

  • Aigner lässt Antibiotika-Fleisch erfassen

    Schritt gegen gesundheitsgefährdende Resistenzen bei Fleischkonsumenten

    Fleisch von Hühnern, Schweinen und Rindern soll etwas gesünder werden. Verbraucher- und Agrarministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich vorgenommen, die Gesundheitsgefahren des Antibiotika-Einsatzes in der Fleischproduktion für Menschen zu verringern. Dem dient eine Novelle des Arzeneimittelgesetzes, die das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch beschließen will.

    Es geht um die Antibiotika, die Landwirte ihren Masttieren verabreichen, um sie gegen Krankheiten zu schützen und schneller wachsen zu lassen. Auf dem Weg über das Grillhähnchen, das Schweineschnitzel oder den Kasseler Braten geraten die Antibiotika in den menschlichen Organismus, wo sie Resistenzen auslösen können. Wird der Mensch krank, kann es deshalb passieren, dass das vom Arzt verschriebene Penizilin nicht mehr wirkt. Deshalb will Aigner mittels der Gesetzesänderung nun Verbesserungen in den Mastbetrieben erreichen.

    Das Problem ist gravierend. In einer erstmals erhobenen Stastistik hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unlängst ermittelt, dass die Industrie 2011 die erstaunlich hohe Menge von 1.734 Tonnen Antibiotika an Tierärzte in Deutschland verkauft hat. NRW veröffentlichte Ende des vergangenen Jahres eine Untersuchung, derzufolge fast alle Masthähnchen Antibiotika bekommen.

    Die Landwirte werden künftig verpflichtet, genaue Daten beispielsweise zur Behandlungsdauer mit Antibiotika oder zur Zahl der behandelten Tiere in eine neue bundesweite Datenbank einzugeben. Anhand dieser Angaben lässt sich bald ein bundesweiter Tierbehandlungsindex bestimmen. Jeder Mastbetrieb erhält Einsicht und kann sehen, ob er mehr oder weniger Antibiotika als der Durchschnitt verabreicht.

    Liegt der jeweilige Landwirt über dem Mittelwert, soll er die Menge der Arzeneimittel reduzieren. Wenn er Antibiotika weit über dem Durchschnitt einsetzt, können die Veterinärbehörden der Länder Maßnahmen zu Verringerung vorschreiben. Beispielsweise müsste ein Betrieb die Ställe dann eine Woche leerstehen lassen, nachdem das schlachtreife Vieh abtransportiert wurde. Mittels Desinfektion und gründlicher Säuberung soll der Landwirt die Gesundheitserreger beseitigen, bevor er neues Vieh eingestellt.    

    Im Landwirtschaftsministerium geht man davon aus, dass der Aufwand der Datenerfassung den Betrieben rund 40 Millionen Euro kosten wird. Möglicherweise steigen dadurch die Fleischpreise in den Geschäften.

    Im neuen System erfasst sind einstweilen die Betriebe, die Hühner, Schweine und Rinder mästen. Zuchtfirmen, Eierproduzenten und die Milchviehwirtschaft bleibt außen vor, was der Bund für Umwelt und Naturschutz kritisiert. Das Agrarministerium betont dagegen, die größten Probleme mit Antibiotika gebe es in den Mastbetrieben.

    Ob und wie der Einsatz der Arzeneimittel abnimmt, will man im Bundeslandwirtschaftsministerium nicht abschätzen. Umzusetzen sei die Neuregelung durch die Bundesländer, heißt es zur Begründung. Diese können im Bundesrat aber auch noch Änderungen erwirken.

  • Sturm kommt auf in der Windbranche

    Privatanleger erstreiten Schadensersatz von Windpark. Windenergie-Messe in Husum

    Wenn ab Dienstag die Windenergie-Messe in Husum stattfindet, muss sich die Branche verstärkt mit den dunklen Seiten ihres bisherigen Booms auseinandersetzen. Denn viele Privatanleger fühlen sich finanziell geprellt. Die juristischen Streitigkeiten zwischen Kapitalverwaltern und Betreibern von Windfonds einerseits, sowie Privatinvestoren andererseits nehmen zu.

    Ein einschlägiges Beispiel ist die Klage, die zahlreiche Mitbesitzer des Windparks Tewel bei Soltau in Niedersachsen gegen einige bislang renommierte Firmen der Öko-Energiebranche anstrengten: die Umwelt Management AG (UMaAG) aus Cuxhaven, die Umweltbank aus Nürnberg und die Beratungsgesellschaft UDI.

    Wie das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 30. November 2011 zeigt, wurde die Klage gegen die Umweltbank und UDI abschlägig beschieden. Das Gericht befand jedoch, dass Gründungskommanditist Uwe Leonhardt – einer der UmaAG-Chefs – im Werbeprospekt für den Windpark falsche Angaben gemacht und dadurch die Gewinnmöglichkeiten zu rosig dargestellt habe. Das Gericht verurteilte den Windparkunternehmer deshalb zu Schadensersatz im sechsstelligen Euro-Bereich.

    Derartige Fälle scheinen keine Seltenheit zu sein. „Bei zahlreichen Windfonds haben die Anleger mittlerweile erfolgreich wegen irreführender Informationen in den Prospekten geklagt“, sagt Christian Herz von der Firma Ökofair. Er ist Vizechef des Anlegerbeirates des Bundesverbandes Windenergie. Eine Statistik über die Zahl der Betrugsverfahren gibt es nicht. „Bei den großen Massenpublikumsgesellschaften, die in der Boomphase 1997 bis 2005 eröffnet wurden, erfüllen über die Hälfte die Prognosen nicht“, sagt Herz jedoch.

    Im Fall des Windparks Tewel-Ilhorn-Söhlingen ging es unter anderem um das zu erwartende Windaufkommen – eine entscheidende Größe dafür, ob die Windräder einen Gewinn erwirtschaften und sich für die Anleger rechnen. Das Gericht urteilte: „Hier liegt ein Prospektfehler vor“. Die möglichen Winderträge seien systematisch zu hoch angesetzt und die Anleger damit getäuscht worden.

    Die falsche Prognose war einer der Gründe dafür, warum die Erträge weit unter Plan blieben“, sagt der Dresdner Wolfgang Strübing, einer der Anleger und Kläger. Statt einer versprochenen Rendite von über sechs Prozent jährlich habe man nur eine einzige Ausschüttung von zwei Prozent erhalten, so Strübing.

    Hinzu kam, dass die Betreiber den Windpark nach wenigen Jahren an einen Großinvestor verkauften. Die meisten der Gesellschafter waren einverstanden, um zu sichern, was noch zu retten war. Das Ergebnis dieses Geschäftes fiel ebenfalls ernüchternd aus. Laut Strübing erhielten die Anleger nur 44 Prozent ihres eingezahlten Kapitals zurück. Von 10.000 Euro blieben so 4.400 Euro. Den unternehmerischen Verlusten der Gesellschafter gegenüberstellen muss man allerdings die Abschreibungen, die die Steuerzahlung der Anleger in ersten Jahren erheblich reduzierte.

    Aus Unterlagen, die der taz vorliegen, geht hervor, dass mindestens zehn weitere UMaAG-Windparks mit Kapitalverlusten zulasten der Anleger von 15 bis 50 Prozent verkauft wurden. Dazu schreibt die Firma auf Anfrage der taz: „Die dargestellten Sachverhalte sind inhaltlich nicht korrekt. Aufgrund der geringen Zeit und der fehlenden Informationen, ist uns eine weitere Stellungnahme zurzeit nicht möglich.“ Aktuell sind außerdem in mehreren UmaAG-Windparks weitere Klagen anhängig.

    UMaAG-Chef Leonhardt ist Vorsitzender der Regionalsektion Elbe-Weser-Nord des Bundesverbandes Windenergie. Im Branchenverband liefern sich die Vertreter der Betreiber und die Fürsprecher der Anleger gegenwärtig muntere Auseinandersetzungen über die Frage, ob man weiterhin den Mantel des Schweigens über die Missstände in der Branche breiten sollte. Zum Urteil gegen die UMaAG und zur angeknacksten Reputation ihres Regionalvorstandes Leonhardt sagt der BWE, dass der Richterspruch bislang nicht vorgelegen habe und man ihn deshalb nicht habe prüfen können.

    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat derweil einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Gruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage.

    Info-Kasten

    Windmesse

    Vom 18. bis 22. September findet in Husum/ Schleswig-Holstein die Messe WindEnergy 2012 statt. Die Ausrichter bezeichnen sie als die „bedeutendste Messeveranstaltung der internationalen Windenergiebranche. Angekündigt haben sich 1.200 ausstellende Unternehmen.

  • Vieles ist neu, wenig wurde besser

    Vier Jahre Lehman-Pleite

    Auf den Tag genau vor vier Jahren begann mit der Pleite der Lehman-Bank auch für Kleinanleger eine neue Epoche. Denn die Erschütterungen des Finanzsystems erreichten schnell auch die Sparer. Auch deshalb gaben Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Finanzminister Peer Steinbrück im Oktober 2008 ein Versprechen ab, das sie im Ernstfall wohl gar nicht hätten halten können. „Deshalb sagen wir den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, erklärte Merkel aus Furcht vor einer Plünderung der Bankkonten durch besorgte Kunden. Der Sturm auf die Geldautomaten blieb aus. Trotzdem begann die Bundesregierung, den Schutzwall für Anleger nach und nach zu erhöhen. Nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) blieben die meisten Vorhaben jedoch auf halber Strecke stecken.

    Die Einlagensicherung wurde als erstes angepackt. Seither sind Guthaben von bis zu 100.000 Euro gesetzlich vor einer Bankpleite geschützt, ein doppelt so hoher Betrag wie vor dem Zusammenbruch der US-Bank. Nun sollen nach dem Willen der EU-Kommission die nationalen Sicherungssysteme der Euroländer ein einem gemeinsamen Verbund aufgehen. Das wäre zumindest für die Kunden der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ein Nachteil. Denn diese Institute verhindern gemeinsam die Pleite einzelner Mitgliedsunternehmen, so dass ein Schadenfall nach den bisherigen Erfahrungen gar nicht eintreten kann.

    Zertifikate, die vielen Sparern durch die Lehman-Pleite herbe Verluste eingebracht haben, werden weiterhin verkauft, obwohl Anlegerschützer ein Verkaufsverbot für Kleinanleger gefordert hatten. Allerdings klären Banken ihre Kunden nun eher über das Verlustrisiko auf. Denn bei Zertifikaten handelt es sich um Schuldverschreibungen einzelner Institute. Geht dem Herausgeber finanziell die Puste aus, schauen die Sparer in die Röhre.

    Beratungsprotokolle sollen seit 2010 die rechtliche Position der Bankkunden stärken. Die Berater müssen das Gespräch mit ihren Kunden am Ende schriftlich zusammenfassen. Hinter der Einführung stand die Hoffnung, dass die Verbraucher damit eine falsche Empfehlung besser nachweisen können. Doch Untersuchungen belegen das Gegenteil. Denn die Begründung für einen Anlageratschlag fehlt in der Regel. Der Berater ist damit fein raus. „Sie sind häufig eine Haftungsabsicherung der Bank“, beobachtet vzbv-Expertin Dorothea Mohn.

    Das Produktinformationsblatt soll Verbrauchern seit gut einem Jahr die Vor- und Nachteile einzelner Finanzprodukte leicht verständlich darlegen. Auch Kosten wie Provisionen werden aufgeführt. Doch auch diese Regelung ist nach Mohns Ansicht noch löchrig. Da es keine standardisierten Formulare gebe, könne jedes Institut eigene Beipackzettel erstellen. Trotz guter Beispiele fehle es oft an klar verständlichen Darstellungen.

    Der Graue Kapitalmarkt ist nicht mehr gänzlich unreguliert. Die Aufsichtsbehörden prüfen die Propekte der Anbieter und die Verkäufer müssen sich registrieren lassen. Der vzbv kritisiert aber, dass die Vermittler nur durch Gewerbeämter und IHKn überwacht werden sollen, was für diese praktisch nicht zu schaffen ist.

    Ein Beraterregister wird es ab dem kommenden Jahr geben. So kann die Bundesfinanzaufsicht den Bankberatern besser auf die Finger schauen und schlechten auf dieselben klopfen.

    Eine regulierte Honorarberatung, wie sie von Verbraucherschützern als Ersatz für die verkaufsorientierten Gespräche von Bankberatern fordern, gibt es immer noch nicht. Die Bundesregierung diskutiert zwar verschiedene Eckpunkte für ein Gesetz dazu. Doch ob vor den Bundestagswahlen noch ein Entwurf in den Bundestag eingebracht wird, erscheint fraglich. Insgesamt, so resümiert Finanzexpertin Mohn, hat sich substanziell zu wenig im Sinne der Kunden geändert.

    Niedrige Zinsen sind eine weitere Folge der Krise, die in der Lehman-Pleite ihren bisherigen Höhepunkt erlebte. Sie sollen die Wirtschaft und das Finanzsystem stützen, wirken sich aber auch auf jeden Privathaushalt aus. Dabei gibt es positive und negative Folgen. Gut ist, dass Kredite billiger geworden sind. Insbesondere Baugeld gibt es so günstig wie nie zuvor. Auf der anderen Seite erhalten Sparer auch kaum mehr Zinsen für normale Geldanlagen. Rechnet man die Teuerungsrate mit ein, verlieren ihre Rücklagen sogar oft an Wert. Die langfristigen Auswirkungen sind noch völlig offen. So werden viele Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen wohl nicht die erhofften Überschüsse abwerfen, weil auch die Anbieter kaum Möglichkeiten zu einer sicheren, aber auch lukrativen Geldanlage haben.

  • Sparkassen schüren Angst der Sparer

    EU-Bankenhaftung

    Die deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken schlagen Alarm. „Die Übernahme von Zahlungspflichten für ausländische Banken würde das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Spareinlagen gefährden“, heißt es in einem offenen Brief der Spartenverbände an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Dahinter steckt die Angst vor der geplanten europäischen Bankenregulierung. Die EU-Kommission will einerseits einen Haftungsverbund schaffen, andererseits die Einlagensicherung vereinheitlichen. Beides könnte die öffentlich-rechtlichen Institute sowie die Genossenschaftsbanken empfindlich treffen und ihre Kunden schlechter stellen.

    Wo liegt das Problem?

    Die EU-Kommission will das Einlagensicherungssystem auf lange Sicht europaweit harmonisieren. Wenn irgendwo in der Eurozone eine Bank pleite geht, sollen am Ende alle anderen Institute im Euroraum für die Spareinlagen haften. Dann müssten zum Beispiel die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken für die Ersparnisse irischer oder portugiesischer Sparer aufkommen. Diese befürchten nun, dass ihr einzigartiges nationales Sicherungssystem nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Derzeit sind in der EU alle Einlagen, also zum Beispiel Tagesgelder oder Sparkonten, bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesichert.

    Wie funktioniert die Einlagensicherung?

    Es gibt in Deutschland zwei voneinander unabhängige Sicherungsfonds. Die Geschäftsbanken teilen sich einen Notfonds, der im Ernstfall die Spareinlagen insolventer Institute absichert. Dafür bringen Deutsche Bank, Commerzbank und Co. notfalls Milliardensummen auf. Die genaue Höhe dieses Notgroschens ist nicht bekannt. Doch reicht die Erstattung weit über die gesetzliche vorgeschriebene Mindestsumme von 100.000 Euro hinaus. Die Sparkassen verfügen ebenso wie die Genossenschaftsbanken über ein eigenes Sicherungssystem. Dabei schauen sie ihren einzelnen Mitgliedern schon frühzeitig bei einer finanziellen Schieflage auf die Finger und sehen zu, dass angeschlagene Institute durch eine Fusion gerettet werden, bevor sie Insolvenz anmelden müssen. So vermeiden die beiden Verbünde, dass sie Sparer aus ihrem Fonds bedienen müssen. „Volksbanken und Sparkassen arbeiten präventiv und verfügen deshalb über eine sichere Einlagensicherung“, sagt der Finanzexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Michael Westphal.

    Gilt das Versprechen der Bundeskanzlerin nicht mehr, dass die Spareinlagen der Deutschen sicher seien?

    Dieses Versprechen wurde vor fast genau vier Jahren abgeben, kurz nachdem die Lehman-Bank pleite ging. Es diente schon damals mehr der Beruhigung als dass es im Ernstfall hätte eingehalten werden können. Wenn Anleger ihr Geld bei verschiedenen Banken untergebracht haben, sind sie trotzdem in der Regel auf der sicheren Seite.

    Welche Folgen hätte eine europäische Einheitsregelung für die deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken?

    Sie müssten sich wohl von ihrem eigenen, gut funktionierenden Sicherungssystem verabschieden, weil es in dieser Form nicht in die Pläne der EU-Kommission passen würde. Im schlimmsten Fall könnten sie bei einer Bankenpleite im Ausland mit zur Kasse gebeten werden. Deshalb wehren sich ihre Spitzenverbände so heftig dagegen, in die neu regulierte Bankenaufsicht in der Euro-Zone einbezogen zu werden. Ob es tatsächlich zu einer harmonisierten Einlagensicherung kommt, ist allerdings zweifelhaft. Denn auch die Bundesregierung lehnt die bisherigen Vorschläge der Kommission ab.

  • Zeitgeist-Produkt mit sozialen Defiziten

    Apple präsentiert das iPhone 5. Die Arbeitsbedingungen in China sind gesetzeswidrig

    Nach der Präsentation seines neuen iPhones 5 am Mittwoch Abend kann sich Apple wohl auf einen neuen Verkaufsboom freuen. Die Bank JP Morgan nimmt an, dass alleine bis Jahresende acht Millionen Exemplare verkauft werden. Die Attraktivität der kleinen, schicken Taschencomputer ist noch immer so groß, dass die fragwürdigen Arbeitsbedingungen, unter denen die Apple-Produkte in China hergestellt werden, kaum eine Rolle in der Öffentlichkeit spielen.

    Das iPhone ist ein schizophrenes Produkt. Einerseits setzt es technologische und kulturelle Standards.Wie kaum ein anderer Markenartikel vermittelt es den Käufern das Gefühl, auf angenehme Weise an den Möglichkeiten der globalen Kommunikation teilzuhaben. Andererseits stehen Apple-Produkte wie iPhone, iPad und MacBook für die schlechten Seiten der Globalisierung.

    Nach Recherchen dieser Zeitung mussten die Beschäftigten in den chinesischen Zulieferfabriken von Apple im vergangenen Jahr beispielsweise bis zu 80 Überstunden pro Monat leisten. Gestattet waren laut chinesischem Arbeitsgesetz jedoch nur 36 zusätzliche Arbeitsstunden. Eine normale Arbeitswoche sah für viele Arbeiter so aus: An sechs Tagen einschließlich des Samstags verbrachten sie bis zu zwölf Stunden in den Fabriken. Das sind Zustände, die in Europa oder den USA schon lange der Vergangenheit angehören. Vermutlich wären nur wenige der Käufer des neuen iPhones bereit, selbst solche Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.

    Auf der Rückseite jedes iPhones ist zu lesen: „Entworfen von Apple in Kalifornien. Produziert in China.“ Das bedeutet: Apple stellt fast nichts selbst her. Die Produktion findet im Ausland statt – zu großen Teilen in den gigantischen Werken des Foxconn-Konzerns in China, für den über eine Million Menschen arbeiten. Dass die schlechten Arbeitsbedingungen dort langsam, aber sicher das positive Image der Apple-Produkte bedrohen, hat die US-Firma im vergangenen Jahr erkannt.

    Deshalb ließ Apple die Foxconn-Werke durch die Fair Labor Association (FLA) kontrollieren, die für erträgliche Zustände in der globalen Produktionskette sorgen soll. Das Ergebnis der Überprüfung: Die Kontrolleure bestätigten viele der Vorwürfe, die unter anderem die Hongkonger Kritiker-Organisation Sacom gegen Apple und Foxconn erhebt.

    Mitte August erklärten die FLA-Prüfer, dass Foxconn die wöchentliche Arbeitszeit seiner Beschäftigten auf mittlerweile 60 Stunden pro Woche gedrückt habe. Das ist immer noch mehr, als das chinesische Arbeitsgesetz erlaubt. Dieses wollen die Konzerne nun bis spätestens Juli 2013 einhalten. Gelingt ihnen das, würde auch bei Foxconn der Achtstundentag gelten, allerdings an sechs Tagen pro Woche.   

    Diese Verbesserungen sind für den Zulieferer nicht einfach. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter müssen neu eingestellt werden, um die Aufträge von Apple und anderen Konzernen weiterhin schnell und flexibel abarbeiten zu können. Außerdem wird Foxconn gezwungen sein, den Lohn zu erhöhen. Bislang kamen viele der meist jungen Arbeiterinnen nur deshalb über die Runden, weil sie zahlreiche Überstunden leisteten.

    Der Lohn einer normalen Foxconn-Arbeiterin im Werk Chengdu in Zentralchina betrug 2011 etwa 2.000 Renmimibi (210 Euro) für rund 240 Arbeitsstunden monatlich. Das machte rund 90 Euro-Cent pro Stunde – eine Summe, die deutlich über dem staatlichen Mindestlohn lag, den Arbeitern aber trotzdem nur ein relativ bescheidenes Leben ermöglichte und für die Gründung einer eigenen Familie kaum ausreichte.

    Der Löhne in China sind auch deshalb so niedrig, weil Apple seine Zulieferer unter Druck setzt. Im vergangenen Jahr betrugen die Arbeitskosten eines iPhones im Verhältnis zu dessen Verkaufspreis größenordnungsmäßig drei Prozent. Von 500 Euro, die Kunden in Europa oder den USA zahlten, kamen etwa 15 Euro bei den Arbeiterinnen an. Dies ist einer von mehreren Faktoren, die die fantastischen Gewinnmargen des Apple-Konzerns erklären.

    Ob das Unternehmen aus Cupertino südlich von San Francisco seine vergangenen Erfolge mit dem neuen iPhone fortsetzen kann, muss sich zeigen. Eine Variante bestünde darin, geringere Gewinne zu akzeptieren. Der Konzern könnte aber auch versuchen, die wachsenden Produktionskosten mittels höherer Preise an die Endkunden weiterzugeben.

    Wird das funktionieren? Dafür spricht, dass selbst in China die Apple Stores ständig überfüllt sind. Zwar kommen die neuen Geräte dort etwas später heraus als in den USA. Wenn es aber so weit ist, reißen die Kunden sie den Verkäufern vermutlich aus den Händen. Gegen künftige Megaerfolge von Apple spricht jedoch, dass die Smartphones von Konkurrenten wie Samsung und Nokia mittlerweile wieder auf Augenhöhe sind.

  • Die schwere Euro-Entscheidung

    Höhlt der ESM die Rechte des Bundestages aus, wie die Kläger vor dem Verfassungsgericht befürchten?

    Wenn am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht über die Euro-Rettung urteilt, stehen grundsätzliche Fragen unserer Demokratie zur Debatte. Herta Däubler-Gmelin (SPD), Peter Gauweiler (CSU) sowie weitere Kläger gegen den Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und den Fiskalpakt sagen, dass diese Verträge die Rechte des Bundestages in verfassungswidriger Weise beschneiden. Unsere Zeitung stellt die wichtigsten Argumente und Gegenargumente dar.  

    Argument 1
    Das Budgetrecht des Bundestages wird ausgehebelt
    Die Kläger erklären, das deutsche Parlament könne sein Königsrecht nicht mehr uneingeschränkt wahrnehmen, wenn der ESM einmal eingerichtet ist. Sie weisen daraufhin, dass Deutschland anderen Euro-Staaten dann mit bis zu 190 Milliarden Euro helfen muss. Vermutlich reiche diese Summe noch nicht einmal aus. Die potenzielle Belastung sei damit so groß, dass der Bundestags im Extremfall nicht mehr frei über den Bundeshaushalt entscheiden könne. Dadurch wird nicht nur das wichtigste Recht des Parlamentes, sondern auch das Wahlrecht der Bürger ausgehöhlt, sagen die Kläger.

    Contra
    Christian Calliess, Europarechtler an der Freien Universität Berlin, hält dagegen: „Gegen den Willen des Bundestages kann der ESM keine Beschlüsse fassen.“ Im deutschen ESM-Gesetz und im ESM-Finanzierungsgesetz ist festgelegt, dass das Parlament zustimmen muss, wenn der Fonds Geld ausgeben oder seine Mittel erhöhen will. Ebenso erklärt Michael Meister, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag: Ohne den Bundestag läuft nichts.

    Argument 2
    Der ESM kann gegen Deutschland entscheiden
    Die Kläger befürchten, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble oder sein Staatssekretär könnten im Gouverneursrat, dem obersten Entscheidungsgremium des ESM, von den anderen Ländern überstimmt werden. Das fatale Ergebnis: Deutschland müsste gegen seinen Willen mehr bezahlen.

    Contra
    Die Gouverneure, darunter der deutsche Vertreter, entscheiden „im Einvernehmen“, steht im ESM-Vertrag. Das bedeutet Einstimmigkeit. Bei sehr dringenden Entscheidungen reicht allerdings eine Kapitalmehrheit von 85 Prozent. Da Deutschland jedoch 27 Prozent der ESM-Mittel stellt, besteht ein deutsches Vetorecht.

    Argument 3
    Deutschland wird durch den ausufernden ESM finanziell überfordert, argwöhnen die Kläger. Die befürchtete Logik: Wir geben, der Süden hält die Hand auf. Am Ende sind auch wir pleite.

    Contra
    Verfassungsjurist Franz Mayer (Uni Bielefeld) sieht das anders: Die deutsche Haftung sei „unter allen Umständen“ begrenzt – so stehe es im ESM-Vertrag. „Diese Summe steigt erst, wenn man den Vertrag ändert. Das aber geht nur mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundestages“, sagt Mayer.

    Argument 4
    Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist bislang ausgeschlossen, dass ein Euro-Staat einem anderen finanziell aus der Patsche hilft. Jedes Land ist für seine Schulden selbst verantwortlich. Das ändere sich jetzt mit dem ESM, argumentieren die Kläger. Im neuen Artikel 136 Absatz 3 des AEUV heiße es bald: „Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“ Das bedeutet: Gegenseitige Hilfe und Haftungsübernahme ist neuerdings möglich.

    Contra:
    Das Verbot der Schuldenübernahme wird nicht komplett abgeräumt, sondern nur ausnahmsweise durchbrochen, sagt EU-Jurist Calliess. Die gegenseitige Haftung wird zudem an strenge Auflagen gebunden, beispielsweise Sparmaßnahmen in den südlichen Euro-Ländern. Aber es stimmt: Mit dem ESM verpflichten sich die wohlhabenden Euro-Staaten zu mehr finanzieller Solidarität als früher.

    Kasten
    ESM und Fiskalpakt
    Der Europäische Stabilitätsmechanismus ESM soll 700 Milliarden Euro einsammeln, um Hilfen für Euro-Staaten zu finanzieren, die sich am Markt nicht mehr zu erträglichen Kosten verschulden können.
    Mit dem Fiskalvertrag verpflichten sich alle EU-Staaten außer Großbritannien und Tschechien, ihre Schulden zu reduzieren. Die jährliche Neuverschuldung soll grundsätzlich 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht übersteigen. Sonst können Strafen fällig werden.