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  • Die Arbeit ist fast geschafft

    Verkauf von ehemaligen DDR-Agrarflächen geht in die letzten Runden/ Preise für Wälder und Wiesen werden immer teurer

    Die Privatisierung ehemals volkseigener DDR-Äcker und -Wälder ist bald abgeschlossen. Von den einst über drei Millionen Hektar Land- und Forstwirtschaftsfläche sind noch 350.000 Hektar übrig geblieben. Auf die Mitarbeiter der mit dem Verkauf und der Rückübertragung beauftragten Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) kommen jetzt Stellenkürzungen zu.

    Der Landverkauf hat dem Bund mittlerweile über fünf Milliarden Euro eingebracht. Seit 20 Jahren privatisiert die BVVG nun schon ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und Gebäude. Seen, Bergwerke oder Bauland gehören ebenso dazu wie Scheunen, Speicher oder Ställe. Insgesamt ein Drittel der Größe der ehemaligen DDR umfasste 1992 die Fläche, die es zu privatisieren galt. Jetzt sind es nur noch sechs Prozent.

    Die Privatisierung schreitet weitgehend planmäßig voran. „Die Verkäufe im landwirtschaftlichen Bereich laufen sehr gut“, sagt BVVG-Geschäftsführer Wilhelm Müller. Bei den Seen gebe es noch Probleme. Bis 2014 soll der gesamte Waldbesitz veräußert sein. Noch bis 2025 ist das Unternehmen mit dem Landverkauf beauftragt – so steht es im Gesetz.

    Mit abnehmendem Flächenbesitz werden auch die Aufgaben immer weniger. Das bedeutet Stellenabbau. Ab 2016 plant das Unternehmen die Schließung von vier der insgesamt acht Niederlassungen. Neubrandenburg, Cottbus, Halle und Erfurt sind betroffen. Dresden, Magdeburg, Berlin und Schwerin bleiben bestehen. Wie viele Stellen abgebaut werden, ist ungewiss. Derzeit arbeiten rund 670 Mitarbeiter im Unternehmen. Betriebsbedingte Kündigungen soll es nicht gegeben.

    Über die Jahre sind die Preise für ehemals volkseigenen Wiesen, Wälder und Äcker in die Höhe geklettert. Im ersten Halbjahr 2012 hat es einen Preisanstieg von im Schnitt rund acht Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gegeben. Beim Blick auf die jüngere Vergangenheit, in der sich die Flächen jedes Jahr um durchschnittlich rund 20 Prozent verteuerten, ist das recht moderat.

    Nach Schätzungen der BVVG werden die Preise auch in Zukunft nach oben gehen. Den Vorwurf, sie sei Preistreiber auf dem landwirtschaftlichen
    Bodenmarkt und fördere den Ausverkauf von Ackerland an Investoren, weist die Gesellschaft entschieden zurück. „Es sind die Landwirte vor Ort, die oftmals den Zuschlag bekommen“, meint BVVG-Geschäftsführer Müller. Der Anstieg der Bodenpreise sei eine globale Entwicklung und man beteilige sich auch nicht an Ausschreibungen.

  • Alleinleben ist Trend

    Die Zahl der Ein-Personen-Haushalte bewegt sich auf Rekordhoch/ Männer managen heute deutlich häufiger den Haushalt für sich

    Jeder fünfte Deutsche lebt ohne Partner, Familie oder Mitbewohner. Das ist Rekord. „Noch nie war die Alleinlebendenquote so hoch“, sagte Roderich Egeler, der Präsident des Statistischen Bundesamts, bei der Vorstellung des Mikrozensus 2011 in Berlin. Vor allen im Osten des Landes und in Großstädten boomen Ein-Personen-Haushalte.

    In Deutschland lebten laut der Bevölkerungsbefragung im vergangenen Jahr 15,9 Millionen Menschen allein. 20 Jahre zuvor  waren es noch 11,4 Millionen. Das entspricht einer Steigerung um 40 Prozent. Die Gründe für die drastische Zunahme sind vielfältig. „Junge Menschen heiraten immer später“, erläutert Egeler. Auch die längeren Ausbildungszeiten oder die immer stärker werdenden Anforderungen der Arbeitswelt an Flexibilität und Mobilität würden eine Rolle spielen.

    Vor allem in Ostdeutschland ist Ein-Personen-Wohnen angesagt. Hier ist die Zahl der Alleinlebenden seit der Wiedervereinigung um 57 Prozent gestiegen. Der Westen des Landes verzeichnete einen moderateren Anstieg von 35 Prozent. Ein Blick auf die Bundesländer zeigt: In die Stadtstaaten, also in Berlin, Bremen und Hamburg, zieht es überproportional viele Menschen, die ein Sololeben führen.

    Je größer die Gemeinde, desto höher die Quote. Hannover, Berlin und Leipzig belegen im Ranking der 15 größten deutschen Städte die ersten Plätze was die Zahl der Alleinlebenden angeht. Jeweils etwas über 30 Prozent betrug ihr Anteil 2011. Dortmund und Duisburg landen mit 24 und 22 Prozent auf den hinteren Rängen. Zum Vergleich: In Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern lebten nur 14 Prozent der Bevölkerung allein.

    Die gute Infrastruktur, also viele Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte oder Kitas, könne Grund für die hohen Quoten in Großstädten sein, so Egeler. Alleinleben sei allerdings oft mit Problemen verbunden. Überdurchschnittlich häufig bezögen Alleinlebende Hartz IV. Überdurchschnittlich häufig seien sie von Armut gefährdet.

    Ein Blick auf die Geschlechter zeigt: Männer leben heute deutlich häufiger im Ein-Personen-Haushalt. Während die Zahl der Solo-Frauen zwischen 1991 und 2011 um 16 Prozent gestiegen ist, hat sich die Zahl der Solo-Männer in diesem Zeitraum um 81 Prozent erhöht.

    Erwerbstätige Frauen profitieren offensichtlich vom Alleinleben. Sie sind häufiger in Führungspositionen anzutreffen als weibliche Beschäftigte, die sich die Wohnung mit anderen teilen. Bei den Männern verhält es sich umgekehrt. Solo-Männer sind zudem auch eher ohne Arbeit als ihre Kollegen mit Gemeinschaftswohnung. Bei Frauen zeigt sich ein ausgeglichenes Bild. Eine Erklärung für dieses Phänomen liefern die Forscher allerdings nicht: „Wir fragen nicht warum“, sagte Mikrozensus-Mitwirkende Julia Weinmann.

    In Zukunft wird die Zahl der Alleinlebenden weiter steigen. 2030 werden voraussichtlich rund 23 Prozent der Einwohner Deutschlands einen Ein-Personen-Haushalt führen. Das prognostizieren die Statistiker.


    Mikrozensus erklärt

    Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung in Deutschland und in Europa und wird vom Statistischen Bundesamt organisiert. Ein Prozent der deutschen Privathaushalte wird jedes Jahr befragt. Der Fokus der Untersuchung variiert von Jahr zu Jahr. 2011 lag er bei den Alleinlebenden, 2010 bei Menschen mit Migrationshintergrund. Für die meisten Fragen besteht eine Auskunftspflicht.

  • Reiche sollen Zwangsanleihen zeichnen

    DIW rechnet mit Einnahmen von bis zu 230 Milliarden Euro

    Die reichsten Deutschen sollen einen Teil der Staatsschulden übernehmen. Damit könnte der Staat nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) bis zu 230 Milliarden Euro zusätzlich einnehmen. „Mit Zwangsanleihen und einmaligen Vermögensabgaben könnten Privathaushalte mit hohen Vermögen und Einkommen zur Refinanzierung und zum Abbau der Staatsschulden herangezogen werden“, schlagen die Forscher vor. Betroffen wären davon 4,4 Millionen Haushalte, acht Prozent der Bevölkerung.

    Zwangsanleihen sind verpflichtende Kredite an den Staat. Diese Darlehen können auch verzinst und zurückbezahlt werden. Mit einer zusätzlichen Vermögensabgabe will das DIW den Schuldenstand senken. Beispiele für solche Sondersteuern gab es auch in Deutschland. 1913 wurde ein einmaliger Wehrbeitrag eingeführt, den jeder Bürger mit mehr als 10.000 Mark Vermögen oder mehr als 5.000 Mark Einkommen entrichten musste. Nach dem Zweiten Weltkrieg verlangte der Staat eine Vermögensabgabe. 1952 gab es eine Zwangsanleihe für die Wirtschaft für Investitionen in die Grundstoffindustrien.

    Das DIW will die Abgabe auf den wohlhabendsten Teil der Bevölkerung begrenzen. Dafür schlägt das Institut hohe Freibeträge vor. 250.000 Euro darf ein Alleinstehender, 500.000 Euro ein Paar besitzen, bevor der Fiskus zuschlägt. Für jedes Kind ist ein Freibetrag von 100.000 Euro vorgesehen. Von dem darüber hinaus vorhandenen Vermögen sollen die Reichen zehn Prozent abgeben. Hohe Freibeträge von bis zu fünf Millionen Euro für Unternehmensanteile und Beteiligungen sollen verhindern, dass dem Mittelstand finanziell die Puste ausgeht. Auch Immobilien, die gut die Hälfte der gesamten Vermögenswerte ausmachen, wollen die Forscher als Bemessungsgrundlage zu einem aktuellen Verkehrswert heranziehen.

    „Die Umverteilung von Einkommen, die insbesondere in den letzten zehn Jahren von unten nach oben stattgefunden hat, würde wieder teilweise rückgängig gemacht“, erläutert DIW-Chef Gert Wagner. Die Einkommenszuwächse seien vor allem bei den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung gelandet und die Verteilung ungerechter geworden. Eine Sonderabgabe sei auch eine Zukunftsinvestition, weil der Staat Spielräume für Investitionen in Schulen oder Hochschulen erhalten würde.

    Die Berliner Forscher halten Zwangsanleihen auch für ein sinnvolles Instrument für die Euro-Krisenländer. Zumeist würden die privaten Vermögen dort deutlich höher sein als der Schuldenstand des Staates. In Deutschland haben die Bürger nach Abzug aller Verbindlichkeiten fast das Vierfache der jährlichen Wirtschaftsleistung von 2,5 Billionen Euro angespart, in Italien 555 Prozent und in Frankreich 510 Prozent. Auch in Portugal, Griechenland und Spanien vermuten die Forscher sehr hohe Vermögen, die zum Kampf gegen die Verschuldungskrise herangezogen werden könnten.

    Die Bundesregierung sieht derzeit jedoch keinen Bedarf für eine Vermögensabgabe. „Wir haben in Deutschland keine Probleme mit den Staatseinnahmen“, sagt der Sprecher des Finanzministeriums, Martin Kotthaus. Der Vorschlag könne für einige Länder aber interessant sein.

  • Possenspiel

    Kommentar zum Meldegesetz

    Bundesregierung und Bundestag liefern gerade ein Possenspiel ab. Es geht um das neue Meldegesetz, dass eine handvoll Abgeordneter in der vergangenen Woche zunächst nahezu unbemerkt im Parlament verabschiedete. Jetzt, da die Kritik daran von allen Seiten laut wird, rudert die Bundesregierung zurück. Dabei hat sie das Gesetz selbst in den Bundestag eingebracht.

    Der Sinneswandel kommt nicht von ungefähr. Denn in letzter Minute hat der zuständige Innenausschuss das Gesetz auf den Kopf gestellt. Es geht um den Umgang der Behörden mit den Daten der Bürger, etwa ihren Adressen und vollständigen Namen. Diese Informationen muss jedermann zwangsläufig beim Meldeamt hinterlassen. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass jeder Bürger einer möglichen Weitergabe seiner Daten zustimmen muss. Plötzlich – und mit einer Formulierungshilfe des Innenministeriums, sollen die Bürger der Weitergabe nur noch widersprechen dürfen. Das macht in der Regel kaum jemand. Der Datenschutz ist also praktisch ausgehebelt. Ausgerechnet der Staat wird auf diese Weise zum großen Datenhändler, jener Staat, der vor Datenhaien wie Google oder Facebook immer warnt.

    Das Kind liegt schon fast im Brunnen. Nur der Bundesrat kann das Gesetz noch stoppen und wird dies nach den massiven Protesten wohl auch tun. Doch für die Bundesregierung ist der Vorgang mehr als peinlich. Die eigenen Parteigänger im Parlament haben ihre Minister bloß gestellt. Schlimmer noch, die Abgeordneten von Union und FDP setzen die Interessen der Bürger auf den zweiten Rang und die der Werbewirtschaft auf den ersten. Fadenscheinig klingt da die Begründung des Innenministers, die neue Fassung sei für die Verbraucher immerhin noch besser als die alte. Nein, der Vorgang bedarf einer öffentlichen Erklärung. Sonst bleibt der Eindruck, dass sich die Koalition sich von kleinen Lobbygruppen die Gesetze formulieren lässt.

  • Nun arbeitet jeder auf eigene Rechnung

    Die Steuer- und Abgabenlast ist in Deutschland weiter gestiegen / Steuerzahlerbund fordert härteren Sparkurs

    Erst ab dieser Woche arbeiten die Beschäftigten in Deutschland für den eigenen Konsum. Bis zum letzten Wochenende gingen alle Einkünfte rechnerisch an den Staat. Am Sonntag, um 5:20 Uhr waren die Kassen des Fiskus und der Sozialkassen schließlich genügend aufgefüllt. „Die Steuerzahler mussten 2012 gut zwei Tage länger für den Staat arbeiten als im Vorjahr“, kritisiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Reiner Holznagel.

    51,7 Prozent des Arbeitseinkommens müssen die Bundesbürger in diesem Jahr abführen. Von 100 Euro kassiert das Finanzamt 31 Euro. Weitere gut 20 Euro kosten die Beiträge zu den Sozialkassen. Den Hauptgrund für die steigende Abgabenlast sieht Holznagel in heimlichen Steuererhöhungen. Die Steuerlast steige durch die Progression im Einkommensteuertarif doppelt so stark an wie Löhne oder Gehälter. Auf acht Milliarden Euro schätzt der Verband die auf diese Weise zusätzlich eingetriebenen Steuergroschen. Der Staat müsse endlich das Versprechen einlösen, die so genannte kalte Progression abzubauen. Dieser Effekt ist dafür verantwortlich, dass steigende Einkommen zu einem großen Teil vom Finanzamt wieder genommen werden.

    Im internationalen Vergleich steht Deutschland bei der Belastung der Bürger mit Abgaben mit an der Spitze. Bei einem Single, der inklusive der Arbeitgeberanteile am Lohn, laut Berechnung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa (OECD) knapp 66.000 Euro im Jahr kostet, behält netto nur wenig mehr als die Hälfte im Portemonnaie übrig. Nur Belgien verlangt mehr von den Alleinstehenden. Bei Familien mit einem Alleinverdiener sieht es besser aus. Hier gehen bei zwei Kindern nur 34 Prozent der Arbeitskosten für Steuern und Sozialabgaben drauf. Damit nimmt Deutschland Platz 13 unter den führenden Industrienationen ein. Bei Doppelverdienern mit zwei Kindern ist es der vierte Rang hinter Belgien, Frankreich und Italien.

  • Fernbeziehung mit Kollegen

    Moderne Technik macht arbeiten über lange Distanzen möglich/ Chats, Telefon- oder Videokonferenzen bergen zahlreiche Tücken

    Ein Chat mit dem Projektverantwortlichen in London, eine Videokonferenz mit dem Chef in Tokio: Bereits ein Drittel der Fach- und Führungskräfte arbeitet über die ganze Welt verteilt. Das hat eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmen ComTeam ergeben. Für Firmen ist die sogenannte virtuelle Teamarbeit Chance und Herausforderung zugleich.

    Der entscheidende Fallstrick virtueller Zusammenarbeit liegt in den  langen Distanzen. „Bewährte Muster wie physische Präsenz oder Statussymbole wirken hier nicht mehr“, sagt Studienleiter Lorenz Forchhammer. „Fehlt die persönliche Verbindung, mangelt es häufig an Vertrauen in die andere Person“, beobachtet die Berliner Organisations- und Personalberaterin Liane Dannenberg-Schütte.

    Doch gerade Vertrauen braucht es, wenn ein Projekt gelingen soll. Wichtig ist es deshalb, eine klare Team-Identität zu schaffen. Das muss der Team-Chef in die Hand nehmen. „Er kann dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiter am Anfang des Projekts kennen lernen“, so Beraterin Dannenberg-Schütte. Wenn man wisse, wie das Gegenüber ticke, würden Kommunikationsprobleme seltener auftreten. 

    Vieles spielt sich bei virtueller Zusammenarbeit im Zwischentonbereich ab. Mimik, Gestik oder die Stimmung der Beteiligten fallen weitestgehend aus. „Am Telefon und bei schlechter Bildqualität kann man nicht sehen, ob ein Teilnehmer gerade die Gesichtszüge entgleisen, weil er mit einem Vorschlag nicht einverstanden ist“, so ComTeam-Vorstand Forchhammer. Hier müsse nachgehakt werden. Die Frage muss lauten: Und wie sehr bist Du einverstanden mit dem Vorschlag?

    Weitere Hürde: Agieren Teams weit voneinander entfernt, bekommen sie nicht mit, was die anderen tun, was deren Probleme sind und was sie leisten. „Da denken die einen, die anderen würden die ganze Zeit nur Däumchen drehen oder Quatsch machen“, erläutert Dannenberg-Schütte. Klare Aufgaben- und Zieldefinitionen sind hier wichtig.

    Für Unternehmen bedeutet virtuelle Kommunikation eine große Chance: Sie bringt Tempo in Projekte, was Geld spart. Die Betroffenen begegnen der Technik zwiespältig: 80 Prozent der insgesamt 447 Befragten der ComTeam-Studie erwarten künftig eine starke Belastung durch die ständige Präsenz, die Smartphones oder Laptops ermöglichen. Fast ebenso viele befürchten eine Informationsüberflutung.

    Gleichzeitig bedeuten die neuen Arbeitsformen für die Studienteilnehmer mehr Freiheit, besseres Wissensmanagement und schnellere Ergebnisse. „Belastungen einerseits, Freiheit andererseits sind zwei Seiten einer Medallie“, sagt Untersuchungsleiter Forchhammer. Sein Rat: Unternehmen sollten einen klaren Rahmen für die Nutzung neuer Kommunikationsformen setzten.

    Gerade prüft das Bundesarbeitsministerium, ob die Arbeitsschutzgesetze noch zeitgemäß sind und Arbeitnehmer ausreichend vor Stress durch moderne Technik schützen. Einige  Unternehmen haben bereits Maßnahmen gegen das Dauer-Stand-by ergriffen. So hat der Autokonzern VW unlängst mitgeteilt, dass Mitarbeitern eine halbe Stunde nach Dienstende keine E-Mails mehr auf ihre Smartphones weitergeleitet werden. Und BMW erwartet nicht, dass am Wochenende auf Mails reagiert wird.

  • Achtung Pflegelücke!

    Ab 2013 will der Staat Pflegezusatzversicherungen fördern/ Für Männer könnte es sich dennoch lohnen, noch in diesem Jahr einen Vertrag zu unterzeichnen

    Wer für den Pflegefall vorsorgen möchte, kann dies mit einer privaten Zusatzversicherung tun. Experten empfehlen eine Pflegetagegeldpolice. Ab 2013 will die Bundesregierung die Policen mit 60 Euro im Jahr bezuschussen. Den Vorschlag des Gesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) hat der Bundestag kürzlich gebilligt.

    Eine Pflegetagegeldversicherung schließt die Kostenlücke, die entsteht, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse nicht ausreichen. „Für die meisten Verbraucher ist die Police die beste Wahl“, sagt Karin Roller, Versicherungsberaterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Gegensatz beispielsweise zur Pflegekostenversicherung  können Versicherte das Geld im Pflegefall so verwenden wie sie wollen –auch für die Pflege von einem Laien.

    Diese Versicherung hat allerdings einen Haken: Diejenigen, die den Schutz am dringendsten benötigen, bekommen ihn nicht oder müssen extrem hohe Beiträge berappen. Die Unternehmen machen Gesundheitschecks. „Ältere und Kranke zahlen viel höhere Beiträge,“ so Roller. Antragsteller mit hohem Pflegerisiko wiesen sie ab.

    Ab 2013 könnte sich das ändern. Dann will der Staat private Pflegetagegeldversicherungen mit fünf Euro im Monat fördern. Versicherern, die geförderte Policen anbieten, ist es dann nicht gestattet, Antragsteller aufgrund gesundheitlicher Risiken abzulehnen. Nur bei Minderjährigen oder bereits pflegebedürftige Personen dürfen sie dies tun.

    Ob auch Besitzer bestehender Policen von der Förderung profitieren, steht noch nicht fest. „Es muss geprüft werden, inwieweit bereits abgeschlossene Verträge den Kriterien für künftige Verträge genügen, gegebenenfalls angepasst werden können und so entsprechend förderfähig werden“, sagt eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums.

    Für Männer könnte es sich allerdings lohnen, noch in diesem Jahr eine private Pflegetagegeldpolice abzuschließen – auch wenn der Staat im kommenden Jahr fünf Euro im Monat dazu gibt. Derzeit kommen Männer noch deutlich günstiger davon als Frauen, weil die Anbieter unter anderem das Geschlecht in ihre Kostenkalkulation einbeziehen. Für einen 55-Jährigen hat die Stiftung Warentest (Finanztest 2/2011) rund 55 Euro im Monat für einen guten Tarif ausgerechnet. Eine Frau würde im gleichen Alter 70 Euro bezahlen.

    Ab dem 21. Dezember 2012 müssen die Unternehmen Unisex-Tarife anbieten. „Die Anbieter werden die Prämien so angleichen, dass es für Männer teurer wird“, prognostiziert Roller. Für Frauen könnte es günstiger werden – oder auch nicht. „In die Zukunft blicken können wir leider nicht“, so die Versicherungsexpertin. „Im schlechtesten Fall zahlen Männer genauso hohe Prämien wie Frauen derzeit.“


    So teuer kann Pflege sein

    Schnell ist vorgerechnet, wie  groß die Kluft zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen aus der Pflegekasse sein kann. Monatlich 3.000 Euro kostet ein Heimplatz in der höchsten Pflegestufe im Durchschnitt. Bis zu 1.918 Euro gibt der Staat zu den entstehenden Ausgaben dazu. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren. Da ist die Rente schnell aufgebraucht und Angehörige müssen für die restlichen Kosten aufkommen. Nur wenn nicht genügend Geld in der Familienkasse ist, springt das Sozialamt ein.      

  • Fluggäste bekommen Schlichtungsstelle

    Bundeskabinett will Ombudsmann einsetzen lassen / Verbraucherschützer bemängeln Mogelpackung

    Flugpassagiere können bei Ärger mit ihrer Airline bald eine Schlichtungsstelle anrufen. Ein Gerichtsverfahren gegen die Fluggesellschaft aufgrund von Streitigkeiten um vergleichsweise kleine Beträge soll den Kunden damit künftig erspart bleiben. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, den das Bundeskabinett heute beschließen will.

    Wann der Ombudsmann seine Arbeit aufnimmt, ist noch ungewiss. Zunächst muss das Gesetz noch den Bundestag passieren. Dann richtet der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Stelle ein. In dieser Organisation sind die meisten wichtigen Fluggesellschaften Mitglied, die sich damit auch dem Schlichtungsverfahren stellen. Zwei großen Unternehmen bleiben jedoch draußen. Ryanair und Easyjet, die beide nach Erfahrungen von Verbraucherschützern besonders häufig zur Beschwerde Anlass geben, lehnen die Einrichtung ab. Dagegen sind mit der Lufthansa und Air Berlin die beiden größten Unternehmen der Branche in Deutschland dabei.

    Das ist einer der wichtigen Kritikpunkte an dem Gesetz, dass nach jahrelangen Verhandlungen zwischen der Regierung und der Branche zustande kommt und inhaltlich wesentlich von den Unternehmen mit geschrieben wurde. „Damit alle Verbraucher zu ihrem Recht kommen, muss die ganze Branche mitmachen“, verlangt der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Doch dies bleibt vorerst ein Wunsch. Denn das Justizministerium beharrt auf einer freiwilligen Teilnahme an dem Verfahren. Das Gesetz sieht allerdings eine behördliche Schlichtung für Streitfälle vor, in denen sich die Airlines der freiwilligen Vermittlung verweigern.

    Grundsätzlich sollen die Schlichter für Auseinandersetzungen mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro zwischen den beteiligten Parteien vermitteln. Unklar ist noch, ob sich Fluggäste tatsächlich mit allen üblichen Konflikten an die Stelle wenden können. Geregelt werden zum Beispiel Entschädigungen wegen Flugausfällen oder bei überbuchten Maschinen. Auch mit Schadenersatzansprüchen wegen verschwundener Gepäckstücke oder Schäden am Koffer oder Rucksack dürfen die Passagiere sich an den Ombudsmann wenden, sofern sie sich nicht schon vorher mit der Airline über einen Ausgleich verständigen können.

    Im Gesetzestext sind jedoch nur bestimmte Fälle für die Schlichtung konkret benannt. Andere, durchaus häufige Ärgernisse, werden nicht erwähnt oder gar ausdrücklich ausgeschlossen. So haben Geschäftsreisende und Pauschalreisende nichts von dem Verfahren. Auch fehlerhafte Internetbuchungen, Stornogebühren oder Hürden beim flexiblen Einsatz von Hin- und Rückflügen bleiben nach Angaben des vzbv unberücksichtigt. Dagegen hatte der BDL angekündigt, dass die Schlichter auch über die konkret beschriebenen Fälle hinaus im Sinne der Fluggäste tätig werden können.

    Sinnvoll ist das außergerichtliche Einigungsverfahren allemal. Seitdem die Fluggastrechte aus dem Jahr 2005 in Kraft sind, leitete das Luftfahrt-Bundesamt mehr als 5.000 Bußgeldverfahren gegen Fluggesellschaften ein. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Verfahren stark an. Doch das Amt nutzt den betroffenen Passagieren selbst wenig. Die Behörde geht nur gegen die Ordnungswidrigkeiten vor. Ansprüche muss jeder Kunde selbst gerichtlich durchsetzen. Das Justizministerium hofft nun auf eine deutliche Entlastung der Gerichte.

    Ursprünglich wollte die Bundesregierung deutlich weiter gehen. Die Luftfahrtunternehmen sollten sich der bereits bestehenden Schlichtungsstelle für den Verkehr anschließen, an die sich zum Beispiel die Bahnkunden wenden können. Doch da wollten die Airlines nicht mitspielen. Nun hofft die Regierung auf die Sogwirkung eines erfolgreichen Verfahrens auf die außen stehenden Gesellschaften. Die Zeit läuft in dieser Frage ohnehin gegen die Fluggesellschaften. Denn im kommenden Jahr wird die EU Regeln für die außergerichtlichen Streitvermittler erlassen. Dann müssen alle Unternehmen mitziehen.

  • Angriff auf Fernverkehrsmonopol

    Auf der Strecke von Hamburg nach Köln bekommt die Deutsche Bahn Konkurrenz / HKX will mit dem Konzern mit Billigpreisen Kunden abjagen

    Mit Kampfpreisen will das neue Eisenbahnunternehmen Hamburg-Köln-Express (HKX) der Deutschen Bahn Kunden abjagen. Auf der lukrativen Strecke will die Privatbahn zwischen 20 und 60 Euro für die einfache Fahrt verlangen. Bei der Bahn kostet eine Reise über die gesamte Distanz wenigstens den Sparpreis von 29 Euro. Am 23. Juli will HKX den ersten Zug vom Rhein an die Alster schicken. Drei Zugpaare verkehren dann zwischen beiden Großstädten. Noch sind keine Tickets dafür erhältlich. Erst am 4. Juli startet der Vorverkauf im Internet und über eine Telefonhotline. Auch der Fahrplan wird erst am kommenden Mittwoch freigeschaltet. Dann lassen sich die Züge des Neulings auch im Fahrplan der Deutsche Bahn finden.

    HKX greift die Deutsche Bahn auf einer Paradestrecke an. Die Tour führt durch das bevölkerungsreiche Nordrhein-Westfalen mit Haltestellen in Osnabrück, Münster, Duisburg, Gelsenkirchen, Essen und Düsseldorf. „Über weitere Strecken denken wir zu einem späteren Zeitpunkt nach“, erläutert Firmensprecherin Renate Bader. Auf die Konkurrenz regiert die Bahn gelassen. „Wir werden unser Angebot wie bisher weiterführen“, kündigt ein Sprecher an. Auf einen Preiskampf will sich der Konzern zunächst also nicht einlassen.

    Bislang hat die Deutsche Bahn auf Fernstrecken ihr Monopol weitgehend erhalten können. Lediglich zwischen Rostock und Leipzig verkehrt ein Fernzug des Unternehmens Interconnex, das ebenfalls mit günstigen Tickets um Kunden wirbt. Ansonsten herrscht der bundeseigene Konzern das Fernverkehrsnetz. Nur im Nahverkehr und beim Gütertransport ist der Wettbewerb bisher in Gang gekommen.

    Die fehlende Konkurrenz hat gute Gründe. Für Neueinsteiger ist der Einstieg in das Geschäft mit Fernreisen teuer und riskant. Denn anders als im Nahverkehr sind die Erlöse daraus nicht garantiert. S- und Regionalbahnen werden von den Ländern oder den Kommunen bestellt und bezahlt. Im Fernverkehr arbeiten die Unternehmen komplett auf eigene Rechnung. Auch die Triebwagen und Waggons müssen erst einmal finanziert werden. HKX hat zum Beispiel bisher 16 Millionen Euro investiert, um sich auf einer gewöhnlich gut ausgelasteten Strecke mit der Bahn zu messen.

    Die Ausgaben halten sich noch in Grenzen. Neue Züge sind um ein vielfaches teurer. HKX kooperiert daher mit dem Eisenbahnunternehmen Veolia, das die Technik für die Verkehrsverbindung stellen wird, inklusive der Lokführer und den Instandshaltungswerken. Gefahren wird vergleichsweise alten Zügen aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Ausstattung entspricht der der damaligen 1. Klasse. Ein Zug fährt mit jeweils sechs Waggons. Fünf davon sind der preisgünstigen Basisklasse zugeordnet, im sechsten ein Komfortbereich angeboten, in dem unter anderem eine Mahlzeit an den Platz geliefert wird. Im gesamten Zug sollen Tische mit Steckdosen und Internetverbindung verfügbar sein.

    Andere Konkurrenten der Bahn auf langen Strecken müssen noch auf den Startschuss für den Wettbewerb warten. Denn noch ist der Omnibusverkehr als weitere Konkurrenz zur Bahn nicht freigegeben. Bund und Länder verhandeln noch über Details der Regelung, die den Bussen den Weg frei machen wird. „Wir rechnen fest damit, dass es noch in diesem Jahr passieren kann“, heißt es beim Verband der Omnibusunternehmen. Anfang nächsten Jahres könnte dann auch auf der Strasse eine Billigkonkurrenz zum Schienenverkehr zum Angriff blasen.

  • „Wir wollen ein besseres Europa“

    Eine Volksabstimmung über Fiskalpakt und ESM will Herta Däubler-Gmelin durchsetzen. Klage vor dem BVG

    Hannes Koch: Sie bereiten eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den europäischen Fiskalpakt und den permanenten Rettungsschirm vor. Mit diesen Verträgen verabreden die Euro-Staaten, ihre Staatshaushalte zu sanieren und einen Notgroschen zurückzulegen. Was ist daran falsch?

    Herta Däubler-Gmelin: Wenn es nur so harmlos wäre, wie Sie es beschreiben! In Wirklichkeit geschieht etwas ganz anderes. Der Fiskalpakt und der neue Rettungsschirm ESM werden in  völkerrechtliche Verträge gegossen, die nicht kündbar sind. Beide Verträge verändern die Haushaltsbefugnisse des Deutschen Bundestages gravierend. Die Bürgerinnen und Bürger, deren Verfassungsbeschwerde Professor Degenhart und ich vertreten, argumentieren deshalb: Unser Recht, einen Bundestag zu wählen, der auch etwas zu sagen hat, wird massiv beeinträchtigt.  

    Koch: Geht es Ihnen um die Zustimmung der Bürger oder finden Sie, dass Europa zu stark wird?

    Däubler-Gmelin: Wir sind sehr für Europa. Allerdings für eines, das rechtsstaatlich und demokratisch ist. Wir wollen ein besseres Europa. Wir sind nicht für ein Europa, in dem lediglich Regierungen, Eurokraten und Banken bestimmen. Deswegen sagen wir mit dem Bundesverfassungsgericht, dass jeder Hoheitstransfer in den ganz kritischen Kernbereichen unseres Gemeinwesens der Zustimmung der Bürger bedarf. Außerdem sollte man die Kompetenzen, die den nationalen Parlamenten entzogen werden, beim europäischen Parlament ansiedeln.  

    Koch: Sie sagen, der Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt seien nicht mehr kündbar. Wenn aber der Bundestag einen solchen Vertrag ändern wollte, könnte er es. Sind seine Rechte damit nicht gewahrt?

    Däubler-Gmelin: Nein, einseitig kann der Bundestag das nicht. Unsere Verfassung setzt jedoch voraus, dass der Bundestag selbstständig handeln kann, ohne von der Zustimmung anderer Regierungen abhängig zu sein. Ein Beispiel: Bundestag und Bundesrat haben gemeinsam mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Schuldenbremse in die Verfassung geschrieben. Sollte der Fiskalpakt nun völkerrechtlich verbindlich werden, kann der deutsche Gesetzgeber die deutsche Schuldenbremse nicht mehr ändern. Er muss stattdessen übernehmen, was im Fiskalvertrag steht. Und genau das beeinträchtigt die Rechte des Bundestages.

    Koch: Wenn der Bundestag die Schuldenbremse nach Ende der Krise lockern wollte, würde er damit die Bundesregierung beauftragen. Diese trüge das Anliegen dem Europäischen Rat vor. Und gemeinsam könnten die Euro-Staaten den Fiskalpakt doch modifizieren?

    Däubler-Gmelin: Ja, das wäre gemeinsam durch einen Vertrag möglich, beseitigt aber nicht das Problem. Der Bundestag hätte in einem Zentralbereich keine eigene Entscheidungsbefugnis mehr. Er könnte nur noch als Bittsteller gegenüber anderen Regierungen auftreten. Die Bundesregierung kann ebenfalls nur einen Vorschlag auf europäischer Ebene machen. Ihr sind die Hände gebunden, wenn die anderen Staaten nicht mitziehen. Laut Demokratiegebot muss der Bundestag aber selbst das Budgetrecht ausüben und festlegen können, was mit den Steuergeldern der Bürger passiert. Die Betonung liegt auf „selbst“. Wenn man solche Hoheitsbefugnisse übertragen will, muss man den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts folgen und die Bürger um ihre Zustimmung bitten.

    Koch: Was meinen Sie – würden die Bundesbürger tatsächlich zustimmen?

    Däubler-Gmelin: Darüber kann ich nur spekulieren. Ich glaube aber, dass die Bürger ein besseres, ein demokratischeres Europa wollen. Deshalb besteht die Aussicht, dass sie dieses akzeptieren, weil sie davon profitieren.

    Koch: Was müsste die Bundesregierung tun, um die Zustimmung zu erhalten?

    Däubler-Gmelin: Zunächst einmal sollte sie anerkennen, dass eine Volksabstimmung nötig ist. Auf diesem Weg ist die Kanzlerin noch nicht. Sollte sie ihn einschlagen, müssten sie und alle Parteien für ein bürgerfreundliches Europa werben.

    Koch: Setzen Sie mit Ihrer Klage nicht Europa und seine gemeinsame Währung auf´s Spiel?

    Däubler-Gmelin: Das ist ein beliebtes Totschlagargument. Der vorläufige Rettungsschirm reicht noch bis weit ins Jahr 2013. Der ESM ist vorläufig also nicht nötig. Und die Regeln des Fiskalpaktes sind zum großen Teil bereits im sogenannten Sixpack vorhanden. Wir brauchen die Übertragung des nationalen Budgetsrechts auf Europa nicht, um den Euro zu retten.

    Bio-Kasten
    Herta Däubler-Gmelin (68) war von 1998 bis 2002 Justizministerin der Bundesregierung aus SPD und Grünen. Heute arbeitet sie unter anderem als Anwältin und Rechtsprofessorin der Freien Universität Berlin. Zusammen mit „Mehr Demokratie e.V.“ will sie Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt einlegen. Mehr als 15.000 Bürger haben sich bereits angeschlossen.

  • Geld waschen am Daddelautomaten

    Sicherheitslücken bei Geldspielgeräten lassen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu / Grüne fordern bessere Kontrolle

    Daddelautomaten sind offenkundig ins Visier von Kriminellen geraten. Denn die Geldspielautomaten können so manipuliert werden, dass sie als Tatwerkzeug bei Geldwäsche und Steuerhinterziehung eingesetzt werden können. „Was gemacht werden kann, wird auch gemacht“, befürchtet der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick. Auf Druck der Grünen im Finanzausschuss des Bundestags wurde nun eine Arbeitsgruppe der obersten Finanzbehörden eingesetzt, die Vorschläge gegen den Missbrauch der Spielhallen entwickeln soll.

    Ein Fall aus Essen zeigt die Dimensionen, um die es dabei geht. 2010 nahm die Polizei eine Großfamilie fest, die Spielhallen betrieb und die Geräte so manipulierte, dass der zu versteuernde Gewinn mäßig blieb. Darüber hinaus vermittelten die Täter nach Erkenntnissen des Landeskriminalamtes illegal Sportwetten und boten ebenfalls verbotene Glücksspiele im Internet an. Die Ermittler konnten allein in diesem Falle illegale Umsätze von 120 Millionen Euro nachweisen.

    Im Prinzip bieten sich zwei grundsätzliche Möglichkeiten an, den Staat zu hintergehen. Ein Betreiber von Automaten könnte dafür sorgen, dass die Geräte weniger Gewinn ausweisen als sie tatsächlich eingespielt haben. Dann spart er Steuern. Oder es werden umgekehrt Umsätze und Gewinne künstlich erzeugt und vom System des Geldspielers angezeigt. Dann zahlt der Betreiber dafür zwar Steuern, hat aber im Gegenzug womöglich Schwarzgeld in saubere Scheine umgewandelt.

    Wie stark die organisierte Banden die Geldspielautomaten manipulieren oder für Geldwäsche zweckentfremden, ist nicht bekannt. Doch nach Einschätzung von Experten sind die staatlichen Kontrollen der Daddelkisten und der mit ihnen gemachten Gewinne nachlässig. Die Düsseldorfer Kripo warf der für der zuständigen Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in einer Bundestagsbefragung vor, dass keines der vom Amt zugelassenen Glücksspielautomaten den Anforderungen der Steuergesetze entspreche. „Dadurch wird unkontrollierbar Steuerverkürzung und Geldwäsche möglich“, teilte die Polizei den Abgeordneten mit.

    Die PTB wiegelt ab und bestreitet den Vorwurf mangelnder Kontrollen. „Wir kennen keinen einzigen Fall von Geldwäsche“, sagt der zuständige Fachmann Dieter Richter. Steuerverkürzung gebe es in Einzelfällen, in denen die Daten außerhalb des Spielautomaten manipuliert werden. Glücksspielexpertin Meike Lukat von der Düsseldorfer Kripo sieht das anders. Die Prüfung einzelner Spielvorgänge, und damit die erzielten Umsätze und Gewinne, ist danach bei den von der PTB zugelassenen Geräten nicht möglich. Schick fordert eine Änderung der Spielverordnung, die das Aufstellen der Automaten regelt. Manipulationsanfällige Technik dürfe nicht mehr zugelassen werden.

    Über das Risiko ist sich die Bundesregierung im Klaren. Diese Delikte zu verhindern, sei auch für das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) ein wichtiges Anliegen, teilt eine Sprecherin mit. Deshalb beteilige sich die Behörde an der neu eingerichteten Arbeitsgruppe. Doch gerade im BMWI sitzen starke Befürworter der Glücksspielautomatenbranche. Eine Novelle der Spielverordnung hat in den letzten Jahren sogar für eine deutliche Ausweitung des Glücksspielgeschäfts privater Betreiber ermöglicht. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Spielsucht sind derzeit bundesweit mehr als 150.000 Automaten in gut 9.300 Spielhallen aufgestellt. Allein in den beiden letzten Jahren stieg die Zahl der Daddelkisten um gut 20 Prozent. Suchtexperten bescheinigen dem Automatenspiel ein hohes Suchtpotenzial.

  • Zwiespältige Signale

    Kommentar zum Bundeshaushalt 2013 von Hannes Koch

    Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble macht es sich einfach. Mit dem Rückenwind der guten Konjunktur will er die Schuldenbremse einhalten – ohne zusätzlich zu sparen. Das könnte funktionieren, denn die Wirtschaft wächst. Da kann der Finanzminister für den Haushaltsentwurf 2013, den das Kabinett am Mittwoch beschloss, sogar noch 19 Milliarden Euro zusätzliche Kredite einplanen, ohne die Defizitgrenze zu verletzen. Eine merkwürdige Botschaft: Mitten in der europäischen Schuldenkrise steigt die deutsche  Staatsverschuldung weiter. Eine ernst zu nehmende Sparpolitik, die die Staatsverschuldung reduzieren will, müsste anders aussehen.

    Mit dieser Kritik haben SPD und Grüne im Bundestag durchaus Recht. Was aber wäre die Alternative? Wenn Schäuble das Defizit im Bundeshaushalt noch schneller drücken wollte, müsste er kürzen. Irgendwer müsste auf Leistungen verzichten – die Länder, die Kommunen, Empfänger von Sozialleistungen, Universitäten oder Unternehmen, die Aufträge erhalten. Zwei Folgen würden eintreten: Einerseits wird die Wirtschaftsentwicklung im Inland gebremst, manche Menschen und Firmen verdienen weniger Geld. Zweitens importiert Deutschland weniger Waren aus dem Ausland und versagt damit einen Teil der Hilfe, die Spanien, Italien und Griechenland dringend brauchen, um dem Teufelskreis aus Wirtschaftskrise und steigenden Schulden zu entkommen. Deshalb hat eine rigide Sparpolitik hierzulande jetzt keinen Sinn – obwohl das Schuldenproblem damit weiter wächst. Diese Botschaft ist zwiespältig, aber kaum zu vermeiden: ein klassischer Zielkonflikt.

  • Gewerkschaft kämpft gegen Arbeitsstress

    IG Metall will Schutz vor Stress im Job gesetzlich verankern/ Arbeitsministerium prüft Handlungsbedarf

    Die IG Metall macht Druck gegen Hektik am Arbeitsplatz. Mit einer „Anti-Stress-Verordnung“ wollen die Gewerkschafter dafür sorgen, dass psychischen Belastungen im Job Einhalt geboten wird. „Gute Arbeit braucht klare Regeln“, sagte der Vorstand der Gewerkschaft Hans-Jürgen Urban, bei der Vorstellung des Regelkatalogs am Mittwoch in Berlin. Das Recht müsse an die neuen Probleme und Herausforderungen der Arbeitswelt angepasst werden.

    Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in den vergangenen Jahren immer mehr zum Problem geworden. Laut Krankenstand-Statistik des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen verursachen seelische Leiden mittlerweile jeden achten Krankheitstag. Im Jahr 2010 verursachten sie 12 Prozent aller Fehltage. Allein in den ersten drei Quartalen 2011 stiegen die Krankheitstage wegen psychischer Erkrankungen um 13,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.

    Die Rechtsvorschriften, die Arbeitnehmer vor Hektik im Job oder Burnout zu schützen, gehen den Metallern nicht weit genug. „Anders als in Gefährdungsbereichen wie bei Gefahrstoffen, Lärm oder mangelnder Beleuchtung fehlen ausgerechnet im Gefährdungsbereich der psychischen Belastungen klare und konkrete Regeln“, so Urban. Eine „Anti-Stress-Verordnung“ würde dies ändern.

    Unternehmen müssten zum Beispiel dafür sorgen, dass das Schichtsystem „der  Gesundheit zuträglich“ ist. Sie müssten vermeiden, dass Arbeitnehmer durch Smartphones oder Laptops dauerhaft erreichbar sind. Ebenso bekämen Mitarbeiter, die an Projekten arbeiten, besseren Schutz. Verantwortliche prüfen dann, ob ein Projekt „ohne gesundheitliche Beeinträchtigung“ realisierbar ist.  

    Ohne das Zutun der Regierung wird sich am Arbeitsschutz jedoch so schnell nichts ändern. „Das Bundesarbeitsministerium muss eine entsprechende Verordnung erlassen“, erläutert Urban. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat den Vorschlag der Gewerkschafter bereits auf dem Tisch. 

    Mit Gewerkschaften, der Wissenschaft und anderen Teilnehmern sei man im Gespräch, sagt ein Sprecher des Ministeriums. Man prüfe, ob eine neue Verordnung das Problem beheben könne, oder ob bestehende Gesetze nicht ausreichten. Tatsächlich gebe es „Erkenntnislücken“ was den psychischen Arbeitsschutz betreffe.

    Arbeitgeber halten eine „Anti-Stress-Verordnung“ für überflüssig. „Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz reichen vollkommen aus“, sagt ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Zudem spiele betriebliches Gesundheitsmanagement für die deutschen Unternehmen bereits eine große Rolle.

     

    Arbeitsschutz: Mangelnde Kontrolle

    Laut Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber rechtlich verpflichtet, für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Belegschaften Sorge zu tragen. Das Arbeitszeitgesetz legt zudem Höchstgrenzen für die werktägliche Arbeitszeit fest, regelt Ruhepausen zur Unterbrechung der Arbeitszeit, bestimmt tägliche Mindestruhezeiten und verbietet grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit.

    Ob die Unternehmen sich an diese Spielregeln halten, müssen allerdings die Gewerbeaufsichtsämter der Länder sicherstellen. Angesichts des Personalabbaus gibt es nach Ansicht von Gewerkschaftern allerdings nur selten Kontrollen. Die Überprüfung der psychischen Belastung fände kaum statt.

  • Droge auf Rezept

    Studie: Ärzte verschreiben Frauen zu viele Psychopharmaka – mit gravierenden Folgen

    Frauen bekommen vom Arzt im Vergleich zu Männern zwei- bis dreimal mehr Psychopharmaka und Schlafmittel verordnet. Das geht aus dem Arzneimittelreport 2012 hervor, den die Barmer GEK am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Als „problematisch“ stuft Studienautor Gerd Glaeske vom Zentrum für  Sozialpolitik der Universität Bremen das Ergebnis ein. Abhängigkeit, Unkonzentriertheit und Stürze: All dies seien Folgen der Mittel.

    Warum gerade das weibliche Geschlecht deutlich häufiger zu Psychopharmaka greift, darauf haben die Wissenschaftler eine Antwort: Frauen sind wahrscheinlich sehr viel häufiger bereit, über ihre Gefühle und Nöte zu sprechen. Die Antwort vom Arzt gibt es dann oftmals in Form eines Rezepts. „Bei Frauen wirken die Mittel stärker und nachhaltiger“, zeigt sich Glaeske beunruhigt. „Wir brauchen eine Negativliste, welche Ärzte verlässlich über Wirkstoffe informiert, die bei Frauen gefährliche Effekte auslösen können.“

    Der Report basiert auf den Daten der rund 9,1 Millionen Menschen, die 2011 bei der Barmer GEK versichert waren. Frauen bekommen demnach eher Mittel, die auf die Psyche wirken. Männern erhalten eher solche mit Wirkung auf körperliche Störungen, vor allem des Herz-Kreislauf-Systems. Von rund 1,2 Millionen Beruhigungs- und Schlafmittenabhängigen gehen die Studienmacher aus – zwei Drittel davon Frauen im höheren Lebensalter.

    Kritisch sehen die Wissenschaftler auch die Vergabe von Antibiotika beim Zahnarzt. Laut Untersuchung gibt es in den Praxen vorzugsweise ein Rezept für das Antibiotikum Clindamycin – obwohl Amoxillin die erste Wahl wäre und ersteres Mittel mehr als doppelt so teuer ist. Mehr als die Hälfte aller Antibiotikaverordnungen geht auf  Clindamycin zurück. Ebenso monieren die Wissenschaftler teure Scheininnovationen, die im Gegensatz zu bisherigen Medikamenten keinen Zusatznutzen aufweisen.

    Frauen bekommen zwar insgesamt mehr Arzneimittel verordnet. Auf 100 Frauen entfallen laut Studie durchschnittlich 937 Verordnungen im Jahr – 22,3 Prozent mehr als bei den Männern. Sie kommen je 100 auf 763 Verordnungen. Doch bei den Arzneimittelkosten liegen die Geschlechter nicht weit auseinander. 45.000 Euro entfallen auf 100 Frauen, 41.000 Euro auf 100 Männer.

    Insgesamt hatte die Barmer GEK, Deutschlands größte gesetzliche Krankenkasse, im vergangenen Jahr Arzneimittelausgaben von rund 3,9 Milliarden Euro. Kassen-Vizechef Rolf Ulrich zeigt sich darüber erfreut: „Die Ausgaben sind nur marginal gestiegen.“ Dazu beigetragen habe das AMNOG – das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Am 1. Januar 2011 trat die Bestimmung in Kraft, mit dem Ziel, die rasant steigenden Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen. Seither dürfen Pharmaunternehmen ihre Preise für Arzneimittel nicht mehr nach eigenem Ermessen festlegen.

  • Mehr Geld für Solaranlagen auf Dächern

    Bund und Länder einigen sich über die Kürzung der Solarförderung. Gleichzeitig definieren sie das künftige Ende der Einspeisevergütung

    Bei der Kürzung der Solarförderung könnten Eigenheimbesitzer und Kommunen mit einem blauen Auge davon kommen. Die Einschnitte in die Vergütung für Sonnenstrom fallen für bestimmte Anlagen geringer aus, als ursprünglich geplant. Darauf haben sich Bund und Länder offenbar geeinigt. Am Mittwoch soll der Kompromiss im Vermittlungsausschuss besiegelt werden.

    Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, die Vergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen um bis zu 32 Prozent zu kürzen. SPD- und CDU-regierte Bundesländer versuchen seitdem, die Einschnitte abzumildern. Sie machen sich unter anderem Sorgen um die notleidenden Firmen, die Solaranlagen produzieren, und um die Handwerker, die sie installieren. 

    Der Kompromiss besteht darin, die Kürzung für mittlere Dachanlagen abzumildern. Das betrifft die Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern, sowie Kommunen, die beispielsweise die Dächer von Kindertagesstätten oder Feuerwachen mit Solarzellen ausrüsten.

    Nach der bisherigen Regelung werden diese Dachanlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt Leistung mit 23,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert. Die Bundesregierung wollte diesen Betrag um zunächst rund sieben Cent senken. Einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, setzten sich aber dafür ein, wenigstens die Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt Leistung mit einem höheren Satz zu fördern. Der Kompromiss sieht nun vor, dass Solarkraftwerke dieser Größenordnung künftig 18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

    Aus der Landesvertretung von Sachsen-Anhalt beim Bund ist zu hören, dass man „auf einem guten Weg“ sei und eine „Einigungschance“ bestünde. Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung legt großen Wert auf die 40-Kilowatt-Regelung. Das örtliche Handwerk erziele mittlerweile einen „erheblichen Teil seiner Wertschöpfung“ mit der Errichtung von Solaranlagen auf Hausdächern. Diesen Wirtschaftszweig wolle man nicht im Regen stehen lassen.

    Für kleine Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung gibt es künftig 19,50 Cent pro Kilowattstunde Einspeisung. Bisher waren es 24,4 Cent. Die Förderung sinkt in den kommenden Jahren regelmäßig weiter.

    Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. April 2012. Wenn der Netzanschluss für die Dachanlage bis zum 24. Februar beantragt war, darf sie zu den alten Konditionen noch bis Ende Juni in Betrieb gehen. Für kleine Dachanlagen bis 10 Kilowatt erhalten die Investoren entgegen den ursprünglichen Planungen der Regierung weiterhin die komplette Förderung. Darüber gibt es zusätzliche Abzüge, was den Selbstverbrauch fördern soll.

    Bund und Länder außerdem geeinigt, die Förderung für Solaranlagen komplett einzustellen, wenn 52 Gigawatt Leistung am Netz sind. Heute können Solarkraftwerke bereits maximal 28 Gigawatt bereitstellen. Der Vorrang für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz – eine Bevorzugung gegenüber Atom-, Kohle- und Gasstrom – soll allerdings auch später erhalten bleiben.

  • "Die Bürger werden veräppelt"

    Im Interview: Gerhard Schick

    Trotz der Einigung über den Fiskalpakt sind sich Regierung und Opposition in der Frage nach der richtigen Strategie im Kampf gegen die Krise uneins. Nach Ansicht des finanzpolitischen Sprechers der Grünen, Gerhard Schick, kommt Deutschland um eine gemeinschaftliche Schuldenhaftung für andere Länder nicht herum. Der 40-jährige Baden-Württemberger gehört dem Bundestag seit 2005 an.

    Der finanzpolitische Sprecher der Grünen

    Frage: Die Grünen fordern die Gemeinschaftshaftung durch Euro-Anleihen, die so genannten Euro-Bonds. Haftet Deutschland nicht längst schon für die anderen Euro-Länder mit?

    Gerhard Schick: Da werden die Bürger tatsächlich von der Bundesregierung veräppelt. Natürlich gibt es längst eine gemeinsame Haftung, vor allem über die Europäischen Zentralbank (EZB), hinter der auch der deutsche Steuerzahler steht. Dort werden eine Billion Euro an zusätzlichen Mitteln bereitgestellt. Und die Risiken bei der EZB wachsen, weil die Sicherheiten, die sie akzeptiert, immer schlechter werden.

    Frage: Verstehen Sie den Ärger der Bürger, denen immer gesagt wird, keine Gemeinschaftshaftung, keine Leistung ohne Gegenleistung und die dann feststellen müssen, das sie doch mit ins Risiko genommen werden oder Leistungen doch ohne Gegenleistung gewährt werden?

    Schick: Dafür habe ich großes Verständnis, denn uns Abgeordneten geht es nicht anders. Die Bundesregierung verschweigt die wahren Risiken, so lange es nur geht. Deshalb brauchen wir einen Kurswechsel. Es muss auch endlich die soziale Bilanz der Spardiktate angesprochen werden. Die Bundesregierung muss endlich sagen, wer die Kosten für die Finanzkrise tragen soll. Denn Kosten wird es zweifelsohne geben.

    Frage: Sie werden am nächsten Freitag dem Rettungsschirm ESM im Bundestag mit beschließen. Wie hoch ist das daraus resultierende finanzielle Risiko für die deutschen Steuerzahler?

    Schick: Das Risiko speist sich aus verschiedenen Quellen, nicht nur aus dem ESM, für den Deutschland mit maximal 190 Milliarden Euro haftet. Wir sollten aber nicht nur die vordergründigen finanziellen Risiken sehen. Es gibt andere, die schwerer wiegen. Deutschlands Wohlstand hängt davon ab, dass die Produkte hiesiger Unternehmen anderswo im Euroraum gekauft werden. Außerdem haben Deutsche etwa über ihre Lebensversicherungen in den letzten Jahrzehnten sehr viel Geld in anderen Euro-Ländern investiert. Diese Grundlagen unseres Wohlstands sind in Gefahr, wenn die Wirtschaftskrise sich in Europa weiter unkontrolliert ausbreitet.

    Frage: Deshalb wollen die Grünen einen Schuldentilgungspakt, bei dem Deutschland für Italiens oder Spaniens Staatsanleihen mithaftet?

    Schick: Der Schuldentilgungspakt wäre wie eine Versicherung der Staaten gegen den Druck der Finanzmärkte. Wenn Sie sich privat versichern, bezahlen Sie mit ihrer Prämie ja auch die Absicherung anderer Versicherter mit. Das ist nicht dasselbe, wie die Schulden anderer Staaten zu übernehmen.

    Frage: Was soll der Pakt bewirken?

    Schick: Italien und Spanien sind in einem Teufelskreis gelandet. Sie müssen für ihre Staatsanleihen immer höhere Zinsen bezahlen. Dadurch steigt ihre Verschuldung weiter an. Ein Schuldentilgungsfonds soll vor diesem Druck der Finanzmärkte schützen, damit beide Länder ihre Schulden selbst bezahlen können. Sonst droht uns, sie retten zu müssen. Deshalb ist die Blockade der Bundesregierung an dieser Stelle so gefährlich für Deutschland.

    Frage: Sind ESM oder ein Schuldentilgungsfonds mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn damit anderswo über die Verwendung deutscher Steuergelder entschieden wird, ohne dass der Bundestag mitreden darf?

    Schick: Der Tilgungsfonds wäre europarechtskonform. Das hat unsere Fraktion juristisch prüfen lassen. Und auch beim ESM und anderen Instrumenten haben wir von Anfang an darauf gedrängt, dass kein demokratiefreier Raum entsteht. Deswegen setzen wir uns bei den jetzigen Verhandlungen für eine stärkere parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament und den Bundestag ein.

    Frage: Reichen die Vereinbarungen zwischen Regierung und Opposition zum Fiskalpakt aus, nun zusätzlich zu Sparprogrammen ein Wachstumsprogramm zu starten?

    Schick: Grundsätzlich sind Schuldenbremsen eine gute Sache. Aber wenn die Wirtschaft einbricht, bewirken solche Regeln das Gegenteil: die Schulden steigen. Und wenn die Staaten zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung strukturell ein Einnahmeproblem haben, dann kann der Fiskalpakt dazu führen, dass die Leistungsfähigkeit eines Landes geschwächt wird, weil nicht mehr in Bildung investiert wird oder die Infrastruktur verkommt. So geschwächt, kann ein Land die Schulden nie zurückzahlen. Ein wirklicher Schuldenabbau gelingt deshalb nur dann, wenn der Fiskalpakt verbunden ist mit Investitionen zur Stabilisierung der Wirtschaft und mit einer Stärkung der Einnahmen. Mit der Transaktionssteuer für Börsengeschäfte etwa können Investitionen finanziert werden.

  • Schreib mal einen Brief

    Kommentar zur Bürgerbeteiligung von Hannes Koch

    Ein Ergebnis der Bürgerbeteiligung für die neuen Stromleitungen steht heute schon fest. Viele Leute werden sich nächstes Jahr darüber beschweren, dass der Staat und die Unternehmen sie nicht ausreichend informiert hätten. Mit gewisser Berechtigung wird die Bundesregierung dann antworten: Ihr hattet die Gelegenheit, ließt sich aber verstreichen.

    Chancen und Grenzen politischer Partizipation lassen sich selten so gut beobachten wie beim aktuellen Planungsverfahren für die neuen Hochspannungsleitungen. Jetzt wird die rechtliche Grundlage für das Netz der Energiewende geschaffen. Alle Bürger können sich einklinken – fast niemand tut es. Warum? Zum Teil liegt es sicher daran, dass Dinge erst dann wichtig werden, wenn sie vor der Türe stehen. Was in zwei Jahren passiert, ist noch so weit weg. Alltäglicher Attentismus und politische Unreife sind zwei Seiten derselben Medaille.

    Aber auch die Politik trägt Mitverantwortung. Wenn man, wie die Bundesregierung, mehr Beteiligung organisiert, muss man die Bürger ernst nehmen. Daran hapert es jedoch. Beispielsweise sind die Fristen im Verfahren viel zu kurz. Sechs Wochen Zeit von Ende Mai bis Mitte Juli reicht selbst für Super-Spezialisten der Energiepolitik kaum aus, um die Netzplanung der Unternehmen zu durchleuchten. Wie sollen dann die Bürger tragkräftige Gegenargumente entwickeln? Wenn es nicht zu einem ähnlichen Schlamassel wie beim Bau des Stuttgarter Bahnhofs kommen soll, muss die Regierung das Planungsverfahren zeitlich verlängern.