Blog

  • Mehr Investitionen, höhere Löhne

    Nach internationaler Kritik relativiert die Bundesregierung ihre Exportstrategie. Das Bundesfinanzministerium plädiert dafür, die Binnennachfrage zu stärken.

    Die Bundesregierung setzt sich neuerdings für höhere Löhne und mehr Investitionen in Deutschland ein. Dieser wirtschaftspolitische Sinneswandel markiert eine Relativierung ihrer bisherigen Strategie, Wachstum vor allem durch hohe Exporte zu erreichen. Vor der Tagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) an diesem Wochenende in Washington reagiert die Regierung damit auf Kritik an der Exportstärke der deutschen Wirtschaft.

    Deutschland überschwemme die Welt mit seinen Ausfuhren und schädigt damit andere Länder. Diese These vertreten seit geraumer Zeit die französische und US-Regierung. Die starke deutsche Exportwirtschaft trage damit zu „weltwirtschaftlichen Ungleichgewichten“ bei. Das muss man sich so vorstellen: Deutsche Exporte verdrängen auf den internationalen Märkten beispielsweise italienische Produkte, wodurch der Mittelmeerstaat Probleme bekommt und sich zunehmend verschuldet.

    Dieses Argument ist aber nicht nur gegen Deutschland gerichtet, sondern mehr noch gegen China und Japan. Die billigen chinesischen Exporte machen der US-Wirtschaft zu schaffen. Deswegen hat die US-Regierung beim Gipfel der mächtigsten Wirtschaftsnationen (G20) 2009 einen „Rahmenplan für ausgeglichenes Wachstum“ durchgesetzt. Darauf reagiert nun das Bundesfinanzministerium mit einem 15seitigen Papier. Neu daran: Während die Bundesregierung die Argumente der Gegenseite früher im wesentlichen zurückwies, nimmt man sie nun ernst und lässt auch Zugeständnisse erkennen.

    Zum Einen räumen die Mitarbeiter von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein, „dass die realen Arbeitnehmerlöhne zwischen 2000 und 2008 in Deutschland gefallen sind“. Die Exporte wurden damit auf den Auslandsmärkten relativ billiger gegenüber den Produkten anderer Staaten. „Hier zeichnet sich jedoch eine Trendwende ab“, schreibt das Finanzministerium, „so sind die Löhne im zweiten Quartal 2010 im Vorjahresvergleich um real 2,3 Prozent gestiegen“. Dass dies mehr ist als eine Beschreibung, unterstreichen Äußerungen von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP). In einem Interview sagte er: „Wenn die Wirtschaft boomt, sind auch kräftige Lohnerhöhungen möglich.“

    Zweitens plädiert das Finanzministerium dafür, dass die bislang niedrigen privaten und öffentlichen Investitionen steigen sollen. Auch dies ist ein Mittel, um die Fixierung auf den Export zu verringern. „Die Strukturreformen der Bundesregierung zielen darauf ab, Investitionen im Inland attraktiver zu machen“, heißt es im Papier des Finanzministeriums.

    Ökonom Gustav Horn vom gewerkschaftsnahen Institut für Makroökonomie (IMK) betrachtet die Äußerungen als „deutliche und richtige Akzentverschiebung“. Allerdings fragt Horn, wo die praktischen Konsequenzen blieben. Nähme die Regierung ihre eigenen Erkenntnisse ernst, müsste sie beispielsweise versuchen, so Horn, Investionen in den Ausbau von Stromleitungen zu erleichtern, indem sie in solchen Fällen vorübergehend eine stärkere steuerliche Abschreibung erlaube.

  • Stadtwerke beklagen Mängel im Energiekonzept

    Kein Wettbewerb beim Strom in Sicht / Möglicherweise Regressforderung für längere Laufzeiten

    Die kommunalen Versorger sehen das Energiekonzept der Bundesregierung weiterhin kritisch. Weder werde die Struktur des Strommarktes mit vier großen Anbietern aufgelöst, noch seien die anstehenden Investitionen in die Verteilnetze berücksichtigt worden. „Die Stadtwerke werden in dieser Frage nicht ruhig werden“, sagte der Chef des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), Hans-Joachim Reck, am Donnerstag in Berlin.

    Ein Dorn im Auge ist den örtlichen Versorgern auch die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken. Dadurch lohnen sich nach Angaben der Unternehmen bereits geplante Investitionen in neue Erzeugerkapazitäten nicht mehr. Rech zufolge sind Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von acht Milliarden Euro gefährdet. Sollte es dabei bleiben, wollen einige Stadtwerke eine Entschädigung in Höhe von 4,5 Milliarden Euro verlangen. Der Verband will sich dieser Forderung jedoch noch nicht anschließen. „Wir verlangen als Ausgleich die Abschaltung alter Kohlekraftwerke“, erläuterte der Verbandschef. Allerdings behält sich der VKU auch geldwerte Entschädigungsforderungen vor, wenn die Nachteile der Stadtwerke einmal bezifferbar sein sollten.

    Den von der Bundesregierung geplanten Fonds, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien durch Abgaben der Atomwirtschaft und Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden soll, reicht nach Ansicht der Kommunen nicht aus. Laut Reck wurden die Kosten für die Erneuerung und Modernisierung des Verteilnetzes gar nicht berücksichtigt. Für neue Leitungen zum Kundenanschluss veranschlagt der Verband allein Kosten in Höhe von 50 Milliarden Euro. Dazu kommen noch einmal 25 Milliarden Euro für die Installation intelligenter Netze für die dezentrale Versorgung.

  • Schüler sollen Wirtschaft lernen

    Ein neues Fach Ökonomie für alle allgemeinbildenden Schulen in Deutschland fordern Wissenschaftler und Wirtschaftsverbände

    Inflation – was ist das? Diese Frage kann über die Hälfte der Jugendlichen nicht beantworten, wie eine Umfrage des Bankenverbandes unlängst ergab. Dementsprechend ist es für diese Schülerinnen und Schüler auch schwierig bis unmöglich, die Auswirkung der Geldentwertung auf ihre eigenes Leben zu beurteilen – beispielsweise die Kaufkraft, die ihre Rente in 40 Jahren einmal haben könnte.

    Dass Nichtwissen in wirtschaftlichen Dingen nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches Problem darstelle, konnte Otto Kentzler am Mittwoch nicht oft genug betonen. Der Chef des Bundesverbandes des Handwerks (ZDH) plädierte dafür, die ökonomische Grundbildung systematisch in den Lehrplan der allgemeinbildenden Schulen einzubauen. Bislang würden Kenntnisse über die Wirtschaft an den Schulen nur „bruchstückhaft“ vermittelt, kritisierte Kentzler.

    „Natürlich hätten wir gerne ein eigenständiges Fach Wirtschaft an den Schulen“, sagte Thomas Retzmann, Professor für Wirtschaftsdidaktik an der Universität Duisburg-Essen. Für den ZdH und weitere Wirtschaftsverbände haben Retzmann und seine Kollegen in zwei Gutachten ausgearbeitet, wie sich der Wirtschaftsunterricht und die entsprechende Lehrerausbildung verbessern ließen. Als zweiten Weg neben einem neuen Schulfach hält es Retzmann auch für möglich, die in den Gutachten definierten Bildungsstandards in bisherige Fächer wie Mathematik, Politik oder Englisch zu integrieren.

    Die Wissenschaftler beschreiben Kompetenzen, die alle Schüler in Deutschland bis zum Abschluss der Grundschule, dem Hauptschulabschluss, der Mittleren Reife und dem Abitur erlernen sollten. Dazu gehöre es beispielsweise, die Wirtschaft aus vier Perspektiven betrachten und verstehen zu können – aus der des Verbrauchers, Arbeitnehmers, Unternehmers und Staatsbürgers, sagte ZDH-Chef Kentzler. Dem Handwerksverband ist vor allem daran gelegen, dass die Schüler bis zur Mittleren Reife einschätzen können, warum sie welchen Beruf wählen wollen.

    Was die ökonomische Bildung an allgemeinbildenden Schulen betrifft, ist die aktuelle Lage sehr unterschiedlich. Schüler in Baden-Württemberg können ein regelmäßiges Fach Wirtschaft besuchen, in Nordrhein-Westfalen gibt es seit vergangenem August einen Pilotversuch mit 70 Schulen. In manchen anderen Bundesländern kommt Ökonomie dagegen nur am Rande vor. Um die Situation zu verbessern, schlagen Forscher und Wirtschaftsverbände nun vor, die Kultusministerkonferenz solle einheitliche nationale Bildungsstandards für den Wirtschaftsunterricht festlegen, an denen sich die Länder dann orientieren müssten.

    Die Forderung der Wirtschaftsverbände nach mehr Ökonomie-Unterricht ist nicht neu. Ein Problem, dem dagegen die Bildungspolitiker gegenüberstehen: Die Lehrpläne sind voll, an den modernen Ganztagsschulen geht der Unterricht teilweise bis nachmittags um fünf Uhr, und die Schüler sollen den Abitur-Stoff in zwölf, statt früher dreizehn Jahren lernen. Wo da noch Platz sein soll für ein neues Schulfach, konnte auch Professor Retzmann am Mittwoch nicht beantworten.

  • Winterreifen werden Pflicht

    Fragen über Fragen…

    Kommt die Winterreifenpflicht sicher?

    Das hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) so angekündigt. Es wird sich allerdings noch Monate hinziehen, bis es so weit ist. Das liegt einerseits am parlamentarischen Verfahren, mit dem die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert wird. Andererseits sind noch viele Details ungeklärt. So muss das Ministerium beispielsweise festlegen, ob die Pflicht an die Wintermonate oder an die Witterungsbedingungen gekoppelt wird. „Wir werden rasch handeln“, versichert ein Sprecher des Ministeriums. Auf einen genauen Zeitpunkt will sich die Regierung aber nicht festlegen.

    Müssen Autofahrer nicht schon heute angemessene Reifen für jedes Wetter aufziehen?

    Die seit 2006 geltende bisherige Regelung ist schwammig. „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“, heißt es in der StVO. In diesem Zusammenhang werden die Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage hervorgehoben. Von einer Winterreifenpflicht ist dagegen nicht die Rede.

    Warum soll die Verordnung verschärft werden?

    Nach Einschätzung des Ministeriums ist die geltende Vorschrift verfassungswidrig, weil sie keine genauen Anhaltspunkte dafür liefert, welche Bereifung wann geeignet ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat im Sommer deshalb die unklare Bestimmung kritisiert und damit die Eile im Hause Ramsauer ausgelöst. Auch auf europäischer Ebene soll es in absehbarer Zeit eine Regelung für Winterreifen geben. Bis diese in Kraft tritt, will Ramsauer national vorpreschen.

    Was ist ein Winterreifen?

    Das ist eine der heiklen Fragen, mit der sich die Experten herumschlagen. Bisher gibt es keine eindeutige Definition, die sich beispielsweise am Profil der Reifen orientiert. Nun muss eine Klarstellung erfolgen, damit die Autofahrer wissen, woran sie sind.

    Gibt es ein Bußgeld, wenn man ohne passende Reifen erwischt wird?

    Wenn Autofahrer ohne passende Bereifung unterwegs sind, müssen sie mit einem Bußgeld rechnen. 20 Euro kostet es, wenn sie bei Schnee oder Eisglätte ohne Winterreifen fahren, 40 Euro, wenn sie dabei noch andere behindern. Die Drohung mit einem Bußgeld gilt weiter, auch wenn einzelne Gerichte die Strafe kassieren. Im Zweifel müsste jeder einzelne Autofahrer, der erwischt wird, gegen die verhängte Buße klagen.

    Müssen Autofahrer ohne Reifen für die kalte Jahreszeit auch um den Versicherungsschutz bangen?

    Es kann passieren, dass die Versicherung Kaskokunden bei einem von ihnen verursachten Unfall den bei ihm selbst entstandenen Schaden nicht vollständig ersetzen, wenn die Reifen bei der Kollision nicht witterungsgerecht waren. Das bestätigt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV). Für die Opfer ändert sich nichts. Sie erhalten ihren Schaden grundsätzlich erstattet.

  • Ungeschickt

    Kommentar

    Verkehrsminister Peter Ramsauer hat sich ungeschickt angestellt. Erst verkündet er die Einführung einer Winterreifenpflicht. Dann lässt er alle wichtigen Fragen offen. Weder wann, noch unter welchen Bedingungen die Vorschrift greifen soll, vermag das Ministerium derzeit zu sagen. Nur eines ist klar. Von heute auf morgen wird die Straßenverkehrsordnung nicht geändert.

    Die Autofahrer können also Ruhe bewahren. Solange nicht feststeht, welche Kriterien ein Winterreifen erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden, lohnt sich die Anschaffung eigentlich gar nicht. Diese Unsicherheit hätte Ramsauer den Autofahrern ruhig ersparen können.

    Doch dieser Schluss ist falsch. Kein Fahrzeughalter sollte deshalb auf eine wintertaugliche Bereifung verzichten. Bei Schnee, Eis und Matsch sind – womöglich auch noch abgefahrene – Sommerreifen ein Risiko. Das gilt für den Fahrer selbst wie auch für andere Verkehrsteilnehmer. Auch entbindet die richterliche Schelte für die geltende schwammige Regelung niemanden von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs. Es ist auch anzunehmen, dass gängige Winterreifen die noch ausstehenden Kriterien erfüllen werden. 

    Die geplante Vorschrift ist sinnvoll, allein schon, weil die bestehende Rechtsunsicherheit damit beendet wird. Dabei hat die geltende Regelung auch schon einiges bewirkt. Mittlerweile rüsten fast alle Autofahrer ihr Fahrzeug um, wenn es schneit oder glatt wird. Wenn nun auch die letzten Lücken in der Verordnung gestopft werden, kann es der Verkehrssicherheit nur gut tun.

  • Ungeschickt

    Kommentar

    Verkehrsminister Peter Ramsauer hat sich ungeschickt angestellt. Erst verkündet er die Einführung einer Winterreifenpflicht. Dann lässt er alle wichtigen Fragen offen. Weder wann, noch unter welchen Bedingungen die Vorschrift greifen soll, vermag das Ministerium derzeit zu sagen. Nur eines ist klar. Von heute auf morgen wird die Straßenverkehrsordnung nicht geändert.

    Die Autofahrer können also Ruhe bewahren. Solange nicht feststeht, welche Kriterien ein Winterreifen erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden, lohnt sich die Anschaffung eigentlich gar nicht. Diese Unsicherheit hätte Ramsauer den Autofahrern ruhig ersparen können.

    Doch dieser Schluss ist falsch. Kein Fahrzeughalter sollte deshalb auf eine wintertaugliche Bereifung verzichten. Bei Schnee, Eis und Matsch sind – womöglich auch noch abgefahrene – Sommerreifen ein Risiko. Das gilt für den Fahrer selbst wie auch für andere Verkehrsteilnehmer. Auch entbindet die richterliche Schelte für die geltende schwammige Regelung niemanden von der Verantwortung für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs. Es ist auch anzunehmen, dass gängige Winterreifen die noch ausstehenden Kriterien erfüllen werden. 

    Die geplante Vorschrift ist sinnvoll, allein schon, weil die bestehende Rechtsunsicherheit damit beendet wird. Dabei hat die geltende Regelung auch schon einiges bewirkt. Mittlerweile rüsten fast alle Autofahrer ihr Fahrzeug um, wenn es schneit oder glatt wird. Wenn nun auch die letzten Lücken in der Verordnung gestopft werden, kann es der Verkehrssicherheit nur gut tun.

  • 3.500 Kilometer neue Stromnetze nötig

    Ausbau des Ökostroms wird teuer / Widerstand erschwert den Umstieg auf erneuerbare Energien

    Sie nennen sich „Gegenwind“ oder „Achtung-Hochspannung“, „Störwind“ oder „Lebenswertes Langenhorn“. Sie sind Bürgerinitiativen gegen den Ausbau der Infrastruktur für erneuerbare Energien. Die Volksinitiative Windrad will große Ansammlungen von Windrädern in Brandenburg verhindern, Protestler im bayrischen Lech kämpfen gegen ein Wasserkraftwerk, in Thüringen liegt eine Hochspannungsleitung auf Eis, weil Bürger und Politiker den Transport von Windstrom durch den Thüringer Wald nicht wollen. Mal ist es die Furcht vor sinkenden Grundstückspreisen, mal die Furcht vor Elektrosmog, der den Widerstand hervorruft. „Windwahn macht krank“, hieß es kürzlich auf einem Plakat, das Demonstranten vor der Husumer Windenergie-Messe in den Händen hielten.

    Dem Land droht damit ein Dauerkonflikt. Denn für den beschlossenen Umstieg auf Ökostrom müssen die vorhandenen Netze ausgebaut und ergänzt werden. Es werden neue Speicherkraftwerke benötigt, um die Versorgung auch in Zeiten von Windflaute oder bedecktem Himmel zu sichern. Daran gibt es auch bei den Grünen keinen Zweifel. „Der Ausbau ist notwendig“, stellen die Umweltexperten der Bundestagsfraktion fest. Auch die Bundesnetzagentur drängt auf eine rasche Erweiterung der Leitungen.

    In einigen Wochen will die Deutsche Energieagentur (Dena) die neue Netzplanung für die nächsten Jahre vorstellen. Die wichtigste Zahl ist bereits durchgedrungen. 3.500 Kilometer neue Stromtrassen hält die vom Bund und der Energiewirtschaft getragene Agentur für notwendig. In den kommenden zehn Jahren sollen die bestehenden Lücken geschlossen werden. Allein die Kosten für diesen Zwischenschritt beziffert die Dena mit rund sechs Milliarden Euro.

    Fakt ist, dass ohne diese Investitionen der Strom nicht vom Erzeuger zum Verbraucher gebracht werden kann. Vor allem an und vor den Küsten entstehen neue Kraftwerke. Gebraucht wird diese Elektrizität aber im Westen und Süden des Landes. Also müssen über große Distanzen Überlandleitungen installiert werden. Bislang verläuft der Ausbau eher schleppend. Nicht einmal 100 Kilometer neuer Stromtrassen wurden gebaut.

    Dafür ist jedoch nicht nur der Widerstand vor Ort ursächlich. Denn der Bund hat die Bürgerbeteiligung per Gesetz so weit eingeschränkt, dass sich Verzögerungen durch lange Verfahren in Grenzen halten. Der Klageweg beschränkt sich zum Beispiel gleich auf die höchste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht. Trotzdem dauert es nach Angaben des Hochspannungsnetzbetreibers Amprion, der etwa ein Drittel der Langstreckverbindungen in Deutschland verantwortet, zwischen fünf und zehn Jahren, bis der erste Pfeiler errichtet werden kann.

    Die RWE-Tochter will bis 2015 zwischen Meppen und Wesel eine 130 Kilometer lange Hochspannungsleitung errichten. Durch die frühzeitige Einbindung von Kommunen und Bürgerinitiativen sowie den Grundbesitzern hält sich der Widerstand gegen das Projekt in Grenzen. Teils werden bestehende Trassen genutzt, teilweise wird der Strom in Siedlungsnähe auch über Kabel geleitet, die unter der Erde verlaufen. Dadurch steigt die Akzeptanz in der Bevölkerung erheblich. Vergrabene Leitungen würden auch andernorts beruhigend wirken. Doch die technisch machbare Lösung hat einen hohen Preis. 1,2 Millionen Euro kostet ein Kilometer oberirdisch installierte Leitung. „Die Verkabelung kostet das vier bis zehnfache“, sagt Amprion-Sprecher Marian Rappl.

    Der Protest der Stuttgarter gegen einen neuen Bahnhof schreckt viele auf. Fehler wie die unzureichende Einbindung der Bürger sollen beim Netzausbau vermieden werden. Die Grünen werfen den Netzbetreibern hier noch einen mangelnden Willen vor. Erdkabel würden oft gar nicht erst beantragt, kritisiert die Bundestagsfraktion und setzt sich für die vergleichsweise teure Alternative zur Oberlandleitung ein.

    Noch steht die Entwicklung der neuen Infrastruktur für den Ökostrom am Anfang. Bis zum Umstieg werden gewaltige Investitionen benötigt. Auf rund 40 Milliarden Euro taxieren Experten die Kosten in den nächsten Jahrzehnten. Auch die Verbraucher in Industrie und Privathaushalten kommen damit neue Belastungen zu. Denn die Ausgaben für neue Netze werden sie letztlich über den Strompreis mitbezahlen.

  • „Vom Mindestlohn kann eine Familie nicht leben“

    Wanderkleidung von The North Face und anderen Marken sind angesagt und teuer. Doch die NäherInnen in El Salvador bekommen wenig Geld und leisten extensive Überstunden, berichtet die Textilarbeiterin Jeaneth Pineda

    Hannes Koch: Frau Pineda, als Gewerkschafterin haben Sie die Arbeitsbedingungen in einer Fabrik in El Salvador dokumentiert, die für die Marke The North Face Outdoor-Textilien fertigt. Können die ArbeiterInnen dort von den Löhnen leben?

    Jeaneth Pineda: Nein, für eine Familie mit zwei Kindern reicht das Geld nicht aus. Die Bezahlung liegt nur auf der Höhe des staatlich festgesetzten Mindestlohns. Dieser beträgt umgerechnet 174 Dollar pro Monat, wovon drei Prozent Krankenversicherung und 6,2 Prozent für Rente abgezogen werden.

    Koch: Welche Lebenshaltungskosten stehen dem gegenüber?

    Pineda: Die Miete für ein Haus kostet beispielsweise 64 Dollar monatlich. Hinzu kommen zwölf Dollar für Strom, 36 für das Schulessen der Kinder und etwa 60 Dollar für die öffentlichen Busse. Damit ist der Lohn fast aufgebraucht – aber die Erwachsenen selbst haben noch nichts gegessen. Im Gegensatz zu den Versprechen der Firmen ist die Existenz vieler Arbeiterinnen durch die niedrigen Mindestlöhne nicht gesichert.

    Koch: Wie kommen die Beschäftigten dann über die Runden?

    Pineda: Indem sie Nebenjobs machen. Nach der Fabrikarbeit gehen die Frauen ins Restaurant, wo sie als Kellnerin arbeiten. Oder sie verkaufen am Wochenende Altkleider auf der Straße. Sie schuften quasi den ganzen Tag.

    Koch: Können die ArbeiterInnen mehr verdienen, wenn sie in der Textilfabrik Überstunden leisten?

    Pineda: Ja, es gibt bezahlte Überstunden, die den Lohn aufbessern. Manche Überstunden werden aber auch nicht honoriert.

    Koch: Wieso wird diese Zusatzarbeit nicht entlohnt?

    Pineda: Das Unternehmen Brooklyn in der Freihandelszone von San Marcos, das wir untersucht haben, lässt die ArbeiterInnen unterschreiben, dass sie an bestimmten Tagen bezahlte Überstunden leisten. Außerdem kommen die meisten Beschäftigten aber fast jeden Morgen eine Stunde früher zur Arbeit, damit sie das Tagessoll der Produktion schaffen. Dieses ist so hoch angesetzt, dass es ohne die zusätzliche Stunde kaum zu bewältigen ist. Aber die Extrastunde morgens bezahlt das Unternehmen nicht.

    Koch: Die Beschäftigten leisten also fünf unbezahlte Überstunden pro Woche, 20 im Monat?

    Pineda: So ist es. Obwohl sie kein Geld dafür erhalten, fangen die meisten um sechs Uhr morgens an, statt erst zum normalen Arbeitsbeginn um sieben. Aber kaum jemand wehrt sich – aus Angst, die Arbeit zu verlieren.

    Koch: Versuchen sich die ArbeiterInnen zu organisieren?

    Pineda: Nein. Das Unternehmen will auch keine Gewerkschaft. Es erklärt, die gesetzlichen Bestimmungen und Verträge würden eingehalten. Deshalb sei eine Vertretung der Beschäftigten überflüssig. Um die ArbeiterInnen bei Laune zu halten, macht die Firma ihnen allerdings freiwillige Zugeständnisse. So gibt es einen Fabrikladen, in dem man billige Lebensmittel kaufen kann, einen Kindergarten und Geschenkkörbe zu Weihnachten.

    Koch: Könnten die europäischen Konsumenten etwas tun, um die NäherInnen zu unterstützen?

    Pineda: Auch in Deutschland können die Menschen darauf drängen, dass die Firmen der Outdoor-Branche die Arbeitsstandards anheben. Außerdem sollten alle Firmen Mitglied einer glaubwürdigen Initiative werden, die die Bedingungen in den Zulieferfirmen effektiv kontrolliert. Mammut, Odlo und Jack Wolfskin sind einer solchen bereits beigetreten. Um Druck auszuüben, können die Konsumenten kritische Briefe an Unternehmen schreiben.

    Bio

    Jeaneth Pineda (36) arbeitet seit 16 Jahren in der Bekleidungsindustrie El Savadors. Als Gewerkschafterin hat sie ArbeiterInnen in mehreren Textilfabriken des Landes befragt und ihre Aussagen über die Arbeitsbedingungen dokumentiert.

    Info-Kasten

    Kleiner Lohn für wetterfeste Jacken

    Löhne, die nicht zum Leben ausreichen, überlange, oft erzwungene Überstunden und Verbot von Gewerkschaftstätigkeit – so sehen oft die Bedingungen in Zulieferbetrieben weltbekannter Outdoor-Marken wie The North Face aus. Die Zustände in der Fabrik Brooklyn Manufacturing Ltd., die unter anderem für The North Face, Patagonia, Marmot und Columbia fertigt, dokumentiert die Christliche Initiative Romero (www.ci-romero.de). Viele Käufer von Markenartikel scheint das Thema nicht zu interessieren, obwohl sie sich selbst als politisch bewusst einordnen. Die Umsätze beispielsweise der weltweit größten Outdoor-Marke The North Face steigen rasant – trotzdem verweigert die Firma die Mitgliedschaft in der Fair Wear Foundation, die die Arbeitsstandards kontrolliert. Einige Firmen wie Mammut, Odlo, Jack Wolfskin und Transa sind jedoch mittlerweile beigetreten.

    (Koch)

  • Die Parteien der Angsthasen

    Kommentar zu Geert Wilders von Hannes Koch

    Freiheit wollen sie, sagen die Rechtspopulisten. Doch eigentlich sehnen sie sich nach Ruhe. Sie möchten ungestört bleiben, nichts zu tun haben mit der aufregenden und oft verstörenden Welt da draußen. Das ist die eigentliche Botschaft von Geert Wilders, der nun in Holland der Minderheitskoalition von Christdemokraten und Liberalen zur Regierungsmacht verhilft. Angst vor Unordnung ist auch die Triebfeder des Programms von René Stadtkewitz, der Wilders in Berlin nacheifern will. Für die rechten, islamfeindlichen Parteien in Österreich, der Schweiz, Dänemark, Schweden und anderen Nachbarländern gilt Ähnliches.

    Wie sagte Wilders bei seiner Rede am Samstag in Berlin? „Ein Deutschland voller Minarette und verschleierter Frauen ist nicht mehr das Deutschland Goethes und Schillers.“ Was ist das für eine Freiheit, die die Vereinfacher da propagieren? Wer die großen Ideale der Aufklärung und der Bürgerrechte darauf reduziert, sich vor der kleinen Minderheit der islamischen Einwanderer schützen zu wollen, offenbart nur Eines: seine eigene tiefe Verunsicherung angesichts der komplizierten, vielgestaltigen Wirklichkeit.

    Dieses Gefühl der Bedrohung lässt sich – mit gutem Willem – teilweise nachzuvollziehen. Es gab den Angriff islamistischer Terroristen auf das World Trade Center 2001 in New York. In Holland wurde ein radikaler Islamkritiker von einem ebenso radikalisierten Moslem ermordet. Und im Verhalten mancher Immigranten in europäischen Großstädten kann man eine Missachtung von Bürgerrechten und Demokratie erkennen. Aber diese Extreme sind Ausnahmen. Tatsächlich ist der Islam keine Bedrohung für Europa. Die türkischen Heere stehen nicht vor Wien.

  • Ein ängstlicher Angreifer aus Holland

    Mit einer ausverkauften Propaganda-Veranstaltung unterstützt der erfolgreiche niederländische Rechtspopulist Geert Wilders seinen bislang erfolglosen Berliner Gesinnungsfreund René Stadtkewitz

    Geert Wilders erhebt seine Stimme kaum. Bei seiner ausverkauften Veranstaltung am Samstag in Berlin mutet die Rede des holländischen Rechtspopulisten an wie ein wissenschaftliches Referat. Was als politischer Angriff daher kommt, entspringt eigentlich einem Gefühl der Angst und des Bedrohtwerdens. „Der Islam erobert andere Länder durch Einwanderung“, so Wilders, „das müssen wir nicht akzeptieren“.

    In Holland ist Geert Wilders erfolgreich. Bald wird er der heimliche Regierungschef des Landes sein und die Minderheitskoalition aus Christdemokraten und Rechtsliberalen im Parlament unterstützen, ohne selbst ein Amt zu bekleiden. Nach Berlin ist er gekommen, um den Berliner Rechtspopulisten René Stadtkewitz zu unterstützen, der hier seinem niederländischen Vorbild nacheifert. Noch ist Stadtkewitz nur ein weitgehend unbekannter Berliner Landtagsabgeordneter, den die CDU-Fraktion wegen der Einladung an Wilders kürzlich ausgeschlossen hat. Jedoch plant Stadtkewitz Großes: Demnächst will er die Partei „Die Freiheit“ gründen, die unter anderem Islamkritikern eine politische Heimat geben soll.

    In Berlin spricht Wilders Deutsch. Er sieht die „christlich-jüdische Kultur Europas“ durch moslemische Einwanderer bedroht. Der Islam sei nicht vornehmlich eine „Religion, sondern eine Ideologie mit Herrschaftsanspruch“. Seitdem sich der Prophet Mohammed und seine Gefolgsleute in der antiken Stadt Medina niedergelassen hätten, wolle der Islam die Welt „erobern, entweder mit der Waffe oder durch Einwanderung“.

    Gekleidet in dunklen Anzug, weißes Hemd und dunkelblaue Krawatte, doziert der 47Jährige: „Der Islam ist der Kommunismus der Gegenwart.“ In seinem totalitären Anspruch sei er ebenso gefährlich wie der Nationalsozialismus. Für solche Äußerungen steht Wilders gegenwärtig in Holland vor Gericht. „Man will uns Schuldgefühle und Scham einreden, aber wir sind nicht schuldig“, sagt er in Berlin. Es gehe darum die „Freiheit“ von Deutschen und Holländern vor „Minaretten und Kopftüchern“ zu retten.

    Nachdem Wilders knapp eine Stunde mit solchen Gedanken gefüllt hat, applaudieren die 400 bis 500 Zuhörer stehend. Es bildet sich eine lange Autogramm-Schlange, doch der Redner verschwindet schnell in Richtung Flugzeug. Zu 80 Prozent ist das Publikum männlich, es dominiert der durchschnittliche, unscheinbare Typ im Alter von 40 bis 50 Jahren. Offenkundige Neonazis sind fast keine zu sehen. Wobei professionelle Beobachter der rechten Szene unter anderem den Berliner NPD-Chef Uwe Meenen in der Lobby des Tagungshotels entdeckt haben wollen.

    Das Hotel Berlin unweit des Kudamms sperrten mehrere hundert Polizisten ab. Die Veranstalter hatten den Zuhörern den Ort erst am Samstag Vormittag per Mail mitgeteilt, um Demonstranten im Unklaren zu lassen. Gut 100 Kritiker versammelten sich dennoch vor den Absperrgittern.

    Über diese geringe Zahl machte sich Organisator René Stadtkewitz in seiner Begrüßungsrede lustig. Als mässiger Redner verhedderte er sich in Pointen und Formulierungen. Obwohl Stadtkewitz in Auftreten und Charisma bei weitem nicht an Wilders heranreicht und bislang keine politischen Erfolge vorzuweisen hat, traut der Holländer dem Deutschen offenbar mehr zu, sonst wäre er nicht gekommen.

    Wann Stadtkewitz seine Partei „Die Freiheit“ ins Leben rufen will, ist unklar. Auch ein Programm gibt es bislang nicht. Ersatzweise kündigte der Gründer in spe an: „Eine Politik für das Allgemeinwohl des Volkes – das wird das Programm der Freiheit sein.“

  • Der Staat muss die Untergrenze definieren

    Kommentar zu Hartz IV und Hinzuverdienst von Hannes Koch

    Die Verbände der Unternehmen finden prima, was die FDP zur Reform von Hartz IV vorschlägt. Das sollte nicht zur reflexartigen Ablehnung verleiten – wohl aber zur eingehenden Prüfung der FDP-Vorschläge. Denn die Firmen wissen genau, warum sie höhere staatliche Subventionen für schlecht bezahlte Jobs verlangen.

    Wenn Hartz-IV-Bezieher heute Minijobs machen, müssen sie den größten Teil des selbstverdienten Geldes abgeben. Die FDP will diese strenge Verrechnung lockern. Für Unternehmen heißt das: Sie könnten die Löhne weiter drücken und noch mehr gering entlohnte Teilzeitjobs anbieten. An Bewerbern herrschte kein Mangel, weil dank FDP diese Tätigkeiten für die Beschäftigten attraktiver würden und der Staat weiterhin fehlendes Geld mittels Hartz IV beisteuerte.

    Eine gute Lösung für alle Beteiligten? Unbestreitbar ist: Viele legale Minijobbs wie Bedienung im Restaurant, Betreuung alter Menschen oder Hilfe in Privathaushalten wären ohne die Kombination privater Entlohnung und staatlicher Transfers nicht denkbar. Ohne Hartz IV könnte sich diese Jobs niemand leisten.

    Andererseits zahlt der Staat diesen Beschäftigten mittels Hartz IV Geld, das eigentlich die privaten Auftraggeber überweisen sollten. Eigentlich zählt es nicht zu den Aufgaben der Steuerzahler, Niedriglöhne zu bezuschussen und zu finanzieren, die die Privatwirtschaft nicht zahlen will. Daher sollte die Bundesregierung wenigstens versuchen, der Tendenz zum Lohndumping Einhalt zu gebieten. Gesetzliche Mindestlöhne müssen eine Untergrenze der Entlohnung definieren, die die Firmen nicht unterschreiten dürfen.

  • Wissenschaftler kritisieren Hartz-IV-Vorschläge der FDP

    Statt Niedriglohn- und Teilzeitjobs zu subventionieren, sollte die Bundesregierung reguläre Arbeitsplätze entlasten

    Fast eine Million Beschäftigte verdienen mit ihrer Arbeit so wenig, dass sie zusätzlich Hartz IV erhalten. Die Lage dieser Menschen will die FDP nun dadurch verbessern, dass ein geringerer Teil des selbstverdienten Geldes mit der staatlichen Unterstützung verrechnet wird. Bis Mitte Oktober soll ein Beschluss der Regierung vorliegen. Wirtschaftsforscher aber kritisieren diese Reformversuche.

    Für Pascal Kober, den Sozialexperten der FDP im Bundestag, ist es dagegen ein „Gebot der Fairness“, dass Hartz-IV-Bezieher künftig mehr vom eigenen Lohn behalten dürfen. Heute müssen Arbeitnehmer mit Minijobs den größten Teil ihres Verdienstes abgeben, wenn sie gleichzeitig Arbeitslosengeld II erhalten. Wer 400 Euro pro Monat Lohn erwirtschaftet, muss 240 Euro abliefern. Diese Summe wird mit Hartz IV verrechnet. Darin sieht Kober ein Hindernis auf dem Weg zu besser bezahlten Jobs. „Wenn man einen großen Teil des eigenen Verdienstes abgeben muss, fehlt der Anreiz, sich hochzuarbeiten.“

    Um dem Missstand abzuhelfen, hat die FDP ein Modell entwickelt, das sie der Union nun schmackhaft machen will. Danach könnten die arbeitenden Hartz-IV-Bezieher knapp die Hälfte ihrer Löhne selbst behalten. Der Industrie- und Handelskammertag und der Arbeitgeberverband, die die Unternehmen vertreten, unterstützen die Vorschläge.

    Was auf den ersten Blick plausibel erscheint, ruft nun aber den Widerspruch von Wissenschaftlern hervor. Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) sieht in der Ausweitung des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes vor allem einen Anreiz für Firmen, schlecht bezahlte Tätigkeiten anzubieten. Viele Arbeitgeber würden kleine Teilzeitjobs einrichten oder die Löhne senken, so Brenke, weil sie wüssten, dass der Staat einen Teil der Bezahlung via Hartz IV beisteuert. „Das ist ein sehr teurer Kombilohn“, sagt der Ökonom – kostspielig für den Staat, billig für die Unternehmen.

    Brenke plädiert deshalb dafür, besonders sehr kleine Einkommen komplett mit dem Arbeitslosengeld II zu verrechnen. Erst aufwärts von Verdiensten ab 400 oder 500 Euro sollten die Minijobber einen Teil behalten dürfen. Das, so erklärt der DIW-Forscher, würde für Arbeitnehmer den Anreiz ausüben, sich nicht in der Kombination aus Minijob und Hartz IV einzurichten.

    Aus einem anderen Grund bezeichnet Helmut Rudolph vom Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) die FDP-Vorstellungen als „falschen Ansatzpunkt“. Die FDP betreibe symbolische Politik, wenn sie Niedriglöhnern mittels des höheren Selbstbehalts einen Anreiz geben wolle, besser bezahlte Jobs zu suchen. Denn „die geeigneten Arbeitsmöglichkeiten fehlen“, so Rudolph. Für gering qualifizierte Arbeitnehmer sei es oft kaum möglich, eine Stelle zu finden, die ihnen ein mittleres Einkommen erbringe. Rudolph schlägt deshalb vor, eher bei den regulären, sozialversicherungspflichtigen Stellen anzusetzen. Wer gering qualifizierten Beschäftigten helfen wolle, müsse Vollzeitstellen im unteren Bereich von den Sozialabgaben entlasten und sie damit für Firmen attraktiver machen.

    Info-Kasten

    Hinzuverdienst bei Hartz IV

    Die aktuelle Regelung: Wer heute Arbeitslosengeld II bezieht und zusätzlichen Lohn erarbeitet, kann die ersten 100 Euro selbst behalten. Zwischen 101 und 800 Euro werden 80 Prozent des eigenen Verdienstes verrechnet und reduzieren die Hartz-IV-Leistung. Zwischen 801 und 1.200 Euro sind es 90 Prozent.

    Das FDP-Modell: Eigene Verdienste bis 200 Euro werden komplett mit dem ALG II verrechnet. Zwischen 201 und 400 Euro sollen die Beschäftigten jedoch 40 Prozent behalten dürfen, zwischen 401 und 1000 Euro 50 Prozent.

  • Kein Bier bei Hartz IV

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld II

    Wie hoch ist die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen künftig?

    Ab dem 1. Januar 2011 erhalten die Empfänger des Arbeitslosengeldes II als Regelsatz 364 Euro, fünf Euro mehr als zuvor. Der Satz für den Partner oder die Partnerin steigt ebenfalls um fünf Euro auf 328 Euro. Bei den Kindern bleiben die Geldleistungen gleich, obwohl sie nach Angaben von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sogar gekürzt werden müssten. Bis zum Alter von sechs Jahren bezahlen die Ämter 215 Euro, zwischen sechs und 14 Jahren 251 Euro und zwischen 15 und 18 Jahren 287 Euro. Neu geregelt wird auch der Anpassungsmechanismus. Die Regelsätze steigen einmal jährlich um einen Betrag, der aus der Teuerungsrate und der Nettolohnentwicklung errechnet wird. Bisher waren die Renten der Maßstab. 

    Welche Ausgaben fließen in die Rechnung ein?

    Grundsätzlich gehen alle Ausgabenposten, die ein Haushalt üblicherweise hat, in die Berechnung ein. Das Statistische Bundesamt führt rund 240 Positionen auf. Die Bundesregierung entscheidet wiederum, welche Waren- und Dienstleistungen für die Sicherung des Existenzminimums benötigt werden. Bei Nahrungsmitteln, Bekleidung oder einem Dach über dem Kopf ist die Entscheidung klar. Diese Dinge benötigt jeder. Auch ein Internetanschluss wird nun als Grundbedürfnis anerkannt. Andere Konsumausgaben hält die Regierung für nicht lebensnotwendig. Dazu gehören zum Beispiel Alkohol und Tabak, Schnittblumen, Haustiere, Reisen oder Autos. Dafür gibt es keinen Cent. Aus all den einzelnen Positionen wird am Ende der Regelsatz errechnet. Die Wohnkosten kommen oben drauf. Für die Ermittlung der konkreten Eurobeträge schauen sich die Statistiker an, wie viel Geringverdiener mit Job dafür aufbringen können.

    Hat die Regierung bei der Berechnung getrickst?

    Das Arbeitsministerium behauptet, das es keinen Einfluss auf die Höhe der Regelsätze genommen hat. Nur die Spielräume bei der Festlegung dessen, was ein Mensch zum Leben benötigt, seien genutzt worden. Dazu gehört zum Beispiel, dass Hartz-IV-Empfängern kein staatlich finanziertes Bier mehr zusteht. An einer Stelle wurde die statistische Methode aber ganz im Sinne eines sparsamen Staates festgelegt. Für die Bemessung der notwendigen Ausgaben wird das Konsumverhalten einer Vergleichsgruppe herangezogen, die aus dem Fünftel der Bundesbürger mit den niedrigsten Einkommen besteht. Es wurden aber nicht, wie es Gewerkschaften und Sozialverbände fordern, die 20 Prozent mit den niedrigsten regulären Löhnen genommen, sondern eine Gruppe, in der auch die vielen Aufstocker enthalten sind. Dieser Trick mindert die Durchschnittsausgaben der Vergleichsgruppe und damit auch das angenommene Existenzminimum.

    Profitieren Kinder besonders von den höheren Leistungen?

    Bezogen auf die Regelsätze bleibt für die Kinder alles gleich. Für Kleinkinder sind monatlich nach wie vor nur 98 Cent für Bildungsausgaben festgesetzt worden. Ein 13-jähriger muss hier mit 1,13 Euro auskommen. Aber die Bundesregierung wendet zusätzlich insgesamt 620 Millionen Euro für ein Bildungspaket auf, von dem die 1,1 Millionen betroffenen Schulkinder von Arbeitslosen profitieren. Vorgesehen sind zehn Euro monatlich für den Sport, Musikunterricht oder kulturelle Ausgaben. 70 Euro gibt es zu Beginn jedes Schuljahres für Stifte und Hefte, weitere 30 Euro zum Halbjahreszeugnis. Auch Tagesausflüge bezahlt das Amt. Zudem sind die individuelle Förderung von Nachhilfeunterricht und ein Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Schule vorgesehen.

    Wie teuer wird die Erhöhung?

    Alles zusammen genommen kostet den Bund zusätzlich gut 950 Millionen Euro. Gut die Hälfte des Betrags kommt aus der Kasse des Finanzministers. Den Rest soll das Arbeitsministerium an anderer Stelle einsparen. Wo, das ist noch offen.

    Wie geht es weiter?

    Der Gesetzentwurf wird nun im Parlament beraten. Auch der Bundesrat muss zustimmen. Hier hat die Koalition keine Mehrheit mehr. Die Neuregelung muss als Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aber am 1.1 2011 in Kraft treten. Blockiert die SPD das Vorhaben in der Länderkammer, und das Gesetz tritt dadurch verspätet in Kraft, erhalten die Hartz-IV-Empfänger die zusätzlichen Leistungen auf jeden Fall rückwirkend zum Jahresbeginn.

  • „20 Euro mehr pro Monat reichen nicht“

    Mindestens 400 Euro müsse die Unterstützung für Hartz-IV-Empfänger pro Monat betragen, sagt Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Wenn „die Regierung die Privilegien der Reichen reduziert“, sei genug Geld dafür vorhanden

    Hannes Koch: 20 Euro mehr pro Monat für Hartz-IV-Empfänger – über diese Erhöhung berät am Sonntag die schwarz-gelbe Koalition. Würde dieser Betrag die Arbeitslosen aus der Armustfalle befreien?

    Ulrich Schneider: Heute beträgt der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene 359 Euro. Damit kommt man kaum über den Monat. Auch mit 20 Euro mehr würde sich das nicht ändern. Die Menschen blieben in Armut.

    Koch: Um wieviel Euro sollte die Unterstützung steigen?

    Schneider: Bei allen Beträgen, die unter 400 Euro pro Erwachsenem im Monat liegen, sind wir sehr skeptisch. Und ich nehme an, dass das Bundesverfassungsgericht dies ähnlich beurteilen würde.

    Koch: CDU-Arbeitsministerium Ursula von der Leyen lässt die Sätze neu berechnen. Wird dabei mehr herauskommen, als eine Erhöhung um 20 Euro?

    Schneider: Wenn von der Leyen den finanziellen Bedarf der Menschen transparent, vollständig und wirklichkeitsnah ermitteln ließe, müsste die Erhöhung großzügiger ausfallen. Wie man nun aber aus der Regierung hört, sollen die Kosten für Tabak und Alkohol herausgerechnet werden. Das deutet auf den erneuten Versuch hin, den Mindestsatz künstlich niedrig zu halten.

    Koch: Wie begründen Sie, dass die bisherige Zahlung nicht ausreicht?

    Schneider: Die Arbeitslosen können ihren Mindestbedarf nicht befriedigen. Der bisherige Regelsatz reicht beispielsweise kaum für eine gesunde Ernährung aus. Mit einem Betrag von 123 Euro im Monat für Lebensmittel kann man nur die billigsten Produkte kaufen, die oft keine ausgewogenen Nährstoffe enthalten. Ähnlich ist es beim Betrag, der für öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung steht. 14 Euro sind meistens nicht genug, um einen Monat lang Busse und Bahnen zu benutzen.

    Koch: Die Regierung will mehr Geld für die Bildung von Kindern in Hartz-IV-Haushalten zur Verfügung stellen. Löst das nicht schon wesentliche Probleme?

    Schneider: Von der Leyens Weg, zusätzliche Bildungsangebote für Kinder zu finanzieren, ist grundsätzlich richtig. Das sollte aber möglichst unbürokratisch geschehen – nicht mit Gutscheinen, sondern beispielsweise mit Familienpässen. An der Notwendigkeit, den Hartz-IV-Satz zu erhöhen, ändert das aber nichts.

    Koch: Für die bessere Unterstützung der Arbeitslosen stehen im Bundeshaushalt 2011 schon 480 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Wieviel Geld würde die Erhöhung kosten, die Sie fordern?

    Schneider: Man müsste mit etwa sieben Milliarden Euro Mehrausgaben rechnen.

    Koch: In diesem Jahr macht der Bund über 50 Milliarden Euro neue Schulden. Haben Sie Verständnis dafür, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) unter diesen Umständen auf die Bremse tritt?

    Schneider: Ich habe kein Verständnis dafür, dass Deutschland ein Steuerparadies ist, und die Vermögende einen viel zu geringen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Die Belastungen für Arm und Reich sind völlig unausgewogen. Deshalb hat die Regierung kein moralisches Recht, den Ärmsten das zum Leben Notwendige vorzuenthalten.

    Koch: Was müsste passieren, um die Politik ausgewogen zu gestalten?

    Schneider: Die Regierung müsste die Privilegien der Reichen reduzieren. Die Steuer für Erbschaften liegt heute effektiv bei 2,5 Prozent. Das ist viel zu niedrig. Und auch der Spitzensteuersatz für Bezieher hoher Einkommen sollte wieder steigen. Dann wäre genug Geld vorhanden, um Millionen Menschen ein würdiges Leben zu ermöglichen.

    Info-Kasten I

    Ulrich Schneider (52) leitet den Paritätischen Wohlfahrtsverband, der rund 10.000 Mitgliedsorganisationen aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich vertritt.

    Foto von Ulrich Schneider

    www.der-paritaetische.de/75/?tx_gooffotoboek_pi1[srcdir]=200schneider&cHash=19f78a06f8

    Info-Kasten II

    Hartz IV

    Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss die Bundesregierung die Leistungen des Arbeitslosengeldes II neu berechnen. Am Sonntag will die Regierung über die Zahlen beraten. Sozialverbände und Opposition fordern höhere Regelsätze und damit Staatsausgaben. Die Regierung ist zurückhaltend – unter anderem wegen der hohen Verschuldung der öffentlichen Haushalte.

  • „Viele Bürger sind überversichert“

    Interview

    Versicherer preisen nicht nur nützliche Policen an. Sie versuchen auch, Verträge unters Volk zu bringen, die kein Mensch benötigt. Welche das zum Beispiel sind und was Verbraucher beachten sollten, bevor sie ihre Unterschrift auf ein Papier setzen, weiß Hajo Köster. Mit dem  Berater beim Bund der Versicherten (BdV) sprach unsere Mitarbeiterin Mandy Kunstmann.

    Mandy Kunstmann: Herr Köster, was kann man bei Versicherungen alles falsch machen?

    Hajo Köster: Viele Bürger sind überversichert. Sie besitzen Verträge, auf die sie getrost verzichten können. Auf Platz eins unserer Hitliste steht die Sterbegeldversicherung. Hinter der Police verbirgt sich nichts anderes als eine geldzehrende Kapitallebensversicherung. Wer sie abschließt, zahlt bei langer Laufzeit am Ende mehr ein als die Hinterbliebenen herausbekommen.

    Kunstmann: Raten Sie von Kapitallebensversicherungen grundsätzlich ab?

    Köster: Ja. Denn eine Kapitallebensversicherung
    verspricht keine attraktive Rendite. Ursache sind die hohen
    Abschluss- und Verwaltungskosten. Dazu kombinieren die Verträge eine Todesfallversicherung – die für die Kosten der Beerdigung einspringt – und einen Sparvorgang. Beides sollte aber getrennt sein. Denn wer in finanzielle Not gerät und den Beitrag für das Sparen nicht mehr aufbringen kann, dem wird dann auch nicht mehr die Beerdigung bezahlt. Das ist doch furchtbar. 

    Kunstmann: Von welchen Versicherungen sollten Verbraucher die Finger lassen?

    Köster: Auf Platz zwei unserer Hitliste steht die Insassenunfallversicherung. Auch die braucht kein Mensch. Verursachen Autofahrer einen Unfall und werden Fahrgäste verletzt, tritt die Kfz-Haftpflicht ein. Trägt ein anderer Verkehrsteilnehmer die Schuld, zahlt dessen Versicherung.

    Kunstmann: Unnötige Verträge sind das eine Problem. Was können Verbraucher noch in punkto Versicherungen falsch machen?

    Köster: Wer einen Vertrag abschließt, sollte auf den richtigen Versicherungsumfang achten. Eine Haftpflichtpolice ist wichtig. Deckt sie aber nur Schäden bis zu einer Million Euro ab, ist das zu wenig. Wir empfehlen mindestens drei Millionen Euro. Auch der Hausrat sollte angemessen versichert sein. Wer eine Einrichtung besitzt, die 60.000 Euro wert ist, diese aber nur bis 30.000 Euro absichert, bekommt im Schadensfall nur jeden zweiten Euro ersetzt. Auch schlechte Vertragsklauseln machen keinen Sinn.

    Kunstmann: Welche Klauseln sind das?

    Köster: Wer beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte darauf achten, dass diese keine Verweisklauseln enthält. Kann ein Koch seine Arbeit nach einem Unfall nicht mehr ausüben, weil er seinen Geschmackssinn verloren hat, würde ihm die Versicherung nichts zahlen müssen. Sie könnte darauf verweisen, dass der Gourmet schließlich noch als Kellner jobben könnte.

    Bio-Box: Hajo Köster (50) ist seit einem Jahr Berater beim Bund der Versicherten (BdV). Zuvor war er 17 Jahre in der Verbraucherberatung tätig.

  • Gut abgesichert in die Ausbildung

    Mit Rundum-Sorglos-Paketen locken Versicherer Azubis und Studenten/ Die Policebündel halten aber nicht immer, was sie versprechen

    Mit Beginn der Ausbildung oder des Studiums müssen sich Schulabgänger um die eigene Absicherung kümmern. Rundum-Sorglos-Pakete, die Versicherungsgesellschaften gerne anpreisen, sollten die Jugendlichen jedoch links liegen lassen. Oftmals zu teuren und überflüssigen Schutz bieten solche Verträge, warnen die Verbraucherzentralen. Wirklich wichtig sind nur einige wenige Policen.

    Nicht verzichten sollten junge Menschen auf die  Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn die berufliche Tätigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann. „Die Police ist das A und O“, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Leider denken junge Leute oft nicht an die eigene Invalidität und vergessen, einen solchen Vertrag abzuschließen“, so der Versicherungsreferent. Dabei sind die Beiträge für Jugendliche noch niedrig, weil sie häufig gesund sind. Ein guter Schutz kostet zwischen 50 und 70 Euro im Monat. Das ist eine Menge Geld. Viele Eltern unterstützen ihre Sprösslinge deshalb bei der Finanzierung der Zahlungen.

    Rundum-Sorglos-Pakete enthalten oftmals auch eine Hausratversicherung. Sie deckt zum Beispiel Diebstähle nach Einbrüchen, Schäden durch Brände oder durch Blitzschläge ab. Der Schutz ist aber nur für Auszubildende sinnvoll, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. „Grundsätzlich muss jeder Einzelne überlegen, wie viel sein Mobiliar und der persönliche Kram wert sind“, so Grieble. Nur wenn man das eigene Hab und Gut im Schadensfall nicht ohne finanzielle Probleme ersetzen kann, ist die Versicherung notwendig.

    Als Schüler sind junge Menschen noch über ihre Eltern krankenversichert – entweder in einer privaten oder einer gesetzlichen Kasse. Für Auszubildende ist die gesetzliche Krankenversicherung Pflicht. Die Wahl des Anbieters können sie zwar frei entscheiden. Dennoch sollten sie das rasch tun, sonst legt der Arbeitgeber eine Kasse für sie fest. Studenten bleiben bis zum Alter von 25 Jahren beitragsfrei über die Krankenkasse der Eltern versichert. Allerdings darf ihr Einkommen nicht mehr als 365 Euro monatlich oder 400 Euro aus einem Mini-Job betragen.

    Auch die Auslandsreisekrankenversicherung  spielt nach der Schule eine Rolle. Sie ist ein „Muss“ für alle, die in fremde Länder reisen möchten. Zwar kommt die gesetzliche Krankenversicherung für ärztliche Leistungen im Ausland auf – das tut sie jedoch nur in begrenztem Umfang. Auf den restlichen Kosten für Medikamente oder Behandlungen und auf den Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland bleiben Betroffene ohne den zusätzlichen Schutz sitzen. „Die Auslandsreisekrankenversicherung ist in manch einem Rundum-Sorglos-Paket leider Fehlanzeige“, sagt Grieble. Von einem Rundum-Schutz könne häufig keine Rede sein.

    Unentbehrlich ist ebenso die private Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn man Schäden bei anderen verursacht. Besitzen die Eltern einen solchen Vertrag, sind Azubis und Studenten auch mit 18 und darüber hinaus bei ihnen mitversichert – und müssen keine Beiträge zahlen. „Bei manchen Verträgen gelten allerdings Altersgrenzen“, sagt Experte Grieble. „Am besten erkundigt man sich beim Versicherer, bis zu welchem Alter er Kinder kostenlos mitversichert.“

    Selbst wenn es mit 16 oder 19 Jahren noch weit hin bis zum wohlverdienten Ruhestand ist: Sofern es finanziell möglich ist, sollten Jugendliche schon jetzt etwas für die private Altersvorsorge tun. Alle gesetzlich Rentenversicherten – auch Azubis – unterstützt dabei Vater Staat mit Zulagen in der Riester-Rente. Diese Spargroschen können später einmal für den Kauf eines Eigenheimes verwendet werden. Viele Unternehmen bieten ihren Angestellten auch eine Betriebliche Altersvorsorge. Private Vorsorge ist jedoch immer eine individuelle Entscheidung und so existieren zahlreiche Möglichkeiten, die gesetzliche Rente finanziell aufzubessern. Geldanlagen oder Immobilien sind nur zwei weiter Beispiele dafür. Von Kapitallebensversicherungen raten Experten aber ab. „Die zieht dir das Geld aus der Tasche und bringt am Ende kaum was ein“, lautet die Warnung aus einer BdV-Broschüre für Jugendliche. „Jeder Zweite, der eine hat, lässt sie nicht mal bis zum Ende durchlaufen.“

  • Die Bahn entdeckt den Kunden

    Konzern will 330 Millionen Euro für besseren Service und saubere Züge ausgeben

    Saubere Züge, zusätzliche Fahrgastbetreuer, schnellere Informationen und Wetterschutzeinrichtungen auf allen Bahnhöfen sollen für zufriedene Kunden sorgen. „Wir wollen ein besseres Image in der Gesellschaft haben“, kündigte Bahnchef Rüdiger Grube ein entsprechendes Investitionspaket an. Dafür will der Konzern in den kommenden fünf Jahren zusätzlich 330 Millionen Euro ausgeben.

    Allein 80 Millionen Euro sind für 120 zusätzliche Kundenbetreuer vorgesehen, die künftig auch im Regionalverkehr eingesetzt werden. Zudem sollen mehr Wachleute für Sicherheit an den Bahnhöfen und in den Zügen sorgen. Verbessert wird auch die bisher oft dürftige Information der Passagiere. Das Personal an den Stationen erhält internetfähige Handys und kann sich damit schnell auf den neuesten Stand der Verspätungen und Zugausfälle bringen. Bahncard-Inhabern wird die leidige Zeit in der Warteschleife verkürzt. Die Hotlines dafür werden ausgeweitet.

    Weitere 40 Millionen Euro lässt das Unternehmen für saubere Fahrzeuge springen. Insbesondere die häufig ausfallenden Toiletten nimmt die Bahn ins Visier. Zudem werden die Waggons neu gestrichen und mit speziellen Anstrichen gegen Graffitis gefeit. Beschwerden will der Konzern kundenfreundlicher bearbeiten. „Wir werden das Formular zu den Fahrgastrechten deutlich vereinfachen“, sagte Vorstand Ulrich Homburg. Zudem will das Unternehmen unzufriedene Fahrgäste künftig per Telefon anrufen, um strittige Fragen aus dem Weg zu räumen. Wartezeiten bei schlechtem Wetter sind an vielen Stationen unangenehm, weil man sich nirgends unterstellen kann. Das soll sich ebenfalls ändern. An sämtlichen Bahnhöfen wird ein Wetterschutz errichtet.

    Mit Millionenaufwand behebt der Konzern auch technische Schwächen. Auf stark befahrenen Nahverkehrsstrecken sorgen nun Sandstreuanlagen dafür, dass die durch nasses Laub glatten Schienen befahrbar bleiben und die im Herbst gewohnten Verspätungen zurückgehen. Auch soll es im kommenden Winter nicht mehr so viele Zugausfälle durch Kälte geben und die Klimaanlagen im nächsten Sommer funktionieren. Schließlich kauft oder mietet die Bahn gebrauchte Züge an, um die durch technische Mängel ausgedünnte Fahrzeugflotte zu erweitern. Grube ist sicher, dass sich die Investitionen bald auszahlen. „Wir erwarten schon in den kommenden Monaten, dass die Kunden dies spüren können“, erläuterte der Vorstand.

    Trotzdem fehlt es auch weiterhin an ausreichenden Fahrzeugkapazitäten. Bis die technischen Probleme beim ICE gelöst sind, wird es noch drei Jahre dauern. Neue Züge als Ersatz sind keine Lösung. Sie würden erst in vier Jahren ausgeliefert.

  • Regierung will Privatanleger schützen

    Banken müssen Privatinvestoren standardisierte Produktinformationen liefern. Finanzaufsicht registriert Berater. Kritik von Verbraucherschützern

    Den Schutz von Privatanlegern will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz verbessern – eine Reaktion auf die Finanzkrise. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.

    Müssen die Anlageberater ihre Kunden besser informieren?

    Privatanleger sollen künftig pro Produkt ein Informationsblatt erhalten. Dieses muss wesentliche Informationen über das Wertpapier enthalten: Art, Funktionsweise, Risiken, Erträge, Kosten. Die Bundesregierung will so die „Vergleichbarkeit“ unterschiedlicher Anlageprodukte herstellen. Die Verbraucherzentralen kritisieren allerdings, dass das Informationsblatt den Kunden erst während der Anlageberatung präsentiert werden muss. Man kann also nicht in Ruhe vom heimischen Computer aus die Informationsblätter verschiedener Anbieter vergleichen, sondern muss sich jeweils einen Termin geben lassen und sitzt damit schon halb in der Falle.

    Werden die Anlageberater künftig kontrolliert?

    Viele Anlageberater müssen sich bald bei der Finanzaufsicht BaFin registrieren lassen. Dies gilt für solche Finanzexperten, die unter anderem bei Banken Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine verkaufen. Wenn sich Kunden wegen unzulänglicher Informationen über die Anlageberater beschweren, muss die jeweilige Bank dies der BaFin mitteilen. Die Anstalt führt eine entsprechende Datenbank und kann auch Bußgelder gegen Berater verhängen. Von der Neuregelung nicht erfasst sind allerdings unabhängige Anlageberater, die beispielsweise Aktien-, Renten- und Immobilienfonds verkaufen. Diese Ausnahme habe das Bundeswirtschaftsministerium durchgesetzt, kritisieren die Verbraucherschützer. Zur Regulierung der Beratung auf dem so genannten grauen Kapitalmarkt kündigte das Finanzministerium am Mittwoch jedoch ein weiteres Gesetz an.

    Steigt die Sicherheit von offenen Immobilienfonds?

    Privatanleger dürfen ihre Anteile an offenen Immobilienfonds nur noch unter bestimmten Bedingungen verkaufen. In den ersten zwei Jahren nach dem Erwerb soll man nur Fondsanteile im Wert von maximal 5.000 Euro im Monat an den Fonds zurückgeben dürfen. Danach kann man alle Anteile verkaufen, muss allerdings im dritten Jahr zehn Prozent Wertverlust in Kauf nehmen, im vierten Jahr noch fünf Prozent. Erst danach sind Anteile ohne Wertverlust frei handelbar. Sinn der Regelung: Die Regierung will verhindern, dass Anleger panikartig aus Immobilienfonds flüchten, was den Anteilswert der zurückbleibenden Fondsbesitzer massiv schmälert. Beschlossen ist das alles aber nicht, weil die Beratungen im Bundestag noch ausstehen.